Hier gab es wenigstens mal wieder so etwas ähnliches wie Dauerregen, einen halben Tag lang. Mehr als den oberen Staub wird das aber nicht gebunden haben. Immerhin.
Weiß ich nicht, da musst du die aktionierenden Politiker fragen.
Die Kleingartenanlagen dienen jedenfalls neben der Kühlung von Städten zum Teil auch der Nahrungsmittelversorgung. ...
Das ist bei Privatgärten in Städten auch so - trotzdem gab es da Bewässerungsverbote in den letzten Dürrejahren, deshalb fragte ich mich, wie das wohl bei Kleingartenanlagen gehandhabt wurde/werden wird.
In Brandenburg gibt es örtlich oder regional sowie auf bestimmte Tageszeiten begrenzte Beschränkungen der Trinkwasserverwendung. Die werden von den regionalen Versorgern festgelegt. Der Grund liegt nicht im Wassersparen an sich, sondern in der Versorgungssicherheit der Haushalte in Spitzenzeiten der Entnahme. (Wasserwerke wollen grundsätzlich so viel Wasser wie möglich verkaufen. Das gilt hier immer noch.)
Anders ist das mit den Entnahmen aus Oberflächengewässern. Bei Absinken der Referenzpegel gab es in den letzten Dürrejahren regelmäßig Allgemeinverfügungen von Städten und Landkreisen, die die Entnahme zur Gartenbewässerung über längere Zeiträume im Hochsommer untersagt haben.