Ja.
Wobei "wir", d. h. die Tätigkeiten unserer Gesellschaft, immer wieder Standorte schaffen, die dann von Pflanzen besiedelt werden, die hier nicht heimisch sind.
Etwa Götterbäume, Paulownien, Buddleja, Essigbaum, Blasenesche etc.. Die nennen wir dann invasive Neophyten und finden sie schlimm. Dabei besiedeln sich größtenteils Standorte, die es ohne die vorherigen Eingriffe gar nicht in der Masse gäbe.
Das ist so und deshalb ist auch sorgfältig zwischen den Bewertungsrahmen zu unterscheiden:
Florenentwicklung / Florengeschichte: bewertungsfreie Beobachtung, Dokumentation und Einstufung - Neophyten können adventiv ((noch) nicht eingebürgert) oder etabliert (eingebürgert) sein. Künftig zu erwartende Arten werden auch oft in Florenwerken benannt. Neophyten sind ein "normaler" Teil der Gebietsflora, weil alle Ursachen ihrer Einbringung und Etablierung als grundsätzlich gleichwertig zu betrachtende Faktoren im florengeschichtlichen Prozess gesehen werden.
Naturschutzfachlich begründete Bewertung: Neophyten können sich unauffällig oder auffällig, aber "problemlos" in die Gebietsflora einfügen. Deshalb werden sie grundsätzlich als Bereicherung gesehen. Die verhältnismäßig geringe Zahl problematischer Arten wird als Gruppe der "faktisch invasiven" Arten gefasst. Die Arten bewirken auf ihre jeweils eigene Weise Gefährdungen für im Gebiet heimische Arten und Lebensräume. Der Umgang mit Ihnen ist im Einzelnen zu bestimmen. Bekämpfungen sind in der Regel nur sinnvoll, wenn ein nachhaltig begrenzender Effekt auf die Arten im Gebiet insgesamt oder auf das konkret problematische Vorkommen erwartet werden kann. (Grundsätzlich dürfen keine "neuen" Pflanzenarten bewusst in die Landschaft gebracht werden, weil die Risiken, die damit verbunden sein können, in der Regel nicht einschätzbar sind.)
Sozio-ökonomisch begründete Bewertung: ökonomische, humanmedizinische und andere Bewertungen können zu gleichen, aber auch zu anderen Schlussfolgerungen führen als die naturschutzfachliche Bewertung. Deshalb finden sich zum Beispiel in der EU-Liste der (rechtlich bestimmten) invasiven Arten, auf die verpflichtende Handlungsrahmen anzuwenden sind, nur wenige der faktisch invasiven Arten. (Die stark invasive Robinie z. B. wird dort nicht landen, weil die ökonomischen Interessen an ihrer Verwendung zu groß sind.)