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Z.B. ob Squaregardening und evt. Hochbeete auch gezählt werden.
Ich weiß von der Nachbaranlage, dass die Hochbeete als Bauten gewertet wurden und der Pächter sie wegmachen musste.
Ich hätte z.B. gerne eine Pergola für Tafeltrauben und Stachelbeerkiwis, ist das erlaubt.
Der Nachbar links musste die Pergola abreißen, aber ich weiß nicht genau wieso.
Das meiste ist von den Vorrednern gesagt. Im Kleingarten sind Bedingungen zu erfüllen, die auf dem BKleingG basieren einschließlich der Rechtsprechung. Der BGH hat im Laufe der Jahre dem Umstand Rechnung getragen, dass wir uns nicht mehr in der Nachkriegszeit befinden und nicht 100 % der Fläche von Kohl bedeckt sein muss. Er kann und will durch seine Rechtsprechung aber auch nicht den (historisch entstandenen) Zweck des Kleingartengesetzes abschaffen oder umdeuten und verlangt daher eine deutliche Prägung, die er (im Regelfall) bei 1/3 Anbaufläche (der gesamten Anlage!) gewährleistet sieht (vgl. verlinktes Urteil). Kleingartenvereine können in ihrer Satzung natürlich strengere Kriterien anlegen. Bei den 3 Satzungen, die ich kenne, ist das nicht der Fall.
1/3 ist aus meiner Sicht sehr einfach zu erreichen. Es zählen natürlich alle Beete für Gemüse und Kräuter sowie die notwendigen Flächen für Beerensträucher usw. Bei Bäumen gibt es manchmal Streit: Nachvollziehbar für mich wäre, dass nicht der verwahrloste Obstbaum zählt, der nur zum formalen Erfüllen der Kriterien dasteht. Der Baum, der fachmännisch geschnitten steht, gut blüht, Früchte ansetzt, die dann geerntet werden, zählt selbstverständlich. Was ist das denn sonst, wenn nicht "Anbau gartenbaulicher Erzeugnisse für den eigenen Bedarf"? Die Praxis mancher Vereine, das nicht zu zählen, kann weder mit dem Urteil des BGH noch mit den meisten Vereinssatzungen (die strenger sein können) begründet werden.
Man kann den "erzeugerischen" und den "Erholungsteil" gut kombinieren. Anregungen gibt´s hier im Forum.
Ich hätte "befreiende Umstände" des Einzelfalls (schlechter schadstoffbelasteter Boden, Waldrand), erreiche aber trotzdem 70%. Und trotzdem sieht der Garten schön aus bzw. hat Zierpflanzen.
Lies dir mal die Satzung des Vereins durch. Die Satzung und das BKleingG zählt wirklich.
Selbstverständlich sind Hochbeete Anbaufläche und keine sonstigen Baulichkeiten. Hier die einzige Möglichkeit, um auf schadstoffbelasteten Böden noch Wurzelgemüse anbauen zu können. (Das versteht aber auch nicht jeder bei uns im Vorstand.
) Im Zweifelsfall freundlich fragen, wo das in der Satzung steht (bei hartnäckigen Kandidaten nach der Rechtsgrundlage fragen, aber das ist ultima ratio, trägt nicht zum freundlichen Klima bei). Das ist - wie ja schon thematisiert - von deinem Charakter abhängig. Man sollte ja nicht seinen inneren Frieden verlieren.
Das gleiche gilt für Pergolen. Ich nehme an, es geht nicht um steinerne Pergolen größeren Ausmaßes wie im antiken Griechenland, sondern um eine normal (ausreichend) dimensionierte Pergola für Tafeltrauben. Das ist selbstverständlich Anbaufläche und nur ein dienendes Bauwerk wie auch Bohnengerüste, Kompost usw.
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Die Anlage wird eher nicht zu Wohnfläche umgewandelt, ersten ist die Fläche wirklich klein, zweitens liegt sie vor einem Autobahnzubringer an einer Hauptverkehrsstraße.
Die Fläche gegenüber lag lange brach, weil sich kein Bauunternehmer fand, und nun ist dort andauernd Leerstand.
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Der Vorstand sagte uns nämlich schon, es hätte Interessenten gegeben, die aber nur den Garten nehmen, wenn wir ihn in den Urzustand setzen oder wenn er in Schuss ist.
Die Wahrscheinlichkeiten kannst nur du einschätzen. Autobahn klingt nach einem Lärmproblem. Wohnen eher nicht, Gewerbe oder Verbreiterung der Autobahn sind aber andere - nicht gerade seltene - Gründe zur Inanspruchnahme von Kleingartenland. Guck dir mal den Flächennutzungsplan deiner Stadt / Gemeinde an, das ist der planerische Horizont für die Zukunft. Sicherheit gibt es nur, wenn es keine starke Nachfrage nach Flächen gibt und einen politischen Konsens, die Kleingärtner nicht zu sehr anzutasten. In Ballungsräumen fehlen durch Zuzug und steigenden Wohnflächenkonsum wieder Wohnungen, die man heute möglichst nah an den schon bebauten Siedlungsflächen bzw. nah an der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur baut. In diesen Fällen - hilft bei zentral gelegenen Kleingartenanlagen oft selbst vorbildliches Erfüllen der 1/3-Regel nicht. Da ist meist das Umweltamt der bessere Verbündete (Stadtklima / Kaltluftentstehungsgebiete).
Zu deinem Garten:
Wenn deine Schwiegereltern alt sind, können sie den Garten zurück geben, auch ohne dass der nach den "Vorgaben" des Vorstands "in Schuss gebracht" wäre. Erst recht, wenn der Verein gemeinnützig ist... Es gibt keine Verpflichtung, dass die (Schwieger-) Kinder den Garten übernehmen und dass nur "perfekt gepflegte Gärten" zurückgegeben werden können, wäre mir auch neu. Es gibt höchstens bei der Schätzung (vor einem Verkauf) ein paar hundert Euro Abzüge für "Pflegemängel" und fertig. Wenn Ihr zu dem Schluss kommen solltet, den Garten nicht zu übernehmen, dann würde ich auch nicht mehr Zeit und Mühe investieren, dabei könnt Ihr nur verlieren...
Aber übernehmen und nach den eigenen Vorstellungen gärtnern ist natürlich schöner!
Toi toi!