Unter Hervorhebung unserer Verdienste um gehölzreiche, ökologisch wertvolle, naturnahe Gartengestaltung.
Und bitte betone auch euren guten Willen, eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. ...
Wenn in eurem Grün- bzw. Umweltamt auch nur viertelwegs vernünftige Leute sitzen, kann das prima funktionieren.
Bei uns (Saarbrücken) wird's recht streng gehandhabt mit der Baumschutzsatzung. Aber der Zuständige ist Fachmann, heißt: Er guckt genau hin und sieht auch, wo es ein Zuviel an Bäumen gibt. Oder ungeeignete Arten (hier war's vor ein paar Jahrzehnten mal sehr modisch, große Nadelbäume in kleine Vorgärten zu setzen, Atlaszedern zum Beispiel, die heute Riesenstress verursachen). Oder wo zu große/ hohe/ finstere Bäume Nachbarschaftsärger verursachen, ohne dass der ökologische Nutzen das aufwiegen könnte.
Ich habe dreimal Fällgenehmigungen beantragt. Und sie jeweils binnen weniger Tage bekommen, ohne Ortsbesichtigung; ich hatte aber jedesmal gründliche Fotodokumentation und ebenso gründliche Argumentation mitgeliefert.
Vorangegangen sind jeweils Telefonate. Beim ersten Mal, das vergesse ich nie, klickte der Zuständige sich pronto Luftaufnahmen auf den Bildschirm und sagte freundlich: "Sie haben da ja eine ganze Menge Bäume im Garten..."
Damit - und im folgenden Gespräch eh - war der gute Wille schon mal geklärt
.
Zweimal bekam ich die Auflage, Ersatz zu pflanzen. Aber in beiden Fällen war schon vorab besprochen, dass ich das sowieso vorhatte. (Und in beiden Fällen war die offizielle Auflage sinnvoll für mich, um notfalls nachbarliche Kritik an der Neupflanzung abwehren zu können
.)
Ulli, ich würd's an deiner Stelle auch mit Gespräch versuchen. Und vor allem mit der Frage, ob eure Weide überhaupt unter den Satzungs-Schutz fällt. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich an deiner Stelle erstmal davon ausgehen, dass die Weide nicht geschützt ist.
Dass der Satzungstext von einiger Ahnungslosigkeit zeugt, muss nicht bedeuten, dass die aktuell Zuständigen ahnungslos sind. Satzungen werden ja nicht von Fachleuten, sondern von Räten beschlossen. Und da ist's durchaus denkbar, dass die zum Beschluss-Zeitpunkt zwar guten Willen hatten, sich aber nicht auf Sachkompetenz stützen konnten...