'Herrenlos' bedeutet, dass es keinen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer hat. Bei Erbschaften gibt es fast immer jemanden, der Ansprüche erheben kann. Eine Verjährung oder Nichtgeltendmachung greift in diesem Fall erst nach Ablauf der Ersitzungsfrist. Ich weiss nicht mehr genau ob 20 oder 25 Jahre... Das Grundbuch gibt Auskunft und reicht viele Generationen zurück, sodass gewiss irgend ein Familienzweig schon auftauchen wird. Nicht nur Private, auch die Gemeinde kann die Regelung der Besitzesverhältnisse fordern. Deine Juristennachbarn kennen sicherlich die Ersitzungsvorschriften. Sollten sie ohne Titel einzäunen, kannst Du dagegen Einsprache erheben, da herrenloses Land. Dasselbe gilt natürlich auch in Deinem Fall. Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, denn die schlafenden Hunde sind ja anscheinend schon geweckt, würde ich meinen Standpunkt in einem freundlichen Gespräch ganz klar dar tun und die 'Machenschaften' auf dem Grundstück gut im Auge behalten: Zaun aufstellen, Mäuerchen 'zur Hangsicherung' bauen, Bäumchen pflanzen, das Grundstück generell in Schuss halten usw. Herrenlos bedeutet, keiner hat was darauf zu suchen...
Sollte es wirklich herrenlos sein, was in unserem kleinen Land sehr selten ist, lass mal prüfen, ob und wie es eine Kaufmöglichkeit gibt. Vorher müsste es m.E. die Gemeinde erwerben und oft gibt es da abgekürzte Verfahren. Kaufen kannst Du erst, wenn es jemandem gehört.