Seit wir vor bald 14 Jahren hier eingezogen sind, habe ich Gehölze gepflanzt: insgesamt über ein Dutzend Bäume, zwei Lockenweiden (Salix erythroflexuosa), viele Obstbäume unterschiedlicher Größe, Vogelbeeren, Buchs, Feldahorn, dazu Unmengen Sträucher, viele Rosen, aber auch Kornelkirsche, Apfelbeere, Hasel, Pfaffenhütchen ...
Unsere ca 600 qm Netto-Garten sind damit mehr als voll. Nennenswerte Offenflächen, auf denen ein weiterer Baum Platz finden könnte gibt es nur noch im Gemüsegarten und da, wo die Wäschespinne steht.
Nun steht eine der beiden Lockenweiden direkt an der Grenze, beschattet Nachbars Terrasse beim Frühstück und lässt ihre Blätter auf sein Auto fallen. Außerdem steht sie direkt neben einer inzwischen auch großen Hasel und über Rosen, Clematis, Apfelbeere. Nachbars fordern ihren Fall und auch wir würden dort gern wieder mehr Platz und Licht schaffen.
Diese Weide hat nach 13 Jahren einen Umfang von 84 cm (in 1 m Höhe) und fällt damit unter die Baumschutzsatzung unserer Gemeinde.
Nun ist diese
BSS, bzw. die
1. Änderungssatzung alles andere als eindeutig:
Da steht: "Vom Schutz ausgenommen sind folgende Arten bzw. Hybriden, Koniferen, Nadelträger und Zuchtformen, Eschenahorn, Götterbaum, Rubinie und Pappel,
außer Schwarzpappel und Zitterpappel."
Zunächst habe ich frohlockt: diese Weide ist eindeutig eine Zuchtform!
Allerdings befürchte ich, die Auslegeung geht eher in Richtung von Zuchtformen von 'Nadelträgern' (Was, bitte ist das? Kenne ich als Botanikerin ebenso wenig wie Rubinien!)
Nun habe ich prinzipiell nichts gegen eine Ausgleichspflanzung, die fällig würde, aber bei uns im Garten ist kein Platz und mit Ausgleichspflanzungen im öffentlichen Raum habe ich beruflich und hier in der Gemeinde inzwischen so viel Erfahrung, dass mir graut: Da muss gegossen, vor Wild und Vandalismus geschützt werden. Die ersten beiden Faktoren lassen sich sicher organisieren, aber Vandalismus? Zum Beispiel auf dem Friedhof, wo Platz wäre, überleben Laubbäume einfach nicht ...
Außerdem: 12 cm Umfang, in 1 m Höhe (Baumschulware) - das hatte meine Weide (Steckling aus dem Osterstrauß) nie - und andere Weiden, die für die
Ersatzpflanzung in Frage kommen in der Regel auch nicht!
Wie gehe ich da der Behörde gegenüber am besten vor?