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Autor Thema: Garten anlegen in Naturpark?  (Gelesen 4683 mal)

Waldgärtner

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Garten anlegen in Naturpark?
« am: 14. April 2020, 11:09:36 »

Aufgrund des passenden Namen des Unterforums poste ich meine Frage hier.
Falls woanders besser passt, gerne verschieben.

In einer Anzeige für ein Grundstück, was ich potentiell interessant (wenn auch zu teuer) finde, heißt es:

Zitat
Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine zweckgebundene landwirtschaftliche Fläche in einem Natur- und Wasserschutzgebiet handelt. Eine Bebauung oder Einzäunung mit einem künstlichen Zaun ist aus diesem Grund nicht erlaubt.
Eine Nutzung als Wiese, Acker, Weide, Streuobstfläche, Bienenwiese, Garten oder ähnlichen naturnahen Verwendungszwecken ist selbstverständlich erlaubt.

Soweit ich es sehen kann, liegt das Grundstück nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, sondern in einem Naturpark (wie fast der komplette Landkreis).
Weiß jemand, was das genau bedeutet? Dürfte ich ein solches Grundstück (auf den Bildern sieht es nach Acker aus) in einen Garten umwandeln, also mit Beeten, Beerenobst usw.?
In einem Landschaftsschutzgebiet darf z.B. Grünland nur in eine Streuobstwiese "umgewandelt" werden. Teilweise hab ich Geschichten gehört, wo es schon Stress mit der unteren Naturschutzbehörde gab, weil die Bäume nicht 10 x 10 m sondern nur 8 x 8 gepflanzt waren. Oder wenn der Kronenansatz zu tief war ("ist dann kein Hochstamm, also auch keine Streuobstwiese").
Hat hier jemand eigene Erfahrungen oder weiß sonst, wie die rechtliche Lage ist? Die Definitionen, die ich zu Naturpark finde, sind für mich leider wenig aussagekräftig.
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Staudo

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #1 am: 14. April 2020, 11:18:44 »

Ganz einfach: Bei der Naturparkverwaltung anrufen.  ;) Aber schon das Einzäunungsverbot verhindert die gärtnerische Nutzung.
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„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

frauenschuh

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #2 am: 14. April 2020, 11:21:36 »

Auf der sichersten Seite über die UNB (Untere Naturschutzbehörde) und die LWK (Landwirtschaftskammer) erfragen. Für Letztere braucht´s die Flurstücknummer.
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Waldgärtner

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #3 am: 14. April 2020, 11:28:04 »

Naja mit UNB anrufen hat ein Bekannter halt auch schon mal schlechte Erfahrungen gemacht: Der Mitarbeiter am Telefon fand alles gut und kein Problem und ein Jahr später mussten alle Bäume und Sträucher wieder raus (ich weiß die genauen Umstände nicht mehr).
Daher hätte ich das gerne irgendwo nachgelesen. Eigentlich müsste das doch definiert sein?
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Waldgärtner

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #4 am: 14. April 2020, 11:30:05 »

Aber schon das Einzäunungsverbot verhindert die gärtnerische Nutzung.

Mal anders gefragt: Wo dürfte ich denn einen Garten neu anlegen? Also welche "Kategorie" von Grundstück müsste ich mir dann kaufen?
Bei Grünland geht es wegen des Umbruchverbotes sicher nicht.
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Staudo

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #5 am: 14. April 2020, 11:39:32 »

Wenn das Grundstück im Innenbereich der Kommune liegt, gibt es normalerweise kein Problem. Ist es obendrein als Gartenland ausgewiesen, fällt selbst die Bebauung schwer.
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Roeschen1

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #6 am: 14. April 2020, 11:43:20 »

Im Außenbereich vom besiedelten Land gelten andere Regelungen, aber dennoch gibt es dort Gärten, manchmal auch mitten im Agrarland.
Vermutlich haben diese alte Gärten Bestandsrecht.
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RosaRot

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #7 am: 14. April 2020, 11:49:17 »

Sehr vermutlich variieren die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland etwas.
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Viele Grüße von
RosaRot

Secret Garden

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #8 am: 14. April 2020, 11:54:08 »

Zitat
Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine zweckgebundene landwirtschaftliche Fläche in einem Natur- und Wasserschutzgebiet handelt.
Soweit ich es sehen kann, liegt das Grundstück nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, sondern in einem Naturpark (wie fast der komplette Landkreis).
Der Begriff Naturpark allein steht nicht für eine konkrete Zweckbindung der Flächen, es befinden sich Siedlungen, land- und forstwirtschaftliche Flächen und auch Naturschutzgebiete in einem Naturpark. Das genannte Grundstück befindet sich wohl in einem besonders geschützten Bereich innerhalb eines Naturparks.
.
Bevor man ein Grundstück erwirbt, gilt es genau zu klären, was dort erlaubt ist und was nicht. Bei uns gibt es am Stadtrand besonders ausgewiesenes "Gartenland", die Kommune kann Auskunft darüber geben. (Das Städtchen liegt mit allem drum und dran auch innerhalb eines Naturparks. ;))
« Letzte Änderung: 14. April 2020, 12:13:04 von Secret Garden »
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Rieke

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #9 am: 14. April 2020, 11:59:47 »

Bei anderen Schutzgebietskategorien, NSG usw. gibt es für jedes Gebiet eine eigene Satzung. Ich vermute, daß es bei Naturparken ähnlich ist. Wenn du auf der Webseite des Parks nichts findest, frag bei der Verwaltung nach. Außerdem kann eine Fläche innerhalb eines Naturparks zusätzlich als NSG usw. geschützt sein. Es kann auch sein, daß es einen Landschaftsplan gibt, der Vorgaben zu Zäunen oder Bepflanzung macht. Für diesen Plan wäre die Kommune oder der Landkreis zuständig. Der Landschaftsplan hat nichts mit der Ausweisung als Naturpark zu tun, sondern ist eine Ergänzung des Flächennutzungsplans.
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Amur

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #10 am: 14. April 2020, 12:53:12 »

Wenn es im Aussenbereich liegt ist jedes landwirtschaftliche Grundstück mit eine Nutzungsart eingetragen. Also ob Dauergrünland, Acker, Unland, Weg usw.
Sofern das der Fall ist und nun geändert werden soll, muß man eine Nutzungsänderung beantragen. Der muß das Landwirtsamt zustimmen. Schon beim Verkauf ist das der Fall.

Dann gibt es noch Regelungen die Naturschutzgebiete betreffen können, Landschaftsschutzgebiete oder FFH Gebiete. Je nachdem ob das Grundstück da irgendwo rein fällt.

Zumindest hier in BW kannst du es fast komplett vergessen ausserhalb einen Garten anlegen zu wollen. Also so richtig mit Zaun etc. Wird nicht genehmigt. Von Gartenhütten etc. wollen wir mal gleich gar ned sprechen.
Wenn du meinst dort Gemüse anzubauen - kein Problem. Aber ohne Zaun. Somit sinnlos. Entweder räumen dir die Tiere alles ab oder einer der lieben Mitbürger findet alles was nicht mit Zaun und Selbstschussanlage gesichert ist, gehört ihm. Kenne das zur Genüge, da ich über Erbschaft so kleine Grundstücke besitze und die ein bisschen bewirtschafte.
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Waldgärtner

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #11 am: 14. April 2020, 17:13:24 »

Vielen Dank euch für die Antworten!

Was recht klar ist, dass die Angaben vom Makler mindestens mit Vorsicht zu genießen sind.


Zitat
Wenn das Grundstück im Innenbereich der Kommune liegt, gibt es normalerweise kein Problem.
Leider finde ich bislang immer nur Grundstücke im Außenbereich, so auch dieses.

Zitat
Im Außenbereich vom besiedelten Land gelten andere Regelungen, aber dennoch gibt es dort Gärten, manchmal auch mitten im Agrarland.
Vermutlich haben diese alte Gärten Bestandsrecht.
So kennen ich das halt auch noch von früher (bin in BaWü aufgewachsen). Der Außenbereich in unserem Dorf war ein Flickenteppich aus Weinbergen, Streuobstwiesen, Gemüsegärten, Wiesen und Äckern.Die meisten waren irgendwas um 400qm groß. Kleine Hütten waren auch keine Seltenheit, bis 10 m³ war eh genehmigungsfrei. Sowas hätte ich gerne jetzt auch am neuen Wohnort, aber scheinbar geht das nicht so einfach.

Zitat
Der Begriff Naturpark allein steht nicht für eine konkrete Zweckbindung der Flächen, es befinden sich Siedlungen, land- und forstwirtschaftliche Flächen und auch Naturschutzgebiete in einem Naturpark.
Das heißt entscheidender ist die bisherige Nutzung? Die meisten Freiheiten scheint dann ein Acker zu bieten, hier müsste ich doch z.B. Beeren oder Niederstämme anpflanzen dürfen (wenn schon kein Gemüse, ohne Zahn).

Zitat
Bevor man ein Grundstück erwirbt, gilt es genau zu klären, was dort erlaubt ist und was nicht.
Ganz genau darum gehts mir. Momentan fehlt mir einfach noch der Überblick, wer zuständig ist: Naturparkverwaltung, Kommune, Landkreis oder doch die UNB; es gibt so viele Möglichkeiten ;)

Zitat
Dann gibt es noch Regelungen die Naturschutzgebiete betreffen können, Landschaftsschutzgebiete oder FFH Gebiete. Je nachdem ob das Grundstück da irgendwo rein fällt.
Trifft alles nicht zu (laut: https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=en&layers=LSG)

Zitat
Wenn es im Aussenbereich liegt ist jedes landwirtschaftliche Grundstück mit eine Nutzungsart eingetragen. Also ob Dauergrünland, Acker, Unland, Weg usw.
Sofern das der Fall ist und nun geändert werden soll, muß man eine Nutzungsänderung beantragen. Der muß das Landwirtsamt zustimmen. Schon beim Verkauf ist das der Fall.
Was für eine Nutzung ist es denn, wenn ich Obst anbauen möchte, aber nicht nur Hochstämme pflanzen will? Fällt das irgendwo rein? Denn diese Stücke auf denen Obstbäume neben Beerensträucher stehen gibt es ja oft im Außenbereich. Wie haben die Leute das denn gemacht, ohne Genehmigung?

Zitat
Wenn du meinst dort Gemüse anzubauen - kein Problem.
D.h. das ginge auch ohne Genehmigung auf einem Acker? Ohne Zaun würde ich auch kein Gemüse anbauen, aber wenn Gemüse geht, gehen sicher auch Beerensträucher :)




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Amur

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Re: Garten anlegen in Naturpark?
« Antwort #12 am: 17. April 2020, 07:43:51 »

... Wie haben die Leute das denn gemacht, ohne Genehmigung?

...

So mancher alter Obstbaum wird wohl schon vor der Einstufung gestanden sein.
Weiter ist es so, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb eine sogenannte Privilegierung hat im Aussenbereich zu bauen und zu wirtschaften. Allersdings wohl auch mit Antrag und Genehmigung usw.
Da mußt du jemand fragen der selber Landwirt ist oder damit firm ist.
Ich weiss nur, dass ich auf meinen paar Flecken ausserhalb ned wirklich viel tun kann. Sofern es für das Grundstück ne landwirtschaftliche Flächenprämie gibt, wird das ganze über Satellit überwacht. Davon kannst du ausgehen, sofern das bisher zu einer Landwirtschaft gehört hat.
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