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News: Nichts ist so ansteckend wie schlechte Laune. (Henri Stendhal)
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09. Dezember 2023, 09:57:39
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News: Nichts ist so ansteckend wie schlechte Laune. (Henri Stendhal)
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Autor Thema: (Teilungs)Versteigerung Acker: Verhältnis Verkehrswert - tatsächlicher Kaufpreis  (Gelesen 870 mal)

Smiley

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Liebe Foris,

wir wollen ein Ackergrundstück (ca. 2000 qm) über eine Teilungsversteigerung erwerben. Ich tappe allerdings noch ziemlich im Dunkeln mit welchem Ersteigerungskaufpreis (im Verhältnis zum Verkehrswert) ich rechnen muß. Es wäre nett, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen berichten würdet, insbesondere wenn Ihr für (Mitte) Baden-Württemberg Infos habt. Danke schon einmal an dieser Stelle.

Viele Grüße von Smiley
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2023, 21:11:50 von Smiley »
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dmks

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insbesondere wenn Ihr für (Mitte) Baden-Württemberg Infos habt.

Unterhalte Dich vorher mit einem Anwalt! ;)
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dmks

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Ich würde trotz jahrzehntelanger unkomplizierter Flächennutzung/Tausch/Pacht...
...derzeit nichtmal über einen Grabenrand in der Uckermark ohne rechtlichen Beistand verhandeln. ;)
Ist nur so'n Tipp.
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Smiley

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Danke für Deine Einschätzung. Ich habe meinen Post noch ergänzt. Wir wollen ein nur ca. 2000 qm großes Ackergrundstück (für Obstanbau) ersteigern.
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Hyla

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Bei Versteigerungen von reinen Ackerflächen war ich noch nicht. Ein paar Zwangsversteigerungen von Häusern habe ich mir östlich von Hannover angesehen. Da mußte man ungefähr mit dem Vierfachen des Verkehrswertes rechnen. Soll heißen, die Häuser kosteten am Ende das 3,5fache des Verkehrswertes, aber man weiß nicht, wie lange der Höchstbieter noch mitgegangen wäre. Alles Häuser unter 100.000 Euro.

Am Ende kommt's halt auf die Lage und den Bodenwert an. Muß ich dir wahrscheinlich nicht erklären.
Eine Rückmeldung, wie hoch es gegangen ist, wäre interessant. Nicht meine Gegend, aber ich bin neugierig.  ;)
Mach vorher mal eine Versteigerung als Zuschauer mit.
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Smiley

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Danke fürs Teilen Deiner Erfahrungen Hyla. Wir werden uns nächste Woche eine Wiesenversteigerung "anschauen" um ein bischen ein Gefühl zu entwickeln. Über die erzielten Preise im Verhältnis zum Verkehrswert berichte ich gerne. Hier im Südwesten bestand Realerbteilung, daher gibt es vergleichsweise viele kleine landwirtschaftliche Flächen.
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2023, 15:09:33 von Smiley »
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Hyla

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Re: (Teilungs)Versteigerung Acker: Was nun nach Kauf?
« Antwort #6 am: 03. Oktober 2023, 17:17:21 »

Ich mache gleich mal weiter mit Fragen.

Mal angenommen, man ersteigert/kauft ein Stück unbebautes Land (kein Bauland), was kann man damit machen?
In welchen Fällen kann man einen Zaun ziehen? Im Forum taucht ja öfter das Problem auf, daß Unbefugte fremde Grundstücke betreten, um Müll abzuladen oder Obst zu stehlen.

Und wie findet man den Pächter raus, wenn der frühere Eigentümer unkooperativ ist?

Wann darf man bauen? Ich finde im Netz die Möglichkeit, auf Flächen außerhalb der Ortschaft ein Wohnhaus hinzustellen, wenn man z.B. Berufsimker ist. Macht am Dorfrand gerade jemand. Von Vereinsmitgliedern unter der Hand Bienenvölker geliehen und schon ist man Berufsimker und kann ein Fertighaus hinstellen. Muß das Gebäude mit Beendigung der Tätigkeit entfernt werden?
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Smiley

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Braucht es da wirklich einen Zaun ? Eine hohe und breite Brombeerhecke (so ab 1.50 m Breite) sollte zweibeinige Diebe abhalten (die anderen dürfen bei uns gern stibitzen). Ich suche gerade eine Baumschule die sich auf Hecken spezialisiert hat, die Brombeerhecken (oder Anderes sehr Stachliges und Dichtwachsendes) pro laufenden Meter o.ä. zur Umfriedung anbietet.
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2023, 18:10:58 von Smiley »
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MmeCheri

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Re: (Teilungs)Versteigerung Acker: Was nun nach Kauf?
« Antwort #8 am: 03. Oktober 2023, 18:35:55 »

Wann darf man bauen?
Schau in §35 Baugesetzbuch.
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Starking007

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Ich glaube nicht,
dass man da bauen darf,
dass man da einen Zaun ziehen darf,
dass man da anbauen darf was man will.
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Gruß Arthur

MmeCheri

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Ich auch nicht...
der landwirtschaftlichen Betrieb - kein Nebenerwerb! - muß erst mal nachgewiesen werden.
Und dann muß die Behörde immer noch zustimmen.
auch ein Zaun gilt als bauliche Anlage.
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Smiley

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Die mögliche (erlaubte) Nutzung hängt ab von:

- Art des Landwirtschaftlichen Grundstücks (Grünland, Acker, Gartenland, Wein"berg" z.B.)
- ob Außenbereichslage
- ob im Natur- Wasser- Vogelschutzgebiet usw. gelegen

- größere landwirtschaftliche Grundstücke dürfen von Privatpersonen nicht ohne weiteres erworben werden.
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alfalfa

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Ich würde als erstes mal im Geoportal überprüfen und dort ausmessen, ob die Grundstücksgrösse mit dem Angebot übereinstimmt. Grundbücher können falsch sein und die Grössenangaben von Flurstücken stimmen manchmal nicht. War leider bei mir so....Amtsfehler....
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Roeschen1

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Die mögliche (erlaubte) Nutzung hängt ab von:

- Art des Landwirtschaftlichen Grundstücks (Grünland, Acker, Gartenland, Wein"berg" z.B.)
- ob Außenbereichslage
- ob im Natur- Wasser- Vogelschutzgebiet usw. gelegen

- größere landwirtschaftliche Grundstücke dürfen von Privatpersonen nicht ohne weiteres erworben werden.
https://www.agrarheute.com/pflanze/gruenland/so-brechen-dauergruenland-legal-um-532402
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Auf Ackerland darf man vermutlich nicht einfach Obstbäume pflanzen.
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Grün ist die Hoffnung

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Umgekehrt verliert ein 5 Jahre nicht umgebrochener Acker den Ackerstatus. Danke Roeschen1 und Alfalfa für Eure Hinweise. :) Ich hoffe Du konntest aus dem Ganzen letzendlich glücklich herauskommen Alfalfa.

Meine ursprüngliche Bitte an Euch Alle sind Infos über den Ersteigerungskaufpreis (im Verhältnis zum Verkehrswert) von Ackerland bei Teilungsversteigerungen in Baden-Württemberg  ;)  Infos zu anderen Grundstücksarten, auch in anderen Bundesländern sind diesbezüglich natürlich eventuell auch hilfreich.  :)
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