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News: Wenn im April die Maikaefer fliegen, bleiben die meisten im Schmutze liegen
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|18|1|Habe eben einen kleinen Rundfang gemacht  (Anonymes Zitat von den Gartenmenschen)

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Autor Thema: Eiche Sturmschaden  (Gelesen 4884 mal)

Cryptomeria

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Re: Eiche Sturmschaden
« Antwort #30 am: 06. November 2017, 11:23:43 »

Wenn du wegen des Risikos sie fällen willst, was ich auch so machen würde, da Personen + Gebäude betroffen sein könnten, dann kannst du natürlich doch auch erst die Krone stark einkürzen bis fast bis zur Bruchstelle ( was dann fast auch ein Stumpf  wäre, nur noch ein bisschen mit Seitenaststummeln ) und warten, ob die Eiche wieder ausschlägt und hochwächst und den Schaden vielleicht doch wegsteckt. Ich habe hier im Norden nach Christian viele solcher Eichen gesehen. An vielen wurde gar nichts gemacht. Die Eichen leben heute immer noch problemlos. Wie es weitergeht, weiß man nicht, aber bei Sturm kann dann nichts mehr passieren und du gibst deinem Baum eine Chance. Eichen haben ein hohes Ausschlagvermögen. Wenn du - wie du schreibst - sehr an dem Baum hängst, würde ich das probieren. Weiter runtersägen als Totholzbaum kannst du nach Absterben immer noch später.
VG Wolfgang
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Amur

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Re: Eiche Sturmschaden
« Antwort #31 am: 06. November 2017, 12:37:22 »

Gibt ne Ladung Brennholz.
Sofern das Grundstück eh als Wald eingetragen ist, braucht man m. W. normal keine Genehmigung zum Fällen. Wenns zum Garten gehört, kommts drauf an ob ihr ne Baumschutzsatzung habt. So jedenfalls in BW. Andere Bulä machen da evtl. mehr Theater.

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bristlecone

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Re: Eiche Sturmschaden
« Antwort #32 am: 06. November 2017, 12:50:40 »

Wir haben hier konkret eine dritte Variante: Keine Baumschutzsatzung, aber im Bebauungsplan wurde damals von der Stadt festgeschrieben, dass der bestehende Altbaumbestand des einstigen Parkgeländes erhalten bleiben soll. Fällungen sind daher genehmigungspflichtig, und in der Regel wird Ersatzpflanzung gefordert.

Ich glaub zwar nicht, dass solch eine Regelung in einem Gartengelände existiert, aber man könnte sich mal inoffiziell umhören.

Jedenfalls dürfte wohl keine Kommune in so einer Situation eine Fällung versagen. 
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celli

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Re: Eiche Sturmschaden
« Antwort #33 am: 06. November 2017, 13:07:27 »

Ich glaub zwar nicht, dass solch eine Regelung in einem Gartengelände existiert, aber man könnte sich mal inoffiziell umhören.

Doch hier schon.


Jedenfalls dürfte wohl keine Kommune in so einer Situation eine Fällung versagen.

Das sehe ich allerdings auch so. Bei dem Baum sollten die von Staudo angeregte "mangelnde Verkehrssicherheit" und "Gefahr im Verzug" wohl greifen und es ohne notwendige Ersatzpflanzung auskommen.
« Letzte Änderung: 06. November 2017, 13:09:47 von celli »
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Wühlmaus

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Re: Eiche Sturmschaden
« Antwort #34 am: 06. November 2017, 13:18:56 »

Schade ist es allemal um diesen stolzen Baum, aber so lassen: auf gar keinen Fall!

Ich würde ihn bis direkt oberhalb der halb runden Faulstelle (siehe Bild #2) herunter nehmen. Dann könnte er eine würdige und vielleicht auch optisch ansprechende Baumruine werden, die von vielerlei Lebewesen geschätzt würde.
Ob sie dann noch den einen oder anderen Austrieb bekommt, wäre sekundär.
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WühlmausGrüße

"Das Schiff ist sicherer, wenn es im Hafen liegt. Aber dafür wurde es nicht gebaut." Paulo Coelho
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