So ganz werde ich aus den Angaben auch nicht schlau, leider kann man die Angaben auf der Zeichnung auch nicht lesen, weil die Auflösung zu gering ist. Das Grundstück ist wohl 8 m breit, und das Nachbarhaus steht 3 m von der Grenze entfernt. Eine 2 m hohe Hecke benötigt laut Landesrecht einen Grenzabstand von 0,75 m, würde man sie 4 m hoch wachsen lassen, müsste der Abstand um das Maß der Mehrhöhe größer sein, also eigentlich 2,75 m (nicht 2,5 m). Das ist joschi zu viel, soweit klar.
Ein kleiner Baum darf einen Grenzabstand von 1,5 m haben, die Baumhöhen sind dabei nicht genau im Gesetz festgelegt, sondern es sind nur Beispiele gegeben, aber die dort aufgeführten "stark wachsenden" Bäume werden locker 10 bis 15 m hoch, also dürfte alles unter 10 m im Rahmen bleiben. Und klar, man könnte den Kirschlorbeer auch zu einem kleinen Baum schneiden, mir persönlich würde das auch besser gefallen als eine Hecke.
Als Alternativen sind mir noch die Steinlinde (Phillyrea latifolia) und die steinlindenblättrige Eiche (Quercus phillyreoides) eingefallen, das würde dann ja auch gut zum "Steingarten" passen. Beide sind immergrün und schnittverträglich, so dass man sie zu einem kleinen Baum erziehen kann. Letztere ist hier gut winterhart, erstere braucht vielleicht in der Jugend etwas Schutz, aber in Speyer dürfte das recht unproblematisch sein, sofern die Ausrichtung des Grundstücks nicht gerade so ist, dass im Winter der eisige Wind ungehindert durch die Gärten pfeift.
joschi muss dann nur noch aufpassen, dass der Garten nicht von der Steinlaus (Petrophaga lorioti) befallen wird.