Stallpflicht jetzt auch in ganz Brandenburg...
Die armen Viecher - hab zwar schon vorsorglich "reduziert", aber alle ganztags im Stall geht trotzdem nicht! Jetzt muß ein Teil des Auslaufes überdacht werden; viel Arbeit
Kann mir das hier mal jemand ins Deutsche übersetzen:
"Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 3, 5 Buchstabe a, b, d und e, Nummer 6, Nummer 8 Buchstabe a und
Nummer 25 und des § 26 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, jeweils in Verbindung
mit § 38 Absatz 2 und 4, des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) verordnet das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft:
§1
...
§ 2
Zu § 2 der Geflügelpest-Verordnung
Der Tierhalter eines Bestandes
1. bis einschließlich 100 Stück Geflügel hat ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 4
der Geflügelpest-Verordnung und
2. mit 10 bis einschließlich 1 000 Stück Geflügel hat ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 in Verbindung mit
Absatz 4 der Geflügelpest-Verordnung
zu führen."