soweit ich weiß, darf man keinen kompletten Text zitieren, sondern nur kurze Passagen; Voraussetzung: es ist als Zitat mit Angabe der Quelle gekennzeichnet und in einen eigenen Text eingebunden, bzw. dient zur Ergänzung/Erläuterung des selbst Geschriebenen.
Wenn es ein wissenschaftliches Werk wäre, dann darf/muss man soviel daraus zitieren, wie es zum Verständnis des Sachverhaltes notwendig ist. Das ist leider sehr schwammig, aber es macht klar, dass bei komplizierter Materie ein Zitat auch mal länger sein darf (oder sogar muss, um nicht Sinnenstellend zu sein).
Wichtig ist die Kenntlichmachung als Zitat (andere Textart/Textstil, damit klar ist dass es kein eigener Text ist) und die Quellenangabe. Nur mit einer korrekten Quellenangabe wird es ein Zitat im Sinne des Rechts.
Im Prinzip ist unser Recht bei Textzitaten recht großzügig. Problematisch wird es dann, wenn Text nicht korrekt als Zitat kenntlich gemacht wird, und die Quellenangabe fehlt oder unvollständig ist.
Bildzitate sind schwieriger. Zum einen muss das Zitat in ein Werk eingebettet sein (ein wissenschftliches, aber Botanik ist eine Wissenschaft, d.h. ein fundierter Forumsbeitrag könnte diese Anforderung erfüllen), das Werk muss sich mit dem Bild auseinandersetzen - es diskutieren, erklären, oder kritisieren - das Bild darf nicht verändert werden, und wiederum zwingend ist die Quellenangabe.
Besser ist es, nur einen Link auf das Bild zu setzen, als das Bild einzubetten. Unbd selbst beim Link haben manche Richter schon gemeckert, ich denke auch hier ist eine geweisse Auszeichnung hilfreich, ähnlich einer Quellenangabe, um klar zu amchen, das der verlinkte Inhalt von jemandem anderen Stammt, und nicht "vereinnahmt" wird, sondern nur darauf verwiesen wird.