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Autor Thema: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?  (Gelesen 14269 mal)

Bufo

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #15 am: 04. Juli 2019, 17:28:46 »

...wer weiß schon, wie viele Pflanzensamen denn unfreiwillig von z.B. Vögeln - oder Wölfen - auch über weite Strecken mitgenommen werden und somit "nicht aus der Region" stammen  ;)

Da muss ich gerade an ein paar junge Biologiestudentinnen denken, denen ich mal in Gülpe begegnet bin.
Die haben sich in der bis dahin ungemähten Wiese aufgehalten und sich anschließend gegenseitig "gelaust". Sie wollten so herausfinden, welche und wieviel Samen an ihrer Kleidung und in ihren Haaren hängen geblieben waren.
Eigentlich hätte ich ihnen gerne angeboten meinen Hund auch zu "lausen", aber die waren irgendwie schlecht drauf. Vertane Chance.

Im ortsnahen Raum am Siedlungsrand finde ich das nicht dramatisch, auf Brachflächen im Ort oder auf dem Dorffriedhof auch nicht. Wo Menschen leben gestalten sie auch ihr Umfeld.
Gartenpflanzen in ein Naturschutzgebiet zu verbringen geht dagegen nicht.
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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #16 am: 04. Juli 2019, 17:37:25 »

...wer weiß schon, wie viele Pflanzensamen denn unfreiwillig von z.B. Vögeln - oder Wölfen - auch über weite Strecken mitgenommen werden und somit "nicht aus der Region" stammen  ;)

Da muss ich gerade an ein paar junge Biologiestudentinnen denken, denen ich mal in Gülpe begegnet bin.
Die haben sich in der bis dahin ungemähten Wiese aufgehalten und sich anschließend gegenseitig "gelaust". Sie wollten so herausfinden, welche und wieviel Samen an ihrer Kleidung und in ihren Haaren hängen geblieben waren.
...
Das hab ich letzte Woche in meiner Wiese par excellence gehabt, ich bin durch die Wiese, um nach den Orchideen zu sehen und Klappertopfsamen zu sammeln - abends durfte ich Socken und Schuhpolster gründlichst durchpuhlen, um alle Gräser- und Wiesenblumensamen wieder raus zu pfriemeln, hätte ich gleich als Wiesenblumenmischung eintüten können, war ne ordentliche Menge  :P
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Bufo

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #17 am: 04. Juli 2019, 17:42:26 »

In dem verlinkten Artikel ist auch von den Robinien die Rede, welche sich übermäßig ausbreiten und zur Last werden. Vor ein paar Jahren gab es mal in einer Baumarktkette eine Aktion "mehr Bäume" oder so ähnlich. Zu diesem Zweck wurden den Kunden Samentüten mit Robiniensamen geschenkt.

Ich habe viele Tüten mitgenommen und sie zu Hause fachgerecht entsorgt. Der Heizwert war allerdings nicht messbar.  ;D
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Cryptomeria

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #18 am: 04. Juli 2019, 17:54:35 »

So unterschiedlich sind die Standpunkte. Die Imker sehen die Robinie recht gern.
@R.: Wildblumenmischung ist doch o.k. Ich muss tütenweise Kletten-Labkraut entfernen und das will keiner. ;)
VG Wolfgang
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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #19 am: 04. Juli 2019, 18:57:36 »

 ;D
War auch genug mit dabei  ;)
Es waren auch größtenteils Grassämereien.
Perfide ist eine Grasart, die lange, mit Spelzen und anscheinend Widerhaken bestückte Samen produziert, der bohrt sich in Socke und Schuhpolster, lässt sich aber fast nur "durch" ziehen, was bei den Socken ja noch geht, wenn man sie auf links dreht, nicht wieder den gleichen Weg zurück raus, im Schuh fatal fürs Gewebe.
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Cryptomeria

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #20 am: 04. Juli 2019, 19:10:40 »

Ja, da hast du auch wieder recht. Die habe ich auch. An die habe ich nicht gedacht. Die stecken in den Socken, dass man mit Gewalt ranmuss.
Jetzt ziemlich OT. Schluss! ;D
VG Wolfgang
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Staudo

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #21 am: 04. Juli 2019, 22:11:43 »

Im ortsnahen Raum am Siedlungsrand finde ich das nicht dramatisch, auf Brachflächen im Ort oder auf dem Dorffriedhof auch nicht. Wo Menschen leben gestalten sie auch ihr Umfeld.
Gartenpflanzen in ein Naturschutzgebiet zu verbringen geht dagegen nicht.


Ich bin vollkommen Deiner Meinung.  ;)
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thuja thujon

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #22 am: 05. Juli 2019, 00:21:03 »

Dabei kann dann sowas rauskommen wie die Krokuswiese als Relikt vom Mittelalter.
Die entscheidende Frage bleibt doch, wer kümmert sich drum, wenn Wühlmaus nicht mehr ist. Und wer, wenn die auch nicht mehr sind. Sowas kann man ruhig langfristig denken.
Auch ganze Dörfer in Brandenburg sterben. Die hinterlassen Sukzessionsflächen mit nitrophilen Arten, aber keine natürlichen Wälder. Ich sehe es jedenfalls nicht so wichtig was evtl. nachhaltig unkontrollierbares anzuzetteln, nur um mich mal 2 oder 10 Jahre daran zu erfreuen.
Das kann ich vielleicht im Garten machen, aber nichtmal am Strassenrand. Von wo kommen denn die ganzen Neophyten an Autobahnparkplätzen usw? Je mehr man sich mit dem Thema ansalben beschäftigt, desto weniger wichtig erscheint der kurzfristige Gedanke, `ist doch zu schade zum wegschmeissen´.

Nur weil man sich aktuell keinen Schaden für Flora und Fauna vorstellen kann, bedeutet das nicht, das das auf ewig so bleibt.
Siehe Robinie, oder wenns nur um die Gesundheit des Menschen geht, siehe Herkulesstaude.
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Wühlmaus

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #23 am: 05. Juli 2019, 09:06:53 »

Ich wollte ja eine Diskussion, sonst hätte ich das Thema nicht begonnen  8)
Aber dass Primula eliator nun in einem Atemzug mit Robinie und Herkulesstaude genannt wird...

Wie verhält es sich denn dann mit den großen, offenen Gärten von denen man hier im Forum ja einige sehen kann.
Oder mit "gepflegten"  (Obst)Wiesen bzw Wiesengärten. Oder mit Parks?

Die Übergänge von Kultur- in Naturland sind doch fließend. Und oft genug sind diese Bereiche noch die letzten "naturnahen" Flächen in reiner Kulturlandschaft wie Bebauungsflächen und Ackerbau/Viehwirtschaft.
Was dürfte ich nach diesen strengen Maßgaben dann dort anpflanzen  bzw. aussäen?
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Staudo

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #24 am: 05. Juli 2019, 11:04:43 »

Die Sachen, die dort sowieso wachsen.  ;D

Halte Dich an bufo. Seine Einschätzung erscheint mir sehr vernünftig.
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Rainbird

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #25 am: 05. Juli 2019, 11:35:50 »

...Was dürfte ich nach diesen strengen Maßgaben dann dort anpflanzen  bzw. aussäen?

Kurz und knackig wird das da beantwortet: https://www.nul-online.de/Magazin/Archiv/Verwendung-gebietseigenen-Saatgutes-nach-40-4-BNatSchG,QUlEPTQ1MTk0MzQmTUlEPTgyMDMw.html.


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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #26 am: 05. Juli 2019, 11:44:25 »

Ich wollte ja eine Diskussion, sonst hätte ich das Thema nicht begonnen  8)
Aber dass Primula eliator nun in einem Atemzug mit Robinie und Herkulesstaude genannt wird...
Grundsatzdiskussion eben  ;)
Wie verhält es sich denn dann mit den großen, offenen Gärten von denen man hier im Forum ja einige sehen kann.
Oder mit "gepflegten"  (Obst)Wiesen bzw Wiesengärten. Oder mit Parks?
Sind ziemlich aussen vor, zumindest die Gärten und Parks.
Erstens liegen beide meist in oder am Rande von Ortschaften, grenzen also fast nie an ein Naturschutzgebiet sondern meist an Kulturland oder Bebauung und andere Gärten.

Zweitens kommen die meisten Samen ohne sehr tatkräftige Hilfe von zwei bis vierbeinigen Tieren nicht weit rum.
Also auch sehr vermehrungsfreudige Gartenpflanzen streuen ihre Samen größtenteils um sich herum aus in einem Umkreis von vielleicht 1-3m.
Das spielt dann bei Obstwiesen außerhalb Ortschaften eine Rolle, wo man versuchen will, die Wiese "anzureichern", Wiesenblumen schaffen es auch nicht wirklich weit, von den per Wind verbreiteten Samen von Wiesenbocksbart, Wiesenpippau, Löwenzahn...mal abgesehen.
Gut wäre da natürlich dann schon autochthones Saatgut von Wiesen aus der Gegend.
Aber auch Allerwelts-Mischungen vom Händler schaffen es fast nicht, bis auf die oben genannten Arten, über die Grenzen der Obstwiese hinaus, schon gar nicht, wenn sie von Heckenstreifen umgeben ist, da da drin erst recht keine sonnenliebenden Wiesenblumen keimen können.

Die Übergänge von Kultur- in Naturland sind doch fließend. Und oft genug sind diese Bereiche noch die letzten "naturnahen" Flächen in reiner Kulturlandschaft wie Bebauungsflächen und Ackerbau/Viehwirtschaft.
Was dürfte ich nach diesen strengen Maßgaben dann dort anpflanzen  bzw. aussäen?
Das Meiste ist doch Kulturland.
Autochthones Saatgut von anderen naturnahen Flächen in der Umgebung wär die Antwort auf deine Frage.

Das Problem mit den Neophyten ergab sich bisher meist aus dem massiven gezielten Ausbringen, ohne sich groß vorher Gedanken gemacht zu haben, von Pflanzen, die "einen Nutzen" haben sollten in der Kulturlandschaft - Wald, Autobahnbegrünung etc. - einerseits, und wild entsorgten Gartenabfällen andererseits.
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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #27 am: 05. Juli 2019, 11:51:35 »

Rechtlich gesehen ist es völlig klar: was Du erwogen hast, ist nicht erlaubt. Das Gesetz verwendet den Begriff der "freien Landschaft", was alles außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb umfriedeter Hausgrundstücke ist. An Straßen und Bahnanlagen gibt es Diskussionen um Feinheiten, wobei inzwischen klar ist, dass Verkehrswege begleitende Anlagen keine gebietsfremden Pflanzen und Saaten enthalten dürfen.

Sachlich ist von Fall zu Fall zu sehen, welches Risiko eine Ansalbung hat. Ich bin sicher, dass Wald-Schlüsselblumen, die lange mit anderen Frühjahrs-Primeln kultiviert wurden, teilweise deren Gene haben.
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lerchenzorn

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #28 am: 05. Juli 2019, 12:10:59 »

Ausgangspunkt der rechtlichen Regelung sind fachliche Überlegungen, die vom Populationsbegriff ausgehen. "Arten" an sich gibt es nicht. Populationen gibt es und sie lassen sich, um sie "handhabbar" zu machen, nach Merkmalen gefassten Arten zuordnen.

Die örtliche Population hat ihre eigene Geschichte. In den Genen ihrer Individuen sind Sippenentwicklung (hin zu den am Ort spezifischen Merkmalen), Arealentwicklung (bis zu dem hier besiedelten Teilgebiet) und Anpassung an den konkreten Standort abgebildet. Das unterscheidet sie von jeder anderen Population, die zu der gleichen Art gezählt wird und doch gibt es, wenn Arealverbund und Populationsstruktur intakt sind, einen Austausch mit benachbarten und, seltener, mit entfernten Populationen. Alles in allem ist also mit der "örtlichen Population " ein Ergebnis von Jahrhunderte bis Jahrzehntausende alter Entwicklung zu schützen.

Wenn nun die örtlichen, gebietseigenen Populationen durch verschiedene Faktoren bereits stark dezimiert sind und verinselt, dann kann das "Fluten" der Landschaft mit großen Mengen entfernterer oder unklarer Herkünfte diese über lange Zeit entwickelte genetische Konstitution und regionale Anpassung überprägen oder auslöschen.
Allgemeine Erwägungen, die nicht in jedem Fall zutreffen müssen, aber Grundlage für die allgemeingültige Rechtsetzung sind.
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planthill

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Re: Wie weit darf man "Wildpflanzen" in die "Wildniss" entlassen?
« Antwort #29 am: 05. Juli 2019, 12:15:21 »

fällt das Einbringen von Regelsaatgutmischungen auf den Banketten entlang von Straßenneubau oder bei Straßenreparaturen nicht auch unter gebietsfremden Pflanzen ...
und die ganze Gräserschar auf unseren Kornäckern ...

nein, nein, nein ... ich werde nicht zum botanischen Rassisten ....
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