... In deinem Fall wäre www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest.
oh, das ist schon etwas komplizierter: die grün berlin gmbh ist nur für eine handvoll parkanlagen bzw. grünflächen zuständig, und die allermeisten davon befinden sich in landeseigentum, und hier im facheigentum der jeweiligen bezirksämter. manche öffentlichen grünflächen sind aber auch privateigentum oder gehören der bundesrepublik deutschland, wieder andere der stiftung preußische schlösser und gärten.
Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen
kneifen würde ich das nicht nennen, ich habe vielmehr aus erfahrung ein eher ungutes gefühl mit dieser initiative... ich sage es mal so:
wer viel fragt, bekommt viel antwort. auch eine verwaltung, die bisher keine ressourcen auf das thema verwendet hat und das vielleicht auch in zukunft nicht vorhat(te), wird nicht entgegen einer allgemeinen rechtslage schriftlich einen freibrief für einen abweichenden umgang ausstellen. eher im gegenteil wird zur absicherung entweder allgemeines blabla formuliert oder (gezwungenermaßen) ganz offiziell die zuvor so nicht reklamierte rechtslage verlautbart und somit festgezurrt.
für die öffentlichen grünanlagen in berlin ist es meines wissens so, dass gewerbliches filmen und fotografieren eigentlich genehmigt werden muss (in jedem fall dann, wenn dafür fläche benötigt wird bzw. für andere gesperrt werden soll), aber auch hier ist derzeit unklar und kaum kontrollierbar, wie das mit einzelnen fotografi ist, die eigentlich nur durch den park spazieren, ihre bilder aber später verwerten wollen. ich würde sagen: bei professionellem verwertungsinteresse wird spätestens der landesrechnungshof darauf drängen, auf mögliche einnahmen für das notorisch klamme land berlin (durch gebühren bzw. entgelte) nicht zu verzichten. was die grün berlin angeht weiß ich auch ohne nachfrage aus den medien, dass sie gewerbliches fotografieren z.b. auf dem tempelhofer feld (mindestens im einzelfall) nicht ohne genehmigung duldet. ob die stiftung preußische schlösser und gärten gewerbliches fotografieren z.b. des wannsees aus ihren parkanlagen heraus in irgendeiner weise speziell verfolgt, verfolgen will oder verfolgen könnte, ist mir allerdings nicht bekannt. und ob nachfragen da viel hilft, bezweifle ich (siehe oben).
Nix für ungut, Zwerggarten. ...
auch meinerseits!