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Autor Thema: Baumschutzsatzung  (Gelesen 15028 mal)

uliginosa

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Baumschutzsatzung
« am: 18. Januar 2018, 09:07:16 »

Seit wir vor bald 14 Jahren hier eingezogen sind, habe ich Gehölze gepflanzt: insgesamt über ein Dutzend Bäume, zwei Lockenweiden (Salix erythroflexuosa), viele Obstbäume unterschiedlicher Größe, Vogelbeeren, Buchs, Feldahorn, dazu Unmengen Sträucher, viele Rosen, aber auch Kornelkirsche, Apfelbeere, Hasel, Pfaffenhütchen ...

Unsere ca 600 qm Netto-Garten sind damit mehr als voll. Nennenswerte Offenflächen, auf denen ein weiterer Baum Platz finden könnte gibt es nur noch im Gemüsegarten und da, wo die Wäschespinne steht.  :P

Nun steht eine der beiden Lockenweiden direkt an der Grenze, beschattet Nachbars Terrasse beim Frühstück und lässt ihre Blätter auf sein Auto fallen. Außerdem steht sie direkt neben einer inzwischen auch großen Hasel und über Rosen, Clematis, Apfelbeere. Nachbars fordern ihren Fall und auch wir würden dort gern wieder mehr Platz und Licht schaffen.

Diese Weide hat nach 13 Jahren einen Umfang von 84 cm (in 1 m Höhe) und fällt damit unter die Baumschutzsatzung unserer Gemeinde.  :o
Nun ist diese BSS, bzw. die 1. Änderungssatzung alles andere als eindeutig:

Da steht: "Vom Schutz ausgenommen sind folgende Arten bzw. Hybriden, Koniferen, Nadelträger und Zuchtformen, Eschenahorn, Götterbaum, Rubinie und Pappel, 
    außer Schwarzpappel und Zitterpappel."

Zunächst habe ich frohlockt: diese Weide ist eindeutig eine Zuchtform!  8) Allerdings befürchte ich, die Auslegeung geht eher in Richtung von Zuchtformen von 'Nadelträgern' (Was, bitte ist das? Kenne ich als Botanikerin ebenso wenig wie Rubinien!)

Nun habe ich prinzipiell nichts gegen eine Ausgleichspflanzung, die fällig würde, aber bei uns im Garten ist kein Platz und mit Ausgleichspflanzungen im öffentlichen Raum habe ich beruflich und hier in der Gemeinde inzwischen so viel Erfahrung, dass mir graut: Da muss gegossen, vor Wild und Vandalismus geschützt werden. Die ersten beiden Faktoren lassen sich sicher organisieren, aber Vandalismus? Zum Beispiel auf dem Friedhof, wo Platz wäre, überleben Laubbäume einfach nicht ...

Außerdem: 12  cm  Umfang, in 1 m Höhe (Baumschulware) - das hatte meine Weide (Steckling aus dem Osterstrauß) nie - und andere Weiden, die für die Ersatzpflanzung in Frage kommen in der Regel auch nicht!  :(

Wie gehe ich da der Behörde gegenüber am besten vor?
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Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli

Staudo

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #1 am: 18. Januar 2018, 09:25:42 »

Nach meiner Erfahrung lässt sich mit vielen Behördenmitarbeitern durchaus reden. Das nach Jahren noch sehr junge Exemplar einer Zuchtform sollte kein Hinderungsgrund sein. Du könntest auch versuchen, die Weide Anfang September zu kappen, um sie anschließend als Kopfform zu ziehen. Das wird sie nicht überleben.
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„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

hymenocallis

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #2 am: 18. Januar 2018, 10:03:50 »

Wir haben diesbezüglich ausschließlich schlechte bzw. sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Hier nimmt die Baumschutzverordnung nur Obstgehölze aus - alles andere darf nicht mehr gefällt werden, wenn der Stamm-Umfang in 1 m Höhe 50 cm überschreitet. Macht man es trotzdem, bekommt man eine Anzeige, eine saftige Geldstrafe und die Auflage, eine Ersatzpflanzung zu machen (die Bäume sind im Katasterplan verzeichnet, alle paar Jahre wird überprüft, ob sie noch stehen bzw. neue dazugekommen sind).

Im Falle unseres Nachbarn waren das 3 heimische Großbäume als Ersatz für eine gefällte Linde - sein Garten ist inzwischen dadurch vollschattig, hätte er die Linde nicht gefällt, läge die Hälfte in der Sonne.

Im Garten meiner Eltern war Gefahr im Verzug - eine ca. 12 m hohe Silberfichte war erkrankt und instabil geworden, es bestand das Risiko, daß sie entweder in die daran vorbeilaufenden Leitungen oder auf das Elternhaus stürzt. Gelaufen ist es dann so: Gutachter (nur die von der Gemeinde bestellten werden akzeptiert) wurde angefordert, der hat zu einem hohen Preis ein Gutachten erstellt, daß die Fällung befürwortet wird und hat eine Ersatzpflanzung von 3 heimischen Bäumen gefordert. Damit konnte die Fällgenehmigung erteilt werden, die wieder mehrere hundert Euro gekostet hat und daraufhin rückte der Fälltrupp an, der ebenfalls eine geschmalzene Rechnung gestellt hat - die Entfernung des Baumes hat in Summe mehr als 3000 Euronen gekostet.

Auf die Ersatzpflanzung konnte verzichtet werden, weil im Elterngarten mehrere 'heimische Bäume', die noch zu klein sind, um unter die Baumschutzverordnung zu fallen, als Ersatz akzeptiert worden sind - ausnahmsweise - weil wirklich nirgends mehr Platz für weitere Bäume war. 

Reden konnte man hier zwar mit den Verantwortlichen - geholfen hat es aber wenig. Trotzdem ist es empfehlenswert - ich wünsche viel Glück und gute Nerven!

PS: Bauträger mit guten politischen Kontakten bekommen übrigens problemlos Fällgenehmigungen, wenn wieder mal großflächig Grünland zubetoniert wird - auch für große Mengen sehr alter Bäume. Ersatzpflanzungen sind dabei kein Thema. 
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APO

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #3 am: 18. Januar 2018, 10:16:44 »

Zitat
PS: Bauträger mit guten politischen Kontakten bekommen übrigens problemlos Fällgenehmigungen, wenn wieder mal großflächig Grünland zubetoniert wird - auch für große Mengen sehr alter Bäume. Ersatzpflanzungen sind dabei kein Thema.
Dem kann man nur begingt zustimmen denn Ersatzpflanzungen sind Maßnahmen die von Naturschutzbehörden verfügt werden. B-Pläne werden durch Planungsunternehmen entwickelt. Ich war Bauträger und habe einige B-Pläne entwickelt und auch realisiert. Eins kann man aber bestimmt sagen: Die meisten Ämter für Grünordnung und Naturschutz sind bereit sich vor Ort um die Angelegenheit zu kümmern
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Ein gestylter Garten kommt mir vor wie eine Besserungsanstalt für die Natur
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten
Gruß Jörg

bristlecone

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #4 am: 18. Januar 2018, 10:25:54 »

Hier im Ort gibt es zwar keine Baumschutzsatzung, der hiesige Altbaumbestand steht jedoch unter Schutz, als des ehemaligen Bestands an Parkgehölzen.
Die Kommunikation mit der Gemeinde war bislang völlig unproblematisch: Wenn der Baumpfleger, der den Bestand in regelmäßigen Abständen in Augenschein nimmt, Handlungsbedarf sieht, wird eine Fällung beantragt, und bislang wurde die stets genehmigt. Eine Ersatzpflanzung wurde stets verlangt, dabei wurden keinerlei Vorgaben gemacht. Kontrolliert hat das bislang auch nie jemand.
Als Grund für eine Fällung reicht allerdings nicht aus, dass sich jemand durch den Baum oder dessen Auswirkungen lediglich belästigt fühlt.

Ich würde in Ulis Fall bei der Gemeinde unverbindlich anfragen, was es an Möglichkeiten gibt. Im Falle einer Weide könnte auf den Stock setzen ja tatsächlich eine Option sein.

Im konkreten Fall dürfte außer der örtlichen Baumschutzsatzung auch das Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes zu beachten sein, das Grenzabstände für Bäume vorschreibt. Werden die nicht eingehalten, kann der Nachbar zunächst die Beseitigung, nach einer bestimmten Anzahl an Jahren aber nur noch den Rückschnitt auf eine bestimmte Höhe verlangen.
Was ja wiederum für ein Kappen der Weide sprechen könnte.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2018, 12:22:15 von bristlecone »
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lerchenzorn

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #5 am: 18. Januar 2018, 10:34:29 »

Die Handhabung der Baumschutzverordnungen ist leider nicht so flexibel, dass der eigentliche Zweck, ein ausgewogener Bestand an Gehölzen in den Gemeinden, erzielt wird. Sie führen in der Regel zu dessen Maximierung. Es fehlt die regelmäßige Prüfung, ob ein planerisch bestimmbarer Zielzustand deutlich überschritten oder, durch zahlreiche Befreiungen, trotz Verordnung unterschritten ist.

Das alles hilft Dir nicht.

An Deiner Stelle würde ich der Gemeinde mitteilen, dass Du den besagten Baum fällen möchtest, um die Entwicklung anderer, (ökologisch?) wertvollerer Bäume auf Deinem Grundstück zu gewährleisten, dass Du gemäß örtlicher Baumschutzsatzung davon ausgehst, dass er als Zuchtform nicht in deren Anwendungsbereich fällt und Du um Mitteilung in angemessener Frist bittest, falls die Gemeinde die Fällung nicht für rechtmäßig hält. Dazu einen beabsichtigten Fälltermin nennen, der das Amt nicht in allzu große Eile treibt.
Wenn Du vor dem Schreiben freundlich anrufst und fragst, ob Du das so machen kannst, sind die Bearbeiter nicht  überrumpelt.

Ergebnis bleibt, je nach örtlicher Grundhaltung, ungewiss. Das kannst Du besser einschätzen.
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lerchenzorn

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #6 am: 18. Januar 2018, 10:38:27 »

Hat Eure Gemeinde Bereiche für Neupflanzungen aus Befreiungen/Genehmigungen nach Baumschutzsatzung?

Hier werden leider hin und wieder auch letzte, artenreiche Gras- und Staudenraine mit Ersatzgehölzen zugepflastert.
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hymenocallis

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #7 am: 18. Januar 2018, 10:42:57 »

Zitat
PS: Bauträger mit guten politischen Kontakten bekommen übrigens problemlos Fällgenehmigungen, wenn wieder mal großflächig Grünland zubetoniert wird - auch für große Mengen sehr alter Bäume. Ersatzpflanzungen sind dabei kein Thema.
Dem kann man nur begingt zustimmen denn Ersatzpflanzungen sind Maßnahmen die von Naturschutzbehörden verfügt werden. B-Pläne werden durch Planungsunternehmen entwickelt. Ich war Bauträger und habe einige B-Pläne entwickelt und auch realisiert. Eins kann man aber bestimmt sagen: Die meisten Ämter für Grünordnung und Naturschutz sind bereit sich vor Ort um die Angelegenheit zu kümmern

Ich habe meine diesbezügliche Äußerung auf die Gegebenheiten hier vor Ort (Österreich/unsere Region) bezogen - ich hätte das wohl explizit erwähnen sollen.
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uliginosa

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #8 am: 18. Januar 2018, 12:12:00 »

Oh, ich sehe, ich bin nicht die Einzige, die mit solchen, eigentlich naturschutzfreundlichen, zu befürwortenden Vorschriften, Probleme hat.  :-X
Danke für die vielen konstruktiven Beiträge!  :)

Nach meiner Erfahrung lässt sich mit vielen Behördenmitarbeitern durchaus reden. Das nach Jahren noch sehr junge Exemplar einer Zuchtform sollte kein Hinderungsgrund sein. Du könntest auch versuchen, die Weide Anfang September zu kappen, um sie anschließend als Kopfform zu ziehen. Das wird sie nicht überleben.

Warum nicht?

Leider darf man aber auch Teile von geschützten Bäumen nicht beseitigen oder sie beschädigen.
Dazu kommt, dass wir beim Fällen, auch beim Kappen Hilfe brauchen. Der Baumservice aus dem Nachbardorf hat ein günstiges Angebot gemacht, aber eben auch auf die BSV, dass ein Antrag gestellt werden muss, hingewiesen. Die fällen nur mit Genehmignung.  :-\

" 'heimische Bäume', die noch zu klein sind, um unter die Baumschutzverordnung zu fallen, als Ersatz akzeptiert worden sind - ausnahmsweise - "
das klingt gut, aber ich fürchte, so kulant sind sie hier nicht. Hier muss man etwas vorher schon als Ökokonto einrichten, wenn es später als Ausgleich genutzt werden soll. 
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Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli

uliginosa

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #9 am: 18. Januar 2018, 12:16:28 »

....
Als Grund für eine Fällung reicht allerdings nicht aus, dass sich jemand durch den Baum oder dessen Auswirkungen lediglich belästigt fühlt.

Ich würde in Ulis Fall bei der Gemeinde unverbindlich anfragen, was es an Möglichkeiten gibt. Im Falle einer Weide könnte auf den Stock setzen ja tatsächlich eine Option sein.

Im konkreten Fall dürfte außer der örtlichen Baumschutzsatzung auch das Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes zu beachten sein, dass Grenzabstände für Bäume vorschreibt. Werden die nicht eingehalten, kann der Nachbar zunächst die Beseitigung, nach einer bestimmten Anzahl an Jahren aber nur noch den Rückschnitt auf eine bestimmte Höhe verlangen.
Was ja wiederum für ein Kappen der Weide sprechen könnte.

Ersteres fürchten wir auch.
Mit dem Nachbarschaftsrecht auch noch auseinandersetzen wäre natürlich sehr sinnvoll  .... ??? :o

Eine wüchsige Kopfweide wäre an dieser Stelle aufwändig und schwer zu händeln und es würde früher oder später wieder zu den gleichen Problemen kommen. Außerdem würde die wieder weiter unten Platz und Licht wegnehmen.  :-\
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Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli

Mediterraneus

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #10 am: 18. Januar 2018, 12:17:32 »

Hat Eure Gemeinde Bereiche für Neupflanzungen aus Befreiungen/Genehmigungen nach Baumschutzsatzung?

Hier werden leider hin und wieder auch letzte, artenreiche Gras- und Staudenraine mit Ersatzgehölzen zugepflastert.

Genau, weil "Baum" einfach von einer Behörde ohne Ahnung verwaltet wird. "Irgendwas mit Stamm, heimisch" wird vorgeschrieben und bürokratisiert. Pseudoumweltfreundlich.

Magerwiesen werden dann mit "Irgendwas mit Stamm, heimisch" zugepflanzt. Oder in den Vorgärten steht überall das gleiche "Irgendwas mit Stamm, heimisch" rum. Da "Irgendwas mit Stamm, heimisch" meist aus ortsüblichen Standardbaumschulen kommt, hat man ruckzuck eine uniforme ökologische Wüste.
Und wo bleiben die Blüten, die Vielfalt der Gartenpflanzen?

Gottseidank haben wir sowas nicht. Ich mag keinen Allerwelts-Spitzahorn im Garten haben, bloß weil es einen Baum braucht, der irgendwo in D heimisch ist. Überall im öffentlichen Grün hats die Dinger massenhaft und jeder Friedhof hat die Plage mit Sämlingen. Und warum soll der dann besser im Garten sein, als z.B. eine nichtheimische Esskastanie? 
Krampf!
« Letzte Änderung: 18. Januar 2018, 12:19:17 von Mediterraneus »
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LG aus dem südlichen Main-Viereck
Mediterraneus

Andere haben schließlich auch irgendeine Ahnung

uliginosa

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #11 am: 18. Januar 2018, 12:21:35 »

Die Handhabung der Baumschutzverordnungen ist leider nicht so flexibel, dass der eigentliche Zweck, ein ausgewogener Bestand an Gehölzen in den Gemeinden, erzielt wird. Sie führen in der Regel zu dessen Maximierung. Es fehlt die regelmäßige Prüfung, ob ein planerisch bestimmbarer Zielzustand deutlich überschritten oder, durch zahlreiche Befreiungen, trotz Verordnung unterschritten ist.

Das alles hilft Dir nicht.

An Deiner Stelle würde ich der Gemeinde mitteilen, dass Du den besagten Baum fällen möchtest, um die Entwicklung anderer, (ökologisch?) wertvollerer Bäume auf Deinem Grundstück zu gewährleisten, dass Du gemäß örtlicher Baumschutzsatzung davon ausgehst, dass er als Zuchtform nicht in deren Anwendungsbereich fällt und Du um Mitteilung in angemessener Frist bittest, falls die Gemeinde die Fällung nicht für rechtmäßig hält. Dazu einen beabsichtigten Fälltermin nennen, der das Amt nicht in allzu große Eile treibt.
Wenn Du vor dem Schreiben freundlich anrufst und fragst, ob Du das so machen kannst, sind die Bearbeiter nicht  überrumpelt.

Ergebnis bleibt, je nach örtlicher Grundhaltung, ungewiss. Das kannst Du besser einschätzen.

Ein richtig geplanter Gehölzbestand in der Gemeinde wäre echt ein lohnendes Ziel!

Die Idee mit der Behinderung anderer Gehölze hatte GG auch schon. Leider wird die Hasel, die nie einen > 80 cm-Stamm entwickeln wird, noch weniger Rosen und Clematis da ins Gewicht fallen.
Sonst sind deine Vorschläge gut - nur mit der angemessenen Frist wird es langsam schwierig, es muss ja noch im Februar gefällt werden.
Immerhin habe ich schon mit der Zuständigen telefoniert.
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bristlecone

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #12 am: 18. Januar 2018, 12:30:20 »

Was das Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt angeht: hier

Nach erstem Lesen scheints so zu sein, dass der Nachbar keine Ansprüche mehr hat, da der Baum schon über 10 Jahre steht.

Aber: Bei einer Neupflanzung beginnen die Fristen von Neuem!
« Letzte Änderung: 18. Januar 2018, 12:34:49 von bristlecone »
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uliginosa

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #13 am: 18. Januar 2018, 12:32:10 »

Medi, schon die 1. Anlage zeigt, dass da kaum Sachverstand vorhanden ist.
Andererseits könnte man das theoretisch auch ausnützen, s.u.: mit S. fragilis 'bullata', z.B.  ;)

Hat Eure Gemeinde Bereiche für Neupflanzungen aus Befreiungen/Genehmigungen nach Baumschutzsatzung?

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Hier ist gerade die Verbindungsstraße umgebaut worden - die blütenreichen Krautsäume sind also eh erst mal Vergangenheit. Und Platz wäre da auch für neue Bäume.

"Besteht im eigenen Grundstück nicht die Möglichkeit der Neuanpflanzung, erfolgt die Neuanpflanzung auf Gemeindegrundstücken. Die Kosten hat der Ersatzpflichtige zu tragen."

Dieser Satz lässt allerdings hohe Kosten bei geringem eigenen Gestaltungsspielraum befürchten.
(Ich hätte da noch Stecklinge der finnischen Schirm/Kugelweide (Salix fragilis 'bullata'), die einen geeigneten Standort noch schöner machen könnten.)   
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Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli

bristlecone

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #14 am: 18. Januar 2018, 12:36:05 »

Bei Neupflanzungen verlangen die Gemeinden zumeist Hochstämme.
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