... (wegen fehlender Fördermöglichkeit?) kaum eine Baumschule die Kombination aus Sämlingunterlage und niedriger Stammform anbietet.
Für
den Garten bieten viele Baumschulen Halbstamm auf Sämling an. Ich finde es aber auch völlig ok, wenn je nach Sorte, Klima und Garten A2 oder M25/MM111 verwendet wird.
Wenn ich Bäume mit Leitastansatz von 1,3 oder 1,4m erzeuge...
Nach Definition handelt es sich ab Stammhöhe 1,20 Meter um den Halbstamm; für 1,60 bis 1,80 gab es früher die Bezeichnung Dreiviertelstamm; ab 1,80 Meter war und ist es der Hochstamm. (
Quelle und
Quelle2)
Da hat sich jemand Gedanken über dieses Thema gemacht
Welche Gedanken meinst Du? Ich finde da viel Polemik.
Die Förderungen sind nicht für das Gartenhobby gedacht, sondern für Streuobstwiesen: Das sind ökologische Lebensräume
in der freien Landschaft, seit jeher auf dem starkwüchsigen und großkronigen
Hochstamm.
Um an einem Beispiel eines der vielen Argumente
pro Hochstamm auf der Streuobstwiese zu verdeutlichen: Spechte bauen ihre Höhlen in große Hochstämme, bevorzugt ab 1,90 Meter Stammhöhe. Aber Bäume mit Stammhöhe unter 1,60 meiden sie. Das fand eine Forstwirtschafts-Studentin durch genaue Kartierung heraus:
Quelle (gehe dort auf Seite 21/22). Wenn die - von kaum einer eigenen Streuobst-Sachkenntnis getrübte - Polemik des OLG Erbach den NABU-Streuobst-Rundbrief als Quelle nutzt, sollte sie sich zumindest bemühen, die darin vorgebrachten Kenntnisse zu verstehen: Finden Spechte, hier vor allem Grünspechte, keinen Stamm, der sich für ihre Nisthöhle eignet, dann sterben sie in der jeweiligen Gegend aus.
Auf Förderung verzichte ich bei eigener Anzucht ja bewußt. Die Bäume müsste ich sonst an mich selbst verkaufen
Wenn die Gemeinden Jungbäume in günstiger Sammelbestellung verkaufen, wenden sie sich an die Hobbygärtner.
Aber die Förderungen nach Naturschutz- oder Baurecht (= Ausgleichsmaßnahmen) wenden sich an Profis, die auf diese Weise mit ökologisch bewirtschafteten Streuobstwiesen etwas Geld verdienen können. Das "
KOB" schreibt dazu: Ausgleichsmaßnahmen ermöglichen es, die Pflege ganz oder teilweise "zu vergeben. Hier kommen beispielsweise die Fachwarte Obst- und Garten, Obstbaubetriebe oder Landwirte in Betracht."
Also musst Du bei Deinen Liebhaber-Experimenten weiterhin ohne Förderung auskommen, und das ist Dir vermutlich auch lieber so?!