Hier die Antwort des Zolls (Name geändert):
Sehr geehrte Frau Gartenoma,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Lieferung von Sämereien aus einem Nicht-EU-Staat sind neben den zollrechtlichen Bestimmungen (Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) auch pflanzenschutzrechtliche und artenschutzrechtlich Vorschriften zu beachten.
Wenn Sie lebende Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen nach Deutschland mitbringen wollen oder in einem Nicht-EU-Staat bestellen und per Post erhalten, ist für eingeführte Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenerzeugnisse stets ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslands erforderlich.
Ohne dieses Pflanzenschutzzeugnis ist eine Einfuhr grundsätzlich nicht möglich.
Des Weiteren sollten Sie sich beim Bundesamt für Naturschutz erkundigen, ob die Pflanzen, die Sie hier zur Aussaat bringen wollen, zu den sogenannten invasiven Arten zählen, deren Verbreitung die heimische Flora belasten könnte.
Aus zollrechtlicher Sicht werden - sollten die Sämereien einfuhrfähig sein - für Samen (Warencodenummer 1209 9180 100) 3 Prozent Zoll und 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer berechnet.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird ab einem Warenwert von umgerechnet 22,00 Euro erhoben, der Zoll kommt ab einem Sendungswert von umgerechnet 150,00 Euro hinzu.
Der Absender muss vor der Aufgabe der Sendung bei der ausländischen Post eine sogenannte Zollinhaltserklärung (Customs declaration) ausfüllen (CN 22 bzw. CN 23). Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf der Sendung angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren enthalten sind und welchen Wert sie haben. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender möglichst ebenfalls außen an der Sendung anzubringen.
Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG gebracht. Dort fertigt die zuständige angeschlossene Zollstelle nach Gestellung durch den Postdienstleister die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen (Pflanzenschutzzeugnis) beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen (Pflanzen- und Artenschutz) unterliegt.
In die Europäische Union dürfen zum Beispiel nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen.
Auch Produkte, die im Versand- oder Internethandel unmittelbar in Nicht-EU-Staaten bestellt werden, müssen daher bei der Einfuhr in die EU die auf dem Gemeinschaftsmarkt geltenden Vorschriften erfüllen.
Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften vorliegt, unterrichtet die Zollstelle die zuständige Behörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt eingeführt werden darf, an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss.
Die Deutsche Post AG erledigt alle Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Der Vertreter meldet demzufolge auch die Sendung beim Zoll an. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
Um nachvollziehen zu können, mit welchen Werten die Anmeldung durch den Postdienstleister erfolgte und um Ihre Erstattungsansprüche bei eventuellen Reklamationen und Rücksendungen gewährleisten zu können, sollten Sie bei Lieferung der Sendung die Aushändigung des Einfuhrabgabenbescheids des Zolls verlangen.
Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B. wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG schickt in diesem Fall dem Empfänger eine Benachrichtigung über die Weiterleitung einer Sendung. Diese Benachrichtigung enthält sowohl die sogenannte PÜB-Nummer der Sendung als auch die Anschrift und die Öffnungszeiten des Zollamtes. Der Empfänger wird aufgefordert, die Sendung unter Vorlage der fehlenden Angaben/Unterlagen (z.B. Warenbezeichnung, Rechnung) selbst bei der Zollstelle anzumelden. Nach Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar kann der Empfänger seine Sendung mitnehmen.
Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienst versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst angemeldet und zwar im Regelfall in Vertretung des Empfängers. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben (fehlende Angaben/Unterlagen), erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für den Empfänger zuständige Zollamt, sondern der Kurier- bzw. Expressdienst setzt sich in solchen Fällen direkt mit dem Empfänger in Verbindung. Die fehlenden Angaben/Unterlagen übermittelt der Empfänger an den Kurier- bzw. Expressdienst, der anschließend die Förmlichkeiten gegenüber dem Zollamt erfüllt. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung vom Empfänger zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Kosten für ihre Abfertigungsleistungen geltend machen. Über die Höhe der Kosten können nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben:
FedEx Servicenummer: 01803 123800
DHL Servicenummer: 0800 225 5345
UPS Servicenummer: 0800 882 6630
TNT Telefonnummer: 069/6950 77700
GdSK Telefonnummer: 069/690-34101
EMS: Telefonnummer: 06142/8352-350
Sendungen von EMS Kurierpost Telefonnummer:01805-3452255.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne erneut an uns wenden.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fr. Pfriem
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail:
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