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|25|4|Die Spanner habe ich alle gefressen. (anonymes Zitat aus einem Fachthread)

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Autor Thema: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen  (Gelesen 1292 mal)

Artessa

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Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« am: 16. November 2020, 11:50:43 »

Hallo,

kennt sich jemand aus bei der gesetzlichen Gewährleistungspflicht? Sie besteht angeblich innerhalb 2 Jahre. Eine Falschlieferung kann ich erst erkennen an den Früchten, die sich beim Hochstamm bei uns jedenfalls nach 7 Jahren entwickelt haben.

Ich habe Stress mit der hiesigen Baumschule. Von 15 Obstbäumen wurde 2 völlig falsch geliefert. Die Aussage der Geschäftsführerin: " Das kann ja mal passieren". Das kann sie denken, mir aber als Kunde nicht präsentieren und dann die ganze Sache mehr oder weniger ignorieren. Sie wollte sich im Oktober für eine Lösung melden. Aber bis heute nix gehört, obwohl ich telefonisch und schriftlich mich in Erinnerung gebracht habe.

Wie denkt Ihr darüber?

Gruss,
artessa

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Roeschen1

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Re: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« Antwort #1 am: 16. November 2020, 12:02:49 »

Ich hatte eine Falschlieferung bei einer Pflaume, kein Hochstamm, die glücklicherweise nach einem Jahr 3 Probierfrüchte hatte.
Meine Reklamation war erfolgreich.
Eine Ersatzlieferung war C- Qualität, wobei ich nicht weiß, ob das beabsichtigt war.
Mir bleibt nur die Möglichkeit, dort nichts mehr zu kaufen.
Weil ich angekündigt habe eine schlechte Bewertung abzugeben, haben sie mir 10% Preisnachlaß gewährt.
Da ich den Baum weit zurückscneiden mußte, weiß ich erst in 2 Jahren, ob es die richtige Sorte ist.
Aus Kulanz müßte deine Baumschule reagieren, zumal du 15 Bäume gekauft hast.
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Lokalrunde

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Re: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« Antwort #2 am: 16. November 2020, 14:04:33 »

Ich glaube rechtlich sind die wirklich fein raus. Allerdings sollte es auch in deren Interesse liegen das die Kunden zufrieden sind. Stimmen die anderen Bäume denn oder gab es noch keine Früchte?
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Ayamo

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Re: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« Antwort #3 am: 16. November 2020, 14:36:39 »

Leider weiß ich das auch nicht. Bei meinen zwei Fehllieferungen hat die eine BdB-Baumschule damals eine Ersatzlieferung geleistet, die andere einen Gutschein gegeben.
Ich würde mich mit dieser Frage schriftlich an den BdB wenden, der eine fachlich und rechtlich fundierte Auffassung zu dieser Angelegenheit haben sollte, vielleicht mit Kopie an deine lokale Baumschule. 
 
Gruß
Ayamo
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Tara2

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Re: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« Antwort #4 am: 16. November 2020, 14:47:34 »

Das haben wir doch alles hier https://forum.garten-pur.de/index.php/topic,67326.msg3519896.html#msg3519896 schon einmal besprochen. Es ist ja nun zumeist nicht so, dass die Falschlieferungen wertlos sind, aber sie sind wirklich ärgerlich!
Aber nach mehreren Jahreb einen Ersatz zu bekommen ist wohl utopisch. Für mich (ich habe halt Platz genug) ist es, da ich sowieso jedes Jahr mehrere neue Sorten dazupflanze, nur immer erfreulich, wenn ich die Sorte noch nicht habe! So bin ich schon des öffteren an Sorten gekommen die ich sonst nie gekauft hätte und die gar nicht schlecht sind. Und die ausgefallenen Sorten habe ich dann später dazu bekommen, Aber ärgerlich ist es natürlich immer!
« Letzte Änderung: 16. November 2020, 14:49:30 von Tara2 »
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JörgHSK

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Re: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« Antwort #5 am: 16. November 2020, 15:07:08 »

2 von 15 falsch ist ja noch ne gute Quote, ich finde das die Baumschulen was falsch liefern ist doch ganz normal. Davor schützt auch kein BdB Gütezeichen wenn die Sorten im Reisermuttergarten nicht stimmen. Der RMG in Bonn soll angeblich jetzt die Äpfel alle richtig haben, Ausnahme Roter Eiserapfel, dort bekommt man Blauacher Wädenswil. Bei den Birnen herrscht immer noch ziemliches Durcheinander, bei den Pflaumen will ich gar nicht erst anfangen. Es wird eine Gelbe Hauszwetschge angeboten, wo intern überhaupt nicht klar ist welche Sorte das überhaupt ist.
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Artessa

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Re: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« Antwort #6 am: 16. November 2020, 17:44:34 »

was mich echt auf die Palme bringt, dass es eine gesetzliche Gewährleistung gibt - für Obstbäume 2 Jahre. Die Hochstammbäume tragen aber erst viel später als 2 Jahre die ersten Früchte. Und erst an den Früchten kann ich erkennen,,,, Das bedeutet, dass diese Gewährleistung nie zu tragen kommen wird.

Ob die anderen Bäume nach meiner Auswahl richtig geliefert worden sind? keine Ahnung, so genau kann ich die Sorten nicht bestimmen. Ich bin damit auf jeden Fall zufrieden.

Zur Falschlieferung:

statt einer Bühler Frühzwetschge zeigt sich eine unbekannte, nicht zu verarbeitende Sorte, ich war so verärgert: der Baum wurde umgelegt - war für mich also wertlos. Sehr kleine Früchte, und der Stein löste sich überhaupt nicht.

Und statt der Mirabelle "Nancy" eine unbekannte frühe Sorte Pflaume. Auf die könnte ich gut verzichten. Aber dieser Baum darf weiter wachsen. Auf die Nancy hatte ich mich richtig gefreut.

Für mich ist das halt ein versteckter Mangel innerhalb der 2 Jahre. Echt blöd, dass es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Erst wenn der Mangel sichtbar wird, kann ich reklamieren.
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JörgHSK

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Re: Gewährleistungspflicht bei Obstbäumen
« Antwort #7 am: 16. November 2020, 17:51:41 »

was mich echt auf die Palme bringt, dass es eine gesetzliche Gewährleistung gibt - für Obstbäume 2 Jahre. Die Hochstammbäume tragen aber erst viel später als 2 Jahre die ersten Früchte. Und erst an den Früchten kann ich erkennen,,,, Das bedeutet, dass diese Gewährleistung nie zu tragen kommen wird.

Ob die anderen Bäume nach meiner Auswahl richtig geliefert worden sind? keine Ahnung, so genau kann ich die Sorten nicht bestimmen. Ich bin damit auf jeden Fall zufrieden.

Zur Falschlieferung:

statt einer Bühler Frühzwetschge zeigt sich eine unbekannte, nicht zu verarbeitende Sorte, ich war so verärgert: der Baum wurde umgelegt - war für mich also wertlos. Sehr kleine Früchte, und der Stein löste sich überhaupt nicht.

Und statt der Mirabelle "Nancy" eine unbekannte frühe Sorte Pflaume. Auf die könnte ich gut verzichten. Aber dieser Baum darf weiter wachsen. Auf die Nancy hatte ich mich richtig gefreut.

Für mich ist das halt ein versteckter Mangel innerhalb der 2 Jahre. Echt blöd, dass es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Erst wenn der Mangel sichtbar wird, kann ich reklamieren.

Bei der Bühler Frühzwetsche ist das ein Hinweis auf abgestorbene Edelsorte und durchgetriebene Unterlage, vielleicht Prunus St. Julien.
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