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|26|6|Sobald einer in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.  (Gerhart Hauptmann)

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Autor Thema: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter  (Gelesen 39307 mal)

zwerggarten

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #30 am: 09. Februar 2019, 23:01:03 »

da ist hier ja wohl noch etwas luft nach oben. 8) ;D
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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rinaldo rinaldini

Thomas

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #31 am: 12. Februar 2019, 18:46:38 »

Hallo liebe Puristen, das hier ist wichtig.

Was da jetzt aktuell (siehe Link in Post von fromme-helene) auf den Weg gebracht wird, erfüllt Betreiber von Plattformen wie garten-pur mit großer Sorge. Klar ist: Wenn's wirklich knallhart umgesetzt werden sollte, dann haben wir eigentlich keine Chance, das hier so weiter zu betreiben.

Es waren zunächst noch Ausnahmen für kleinere Plattformen vorgesehen, die viele Foren von der neuen Verordnung ausgenommen hätten. Davon kann jetzt kaum noch die Rede sein.

Wir, die Betreiber von garten-pur, müssten nach der neuen Verordnung jeden Post und jedes Bild vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen untersuchen. Das ist erstens für uns nicht möglich. Und wäre dann, wenn es so umgesetzt wird, das Ende von forum.garten-pur.de.

Und zweitens impliziert das, dass jeder Beitrag von jedem von euch erstmal unter Generalverdacht gestellt wird, eine Gesetzesverletzung darzustellen. Ein abartiges, wenn nicht ungeheuerliches Verständnis von Demokratie, meiner Meinung nach.

Deshalb:
unterzeichnet diese Petition auf Change.org
und schickt Mails an eure Abgeordneten.

Besorgte Grüße
Thomas

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Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.

Rieke

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #32 am: 12. Februar 2019, 19:23:40 »

Ist das wirklich für´s Forum problematisch?
 Bei der Tagesschau steht:
Zitat
Ebenso sollen die Regelungen nicht für Portale gelten, die weniger als fünf Millionen Nutzer verzeichnen oder einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen.
Oder hast Du genauere Informationen?
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Chlorophyllsüchtig

b-hoernchen

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #33 am: 12. Februar 2019, 20:43:12 »

Zusammengefasst: Was Springer und Co. da betreiben, ist einfach dümmster Unsinn. Das Bedrohliche daran ist aber, dass ein Upload-Filter wie angestrebt Plattformen wie unsere in extreme Schwierigkeiten bringen würde. Denn wir können nicht jeden Post und Upload auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Nicht nur Plattformen wie garten-pur.
"Fake news" ist das Totschlagargument, um jede nicht mainstream-konforme Meinung und Information zu diskreditieren und zu unterdrücken.

Aber ehrlich, wer hätte geglaubt, dass freie Information und Meinungsäußerung im Kriegszustand fortbestehen können?

Wir befinden uns spätestens seit 2001 im Zustand des dauerhaften Krieges.

Hier ein tapferer Schweizer, den man auch durch mainstream-Medien verleumden und kaltstellen wollte:

https://www.youtube.com/watch?v=kpuemTD-XI4

Wie lange dürfen wir seine Stimme noch hören?

Garten-pur ist nur ein Kollateralschaden in diesem Krieg, der mit Desinformation, Gehirnwäsche und Lügen geführt wird.
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Cum tacent, consentiunt.

Audiatur et altera pars!

Wühlmaus

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #34 am: 12. Februar 2019, 20:43:50 »

Wenn man dem Link von Thomas folgt, kann man das
Zitat
Darüber hinaus müssen alle Plattformen, ob sie die Kriterien erfüllen oder nicht, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von allen Rechteinhabern Lizenzen einzuholen, deren Inhalte ihre Nutzer womöglich hochladen könnten. Kurz: Plattformbetreiber müssten zu jedem jemals kreierten, urheberrechtlich geschützten Inhalt eine Lizenz vereinbaren. Von verhandeln kann nicht die Rede sein, da "größte Bemühungen" nichts anderes heißt, als dass Rechteinhaber jeden Preis nennen können - ablehnen können die Plattformbetreiber nämlich nicht. Der einzige Ausweg wäre eine umfangreiche Selbstzensur mit Uploadfiltern, die wiederum kostspielig, technisch fehlerhaft und ein Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit wäre. Beide Optionen zerstören das Internet, wie wir es kennen. [2]
lesen. Und das heißt nichts Gutes :-\
Da kann ich Thomas'  Aussage nachvollziehen :-[
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RosaRot

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #35 am: 12. Februar 2019, 21:02:09 »

Ich habe jedenfalls die Petition schon gestern unterschrieben. Zensur geht gar nicht.
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Viele Grüße von
RosaRot

Wühlmaus

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #36 am: 12. Februar 2019, 21:37:52 »

Ich nun auch!
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Hyla

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #37 am: 12. Februar 2019, 22:32:30 »

Dito!
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Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.

Wühlmaus

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #38 am: 13. Februar 2019, 11:24:06 »

Weil es wirklich wichtig ist...
....

Es waren zunächst noch Ausnahmen für kleinere Plattformen vorgesehen, die viele Foren von der neuen Verordnung ausgenommen hätten. Davon kann jetzt kaum noch die Rede sein.

Wir, die Betreiber von garten-pur, müssten nach der neuen Verordnung jeden Post und jedes Bild vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen untersuchen. Das ist erstens für uns nicht möglich. Und wäre dann, wenn es so umgesetzt wird, das Ende von forum.garten-pur.de.

Und zweitens impliziert das, dass jeder Beitrag von jedem von euch erstmal unter Generalverdacht gestellt wird, eine Gesetzesverletzung darzustellen. Ein abartiges, wenn nicht ungeheuerliches Verständnis von Demokratie, meiner Meinung nach.

Deshalb:
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Thomas
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Zausel

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #39 am: 14. Februar 2019, 09:27:21 »

hab' unterzeichnet
(ein Tröpfchen auf 'nem heißen Stein ist besser als garnichts)
« Letzte Änderung: 14. Februar 2019, 09:38:04 von Zausel »
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Conni

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #40 am: 14. Februar 2019, 13:22:08 »

Ist das wirklich für´s Forum problematisch?
 Bei der Tagesschau steht:
Zitat
Ebenso sollen die Regelungen nicht für Portale gelten, die weniger als fünf Millionen Nutzer verzeichnen oder einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen.
Oder hast Du genauere Informationen?

Die Frankfurter Rundschau schreibt:

Zitat
Von Artikel 13 sind alle kommerziellen Plattformen betroffen, die älter als drei Jahre sind, mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz machen und mehr als 5 Millionen Nutzer im Monat haben. Trifft bereits eins der Kriterien auf eine Plattform zu, gilt für sie Artikel 13 und sie müssen Uploadfilter einsetzen.

Gilt garten-pur als kommerzielle Plattform?
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AndreasR

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #41 am: 14. Februar 2019, 18:42:14 »

Solange hier Werbung zur Finanzierung des Servers geschaltet wird, muss man wohl davon ausgehen, dass es eine kommerzielle Plattform ist. Ein möglicher Ausweg wäre wohl, alle drei Jahre das Gewerbe ab- und unter anderem Namen wieder neu anzumelden. Wenn das in Zukunft tausende von Foren und anderen kleinen Plattformen genauso machen, werden die Finanzämter sich sicher sehr über die zusätzliche Arbeit freuen. ::)
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Wühlmaus

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #42 am: 14. Februar 2019, 18:49:01 »

Die Werbung dient der Kostendeckung des Forumbetriebes  und nicht der Bereicherung der Betreiber!!
« Letzte Änderung: 14. Februar 2019, 18:51:04 von Wühlmaus »
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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #43 am: 14. Februar 2019, 18:59:25 »

Das wissen wir alle, aber fragt sich, ob das Finanzamt und die EU das auch so sehen. :( Eigentlich müssten die für alle kostenlos Uploadfilter anbieten, wenn sie uns den Mist schon eingebrockt haben.
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zwerggarten

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Re: EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter
« Antwort #44 am: 14. Februar 2019, 19:05:56 »

das forum wird ja von der garten-pur gbr angeboten – ich kenne mich da nicht aus, aber laut wiki kann eine gbr wirtschaftliche (=kommerzielle) interessen verfolgen, muss dies aber wiederum so gar nicht:

Zitat
... Als Gesellschaftszweck kommt grundsätzlich jedes gemeinsame Interesse in Frage, das nicht gegen die Rechtsordnung verstößt. So kann die GbR etwa wirtschaftliche, karitative, religiöse oder ideelle Interessen fördern. ...

quelle: wikipedia

also ich bin ja sehr für "religiös" 8) :-X ;D
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