Das Merkwürdige ist, dass sich Zitate aus diesem angeblichen Urteil zumindest im Internet ausschließlich auf der
Website des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. finden und dass nicht einmal das Urteils-Aktenzeichen genannt wird. Schau in Deinem Schreiben, ob das Urteil tatsächlich mit Aktenzeichen genannt wird und Du Dir die ursprüngliche Quelle ansehen kannst. Es gibt immer wieder die "Neigung", das aus Texten herauszulesen und aufzuschreiben, was in den Kram passt. Und hin und wieder auch einiges umzudichten.
Merkwürdig ist nämlich auch, dass unter dem genannten Datum 16.02.2016 (und drumherum) auf der
dejure-Seite kein solches Urteil zu finden ist.
Hier einmal das, was das Land Berlin in seiner
Verwaltungsvorschrift zur Kleingarten-Verpachtung auf landeseigenen Flächen schreibt. Da steht nichts von "unter dem Spaten". Gerade diese Passage hört sich für mich nach "leicht verengter Funktionärs-Stirn" und Hinzudichtung an. Es wäre wirklich interessant, ob so ein Quatsch in einem Amtsgerichts-Urteil steht. (Auch das ist bei manchen RichterInnen nicht auszuschließen.
)
" ... § 4 Kleingärtnerische Nutzung
(1)Eine kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn das Pachtgrundstück zur Gewinnung
von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient, wobei mindestens
ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu ver-
wenden ist. Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:
- Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten,
Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;
- Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;
- Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser.
(2)Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig.
Das Anpflanzen von Walnussbäumen ist verboten. ... "
Auch die
Kleingarten(rahmen)ordnung des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e. V. sieht keine so engen Bewertungsmaßstäbe vor. Ich würde nachfragen, aus welchen wörtlich zitierten Passagen der Gartenordnung und / oder handfest zitierter und nachprüfbarer Urteilssprüche sie diese haarklein vorgegebenen Forderungen unmittelbar ableiten.
Wenn in dem Schreiben nur unbestimmte Bezüge enthalten sind, frage nach exakten, einsehbaren Quellenangaben. Ist das Schreiben als Abmahnung betitelt und wird die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs oder ein Verweis auf eine Schiedsstelle des Verbandes gegeben? Wenn nicht, frage auch danach. Ist das weitere Verfahren für den Fall beschrieben, dass Du die Forderungen nicht oder nicht vollständig erfüllst? Sonst: nachfragen. Mach Ihnen richtig Arbeit. Wer auf Kosten anderer schlampige Schreiben verfasst, um Druck zu erzeugen, sollte nachsitzen müssen. Ich möchte nicht ausschließen, dass das alles immer noch Drohkulisse ist und vielleicht nicht allzu viel Substanz hat. Hier sollte auch mal jemand gekündigt werden, der ganz sicher mehr Anlass dazu geboten hatte als Du jemals bieten könntest. Es ist dem Verein nicht gelungen.