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Autor Thema: Sachschaden an Stauden berechnen?  (Gelesen 10054 mal)

Herr Dingens

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #15 am: 05. Mai 2014, 21:10:52 »

Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du einen SV für Pflanzen- und Pflanzungsschäden den Zustand vor der Aktion dokumentieren läßt und dann den Zustand danach.

Daneben handle so, dass nachweisbar ist, dass Du diese Maleraktion jetzt nicht wolltest, sondern erst ab Oktober oder so, wenn der Schaden dann keiner mehr wäre.

Für die SV-Leistungen musst Du halt erst mal in Vorleistung gehen, wirst aber nachher, wenn mit Hilfe ebens dieses SV der Schaden bezifferbar und nachweisbar ist, die Kosten vom VM erstattet kriegen.
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Staudo

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #16 am: 05. Mai 2014, 21:14:41 »

Das trägt unterm Strich viel zu einem friedlichen Zusammenleben bei.
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lonicera 66

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #17 am: 05. Mai 2014, 21:19:59 »

OK ausbuddeln habe ich ja schon bedacht.
Aber, ich vermute, ich kann nicht alles ausbuddeln, das dürften einige Stauden nicht vertragen.

In dem betreffenden Beet stehen

Alcea- Stockrosen, frisch gepflanzt im März

Phloxe 10 Stück, große und mittlere Horste, letztes Jahr umgepflanzt

Akeleien, gerade aufgeblüht, letztes Jahr umgepflanzt

Echinacea - Sonnenhut letztes Jahr gepflanzt

verschiedene Geranium, teilw. Horste 1 meter Durchmesser

Hemerocallis letztes Jahr gepflanzt, einige erst dieses Jahr

Phaeonie - Bauernrose letztes Jahr gepflanzt.

1 Bddleia "black knight", letztes Jahr gepflanzt.

Ich vermute, das Ausbuddeln bei vielen die Blüte ausbleiben läßt, oder die Akeleien nicht mehr weiterblühen oder eingehen.

Theoretisch könnte man die Zaunbretter auch abschrauben und woanders streichen, aber das ist nicht gewollt.

 
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #18 am: 05. Mai 2014, 21:22:00 »

Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du einen SV für Pflanzen- und Pflanzungsschäden ...

Nette Idee, aber wohl kaum von meiner Rente bezahlbar. Hast Du einen Link zur Hand? Dann lese ich da mal...
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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #19 am: 05. Mai 2014, 21:24:22 »

Das trägt unterm Strich viel zu einem friedlichen Zusammenleben bei.

Da hast Du recht, aber ein friedliches Zusammenleben gibt es schon seit August letztes Jahr nicht mehr. Und wir haben viel Geduld bewiesen, aber das ist nicht erwünscht.
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Henki

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #20 am: 05. Mai 2014, 21:28:02 »

Ich habe bezüglich Mietwohnung mit Gartennutzung noch ganz dunkel im Hinterkopf, dass alles in der Erde versenkte in das Eigentum des Vermieters übergeht und zum Beispiel Gehölze u. U. gar nicht mehr ausgegraben werden dürfen.

Ich würde jetzt nicht blindlings den RA hinterherrennen und Schadenersatzforderungen aufmachen, sondern das nochmal z.B. beim Mieterschutzbund abklären. Kann natürlich auch sein, dass ich etwas verwechsele.
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lonicera 66

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #21 am: 05. Mai 2014, 21:31:03 »

Hausgeist, das haben wir schon getan:

hier der Sachstand von heute

Gehölze gibt es hier nicht, es geht nur um Stauden und deren Wert, FALLS etwas beschädigt wird.
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Herr Dingens

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #22 am: 05. Mai 2014, 21:31:44 »

Das trägt unterm Strich viel zu einem friedlichen Zusammenleben bei.

Da hast Du völlig Recht.
Aber wenn ihn der VM los werden will, ist das Zusammenleben eh im Eimer, und er wird alsbald gehen müssen.
Wenn das natürlich nicht so ist, würde ich gar nix machen und halt nach der Aktion den VM um 50 Taler für den Ersatz der Pflanzen bitten.
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Rosenfee

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #23 am: 05. Mai 2014, 21:37:51 »

Vielleicht hilft Dir dieser Link ein bisschen. Der Absatz "Pflanzungen" wäre eventuell interessant.
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LG Rosenfee

lonicera 66

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #24 am: 05. Mai 2014, 21:50:18 »

Rosenfee, inwiefern soll der Link hier weiterhelfen? Es ist alles schon in anwaltlicher Hand und das ist hier bitte nicht das Thema.
Trotzdem Danke, das Du hier bist. :)

Es ging mir primär darum, wie man groß gewordene Stauden an besten in Euro beziffert.

Der Ansatz von oile ist da schon hilfreich.

Unter anderem stehen hier Clematis, die sind nun endlich angewachsen und über 2 meter hoch.

Soll ich da einfach den Preis für eine Pflanze in handelsüblicher Größe (1m) auf die derzeitige Endgröße hochrechnen?
« Letzte Änderung: 05. Mai 2014, 21:50:43 von lonicera66 »
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Henki

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #25 am: 05. Mai 2014, 21:58:40 »

Es ist alles schon in anwaltlicher Hand und das ist hier bitte nicht das Thema.


Na dann ist ja gut. ::) Vielleicht weiß der Anwalt ja dann auch am Besten, wie man den Schaden beziffert. Und denk dran... Einer ist immer der Verlierer.
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lonicera 66

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #26 am: 05. Mai 2014, 23:23:20 »

Danke für die Antworten, ich denke, ich werde erst einmal alle betroffenen Pflanzen aus dem Internet fischen und dann nach oile's Vorschlag berechnen.

Ebenfalls werde ich mal mit einem hiesigen SV Kontakt aufnehmen, denke aber, das wird mir zu teuer, wenn der kommt.
Aber er hat unter Umständen ein paar Tipps und Anregungen für mich.

Fotodokumentation ist ja kein Problem. ;)

Wir werden das einfach über uns ergehen lassen und schauen, wie es sich im Verlauf gestaltet.
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Staudo

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #27 am: 06. Mai 2014, 07:19:59 »

Vielleicht weiß der Anwalt ja dann auch am Besten, wie man den Schaden beziffert. Und denk dran... Einer ist immer der Verlierer.


Der Anwalt ist es nicht. ;D
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partisanengärtner

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #28 am: 06. Mai 2014, 07:59:36 »

Ein Auszug ist langfristig zu erwägen.
Solche Aktionen nehmen gewöhnlich zu, wenn es soweit gekommen ist.
Ein Gärtner lässt sich leicht mobben.

Wenn solche Sachen vor Gericht kommen wird das meist auf einen sehr niedrigen Streitwert taxiert. Da gibt es dann keinen Weg das gelegentlich ignorante Urteil eines Richters anzufechten.
Wenn der Richter von Garten keine Ahnung hat ist das verständlich.
Da ist schon mal ein Hepatica für 200 Euronen ein Hahnenfußgewächs, also Unkraut. Beweisaufnahme bei solchen Streitwerten oft Fehlanzeige.
Der Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" stimmt schon.
« Letzte Änderung: 06. Mai 2014, 08:06:25 von partisanengärtner »
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Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.

Axel

Nina

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Re:Sachschaden an Stauden berechnen?
« Antwort #29 am: 06. Mai 2014, 08:12:18 »

Und wenn Du anbietest selbst den Zaun zu streichen? Dann könnte man sich vielleicht den ganzen Stress sparen.
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