AS-mäher werden nur selten günstiger. Ich habe einen rumstehen. Aber ich nehme lieber den Balkenmäher.
Die Geräte der AS-Motor werden zwar nicht billiger, aber die Chance besteht, dass noch mehr Firmen eine elektrische Version eines Kreiselmähers anbieten und der Markt etwas vielfältiger wird, vielleicht auch preislich nach unten, so dass auch armselige Kleingrundbesitzer wie ich kaufen können. Mit geliehenen Balkenmähern hab ich schon gearbeitet, gefällt mir nicht. Als Minus erlebt: Verschleissgeschwindigkeit und Messerpflege, Rüstzeit, Verhalten in schwerem Gelände, Verhalten bei Steinen (hier wichtig).
mähe ich nie mehr alles sauber, sondern lasse Streifen und Ecken großflächig stehen.
Das gemähte Gras kommt unter die Bäume, aber erst nach den Spätfrösten.
In Abschnitten mähen wird empfohlen. Bei der Sensenmahd stellt sich die Frage von vornherein nicht, weil man sowieso immer nur Teilflächen schafft. Um Jungpflanzen habe ich Pferdemist auf der Baumscheibe, dort kommt das Gras sofort hin, sonst scharren Vögel alles weg und werfen es umher. Vor allem am Hang ein echtes Problem.
Eine obstbaumlose Wiese im Landschaftsschutzgebiet darf erst frühesten Mitte Juni gemäht werden.
Das wundert mich jetzt wirklich. Die Landwirte hier haben die fetten Talwiesen alle schon vor über einer Woche gemäht. Das ist Landschaftsschutzgebiet laut Schilder und offizieller Karte.
Verboten ist aber sowieso alles, man hat den Eindruck, schon ein nicht zertifizierter Schleifstein kann einen in Bussgeldruin oder ins Gefängnis bringen. Nach dem neuen Paragraf 17 der GAP-KondVO wird Streuobst ohne Wiesennutzung als Brache eingestuft und darf deshalb vom 1. April bis einschließlich 15. August nicht gemäht oder gemulcht werden. Gleichzeitig gilt eine Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht incl. Mahd nach § 26 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) in BW. Mähen verboten und Mähen verlangt.
https://www.blhv.de/kommentar-der-amtsschimmel-frisst-keinen-aufwuchs-unter-streuobst/https://www.blhv.de/fehltoene-im-streuobst/