Grenzwerte sind meistens willkürlich festgesetzt. Es gibt keinen Schwellwert, unterhalb dessen es ungefährlich ist und darüber alle krank werden oder sterben. Bei der Festsetzung von Grenzwerten geht man oft vom natürlichen Gehalt von z.B. Uran im Wasser aus und schon deshalb kann es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Grenzwerte geben. In anderen Fällen wird der Grenzwert einfach ganz niedrig angesetzt, meist mehrere Zehnerpotenzen unterhalb der Dosis, die als schädlich bekannt ist.
Und es gibt leider auch Fälle, wo Grenzwerte politisch festgelegt wurden (eher die Ausnahme), weil die Politik von einer Industrie- oder Landwirtschaftslobby unter Druck gesetzt wird.
Ein Beispiel dafür ist die Festlegung der Salzlast von Abwässern im Salzbergbau in Deutschland. Kürzlich sollten Salzbergwerke wegen Grenzwertüberschreitung dicht gemacht werden, aber dann gäbe es in D keine Steinsalz- und Kali-Förderung mehr, also musste man zähneknirschend das technisch machbare akzeptieren.
Es ist also normal, wenn Grenzwerte in der EU und in der Schweiz unterschiedlich festgelegt wurden. Die eine Festlegung ist so willkürlich wie die andere. Da aber in der Regel "Angstwerte" festgelegt werden, braucht man sich meistens keinen Kopf darüber machen, denn diese Angstwerte liegen mehrere Zehnerpotenzen unterhalb der Werte , ab denen Schädigungen bekannt sind.
Bei chemischen Giften klappt das auch recht gut, aber bei Giften, die hormonartige Wirkungen haben, z.B. Weichmacher von PVC, oder bei krebserregenden Substanzen klappt das weniger gut. Bei letzteren kann schon ein einzelnes Molekül wirken. Ein Grenzwert von Null ist aber illussorisch.
Dann macht man es ähnlich wie bei radioaktiver Strahlung. Man orientiert den Grenzwert an der natürlichen Radioaktivität und gestattet dazu eine künstliche Radioaktivität in Promillegröße der natürlichen Radioaktivität.