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|18|1|Habe eben einen kleinen Rundfang gemacht  (Anonymes Zitat von den Gartenmenschen)

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Autor Thema: 'geliehener Garten' - mit Vertrag?  (Gelesen 1184 mal)

Horst-Kevin

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'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« am: 26. Februar 2015, 07:28:33 »

Hallo!

Seit letztem Jahr habe ich die Möglichkeit einen fremden Garten zu bewirten.
Der Garten gehört zu einer Erbgemeinschaft zusammen mit dem Grundstück links und rechts davon. Er wurde die ganze Zeit von einem Teil der Angehörigen genutzt. Da ist aber der Mann gestorben und die Frau macht das körperlich nicht mehr mit. Die Kinder haben kein Interesse oder wohnen zu weit weg. Lediglich der eine Sohn kommt hin und wieder für einen Pflegegang vorbei.

Über Freunde, die bereits den einen Garten nutzen, haben wir den Garten zur Unterhaltung bekommen.

Es sind ca 300m^2 mit kleinem Geräteschuppen, einem kleinen Wasserrinnsal hinter dem Garten, einem größeren Gemüsebeet und einer handvoll Obstgehölze, allerdings nicht unbedingt fachmännisch gepflegt.

Grundsätzlich bin ich kein Fan davon gleich einen Vertrag aufzusetzen. Allerdings habe ich vor dieses Jahr selbst veredelte Obstbäume zu pflanzen. Allgemein stellt sich immer die Frage, wieviel ich finanziell investieren kann.
Ein weiteres Problem ist, dass meiner Meinung nach Mutter und Sohn sich bezüglich des Gartens nicht ganz einig sind. So hieß es anfangs dass die Frau die Hälfte der Ernte der bestehenden Obstbäume möchte. Später hieß es, dass wir nur eine Hälfte des Gartens nutzen dürfen.
Ich habe den Verdacht dass der Sohn seine Mutter diesbezüglich beredet. Und so gibt es verschiedene Dinge die nicht ganz geklärt sind. Die man zwar auch mündlich klären könnte. Allerdings befürchte ich dass ich die Obstbäume pflanze und in den Garten investiere und irgendwann erhebt einer aus der Erbgemeinschaft Anspruch darauf.

Was denkt ihr? Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Wie könnte so ein Vertrag aussehen, falls er sinnvoll wäre?


Gruß
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enigma

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2015, 07:53:52 »

Ein Vertrag ist immer sinnvoll. Du schließt ja auch in jedem Fall, zunächst mal eben einen mündlichen.
Der gilt ebenso wie jeder andere Vertrag auch, du musst nur beweisen, was drinsteht....
Also lieber schriftlich.

Was du auf einem anderen Grundstück pflanzt, geht in das Eigentüm des betreffenden Grundstückseigentümers über.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 07:56:30 von Bristlecone »
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zwerggarten

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #2 am: 26. Februar 2015, 07:59:52 »

was du in einen garten pflanzt, wird meines wissens rechtlich gesehen dann durch das anwachsen teil dieses gartens und ist nicht mehr dein eigentum, selbst wenn du ordentlich alle kaufbelege sammelst. insofern wäre ein kurzer schriftlicher vertrag wohl nicht übel, für den fall, dass du irgendeine von dir gekaufte pflanze aus dem garten wieder mitnehmen möchtest. auch was die nutzung/ernte betrifft, würde ich in so einer situation auf eine schriftliche vereinbarung mit den (allen!) eigentümern bestehen. vielleicht weiß cornishsnow mehr, der gärtnert doch mit exklusiven luxusgrün auf nicht eigenem grund. 8)
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pro luto esse

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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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rinaldo rinaldini

Sternrenette

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #3 am: 26. Februar 2015, 08:01:11 »

Unbedingt einen Pachtvertrag abschließen. Dann hat man Kündigungsfristen, und die Verpächter müssen sich auch klarwerden, was überhaupt und wie.
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Schantalle

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #4 am: 26. Februar 2015, 09:05:17 »

Grundsätzlich bin ich kein Fan davon gleich einen Vertrag aufzusetzen.
Weil es nach kleinkarierte Bürokratie stinkt?
In diesem Fall wird er jedoch beide Seiten schützen: Dich vor sehr schmerzhaften Enttäuschungen (man steckt Arbeit, Zeit und Liebe in fremde Erde) und die Gegenseite ...

Zitat
So hieß es anfangs dass die Frau die Hälfte der Ernte der bestehenden Obstbäume möchte. Später hieß es, dass wir nur eine Hälfte des Gartens nutzen dürfen.
vor einem wachsenden Appetit!
Aber auch von der Unsicherheit, ohne Mitspracherecht eines Tages den Garten als Giersch-Anbaugebiet vorzufinden.

Zitat
Allerdings befürchte ich dass ich die Obstbäume pflanze und in den Garten investiere und irgendwann erhebt einer aus der Erbgemeinschaft Anspruch darauf.
Aber natürlich können sie es! Jede Zeit.
Mindestens so lange, bis nichts anderes unterschrieben ist.

Für den guten Anfang kannst Du überlegen und notieren, welche Pflichten und welche Rechte aus Deiner Sicht für beide Seiten gelten sollten. Nicht nur bei der Ernte, auch bei allen anderen – möglichen 1) und fast unmöglichen 2) – Szenarien. Auch z.B. Kostenverteilung bei Investitionen, samt der Möglichkeit, nach solchen Änderungen Zusatzvereinbarungen zu treffen. Und auch den Zustand beschreiben, in dem Du den Garten übergeben solltest, wenn die Benutzung mal endet. Dann sollen sie sich äußern und ergänzen/korrigieren. Danach kann man es, beim Bedarf, sogar von einem §§-Meister absegnen lassen.

Es wird besser sein als irgendwelche Vorlage zu benutzen, weil direkt an die reale Situation angepasst.

[NACHTRAG] Beispiele dafür:
1) Wasser (Nutzung, Kosten) Strom ebenso, Zugangsrecht und Ruhezeiten
2) alle möglichen Schaden, ob durch Wetter oder Dritte: Mitspracherecht, Kosten und Beseitigung
usw., usf.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 09:22:55 von Schantalle »
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Gänselieschen

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #5 am: 26. Februar 2015, 09:56:35 »

Ich würde das auch schriftlich fixieren. Wenn der Garten der Erbengemeinschaft gehört, dann gilt ggf. der mündliche Vertrag, den du nur mit der Mutter machst, auch nicht wirklich und jeder redet dir anschließend rein. Mich würde diese Situation sicher nerven, so eine Art Schleudersitz.

L.G.
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Eva

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #6 am: 26. Februar 2015, 18:53:37 »

Erbengemeinschaft klingt erst mal mühsam. Im besten Falle interessiert sich keiner für den Grund und sie sind froh, wenn für die nächste Zeit jemand dort Ordnung hält, damit es nicht verwildert. Im schlechtesten Fall gibt es familiären Zank und du gerätst zwischen die Fronten. Eine Zeitspanne, wie lang das Grundstück für dich zur Verfügung stehen wird, kann dir wahrscheinlich keiner genau sagen, falls doch, würde ich das auf jeden Fall schriftlich fixieren.

Obstbäume sind ja eine Anlage für Jahrzehnte, da würde ich gut überlegen, ob du so etwas auf fremdem Grund anbauen willst - ich würde wahrscheinlich eher Beerensträucher wählen, die tragen ab dem zweiten Jahr, lassen sich umpflanzen oder mit Stecklingen vermehren....

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Sternrenette

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #7 am: 26. Februar 2015, 18:56:53 »

Verträge hat man, damit man sie nicht braucht... bei Streitigkeiten steht Aussage gegen Aussage, da kann der Richter im Streitfall nur falsch entscheiden und jeder ärgert sich. Bei Verträgen ist das allermeiste klar und eindeutig für beide Seiten geregelt, das ist eine faire Sache und zahlt sich hinterher aus.
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marcu

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Re:'geliehener Garten' - mit Vertrag?
« Antwort #8 am: 26. Februar 2015, 19:20:15 »

Du hast nichts darüber geschrieben, ob Du den Garten kostenlos zur Verfügung gestellt bekommst?
Auch ich halte einen Pachtvertrag für sinnvoll - bei Ablauf des Pachtvertrages hat der Pächter den alten Zustand wieder herzustellen - d.h. die von Dir gepflanzten Pflanzen oder Bäume kannst Du mitnehmen!
Wenn Dir der Garten kostenlos zur Verfügung gestellt wird: kannst Du einen Pachtvertrag über 10 Euro im Jahr aufsetzen. Die tun nicht weh - aber lass' alle von der Erbengemeinschaft unterschreiben, dann bist Du auf der sicheren Seite!
(Bloß keinen "Miet"-Vertrag machen!)
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zu 90 % aus Transpiration. (Philip Rosenberg)
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