Wenn Du den Ort einigermaßen genau im Kopf hast, ist es mit GoogleMaps im Internet sehr einfach, Koordinaten zu ermitteln und sie an die Behörde weiterzugeben. Ohne genaue Daten und gute Beweissicherung ist es in der Tat schwierig oder sogar müßig, die Sache zu verfolgen.
Ich habe keine Ahnung, wie das nach schweizerischem Recht zu handhaben ist. In Deutschland habe ich verschiedenes erlebt und gehört. Im Extremfall ist es für einen Waldnutzer sogar möglich, Individuen und Lebensstätten von besonders geschützten, aber nicht streng geschützten - feine, aber wichtige Unterschiede - mutwillig zu zerfahren, ohne dass er dafür belangt werden kann. Wenn er sich auf die Durchführung waldbaulich erforderlicher Maßnahmen herausredet, ist er vom sogenannten Landnutzungsprivileg gedeckt, wonach land- und forstwirtschaftliche Handlungen im Rahmen der "guten fachlichen Praxis" nicht gegen die Verbote des besonderen Artenschutzes verstoßen. Da die gute fachliche Praxis hinsichtlich des Schutzes von Tier- und Pflanzenarten mehr als windelweich formuliert ist, haben Behörden kaum Hebel, um solchen Verstößen Einhalt zu gebieten. Auch dieser Umstand kann die Bereitschaft einer Amtsperson senken, sich für eine hoffnungslose Mission auf den Weg zu machen.