Da wird eigentlich überhaupt nix angegriffen sondern die Aussage hat rein informellen Charakter.
zB: wenn aus einer bereits abgedichteten, ehemaligen Mülldeponie Schadstoffe durchsickern und das Gebiet saniert wird, anschließend ein Gewerbliches Gebäude darauf gebaut wird, und deswegen ein Vorkommen einer Art erlischt oder zurückgeht, dann steht als Grund Bebauung.
Wenn eine Flurbereinigung Landwirtschaftliche Flächen zusammenlegt und dadurch zB Saumstrukturen verloren gehen, dann steht als Grund intensive Landwirtschaft. Die Fläche kann dabei auch von einem Biobauern bewirtschaftet werden, das spielt keine Rolle, weil auch diese Form der Landwirtschaft intensiv ist und die Absicht hat, Nahrungsmittel zu erzeugen.
Übrigens danke für den Hinweis mit der neuen Fassung der roten Liste, in RLP sieht die Situation anders aus.
https://lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Naturschutz/Dokumente/Rote_Liste/Rote_Liste_Stand_2.2020.pdfAuf Seite 405 der neuen Liste legen die Zahlen allerdings nicht nahe, das es einen neuen Artverlust gibt. Es kamen allerdings welche hinzu. Bitte korrigiere, wenn doch eine Art ausgestorben sein sollte.
Ansonsten der Trend: Entwicklung gleichbleibend bis mäßig weniger werdend.
Liegt aber nicht immer an Glyphosat und dadurch sehr graslastigen Feldrändern, sondern auch weil Offenlandstandorte verbuschen usw. Im Detail also daran, das ein Nachweis eines Vorkommens irgendwo nicht mehr nachgewiesen werden konnte.
Mit einer Balkonbepflanzung 200km weiter ändert man daran nichts. Auch wenn ein Tümpel trocken fällt und deswegen die Frösche dort nicht mehr vorkommen, hilft es nicht, sich 200km weiter eine Zinkwanne mit Seerose auf den Balkon zu stellen.