Den
Flächennutzungsplan (post#1) kannst du schon mal ganz vergessen. Der ist nur behördenverbindlich und hat nur indirekt Bedeutung für dich, nämlich durch seinen Einfluss auf die Grundstückspreise vor Ort. Sog. "Bauerwartungsland" (dh im FNP schon als "Baufläche" dargestellt, aber noch nicht im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt oder durch Klarstellungssatzung als Innenbereich deklariert) ist natürlich teurer. Der Verkäufer sagt dir ja sowieso seinen Preis, also wäre das höchstens für die langfristige Schiene für dich interessant, zB ob dort demnächst eine große Ortsumgehungsstraße geplant ist oä.
Der
Bebauungsplan wiederum - wenn es denn einen gibt - sagt idR nichts dazu, ob man ein paar Beete und ein kleines Gewächshaus bauen kann.
Er wird von der Behörde zur Beurteilung eines "Vorhabens" herangezogen, wenn dieses beantragt wird oder eine kostenpflichtige Bauvoranfrage gemacht wird. Was ein Vorhaben ist, steht in § 29 Baugesetzbuch. Von Beeten steht da nichts. Ein "Vorhaben" wären höchstens die Laube / das Gewächshaus, da diese bauliche Anlagen sind.
Bei der Prüfung wird § 30 BauGB angewandt. Dh. die Behörde schaut nicht in erster Linie, ob dein Vorhaben im B-Plan ausdrücklich genannt ist, sondern andersherum: Die Behörde schaut, ob dein Vorhaben dem B-Plan widerspricht.
(Das folgt aus der Eigentumsgarantie gemäß Grundgesetz: Wenn kein rechtlicher Hinderungsgrund vorliegt, darf ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück machen, was er will.)
In einem Wohngebiet spricht nichts gegen ein paar Beete.
In einem Gebiet mit Ferienhäusern idR auch nicht. Hier könnte ich mir Regelungen zu Nebenanlagen (Gewächshaus) vorstellen.
Bebauungspläne werden aufgestellt, sobald/soweit erforderlich. Daher gibt es im älteren Baubestand es oft keinen B-Plan. Dann werden "Vorhaben" nach § 34 BauGB beurteilt: Danach würde die Frage zu prüfen sein, ob deine Beete sich nicht in die Umgebung einfügen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine Gemeinde Stress macht...
In manchen Orten gibt es
Gestaltungssatzungen. Die sind nach meiner Erfahrung häufig grenzwertig (gerade im Süden...

Manchmal anzutreffende pauschale Regelungen wie zB. "Gewächshäuser nicht zulässig", "Kunststoff zur Dacheindeckung nicht zulässig" o.ä. oder zu Dachneigenungen, sind von der Rechtsgrundlage in der jeweiligen Bauordnung meist nicht gedeckt, wenn sie auch auf hintere Grundstücksteile, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, angewandt werden. Ein Gespräch auf dem Bauaufsichtsamt hilft dann meist weiter.)
Eine Auskunft vom Bauaufsichtsamt muss übrigens nicht kostenlos sein, da im Einzelfall mit einigem Aufwand verbunden. Manche Ämter sind netter als andere.
Im Netz stöbern - wie hier schon geraten - oder dort anfragen würde ich dennoch machen, so aufwändig ist das nicht. In kleinen Gemeinden einfach hingehen zu den Öffnungszeiten, in größeren gibt es oft Sprechstunden (Website).
Ich würde mir - wie auch schon geraten - die Baugeschichte / Ortsgeschichte anschauen, ob es dort mal gewerbliche Nutzungen gab, Lagerplatz o.ä. Ein richtiges Gutachten wäre mit Bohrungen/Probeentnahme verbunden, kostet ein bissel. Ob der Verkäufer, der es vielleicht auch erst 20 Jahre hat, eine Garantie abgeben kann? Ich jedenfalls würde das nur "nach bestem Wissen und Gewissen" tun. Vielleicht reichen zusätzlich zur Nutzungsgeschichte ein paar Laboranalysen auf Schadstoffe zur Beruhigung.
Ob Leitungsrechte o.ä. vorhanden sind, sollte der Notar dir sagen, da er dies beim Grundbuchamt bzw. beim Baulastenverzeichnis zu prüfen hat, ist sein Job. Muss aber eigentlich auch der Verkäufer schon wissen.
Viel Erfolg!
