zur zeit ist es erstmal ein gedanke was machbar ist und wie es gestaltet werden Link entfernt!1 es einer solchen bepflanzung kommt dann muss ein gespräch im angemessenen rahmen stattfinden.
ok,das mit dem laubabfall gefällt mir zwar nicht (gibts wirklich nichts ähnliches ?) aber wenn so ist dann ist es eben so.
wie sieht es bei einer wuchshöhe von ca. 4/5 meter mit dem grenzabstand aus?
laut folgendem auszug muss ich nur 1,5 meter von der grenze weg bleiben(langsam wachsendes gehölz)?
Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 46 - folgende Abstände einzuhalten:
1.mit Bäumen (ausgenommen Obstbäume), und zwar
a) sehr stark wachsenden Bäumen mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie
Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Pappelarten (Populus), Platane (Platanus x acerifolia), Roßkastanie (Aesculus hippocastanum), Stieleiche (Quercus robur), ferner Douglasfichte (Pseudotsuga taxifolia), Fichte (Picea abies), österreichische Schwarzkiefer (Pinus nigra austriaca), Atlaszeder (Cedrus atlantica)
b) stark wachsenden Bäumen mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie
Hainbuche (Carpinus betulus), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Weißbirke (Betula pendula), Zierkirsche (Prunus serrulata), Kiefer (Pinus sylvestris), Lebensbaum (Thuja occidentalis)
2 m,
c) allen übrigen Bäumen 1,5 m;
1min. Beitragsanzahl noch nicht erreicht