klingt nach juristischer haarspalterei.
So ähnlich. Die manche gerne in dem Sinne auslegen (möchten), dass jegliches Eigentum dazu berechtigt, Geld zu bekommen oder Verbote auszusprechen.
"Gewerblich handelt, wer die Fotos mit dem Ziel aufnimmt, aus ihnen Kapital zu schlagen. Egal ob man selbständig, angestellt ist, die Bilder sofort verkauft oder im Archiv mit der Hoffnung lagert, sie später verkaufen zu können."
(Quelle: Was darf ich fotografieren?
Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)Es soll vorkommen, dass man das zuweilen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht so genau weiß. Deshalb scheint z.B. grün-berlin der Auffassung zu sein, jegliches Fotografieren in ihrem Hoheitsgebiet vorsorglich gleich mal drastisch einschränken zu wollen und selbst das Hochladen von Fotos als illegal zu betrachten.
Der letztendlich entscheidende Punkt ist dieser (Zitat aus dem oben verlinkten Text):
"Es [das Gericht in seiner Entscheidung] sieht das Eigentum damit pragmatisch als eine Wertanlage an. Und jeglicher Gewinn aus dieser Wertanlage darf nur dem Eigentümer zufließen. Wenn also das Geld für eine Abbildung dieser Wertanlage dem Fotografen und nicht dem Eigentümer zufließt ist das nicht richtig."
Und weiter:
"Die Folgen, die das Urteil haben kann, sind gravierend. Es ist nicht nur die Bestätigung einer Praxis, die von vielen Museen und Parks in privater Hand praktiziert wird. So könnte man sich vorstellen, dass Gemeinden zur Aufbesserung ihrer Finanzen Satzungen erlassen, in denen sinngemäß steht: “Alle städtischen Denkmäler dürfen jenseits des Straßenbereichs zu gewerblichen Zwecken nur gegen eine Gebühr fotografiert werden”. Und warum die Satzung nicht gleich auf die Straßen ausdehnen, an denen die Gemeinden Sachherrschaft haben? Spätestens hier wird man sich fragen, ob die Panoramafreiheit nicht durch die Hintertür abgeschafft wird."