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Autor Thema: ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen  (Gelesen 53648 mal)

Thomas

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ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« am: 05. Mai 2013, 21:30:45 »

Liebe Mitglieder,

wir haben mal wieder eine Abmahnung bekommen. Ein Mitglied hatte vor über einem Jahr die Abbildung einer Bauanleitung gepostet, die von der Website "wuehlmaus stop" (googelt nach diesen beiden Wörtern - es ist die Website mit den beiden Wörtern in der Adresse) stammt und die urheberrechtlich geschützt ist. Die Abbildung findet ihr über die linke Navigation der Website, es ist der dritte Punkt 'Bauanleitung'. Oben rechts auf der Abbildung ist der Name des Websitebetreibers und Urhebers, Peter Überall, gedruckt.

Wir erhielten eine Abmahnung der vom Websitebetreiber beauftragten Anwaltskanzlei LF Legal, in der man incl. Anwaltskosten 430 € von uns forderte - alternativ sollten wir die Daten desjenigen angeben, der die Urheberrechtsverletzung begangen hatte. (Anmerkung: Nach geltender Rechtsprechung sind wir als Betreiber des Forums in solchen Fällen zur Herausgabe der Mitgliederdaten verpflichtet.)

Wir haben versucht, uns mit dem Betreiber der Website gütlich zu einigen, indem wir die beanstandete Abbildung entfernten und ihm ein kostenloses Werbebanner hier im Forum anboten. Aber damit war er nicht einverstanden.

Zwischenzeitlich hatten wir uns an das Mitglied gewandt, das die Urheberrechtsverletzung begangen hatte. Dieses Mitglied war so nett, sich selbst freiwillig bei den Anwälten zu melden und schließlich den geforderten Betrag zu zahlen. In der Folge zogen die Anwälte ihre Abmahnung an Garten-pur zurück.

Zwar ist damit die Angelegenheit diesmal für Garten-pur glimpflich ausgegangen. Aber das Mitglied musste den nicht geringen Betrag bezahlen.

Aus diesem Anlass weisen wir nochmals nachdrücklich darauf hin, dass Copyrightverletzungen keine Bagatellen sind, sondern durchaus schmerzhafte Folgen haben können. Also vermeidet das Einbinden fremden Bildmaterials und das wörtliche Zitieren von Rezepten, Anleitungen und dergleichen, wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt ... am besten auch dann, wenn euch die Urheberrechtssituation nicht ganz klar ist.

Das Risiko ist definitiv zu hoch.

Liebe Grüße
Thomas
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Dendrobiumglotzer

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #1 am: 05. Mai 2013, 21:52:20 »

Aua! Danke für die Auffrischung!

Ich kenne mich mit "Internet nicht so aus, weiß aber, dass ich keine Bilder anderer Leute in einen Thread einbetten darf.

Wie ist es:

-Mit Rezepten, wenn man die Internetadresse angibt? Also Quelle: xxxxxx.xxx? Wenn man siwe in der Zitatfunktion einfügt und dann die Quelle angibt?

Wenn man Bilder vom Netz zeigen möchte, ist es dann legal, wenn man nur den Link zum Bild angibt? Zum beispiel: Hallo, hier habe ich eine Pflanze, die möchte ich gerne: Link "www.dingsbums.usw".

Ist es einfacher, aufzuzählen, was man NICHT darf, als was man darf? Ich kenne mich nicht so aus. Wo kann ich mir Infos holen, dass euch, oder dem armen Nutzer das erspart bleibt? Ich finde, der Nutzer, der so bereitwillig gezahlt hat, ist ein rechtschaffender Mensch! Ich bin baff!

Ich hatte noch nie Probleme mit dem Internetrecht. Gibt es da neue Rechte, Gesetze, Richtlinien, die man beachten muß?
« Letzte Änderung: 05. Mai 2013, 21:53:57 von Dendrobiumglotzer »
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Thomas

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #2 am: 05. Mai 2013, 21:58:46 »

Das ganze Feld ist unüberschaubar und unerfreulich.

Aber jedenfalls darf man Links setzen.

Zitate sind eine komplizierte Sache. Längere Texte sind eher nicht erlaubt, kurze Sätze schon. Die Definition, was geht und was nicht, treffen Gerichte (die auch nicht immer Ahnung haben müssen). Also im Zweifel lieber nur ganz kurz zitieren (paar Worte) und den Rest verlinken.

Bei Wikipedia findet man zu jedem Stichwort (Abmahnung, Urheberrecht, Zitat ...) mehr oder weniger gute Artikel ...

Liebe Grüße
Thomas

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Darena

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #3 am: 05. Mai 2013, 22:03:46 »

soweit ich weiß, darf man keinen kompletten Text zitieren, sondern nur kurze Passagen; Voraussetzung: es ist als Zitat mit Angabe der Quelle gekennzeichnet und in einen eigenen Text eingebunden, bzw. dient zur Ergänzung/Erläuterung des selbst Geschriebenen.

zB: ich schreibe einen Text:
"in meinem Garten wächst XYZ, die laut Autor XY in der Literatur als
Zitat
...wüchsige Pflanze mit wechselständigen Blättern...
beschrieben wird. bei mir hat wird sie allerdings nicht größer als 30cm. liegt das am Substrat oder gibt es tatsächlich unterschiedliche Formen? eine wüchsige und eine kleinbleibende?"

auf der sicheren Seite ist man allerdings, wenn man den Text mit eigenen Worte wiedergibt.

zumindest ist das mein Wissensstand (für Österreich) - sollte es in Deutschland anders sein, bitte um Aufklärung.
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lg, Darena

-------------------------------------------

Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe. - Rainer Maria Rilke

Dendrobiumglotzer

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #4 am: 05. Mai 2013, 22:14:55 »

Das ganze Feld ist unüberschaubar und unerfreulich.

Aber jedenfalls darf man Links setzen.

Zitate sind eine komplizierte Sache. Längere Texte sind eher nicht erlaubt, kurze Sätze schon. Die Definition, was geht und was nicht, treffen Gerichte (die auch nicht immer Ahnung haben müssen). Also im Zweifel lieber nur ganz kurz zitieren (paar Worte) und den Rest verlinken.





Und was ist, wenn man Texte von ausländischen Seiten ganz zitiert? Das "deutsche Internetrecht" ist sicher ein anderes, als das Englische, Intalienische, Chinesische, KOLUMBIANISCHE??? Gilt das jetzt alles nur für deutsche Seiten, die unerlaubt hier wiedergegeben werden? Gibt es ein "WELTinternetrecht??? Glaube ich eher nicht!, Hat dann wohl jedes Land seine eigene Rechte! Wie kann man da durchblicken??? Das ist doch unmöglich!
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Zwiebeltom

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #5 am: 05. Mai 2013, 22:16:12 »

Im Zweifelsfall eben immer einen Link zum Text.
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Dendrobiumglotzer

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #6 am: 05. Mai 2013, 22:21:33 »

Im Zweifelsfall eben immer einen Link zum Text.


Und international???
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Zwiebeltom

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #7 am: 05. Mai 2013, 22:22:21 »

Deshalb schrieb ich "im Zweifelsfall". Wenn du nicht weißt, ob in anderen Ländern mehr oder weniger umfangreiche Textzitate zulässig sind, bist du mit einem Link auch auf der sicheren Seite.
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partisanengärtner

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #8 am: 05. Mai 2013, 22:22:38 »

Gerichtsstand ist Deutschland. Viel strenger gehts glaub ich nicht.
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Axel

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #9 am: 05. Mai 2013, 22:23:35 »

Zwar ist damit die Angelegenheit diesmal für Garten-pur glimpflich ausgegangen. Aber das Mitglied musste den nicht geringen Betrag bezahlen.

Da hat Garten-pur diesmal ja nochmal Glück gehabt. Auch wenn das pur-Mitglied letztlich für den Fehler verantwortlich war, ist es ihm trotzdem hoch anzurechnen, dass es sich dann selbst bei der Kanzlei gemeldet und den Betrag auch bezahlt hat. Danke dafür! :)

Es kann jedem nur eine Warnung sein, auch wenn es sicher nicht einfach ist, sich immer korrekt zu verhalten, gerade auch bei diesen diffizilen Unüberschaubarkeiten, was man darf und was nicht. Und sowohl Betreibern und Moderatoren geht beim Querlesen mal schnell was durch, bei der Unzahl dieser Posts hier. Ganz abgesehen davon, dass vermutlich sowieso nicht alles gelesen werden kann. Wer hat schon die Zeit dafür?

Frage: macht es Sinn, diesen Thread informationshalber mal ein paar Tage in der Info-Übersicht anzupinnen?

Es liest vermutlich nicht jeder Purler auch im Portal, und ansonsten ist alles aus der Übersicht schnell wieder verschwunden, sobald niemand mehr hier antwortet.
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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #10 am: 05. Mai 2013, 22:26:23 »

Dieses Mitglied war so nett, sich selbst freiwillig bei den Anwälten zu melden und schließlich den geforderten Betrag zu zahlen. In der Folge zogen die Anwälte ihre Abmahnung an Garten-pur zurück.

Da ich annehme, dass betreffendes Mitglied hier mitliest, möchte ich Dir meine Anerkennung für so viel Anstand aussprechen. ;)
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partisanengärtner

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #11 am: 05. Mai 2013, 22:27:20 »

Von mir auch großes Lob.
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Axel

Thomas

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #12 am: 05. Mai 2013, 22:30:28 »

Da ich annehme, dass betreffendes Mitglied hier mitliest, möchte ich Dir meine Anerkennung für so viel Anstand aussprechen. ;)

Da hast du absolut recht, staudo! Und ich hab's oben vergessen.

Also auch von uns: Ganz herzlichen Dank!

Liebe Grüße
Thomas
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Thomas

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #13 am: 05. Mai 2013, 22:45:30 »

Im Zweifelsfall eben immer einen Link zum Text.


Und international???

Ich weiß es nicht.

Deshalb im Zweifelsfall immer sehr defensiv vorgehen, d.h. nur einen Link setzen, vielleicht mit ganz kurzem Zitat.

Liebe Grüße
Thomas
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Zwiebeltom

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Re:ACHTUNG Abmahngefahr wegen Copyrightverletzungen
« Antwort #14 am: 05. Mai 2013, 22:56:09 »

Dann ist der Hinweis von Dunkleborus im Roll- oder Kunstrasenthread ja hochaktuell.
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