Ich lasse Bauschutt ziemlich konsequent abfahren. Ich habe keine Lust, den Scheiß zigmal hin- und herzuschaffen.
so auch meine Meinung.
Allerdings würde davon erst Gefahr ausgehen, wenn Fasern in der Luft verwirbelt würden.
Wobei dann - wenn asbestbelastet - beide Varianten ja nicht so toll wären....
Vielleicht Hoffentlich handelt es sich um unbelasteten Bauschutt neueren Datums.
Eben! an solchen Müllhalden steht für gewöhnlich kein Datum dran, also in diesem Zweifelsfalle gegen den "Angeklagten" !!! allemal, wenn eine evtl. Asbestbelastung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Bei Asbest gibt es für mich kein Verhandlungsspielraum und schon gar nicht bei einer eventuellen Asbestbelastung (habe meine Grossmutter mit der Lungenerkrankung
Asbestose (Krebs) gepflegt und sie dadurch auch verloren. Sie ist etwa 40 Jahre nach dem Kontakt mit dem asbesthaltigem Material erkrankt).
Eigentlich ist die Entsorgung solcher Risikomaterialien mit evtl. Asbestbelastung - auch in der Gartenhütte! - ein Fall für die Spezialisten. Es handelt sich um Sondermüll!
Es wird entsprechende Schutzkleidung/ Atemmasken benötigt.
"In Häusern, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Asbest zu finden"
und weiter:
In der Praxis geschieht es allerdings immer wieder, dass Handwerker unvorbereitet auf asbesthaltige Materialen stoßen oder gar nicht wissen können, dass vorgefundener Baustaub, Dächer, Fassaden oder andere Gebäudeteile, die saniert oder abgerissen werden sollen, Asbest enthalten. Zudem wurde früher ursprünglich asbestfreien Produkten Asbest zugefügt, um bestimmte Eigenschaften zu erzielen, etwa eine bessere Verarbeitbarkeit.
Quelle: Wie man sich vor Asbest schützt Asbest: Sanierungsstau & Gefahren für Handwerker Asbestbelastetes Material ist nach meinem Kenntnisstand sogar meldepflichtig.
Die entstehenden Kosten sollte m.M. nach nicht von Dir als Nachfolgerin des übernommenen Kleingartens getragen werden.