@lerchenzorn: Wenn auf Privatgrundstücken nur noch Ur-Ur-Uraltbäume geschützt werden, finde ich das eher bedenklich.
Die Saarbrücker Satzung - die ich persönlich sehr gut finde - regelt mehr oder minder das Übliche: Schutz für Bäume - alle, auch Koniferen - mit Stammumfang ab 80 cm in 1m Höhe, ab 50 cm für Langsamwachser wie z. B. Eibe, Ilex, Eberesche, Maulbeere; kein Schutz für Obst, außer Walnuss und Esskastanie; Verbot von Eingriffen in die Baumgestalt, außer fachgerechte Baumpflege und Verkehrssicherung; und, sehr detailliert: Verbot von Störungen im Wurzelbereich.
Ausnahmsweise fällen darf man u. a., wenn
"... 3. von dem Baum Gefahren für Personen und Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind,
4. der Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, ....
6. der Baum die Einwirkung von Licht auf Fenster unzumutbar beeinträchtigt."
Bei Fällgenehmigungen müssen die Amts-Leute natürlich auf die Satzungs-Formulierungen Bezug nehmen. Ist also hilfreich, wenn man die eigene Argumentation ein bisschen in die passende Richtung lenkt
.
Bei meinen drei Fällen ging's so:
Nr. 1: Eberesche mit Pilzbefall (wahrscheinlich Nectria), bereits Starkäste abgestorben --> krank, keine Erhaltungschance; keine Ersatzpflanzung
Nr. 2: drei Scheinzypressen im Vorgarten, viel zu groß, viel zu nah am eigenen und am Nachbarhaus, direkt vor Fenstern --> Gefahr von Bauschäden plus Lichtklau; Großstrauch/ Kleinbaum als Ersatzpflanzung,
Nr. 3: schief gewachsene Omorikafichte --> Verkehrssicherheits-Gefahr wg. mangelnder Standsicherheit; Hochstamm (mit Größenvorgabe) als Ersatzpflanzung.
Ulli, hast du Argumentationsmöglichkeiten, bei denen die Zuständigen relativ leicht mit einer offiziellen Schutz-Ausnahme einhaken können? Was mir speziell zu Weiden noch einfällt: Die schieben ihre Wurzeln doch gerne ins Feuchte - wo verlaufen eure Wasserleitungen und eure Kanäle?? Und: Weiden sind Pflaster-Lüpfer. Da könnte vielleicht das Sachbeschädigungs-Argument greifen, das bestimmt auch in eurer Satzung steht.
...Ein Umgang, wie ihn Querkopf aus Saarbrücken beschreibt, finde ich begrüßenswert, setzt aber ein sach- und selbstbewusstes Amt voraus. ...
"Sach- und selbstbewusst" stimmt. Gleich nachdem ich meine Anträge rausgeschickt hatte, habe ich am Telefon mit dem Zuständigen drüber gesprochen. Auch über die Ersatzpflanzungen; ich habe drum gebeten, da keine Art- oder "Heimisch"-Vorgabe zu bekommen. Nein, die werde es nicht geben, lautete die Antwort; auch wenn "heimisch" grundsätzlich zu begrüßen sei, habe in Gärten der ästhetische Aspekt Vorrang. Und dann haben wir diskutiert, was als Großstrauch/ Kleinbaum für den Vorgarten in Frage käme - vielleicht Cornus florida? (Es ist dann eine Stewartia geworden, und beim nächsten Gespräch bekam ich ein Kompliment für diese Wahl
.)
Derselbe Zuständige hat anderswo übrigens ebenso souverän entschieden. Mal für eine Fällung, gegen die dann Nachbarn öffentlichkeitswirksam Sturm liefen. Mal gegen eine Fällung, die die Eigentümer dann gerichtlich durchsetzen wollten. Hier wie dort hatten die Amts-Entscheidungen Bestand. Aber das ist hier OT...
Auch etwas OT, passt aber grad
:
...Ansonsten führen die Ersatzpflanzungen zu einer fortwährenden Verdichtung des Baumbestandes, den eigentlich nur wahre Gehölz-Enthusiasten gut finden können. ...
So ist es. Haben die Saarbrücker anscheinend kapiert. Sie haben jedenfalls in die im September 2017 neu gefasste Satzung einen Passus reingeschrieben, nach dem man sich, wenn eine Ersatzpflanzung "nicht möglich" ist, von der Nachpflanz-Pflicht quasi freikaufen kann. Ist nicht billig, kostet 1000 Euro - aber die fließen dann, streng zweckbestimmt, in die Neupflanzung/ Pflege von Stadtbäumen.