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Autor Thema: Stallpflicht  (Gelesen 21171 mal)

Henki

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Re: Stallpflicht
« Antwort #30 am: 23. November 2016, 18:07:25 »

Irgendwie ist das jetzt aber doch doof mit zwei Parallelfäden zur Stallpflicht.  :P
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Quendula

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Re: Stallpflicht
« Antwort #31 am: 23. November 2016, 18:43:45 »

Finde ich auch. Sollen mal bitte die Mods entscheiden, ob das so wichtig ist, dass beide Fäden oben zusammengebastelt werden. Oder ob sie beide hier im Keller zusammen sind.

 :)
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Zaubercrocus

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Re: aktueller Stand zur Stallpflicht bei Geflügel
« Antwort #32 am: 23. November 2016, 19:01:47 »

Entscheidend ist was das zuständige Veterinäramt anordnet.
Schaut einfach auf die Internetseite eures Amtes.
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Quendula

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Re: aktueller Stand zur Stallpflicht bei Geflügel
« Antwort #33 am: 25. November 2016, 18:08:21 »

Habe heute eine Verfügung im Gemeindeaushang gelesen: Ab morgen gilt auch für PM kreisweite Stallpflicht für die nächsten zwei oder drei Wochen  ???. Das könnte mir evtl mal einer erklären. Für wen gelten die 21 und für wen die 15 Tage? (ich kann die files dadrunter nicht öffnen  >:()

Gut, habe die pdf-Dateien jetzt lesen können (anderes Gerät). Alles klar, ich gehöre weder zum Sperr- noch zum Beobachtungsgebiet  :). Aber "kreisweite Stallpflicht" gilt trotzdem.
« Letzte Änderung: 25. November 2016, 18:14:58 von Quendula »
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Quendula

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Re: Stallpflicht
« Antwort #34 am: 25. November 2016, 18:15:42 »

Zur Info:
Habe heute eine Verfügung im Gemeindeaushang gelesen: Ab morgen gilt auch für PM kreisweite Stallpflicht für die nächsten zwei oder drei Wochen  ???. Das könnte mir evtl mal einer erklären. Für wen gelten die 21 und für wen die 15 Tage? (ich kann die files dadrunter nicht öffnen  >:()

Gut, habe die pdf-Dateien jetzt lesen können (anderes Gerät). Alles klar, ich gehöre weder zum Sperr- noch zum Beobachtungsgebiet  :). Aber "kreisweite Stallpflicht" gilt trotzdem.
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Henki

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Re: aktueller Stand zur Stallpflicht bei Geflügel
« Antwort #35 am: 25. November 2016, 18:16:28 »

edit: Kann ich den Text der Verfügung ja wieder rausnehmen.

Davon abgesehen wurde für's gesamte Land Brandenburg die Stallpflicht verhängt.  :P
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Quendula

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Re: aktueller Stand zur Stallpflicht bei Geflügel
« Antwort #36 am: 25. November 2016, 18:19:37 »

 :-\ Viel Spaß beim Partyzelte aufbauen  :P. Im Aushang steht, dass das ab morgen in Kraft tritt.
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Henki

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Re: aktueller Stand zur Stallpflicht bei Geflügel
« Antwort #37 am: 25. November 2016, 18:22:52 »

Bisl haben wir ja schon vorbereitet, trotzdem...  ::)
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dmks

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Re: Stallpflicht
« Antwort #38 am: 26. November 2016, 07:51:14 »

Stallpflicht jetzt auch in ganz Brandenburg... :(
Die armen Viecher - hab zwar schon vorsorglich "reduziert", aber alle ganztags im Stall geht trotzdem nicht! Jetzt muß ein Teil des Auslaufes überdacht werden; viel Arbeit :-\

 ???
Kann mir das hier mal jemand ins Deutsche übersetzen:

"Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 3, 5 Buchstabe a, b, d und e, Nummer 6, Nummer 8 Buchstabe a und
Nummer 25 und des § 26 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, jeweils in Verbindung
mit § 38 Absatz 2 und 4, des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) verordnet das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft:
§1
...

§ 2
Zu § 2 der Geflügelpest-Verordnung
Der Tierhalter eines Bestandes
1. bis einschließlich 100 Stück Geflügel hat ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 4
der Geflügelpest-Verordnung und
2. mit 10 bis einschließlich 1 000 Stück Geflügel hat ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 in Verbindung mit
Absatz 4 der Geflügelpest-Verordnung
zu führen."
 ???
« Letzte Änderung: 26. November 2016, 08:47:44 von dmks »
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Quendula

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Re: Stallpflicht
« Antwort #39 am: 26. November 2016, 09:00:26 »

Klingt, als ob sie die Anzahl der gehaltenen Tiere nach unten korrigiert haben. Die GeflPestSchV sagt bisher im §2 solches aus:
Zitat
(2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
1.
im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2.
im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3.
für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
4.
für den Fall, dass mehr als 1 000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
5.
im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich
a)
die Anzahl und
b)
die Kennzeichnung
des Geflügels.
Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nummer 1 bis 3 und 5 Buchstabe a entsprechend.
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Henki

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Re: Stallpflicht
« Antwort #40 am: 26. November 2016, 09:04:59 »

Richtig. Die Legeleistung ist bereits ab 10 Tieren zu dokumentieren und verendete Tiere sind in jedem Fall zu melden, nicht erst ab einem Bestand von 100 Tieren.
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Henki

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Re: Stallpflicht
« Antwort #41 am: 26. November 2016, 09:07:44 »

Jetzt muß ein Teil des Auslaufes überdacht werden; viel Arbeit :-\

Kleiner Tipp: Partyzelte machen sich ganz gut dafür. Wenn man welche mit Seitenteilen hat, muss man nicht ganz so viel mit Volierendraht arbeiten.
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Quendula

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Re: Stallpflicht
« Antwort #42 am: 26. November 2016, 10:44:11 »

Hier sieht es mittlerweile so aus.

Aber ich habe da gut lachen  :-\ - nur wenig Tiere und sowieso einen rundum geschlossenen Käfig für diese.
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Henki

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Re: Stallpflicht
« Antwort #43 am: 26. November 2016, 12:26:52 »

Wir werden jetzt für die Hühner auch noch mit Plane den Auslauf vergrößern. Ich hoffe, in nächster Zeit steht kein stürmisches Wetter auf dem Plan.  ::)
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Staudo

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Re: Stallpflicht
« Antwort #44 am: 26. November 2016, 12:56:08 »

"Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 3, 5 Buchstabe a, b, d und e, Nummer 6, Nummer 8 Buchstabe a und
Nummer 25 und des § 26 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, jeweils in Verbindung
mit § 38 Absatz 2 und 4, des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) verordnet das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft:
§1
...

§ 2
Zu § 2 der Geflügelpest-Verordnung
Der Tierhalter eines Bestandes
1. bis einschließlich 100 Stück Geflügel hat ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 4
der Geflügelpest-Verordnung und
2. mit 10 bis einschließlich 1 000 Stück Geflügel hat ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 in Verbindung mit
Absatz 4 der Geflügelpest-Verordnung
zu führen."


Ist das ernst gemeint?  ;D ;D ;D
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