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News: Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat. (Kurt Tucholsky, 1890-1935)
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News: Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat. (Kurt Tucholsky, 1890-1935)

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|3|7|Kein Problem ist so groß oder kompliziert, dass man nicht vor ihm weglaufen könnte. ;D (casa)

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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51255 mal)

planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #195 am: 03. Dezember 2014, 09:27:07 »

@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz:
 
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. ...

ich lese das unter der voraussetzung des gewerblichen fotografierens/handelns. aus dieser perspektive hatte faulpelz ja offenbar auch angefragt.

Ist mir schon klar das es bei der Anfrage von Faulpelz maßgeblich um gewerbliche Fotografen geht. I bin ja aa ned auf da Brennsuppn dahergschwomma.

Ich lese hier aber jede Veröffentlichung (damit auch Bild eines Sees vom Grund der BSuSV aus), von gewerblich steht in dem Absatz nichts. Und das finde ich mehr als grenzwertig.
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Staudige Grüße vom Chiemsee!

Staudo

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #196 am: 03. Dezember 2014, 09:38:30 »

Ist diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 11:51:59 von Staudo »
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #197 am: 03. Dezember 2014, 09:41:11 »

Is diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?

Eigentlich nicht, denn den darf man auch nicht ungenehmigt zu gewerblichen Zwecken fotografieren.
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Callis

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #198 am: 03. Dezember 2014, 10:20:51 »

Is diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?

S'ist halt Winter und die Gartenthemen schlafen ein.
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Um tolerant zu sein, muß man die Grenzen dessen, was nicht tolerierbar ist, festlegen. (Umberto Eco)
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #199 am: 03. Dezember 2014, 11:58:17 »

also ich habe jetzt mal etwas recherchiert, zur lage in berlin.

hier haben die piraten das getan, was dieser thread auch tut und weiter in die welt trägt, nämlich viel fragen. 8) ;D

panoramafreiheit in öffentlich zugänglichen räumen berlins

0% tempelhofer feld - fotografieverbote in öffentlichen parks?

noch nicht abgeschlossen ist offenbar die behandlung eines den anfragen folgenden antrags:

landschaft für alle: keine fotografieverbote in öffentlichen parks

irgendwie zweifle ich aber daran, dass die situation und rechtslage nachher sympathischer sein wird als vorher... ::)
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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Staudo

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #200 am: 03. Dezember 2014, 12:04:47 »

Im hiesigen Park ist fotografieren uneingeschränkt erlaubt. Das lege ich einfach fest. Verboten ist allerdings, sich auf die Schneeglöckchenwiesen zur Zeit des Wachstum zu begeben oder durch das Blumenbeet zu latschen.
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #201 am: 03. Dezember 2014, 12:17:59 »

Was gewerbliches Fotografieren angeht, kann ich / können wohl die meisten von uns gut nachvollziehen, dass hierfür Genehmigungen eingeholt werden müssen, und dass es ohne Genehmigung verboten ist.

Was nicht gewerbliches Fotografieren von Landschaften und Denkmälern in Landschaften, insbesondere im Rahmen der Panoramafreiheit angeht, fehlt mir allerdings jedes Verständnis für Versuche, dieses ebenfalls genehmigungspflichtig zu machen.

Und an alle, die das für eine Diskussion aus Langeweile oder so halten, die man auch über öffentliche Toiletten führen könnte: Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.

Wir betreiben dieses Forum ohne die Intention, damit Gewinn zu erzielen; insofern ist dieses Forum nach meiner Auffassung nicht-kommerziell. Demnach erfolgt auch das Posten von Fotos im o.g. Sinne nicht in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen.

Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.

Liebe Grüße
Thomas
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Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.

toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #202 am: 03. Dezember 2014, 12:30:11 »


Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.

Liebe Grüße
Thomas

Dann müsste das Forum m.o.w. ein "eingetragener Verein" sein... vermute ich mal.
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Effi B.

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #203 am: 03. Dezember 2014, 12:44:07 »

was ist ein gewerbe? vielleicht hilft das weiter, "gewerbe - definition":

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerbe.html#definition
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

das "streben nach gewinnerzielung" scheint - mit - entscheidend.

ob ein plus-minus-null-geschäft wie das forum pur dann nicht-gewerblich einzuordnen ist?
wie ist das bei 5 cent im plus? :P

klingt nach juristischer haarspalterei.

(sorry, hab's eilig.)
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"Stadtgarten" und "Landgarten" klingt doch einfach nur dösig, wie "Golfclub" oder so. Wie nenn' ich das bloß?

enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #204 am: 03. Dezember 2014, 12:48:27 »

klingt nach juristischer haarspalterei.

So ähnlich. Die manche gerne in dem Sinne auslegen (möchten), dass jegliches Eigentum dazu berechtigt, Geld zu bekommen oder Verbote auszusprechen.

"Gewerblich handelt, wer die Fotos mit dem Ziel aufnimmt, aus ihnen Kapital zu schlagen. Egal ob man selbständig, angestellt ist, die Bilder sofort verkauft oder im Archiv mit der Hoffnung lagert, sie später verkaufen zu können." (Quelle: Was darf ich fotografieren?
Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)


Es soll vorkommen, dass man das zuweilen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht so genau weiß. Deshalb scheint z.B. grün-berlin der Auffassung zu sein, jegliches Fotografieren in ihrem Hoheitsgebiet vorsorglich gleich mal drastisch einschränken zu wollen und selbst das Hochladen von Fotos als illegal zu betrachten.


Der letztendlich entscheidende Punkt ist dieser (Zitat aus dem oben verlinkten Text):

"Es [das Gericht in seiner Entscheidung] sieht das Eigentum damit pragmatisch als eine Wertanlage an. Und jeglicher Gewinn aus dieser Wertanlage darf nur dem Eigentümer zufließen. Wenn also das Geld für eine Abbildung dieser Wertanlage dem Fotografen und nicht dem Eigentümer zufließt ist das nicht richtig."

Und weiter:

"Die Folgen, die das Urteil haben kann, sind gravierend. Es ist nicht nur die Bestätigung einer Praxis, die von vielen Museen und Parks in privater Hand praktiziert wird. So könnte man sich vorstellen, dass Gemeinden zur Aufbesserung ihrer Finanzen Satzungen erlassen, in denen sinngemäß steht: “Alle städtischen Denkmäler dürfen jenseits des Straßenbereichs zu gewerblichen Zwecken nur gegen eine Gebühr fotografiert werden”. Und warum die Satzung nicht gleich auf die Straßen ausdehnen, an denen die Gemeinden Sachherrschaft haben? Spätestens hier wird man sich fragen, ob die Panoramafreiheit nicht durch die Hintertür abgeschafft wird."
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 12:57:10 von Bristlecone »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #205 am: 03. Dezember 2014, 13:11:33 »

.... Deshalb scheint z.B. grün-berlin der Auffassung zu sein, jegliches Fotografieren in ihrem Hoheitsgebiet vorsorglich gleich mal drastisch einschränken zu wollen und selbst das Hochladen von Fotos als illegal zu betrachten. ...

wo hast du das denn her? ??? mal ganz abgesehen davon, dass das "hoheitsgebiet" sehr überschaubar und nicht ihr eigentum ist...
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #206 am: 03. Dezember 2014, 13:17:56 »

#190.

Hier nochmal:

Was gruen-berlin angeht: Parkordnung - siehe dort Pkt. 5.

Und wie das vonseiten der Parkverwaltung nach Angaben in dieser Quelle ausgelegt wird:
"Wir waren in den Gärten der Welt in Berlin... haben Eintritt bezahlt und wollten ein paar Fotos von uns machen mit schönen Hintergründen... Wir informierten uns, und lasen, dass Foto- und Filmaufnahmen nicht gewerblich genutzt werden dürfen.
Soweit so gut. betraf uns ja nicht.
Wir also rein, alle brav bezahlt und wollten anfangen zu fotografieren...
die Dame von der Verwaltung sagte uns, dass wir die Bilder in keiner Weise im Internet hochladen dürfen. Selbst nicht auf einer Hobby-Seite, wo wir gerne geschossene Bilder zeigen - noch nichtmal auf einer privaten, eigene Seite oder in einem Forum."

Soweit deren Rechtsauffassung.
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 13:20:04 von Bristlecone »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #207 am: 03. Dezember 2014, 13:30:26 »

ah, den beitrag hatte ich übersehen, danke. und interessant. allerdings würde ich niemals das personal an der kasse oder in der verwaltung als juristische experti ansehen. ;)
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 13:31:55 von zwerggarten »
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #208 am: 03. Dezember 2014, 14:04:17 »

Und an alle, die das für eine Diskussion aus Langeweile oder so halten, die man auch über öffentliche Toiletten führen könnte: Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.

Ich darf # 153 wiederholen:

"Unter juristischen Aspekten finde ich diese Fotografierverbote völlig in Ordnung. Bei Landschaften zwar auch, halte es aber für absolut übertrieben. Was fehlt, ist eine klare Definition des Begriffs „gewerblich“. In der allgemeinen Bewertung wird wohl immer eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Von daher ist Totos Argumentation bezüglich des Forums nicht von der Hand zu weisen.

Für das Forum ist aber m.E. ein weiterer Aspekt wichtig: Es gibt nicht selten auch ein absolutes Verbot, ohne die Beschränkung auf gewerbliche Fotografen. Derartige, hier eingestellte Bilder können ebenfalls juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer hält sich schon immer sklavisch an dieses rot durchgestrichene Kamerasymbol? Ich jedenfalls oft nicht."

(Der Toilettenhinweis erfolgte als Antwort auf das permanente Gejammere über spätkapitalistische Verhaltensweisen der Länder resp. Eigentümer)
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 14:11:46 von fars »
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Rieke

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #209 am: 03. Dezember 2014, 14:08:44 »

Zitat
mal ganz abgesehen davon, dass das "hoheitsgebiet" sehr überschaubar und nicht ihr eigentum ist...

So klein ist das Hoheitsgebiet von Grün Berlin nicht: Britzer Park, Naturpark Südgelände, Gärten der Welt, Flughafen Tempelhof, Gleisdreieck und Botanische Anlage in Blankenfelde.

Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg braucht man auch für private Fotos eine Erlaubnis, kostet 3 €. Soweit ich weiß, betrifft das auch Parks wie die Pfaueninsel.
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Chlorophyllsüchtig
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