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Gartengrundstück kaufen? (Gelesen 2017 mal)
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Ich wollte dir jetzt aber kein Schock verpassen. Das war nur ein Beispiel, was man nicht unbedingt weiß, wenn man die Gegend mit dem Grundstück nicht kennt und nicht mit den Nachbarn redet.
Wenn es um mehr Geld geht, würde ich mir die Gegend auch mal zu verschiedenen Tageszeiten anschauen oder ob z.B. Schulen in direkter Nähe sind. Auf was für dämliche Ideen Schüler kommen, unterschätzt man oft. ::)
Wenn es um mehr Geld geht, würde ich mir die Gegend auch mal zu verschiedenen Tageszeiten anschauen oder ob z.B. Schulen in direkter Nähe sind. Auf was für dämliche Ideen Schüler kommen, unterschätzt man oft. ::)
Liebe Grüße!
Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Hyla hat geschrieben: ↑16. Mär 2023, 07:43
Wenn es um mehr Geld geht, würde ich mir die Gegend auch mal zu verschiedenen Tageszeiten anschauen oder ob z.B. Schulen in direkter Nähe sind. Auf was für dämliche Ideen Schüler kommen, unterschätzt man oft. ::)
Bei uns ist die Grundschule ums Eck. Die Kids ernten die erreichbaren Äpfel zur Strasse hin ab, WIE DAS VON MIR AUCH SO GEPLANT WAR.
Ich freu mich wenn die Kleinen hier vorbeiziehen. :D
Wirkliche Schäden hat es noch nie gegeben.
Beeren sind die Poesie eines Gartens.
Wo ein Spaten ist, ist auch ein Pflanzplatz!
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Grundschüler sind in der Regel noch lieb.
Ich wohne hier so, dass Realschüler und Gymnasiasten an meinem Garten vorbeilaufen.
Die schubsen sich besonders gerne in die Hecke, deponieren dort Müll, der extra tief reingesteckt wird, reißen erreichbare Blüten ab,...
Und besonders spaßig sind die Berufsschüler.
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„Froh und lachend kommt der Frühling. Auf in Garten! nun ists Zeit!“ 🌱🌷
Rumi
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Ach die hab ich hier, die bewegen sich aber keinen Zentimeter mehr an frischer Luft, als unbedingt nötig; die toben sich im Unterricht aus ;D
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Kann ich da einfach an die Gemeinde mailen und schreiben, dass ich gern wissen möchte, ob auf Grundstück xyz ein Gewächshaus gebaut werden darf und wenn ja, wie gross?
Oder brauche ich da irgendeinen Nachweis vom Eigentümer, dass er es mir verkaufen will?
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Solosunny, meine hier parken in unserer Straße, und machen in den Autos alles, was sie im Schulgebäude nicht dürfen. Der dazugehörige Müll landet dann auf unserem Grundstück.
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Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber (Brecht)
Re: Gartengrundstück kaufen?
Ich denke Aquilegia, das findest du auch problemlos im Netz. Es dürften ja Landesregelungen sein. Bei einem Klick habe ich gefunden, dass zumeist 40 m³ ohne Baugenehmigung gehen, aber es gibt keine landeseinheitlichen Regelungen. In Brandenburg sind es für privat 50 m³, im Außenbereich und gewerblich viel mehr - aber auch ohne Baugenehmigun. Ist es eine Kleingartenanlage müssten ja die Verwalter der Anlage wissen, was gilt.
Bei uns würde man direkt in der Gemeinde keine vernünftige und verbindliche Antwort bekommen.
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Das ist eine allgemeine Auskunft. Bei uns kann man's irgendwo nachlesen. Da steht dann sowas wie x m3 umbauter Raum zur gärtnerischen Nutzung sind frei. Man darf bloß nicht sagen, daß man auch Stühle und einen Eßtisch reinstellen möchte, weil das Nutzung als Wohnraum wäre. ;)
Abstand zum Nachbargrundstück muß natürlich eingehalten werden. Je niedriger es ist, desto näher darf man ran.
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Liebe Grüße!
Wenn du denkst es geht nicht mehr,
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Viele Gemeinden haben Bebauungspläne mittlerweile im Internet. Ich würde mal auf der Webseite der Gemeinde rumstöbern, bzw. bei einer kleinen Gemeinde beim Landkreis. Da findest Du auch Telefonnummern von den Behörden, wie z.B. dem Bauamt.
Südberliner Schüler scheinen harmloser zu sein. Hin und wieder landet ein Ball von der benachbarten Grundschule im Garten, aber selten, der Grenzzaun ist kindersichere 4,5 m hoch. Im Vorgarten, an dem regelmäßig Oberschüler auf dem Weg zur Turnhalle vorbei laufen, finde ich manchmal ein Bonbonpapier oder so. Ungefähr einmal pro Jahr klingelt mal einer und läuft weg. Der blühende Flieder wird nach meinen Beobachtungen von Erwachsenen geklaut.
hat geschrieben: ↑16. Mär 2023, 09:46
Ich wohne hier so, dass Realschüler und Gymnasiasten an meinem Garten vorbeilaufen.
Die schubsen sich besonders gerne in die Hecke, deponieren dort Müll, der extra tief reingesteckt wird, reißen erreichbare Blüten ab,...
Und besonders spaßig sind die Berufsschüler.
Südberliner Schüler scheinen harmloser zu sein. Hin und wieder landet ein Ball von der benachbarten Grundschule im Garten, aber selten, der Grenzzaun ist kindersichere 4,5 m hoch. Im Vorgarten, an dem regelmäßig Oberschüler auf dem Weg zur Turnhalle vorbei laufen, finde ich manchmal ein Bonbonpapier oder so. Ungefähr einmal pro Jahr klingelt mal einer und läuft weg. Der blühende Flieder wird nach meinen Beobachtungen von Erwachsenen geklaut.
Chlorophyllsüchtig
Re: Gartengrundstück kaufen?
Den Flächennutzungsplan (post#1) kannst du schon mal ganz vergessen. Der ist nur behördenverbindlich und hat nur indirekt Bedeutung für dich, nämlich durch seinen Einfluss auf die Grundstückspreise vor Ort. Sog. "Bauerwartungsland" (dh im FNP schon als "Baufläche" dargestellt, aber noch nicht im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt oder durch Klarstellungssatzung als Innenbereich deklariert) ist natürlich teurer. Der Verkäufer sagt dir ja sowieso seinen Preis, also wäre das höchstens für die langfristige Schiene für dich interessant, zB ob dort demnächst eine große Ortsumgehungsstraße geplant ist oä.
Der Bebauungsplan wiederum - wenn es denn einen gibt - sagt idR nichts dazu, ob man ein paar Beete und ein kleines Gewächshaus bauen kann.
Er wird von der Behörde zur Beurteilung eines "Vorhabens" herangezogen, wenn dieses beantragt wird oder eine kostenpflichtige Bauvoranfrage gemacht wird. Was ein Vorhaben ist, steht in § 29 Baugesetzbuch. Von Beeten steht da nichts. Ein "Vorhaben" wären höchstens die Laube / das Gewächshaus, da diese bauliche Anlagen sind.
Bei der Prüfung wird § 30 BauGB angewandt. Dh. die Behörde schaut nicht in erster Linie, ob dein Vorhaben im B-Plan ausdrücklich genannt ist, sondern andersherum: Die Behörde schaut, ob dein Vorhaben dem B-Plan widerspricht.
(Das folgt aus der Eigentumsgarantie gemäß Grundgesetz: Wenn kein rechtlicher Hinderungsgrund vorliegt, darf ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück machen, was er will.)
In einem Wohngebiet spricht nichts gegen ein paar Beete.
In einem Gebiet mit Ferienhäusern idR auch nicht. Hier könnte ich mir Regelungen zu Nebenanlagen (Gewächshaus) vorstellen.
Bebauungspläne werden aufgestellt, sobald/soweit erforderlich. Daher gibt es im älteren Baubestand es oft keinen B-Plan. Dann werden "Vorhaben" nach § 34 BauGB beurteilt: Danach würde die Frage zu prüfen sein, ob deine Beete sich nicht in die Umgebung einfügen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine Gemeinde Stress macht...
In manchen Orten gibt es Gestaltungssatzungen. Die sind nach meiner Erfahrung häufig grenzwertig (gerade im Süden... ;) Manchmal anzutreffende pauschale Regelungen wie zB. "Gewächshäuser nicht zulässig", "Kunststoff zur Dacheindeckung nicht zulässig" o.ä. oder zu Dachneigenungen, sind von der Rechtsgrundlage in der jeweiligen Bauordnung meist nicht gedeckt, wenn sie auch auf hintere Grundstücksteile, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, angewandt werden. Ein Gespräch auf dem Bauaufsichtsamt hilft dann meist weiter.)
Eine Auskunft vom Bauaufsichtsamt muss übrigens nicht kostenlos sein, da im Einzelfall mit einigem Aufwand verbunden. Manche Ämter sind netter als andere.
Im Netz stöbern - wie hier schon geraten - oder dort anfragen würde ich dennoch machen, so aufwändig ist das nicht. In kleinen Gemeinden einfach hingehen zu den Öffnungszeiten, in größeren gibt es oft Sprechstunden (Website).
Ich würde mir - wie auch schon geraten - die Baugeschichte / Ortsgeschichte anschauen, ob es dort mal gewerbliche Nutzungen gab, Lagerplatz o.ä. Ein richtiges Gutachten wäre mit Bohrungen/Probeentnahme verbunden, kostet ein bissel. Ob der Verkäufer, der es vielleicht auch erst 20 Jahre hat, eine Garantie abgeben kann? Ich jedenfalls würde das nur "nach bestem Wissen und Gewissen" tun. Vielleicht reichen zusätzlich zur Nutzungsgeschichte ein paar Laboranalysen auf Schadstoffe zur Beruhigung.
Ob Leitungsrechte o.ä. vorhanden sind, sollte der Notar dir sagen, da er dies beim Grundbuchamt bzw. beim Baulastenverzeichnis zu prüfen hat, ist sein Job. Muss aber eigentlich auch der Verkäufer schon wissen.
Viel Erfolg!
:)
Der Bebauungsplan wiederum - wenn es denn einen gibt - sagt idR nichts dazu, ob man ein paar Beete und ein kleines Gewächshaus bauen kann.
Er wird von der Behörde zur Beurteilung eines "Vorhabens" herangezogen, wenn dieses beantragt wird oder eine kostenpflichtige Bauvoranfrage gemacht wird. Was ein Vorhaben ist, steht in § 29 Baugesetzbuch. Von Beeten steht da nichts. Ein "Vorhaben" wären höchstens die Laube / das Gewächshaus, da diese bauliche Anlagen sind.
Bei der Prüfung wird § 30 BauGB angewandt. Dh. die Behörde schaut nicht in erster Linie, ob dein Vorhaben im B-Plan ausdrücklich genannt ist, sondern andersherum: Die Behörde schaut, ob dein Vorhaben dem B-Plan widerspricht.
(Das folgt aus der Eigentumsgarantie gemäß Grundgesetz: Wenn kein rechtlicher Hinderungsgrund vorliegt, darf ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück machen, was er will.)
In einem Wohngebiet spricht nichts gegen ein paar Beete.
In einem Gebiet mit Ferienhäusern idR auch nicht. Hier könnte ich mir Regelungen zu Nebenanlagen (Gewächshaus) vorstellen.
Bebauungspläne werden aufgestellt, sobald/soweit erforderlich. Daher gibt es im älteren Baubestand es oft keinen B-Plan. Dann werden "Vorhaben" nach § 34 BauGB beurteilt: Danach würde die Frage zu prüfen sein, ob deine Beete sich nicht in die Umgebung einfügen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine Gemeinde Stress macht...
In manchen Orten gibt es Gestaltungssatzungen. Die sind nach meiner Erfahrung häufig grenzwertig (gerade im Süden... ;) Manchmal anzutreffende pauschale Regelungen wie zB. "Gewächshäuser nicht zulässig", "Kunststoff zur Dacheindeckung nicht zulässig" o.ä. oder zu Dachneigenungen, sind von der Rechtsgrundlage in der jeweiligen Bauordnung meist nicht gedeckt, wenn sie auch auf hintere Grundstücksteile, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, angewandt werden. Ein Gespräch auf dem Bauaufsichtsamt hilft dann meist weiter.)
Eine Auskunft vom Bauaufsichtsamt muss übrigens nicht kostenlos sein, da im Einzelfall mit einigem Aufwand verbunden. Manche Ämter sind netter als andere.
Im Netz stöbern - wie hier schon geraten - oder dort anfragen würde ich dennoch machen, so aufwändig ist das nicht. In kleinen Gemeinden einfach hingehen zu den Öffnungszeiten, in größeren gibt es oft Sprechstunden (Website).
Ich würde mir - wie auch schon geraten - die Baugeschichte / Ortsgeschichte anschauen, ob es dort mal gewerbliche Nutzungen gab, Lagerplatz o.ä. Ein richtiges Gutachten wäre mit Bohrungen/Probeentnahme verbunden, kostet ein bissel. Ob der Verkäufer, der es vielleicht auch erst 20 Jahre hat, eine Garantie abgeben kann? Ich jedenfalls würde das nur "nach bestem Wissen und Gewissen" tun. Vielleicht reichen zusätzlich zur Nutzungsgeschichte ein paar Laboranalysen auf Schadstoffe zur Beruhigung.
Ob Leitungsrechte o.ä. vorhanden sind, sollte der Notar dir sagen, da er dies beim Grundbuchamt bzw. beim Baulastenverzeichnis zu prüfen hat, ist sein Job. Muss aber eigentlich auch der Verkäufer schon wissen.
Viel Erfolg!
:)
Im schlechtesten Raum/ pflanz einen Baum/ und pflege sein!/ er bringt dir's ein. (J. L. Christ) (Stimmt das wirklich?)
Re: Gartengrundstück kaufen?
altlasten und altlastenverdachtsflächen(also noch ungesicherte) sind offiziell verzeichnet, das ist in einem Kataster verzeichnet. Nachfragen kann man da am Landratsamt. Beim Wort Altlasten weiß die Telefonzentrale normalerweise auch, wohin sie dich verbindet, Bodenschutz wäre richtig. in einem Kaufvertrag mit Notar steht eigetnlich auch standardmäßig drin, daß dem Eigentümer keine Altlasten bekannt sind. Wenn die im Kataster aber drin sind, dürfte ein Unterschlagen für ihn unangenehm werden.
ein grundstück wissentlich mit einer Altlast zu kaufen, würd ich nur machen, wenn man sehr viel von sowas versteht und gefährdungspotential und pot. Kosten abschätzen kann(von harmlos bis katastrophal ist da alles drin)
im grünland in Bayern darfst du keine laube drauf bauen, und noch wichtiger nicht einzäunen(einzige Ausnahme wäre gewerbliche Nutzung zb als Gartenbaubetrieb)
Freizeitgrundstücke kenn ich mich nicht aus, die gibts bei uns nicht.
ein grundstück wissentlich mit einer Altlast zu kaufen, würd ich nur machen, wenn man sehr viel von sowas versteht und gefährdungspotential und pot. Kosten abschätzen kann(von harmlos bis katastrophal ist da alles drin)
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Re: Gartengrundstück kaufen?
Hallo zusammen,
Vielen Dank für eure Hinweise. Ich werde sie berücksichtigen.
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Zauberspruch für Häckselnde: Schnittgut, Ast und Zweiglein werde schneller so zu Mulch und Erde, häcks-häcks
Re: Gartengrundstück kaufen?
Hier bei uns gilt als Gebäude, ein Raum, der von Mauern umschlossen ist. Verglaste Loggien wären extra im Gesetz angeführt.
Aber jedes Bundesland hat eigene Gesetze.
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Zauberspruch für Häckselnde:
Schnittgut, Ast und Zweiglein werden
schneller so zu Mulch und Erden,
häcks-häcks
Schnittgut, Ast und Zweiglein werden
schneller so zu Mulch und Erden,
häcks-häcks