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Autor Thema: Baumschutzsatzung  (Gelesen 14912 mal)

Starking007

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #60 am: 19. Januar 2018, 17:04:41 »

Ich hab mal eine große Eiche aus einem explizit geschützten Bestand ohne Genehmigung gefällt.
Nach einiger Diskussion musste ich NICHT nachpflanzen, denn es war keine Bestandsminderung, weil der Bestand auch danach noch geschlossen war.
Ist überall anders!

In einer anderen Kommune hab ich dem Zuständigen alle rechtlichen Fehler in seiner Satzung aufgelistet,
danach verzichtete er auf ein formelles Verfahren.....................

Da ich auch Kommunen in Sachen Baumschtuzverordnung berate: Ich rate strikt davon ab, eine zu erlassen.
Erfahrungsgemäß führt allein die Diskussion im Vorfeld zu zahlreichen Fällungen.

Ein gutes Mittel zum Erhalt von Bäumen wäre eine Urkundenverleihung, Einladung zum Baumtag (mit Essen),
ein positiver Pressebericht usw..................

Ein Umdenken in unserer Gesellschaft!
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Gruß Arthur

bristlecone

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #61 am: 19. Januar 2018, 17:11:10 »

Was hier inzwischen fast so vorhersehbar erfolgt wie das Amen in der Kirche:
Nach einem Eigentümerwechsel machen die neuen Eigentümer erstmal Tabula rasa und lassen alle Gehölze fällen.
Das hiesige Nachbarschaftsrecht macht es dann - selbst wenn die Eigentümer es später wollten - sehr oft unmöglich, neue Bäume zu pflanzen, da die Grenzabstände nun nicht mehr ausreichen.

Für diese Fälle wünsche ich mir schon eine Veränderungssperre. Und da man die unterlaufen könnte, wenn sie erst nach dem Eigentümerwechsel gelten würde, müsste sich was Sinnvolles überlegen, wie man im Vorfeld solche Kahlschläge verhindern könnte.

« Letzte Änderung: 19. Januar 2018, 17:12:51 von bristlecone »
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Starking007

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #62 am: 19. Januar 2018, 17:21:59 »

Wenn ich unsere Rechtsabteilung frage,
welche Gesetze bezüglich Haus und Garten man durchsetzen könne,
ernte ich Blicke, als würde es am hellichten Tag bei Windstille blitzen..........
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Gruß Arthur

Bristlecone

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #63 am: 20. Mai 2021, 07:50:14 »

Die Gemeinde Badenweiler hebt ihre Baumschutzsatzung auf.
Begründung: Bislang kostete der Antrag 30 Euro, und der betreffende Baum wurde vom Forst begutachtet. Das geht wegen der Neustrukturierung der Forstwirtschaft nicht mehr, übergangsweise hat das ein pensionierter Förster gemacht. Das geht nicht mehr, zukünftig müsste eine Firma den Baum begutachten, was etwa 100 bis 150 Euro kostet.
Nach Auffassung der Mehrheit des Gemeinderats und des FDP-nahen Bürgermeisters eine unzumutbare Kostenbelastung.
Außerdem sehe man den schwerwiegenden Eingriff ins Privateigentum kritisch.
Und es gäbe nur in 32 von 1100 Kommunen in BW eine solche Satzung, da wolle man mit der Mehrheit gehen.
Und sowieso: Von etwa 25 Anträgen pro Jahr hätte die Satzung eine Fällung verhindert, wäre also sowieso unwirksam (nein, es liegt natürlich nicht am Ermessuensspielraum der Verwaltung, dass die anderen 96 % der Fällungen genehmigt wurden).
Kur- und Schlosspark sind von der Entscheidung nicht betroffen, so der Gemeinderat - in der Tat, der gehört ihnen auch gar nicht.
.
Die Gemeinde wird aber als Ausgleich 25 Obstbäume außerhalb auf Streuobstwiesen pflanzen.
Wieso muss ich da an Ablasshandel denken?
.
Wer Badenweiler kennt, weiß, dass große Bäume, darunter zahlreiche alte Nadelbäume, das Ortsbild prägen. Das dürfte nun dem  - gewünschten  - Ende entgegengehen.
Neupflanzungen, selbst wenn der Eigentümer sie möchte, erschwert das Nachbarschaftsrecht des Landes BW, das im Vergleich zu anderen Bundesländern doppelt so große Grenzabstände bei großen Bäumen vorschreibt, um die Beschattung von Solaranlagen zu verhindern.
.
Nun denn.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2021, 07:51:49 von Bristlecone »
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MarkusG

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #64 am: 20. Mai 2021, 07:56:45 »

@Bristlecone: Einfach nur traurig!
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Starking007

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #65 am: 20. Mai 2021, 07:57:29 »

Quer durchs Volk, inklusive den Unterschreibern,
sind Laubabwerfende generell nicht gewollt.

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Bristlecone

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #66 am: 20. Mai 2021, 08:01:08 »

Ja. Außerdem Palmen, Säulenzypressen und Stümpfe alter Olivenbäume  - wir sind schließlich die Deutsche Toskana!  :P
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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #67 am: 20. Mai 2021, 08:02:17 »

Und es gibt kaum Bemühungen, zum Grün zu “verführen”, schade.
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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #68 am: 20. Mai 2021, 09:22:51 »

Wobei diese "Verführungen" manchmal nicht nachvollziehbar bis absurd sind.
Sohn hat kürzlich ein Grundstück gekauft. 2 Bäume mindestens sind vorgeschrieben, inklusive Art, Größe und Sorte. Etliche aus meiner Sicht in Bezug auf Klimawandel und spätere Größe nicht unbedingt sinnvoll. Die Bäume müssen im Bauantrag einzeichnet werden.
Im Hinblick auf das spätere Gesamtbild der Ortschaft durchaus nachvollziehbar.
Aber - wenn man durch den Ort geht, ist von solchen Bäumen nichts zu sehen.... :'(
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Starking007

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #69 am: 20. Mai 2021, 11:43:00 »

Bäume: Ich hab in Bauauflagen schon Hecken mit Eiche und Pfeifenstrauch gesehen,
rund ums Haus...............

Ausgleichs-Obstwiesen 10 Jahre später, ich hab mich oft geweigert solche zu beurteilen.....

"..Stümpfe alter Olivenbäume  ...."
Vorsicht!
Die werden hier im Forum voller Stolz vorgeführt,
159 Jahre alte Oliven, im schwarzen Plastebecher vor der Terrasse
mit Rollrasen und Stabgitterzaun, da meint die Olive sie sei wieder in Portugal..............
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Gruß Arthur

Gartenplaner

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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #70 am: 20. Mai 2021, 12:41:31 »

Wobei diese "Verführungen" manchmal nicht nachvollziehbar bis absurd sind. ...
Das sind Ge- und Verbote, die unbedarfte Garten-Neubesitzer erst recht nach Absurdistan führen.
Das ist nicht, was ich unter “Verführung” verstehen würde.
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Re: Baumschutzsatzung
« Antwort #71 am: 20. Mai 2021, 15:52:32 »

Das ist nicht, was ich unter “Verführung” verstehen würde.
.
Deshalb die Anführungsstriche.... ::) ;D
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Liebe Grüße
Ariane

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