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Bei dem hier frage ich mich allerdings ob ihr nicht besser ne Ausgleichzahlung erfragen solltet.
- gut zurückzuschneiden
- kein Früchte, die Vögel extrem anlocken (Vogelbeeren)
- wenig laubend
Wir haben sogar schon eine Ausgleichszahlung geleistet.
Es waren nämlich in 3 Jahren drei Bäume, die bei uns gefällt wurden.
1. Baum - vom Vorbesitzer von 3 Seiten zubetoniert
2. Baum - vom Vorbesitzer komplett überpflastert
3. Baum (Schadpilz)
Da nach den Regularien der Gemeine überhaupt nur eine einzige Stelle auf dem Grundstück (nämlich der Platz des 3. Baumes)
für eine Ersatzpflanzung in Frage kommt, wurden wir dazu verknackt, für einen Baum eine Ausgleichszahlung zu leisten und für die
anderen beiden eine - größer als normalerweise geforderte - Ersatzpflanzung (s.u.) an der Stelle des ehemaligen 3. Baumes vorzunehmen.
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Solche Waldsiedlungen sind doch was wunderbares.
Wenn die Bewohner natürlich Fehler machen kann man das allerdings nicht den Bäumen oder Bauverwaltungen anlasten...
Ja, Wald ist etwas tolles.
Aber: Wenn eine Gemeinde ein Baugebiet ausweist und dort den Bau von Einfamilienhäusern genehmigt, aber nur sehr sparsam
mit den Fällgenehmigungen umgeht (anstatt - mein Vorschlag - im Zweifel alles zu fällen und geordnet an den Grudstücksrändern
aufzuforsten), kommt es eben dazu, dass gegen die Vorschriften verstoßen wird. (Nicht von uns, wir sind die Zweitbesitzer und halten uns an die Regularien.)
Das ist definitiv nicht richtig, aber menschlich nachvollziehbar.
Mag sein, dass eine Kiefer normalerweise deutlich mehr als 100 Jahre lebt - ich habe davon keine Ahnung.
Die Trockenheit und die Lage auf einer Anhöhe wird ein übriges getan haben.
Der Wald war übrigens ursprünglich wohl als Nutzwald angelegt worden (da wäre schon längst alles gefällt), wurde dann
zu einer Wochenendgrundstücksiedlung umgewidmet (so in den 70ern) und später ging es mit Einfamilienhäusern los.
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Die Frage ist auch wie groß die Ersatzpflanzung sein muß (Stammdurchmesser, wie oft verpflanzt...)
Wenn Du da nicht verhandeln kannst (kleinere Bäume wachsen besser an als große) schränkt das die Auswahl noch mehr ein.
Falls die Ersatzpflanzung eine Laubbaum ist, muss sie in 1,30 m Höhe einen Stammumfang von 16-18 cm aufweisen, bei
eine Nadelbaum muss dieser eine Wuchshöhe von 150 - 200 cm aufweisen.
Gruß,
sf
PS: Der Name des Pilzschädlings ist Kiefernfeuerschwamm.
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