Die Ausbringung gebiets- und/oder standortfremder Pflanzenarten ist als Florenverfälschung verboten; dies wird in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen geregelt. Viele Vegetationstypen naturnaher Waldgesellschaften sind außerdem (pauschal) besonders geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz, Bundesnaturschutz-Neuregelungsgesetz und den Naturschutzgesetzen der einzelnen Länder. Alle Eingriffe, die zu einer negativen Veränderung dieser Biotope führen können, sind generell untersagt, unberührt ist davon lediglich die Ausübung ordnungsgemäßer Forstwirtschaft (die auf Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der bestehenden Waldgesellschaften ausgerichtet zu sein hat). Den Bärlauch wirst Du ja sicherlich nicht in einem Fichtenforst ausbringen wollen, da würde er ja ohnehin nicht gedeihen.
Falls es sich um eine Waldgesellschaft handelt, die keinem gesetzlichen Schutz unterliegt und die "Zielfläche" kein Naturschutzgebiet o. ä. ist, es sich darüber hinaus um einen potenziell natürlichen Standort des Bärlauchs handelt, der nur infolge menschlicher Tätigkeit (z. B. Verdrängung nach Kahlschlag, Entwicklung einer Schlagflur, evtl. forstliche Bodenbearbeitung, Aufforstung und Entwicklung eines sehr dicht schließenden Jungbestands usw.) momentan nicht vom Bärlauch besiedelt ist, ist einer Ansiedlung nichts entgegenzusetzen. So weit zur rechtlichen Situation in Deutschland. Wenn jemandem allerdings versehentlich ein paar Samen aus der Tasche fallen ...
Gärtnern im eigentlichen Sinne ist in Wald und Wiese nahezu stets verboten. Zum einen handelt es sich bei den ins Auge gefassten Flächen sicherlich um fremdes Eigentum. Wenn ich in meinem Wald jemanden fände, der "herumgärtnert" würde ich dies nicht als Lappalie behandeln, sondern auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Mir reicht es schon, dass mir zum einen ständig Leute ihren Gartenabfall an den Waldrand kippen, andere dagegen meinen, den Waldrand mit nicht heimischen Ziersträuchern "verschönen" zu müssen, die sich dann teilweise auch im Wald ausbreiten. Für diese Leute ist nicht ersichtlich, dass es sich um Privatwald handelt und scheinen zu meinen, der Wald wäre generell bis auf das Holz Gemeineigentum. Dies ist jedoch nicht der Fall und jeder Wald gehört irgendwem - Privatpersonen, Körperschaften, Kommunen, Ländern oder Bund.
Um es in Kürze auf den Punkt zu bringen: nach meiner meinung ist gegen das Verstreuen von ein paar Samen, Abwartend es Etablierungserfolgs und nachfolgende Ernte von ein paar Blättchen wenig zu sagen. Eine Bärlauch-Kultur im Wald anzulegen ist in einem erheblichen Prozentsatz der denkbaren Fälle ein Eingriff, dem Naturschutzrecht und Schutz des Eigentums anderer diametral gegenüber stehen.