NZ113?
"Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen."
Soweit, so gut. Man darf sich nur nicht angucken, welche Mittel diese Auflage bzw bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmung haben.
Ein paar Beispiele gefällig?
Ortiva: Azoxystrobin darf ich in etlichen landwirtschaftlichen Kulturen einsetzen, sogar mit 3 Liter je Hektar als Furchenbehandlung in Kartoffeln, ebenso in Wein, in Gemüse und auch in Zierpflanzen im Freiland. In Zierpflanzen im Gewächshaus: NZ113.
Askon (also Difenoconazol plus Azoxystrobin): kommt aus dem Gemüsebau im Freiland, darf ich auch im Freiland in Zierpflanzen einsetzen, in Zierpflanzen im Gewächshaus: NZ113.
Bonzi (4g/l Paclobutrazol): in Zierpflanzen im Gewächshaus NZ113, Toprex (125g/l Paclobutrazol plus 125g/l Difenoconazol) ist ein Wachstumsregler für Raps und darf per einzelbetrieblicher Genehmigung in Zierpflanzen im Freiland eingesetzt werden.
Mainspring: Cyantraniliprol gegen Thrips, Minierfliege und Eulenraupen an Zierpflanzen im Gewächshaus NZ113. Mit dem gleichen Wirkstoff in anderen Mitteln wird Gemüse und Obst im Freiland behandelt und Rapssaatgut gebeizt.
Die Liste lässt sich erweitern...
Und jetzt können wir mal überlegen wieviel Wirkstoff im Gewächshaus in den Boden gelangt wenn ich die Pflanzen die auf Tischen stehen und sich nur unter den Tischen offener Boden befindet und wieviel zum Beispiel bei einer Furchenbehandlung oder einer Beizung. Und wenn die Auflage dann noch mit der Regenwurmtoxizität begründet wird (seitens der Behörde) krieg ich die Motten.