Die Gemeinde Badenweiler hebt ihre Baumschutzsatzung auf.
Begründung: Bislang kostete der Antrag 30 Euro, und der betreffende Baum wurde vom Forst begutachtet. Das geht wegen der Neustrukturierung der Forstwirtschaft nicht mehr, übergangsweise hat das ein pensionierter Förster gemacht. Das geht nicht mehr, zukünftig müsste eine Firma den Baum begutachten, was etwa 100 bis 150 Euro kostet.
Nach Auffassung der Mehrheit des Gemeinderats und des FDP-nahen Bürgermeisters eine unzumutbare Kostenbelastung.
Außerdem sehe man den schwerwiegenden Eingriff ins Privateigentum kritisch.
Und es gäbe nur in 32 von 1100 Kommunen in BW eine solche Satzung, da wolle man mit der Mehrheit gehen.
Und sowieso: Von etwa 25 Anträgen pro Jahr hätte die Satzung eine Fällung verhindert, wäre also sowieso unwirksam (nein, es liegt natürlich nicht am Ermessuensspielraum der Verwaltung, dass die anderen 96 % der Fällungen genehmigt wurden).
Kur- und Schlosspark sind von der Entscheidung nicht betroffen, so der Gemeinderat - in der Tat, der gehört ihnen auch gar nicht.
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Die Gemeinde wird aber als Ausgleich 25 Obstbäume außerhalb auf Streuobstwiesen pflanzen.
Wieso muss ich da an Ablasshandel denken?
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Wer Badenweiler kennt, weiß, dass große Bäume, darunter zahlreiche alte Nadelbäume, das Ortsbild prägen. Das dürfte nun dem - gewünschten - Ende entgegengehen.
Neupflanzungen, selbst wenn der Eigentümer sie möchte, erschwert das Nachbarschaftsrecht des Landes BW, das im Vergleich zu anderen Bundesländern doppelt so große Grenzabstände bei großen Bäumen vorschreibt, um die Beschattung von Solaranlagen zu verhindern.
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Nun denn.