Kann man sich wohl für jede Art irgendwo raussuchen und dann Gruppen bilden.
Eine Artengruppe "Schmetterlinge" oder eine Gruppe "Wildbienen" wird in Hinblick auf einheitliche Pflegeempfehlungen dabei wohl eher nicht rauskommen.
Bei den Programmen zur Grünlandextensivierung wird, ergänzend zur Düngebeschränkung, gerne mit Mahdterminen gearbeitet. Manchmal mit speziellen Terminen bezogen auf bestimmte Arten (siehe weiter oben die Verhältnisse bei den Ameisenbläulingen), oft aber wird auf Standardgrünland nur darauf hingewirkt, dass zum traditionellen Heutermin (bei uns etwas Mitte Juni) gemäht wird, als Abgrenzung zur frühen Silomahd.
Der Hintergrund ist der, dass, ähnlich wie bei den Pflanzenarten, die vorkommenden Tierarten überwiegend mit diesem Termin zurechtkommen. Bei unserem üblichen Grashüpfer z.B. ist dann die Jugendentwicklung abgeschlossen.
Viele Arten tanzen dabei aber aus der Reihe. Das sind die, die in Säumen leben, auf Feuchtgrünland oder in sonstigen Bereichen die traditionell später gemäht wurden.
Solche Termine werden üblicherweise aufgrund der vorhandenen Pflanzengesellschaft ausgewählt, in der Hoffnung, dass die Fauna schon dazu passen wird. Blümchen zählen ist einfacher als Heuschrecken zu bestimmen.
Vor 20-25 Jahren war es noch üblich, in Schutzgebieten die Mahd mit dem Balkenmäher zu fordern. Das ist heute weitgehend verstummt, taucht in Gutachten auch nicht mehr so auf. Vielleicht wurde resigniert, weil es einfach keine mehr gibt.
Der Kreiselmäher bedingt höhere Verluste bei den Tieren. Die Krönung sind aber die inzwischen vermehrt eingesetzten zusätzlichen Mähgutaufbereiter, da bleibt nichts mehr heil.
Da es immer weniger Landbewirtschafter gibt nimmt auch der Umfang der Flächen zu, die gleichzeitig bearbeitet werden. Da hilft es ein wenig, breite Streifen zunächst stehen zu lassen, die dann bei der zweiten Nutzung im Herbst mitgemäht werden. Auf diesen Streifen wimmelt es anschließend in der Regel von Insekten, es scheinen also etliche zumindest kleinräumig dem Mähwerk entkommen zu können.
Belassen von ungemähten Streifen ist auch die empfohlene Maßnahme, wenn bei bestimmten Arten wie den Ameisenbläulingen die Mahdtermine nicht eingehalten werden können. Sie dienen dann als Rückzugsraum für zumindest einen Teil der Population.
@Gartenplaner: Wenn du eh zweimal im Jahr mähen lässt, wäre doch das Stehenlassen eines Altgrasstreifens an wechselnder Stelle bis Anfang November eine geeignete Maßnahme. Das Mähfahrzeug sollte es schaffen den mit zu mähen.