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Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung (Gelesen 2875 mal)
- Jack.Cursor
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Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Meine Stahlbetongarage steht an der Grenze zum nördlich gelegenem Grundstück. Der Nachbar hat die Kletterpflanzen auf seiner Gartenseite gepflanzt, die sich mit so Füßchen an der Wand festklammern. Wenn ich die Pflanzen abreiße, bleiben immer so kleine "Saugnäpfe" an der Wand. Sie lassen sich nur schwer entfernen aus der rauen Putzstruktur. Trotz mehrfacher Forderung, die Pflanzen zu entfernen, kommt er der Anforderung nicht nach. Die Pflanzen zwängen sich durch den Spalt zwischen der Aluminium Dachumrandung und der Garagenwand durch und unterwachsen die oben festgeklebten Bitumenschweißbahnen und heben sie hoch. Was würdet ihr tun ? Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen zur Entfernung der schadenverursachenden Kletterpflanzen ? Gespräche mit den Nachbarn hatten keine Wirkung. Ich muss die Garage zudem mit Fassadenfarbe streichen, also das Nachbargrundstück betreten, was er nach dem Gesetz auch erlauben muss. Werde das aber nur in Anwesenheit eines Zeugen tun.
Wandbewuchs ist bei Backsteinwänden meist keine schlimme Beeinträchtigung, bei Stahlbeton gibt es Schäden durch die lange Durchfeuchtung der Stahlbetonwand unter dem "grünen Mantel", weil die rostende Armierung die Betonauflage wegsprengt. Wenn ich die Garagenwand gestrichen habe, die Pflanzen erneut die Wand hochwandern, gibt es weitere Probleme wegen Schäden und Schadensersatz. Das Haus der Nachbarn sieht aus wie eine Müllbude. Denen ist alles egal.
Wandbewuchs ist bei Backsteinwänden meist keine schlimme Beeinträchtigung, bei Stahlbeton gibt es Schäden durch die lange Durchfeuchtung der Stahlbetonwand unter dem "grünen Mantel", weil die rostende Armierung die Betonauflage wegsprengt. Wenn ich die Garagenwand gestrichen habe, die Pflanzen erneut die Wand hochwandern, gibt es weitere Probleme wegen Schäden und Schadensersatz. Das Haus der Nachbarn sieht aus wie eine Müllbude. Denen ist alles egal.
Warum ich Vegetarier bin ? Weil ich eingesehen habe, dass lebendige Pflanzen zu essen, besser ist als das Fleisch toter Tiere.
- AndreasR
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Bevor Du gerichtlich oder mit einem Anwaltsschreiben etwas machen kannst, musst Du den Nachbar auf seine Pflichten hinweisen, am besten schriftlich und mit Fristsetzung. Als Eigentümer der Pflanze ist er auch für deren Pflege verantwortlich. Lässt er die Frist ungenutzt verstreichen, ist es sicher legitim, zur Schadensabwehr das Nachbargrundstück zu betreten und selbst tätig zu werden (wiederum mit Ankündigung). Sofern Schäden an Deiner Garage entstehen, haftet der Nachbar für selbige, aber natürlich lässt man es besser erst gar nicht soweit kommen, wenn der ohnehin nicht reagiert. Die Reste der Haftwurzeln solltest Du ganz gut mit einem Hochdruckreiniger entfernen können, so habe ich das auch hier am Haus mit alten Efeuwurzeln gemacht, bevor ich die Fassade neu gestrichen habe.
- Starking007
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Schriftlich und Fristsetzung ist soweit ok.
Aber die Pflanzen des Nachbarn haben bereits aktiv (!!!) Schäden am Bauwerk verursacht.
Das dürfen sie nicht. Also Schadenersatz, oder der Geschädigte verzichtet zugunsten einer Zukunftslösung.
Laub darf z.B. Dachrinnen verstopfen, das ist normal und ortsüblich,überall.
Aber Äste dürfen nicht am Putz fegen, das ist Beschädigung.
Konsequent sein!
Eine Entschuldigung und das Unterbinden künftiger Schäden kann man evtl. durchgehen lassen.
"ist es sicher legitim, zur Schadensabwehr das Nachbargrundstück zu betreten"
Ist es nicht!!!!!
Aber die Pflanzen des Nachbarn haben bereits aktiv (!!!) Schäden am Bauwerk verursacht.
Das dürfen sie nicht. Also Schadenersatz, oder der Geschädigte verzichtet zugunsten einer Zukunftslösung.
Laub darf z.B. Dachrinnen verstopfen, das ist normal und ortsüblich,überall.
Aber Äste dürfen nicht am Putz fegen, das ist Beschädigung.
Konsequent sein!
Eine Entschuldigung und das Unterbinden künftiger Schäden kann man evtl. durchgehen lassen.
"ist es sicher legitim, zur Schadensabwehr das Nachbargrundstück zu betreten"
Ist es nicht!!!!!
Gruß Arthur
- lonicera 66
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
ich würde mich damit bei der Gemeinde melden.
Manchmal schicken die dann eine Aufforderung zum Beseitigen des Mißstands und drohen auch Geldbußen an.
Dann kann der Nachbar sich nicht wirklich weigern etwas zu tun.
Oder die Gemeinde schickt einen Schiedsmann, was ich für die bessere Lösung halte.
In beiden Fällen ist dann der Zustand amtlich bekannt, daß kann bei einem evtl. Rechtsstreit hilfreich sein.
Unsere Samtgemeinde ist da sehr interessiert, daß das Nachbarschaftsrecht gewahrt wird.
Erkundigen schadet nichts.
Manchmal schicken die dann eine Aufforderung zum Beseitigen des Mißstands und drohen auch Geldbußen an.
Dann kann der Nachbar sich nicht wirklich weigern etwas zu tun.
Oder die Gemeinde schickt einen Schiedsmann, was ich für die bessere Lösung halte.
In beiden Fällen ist dann der Zustand amtlich bekannt, daß kann bei einem evtl. Rechtsstreit hilfreich sein.
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Erkundigen schadet nichts.
liebe Grüße
Loni
Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"
Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
Loni
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast kannst du eine erste Beratung beantragen und die übernehmen die Kosten.
Das wäre mein erster Schritt damit du weist was deine Rechte sind und die Pflichten des Nachbars.
Das wäre mein erster Schritt damit du weist was deine Rechte sind und die Pflichten des Nachbars.
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
- Jack.Cursor
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Ich habe unter Fristsetzung ein Schreiben verfasst, in dem im Wesentlichen das stand, was ich hier geschrieben habe. Das werde ich morgen im Beisein eines Zeugen übergeben. Ich habe ihn aufgefordert, die Wand zu säubern. Wenn nicht, dann beauftrage ich mit den Arbeiten eine Firma. Die Schadensersatzforderung dürfte dann etwas höher ausfallen. Mein Anwalt hat eine hohe Erfolgsaussicht signalisiert. Ich habe auch keine Lust, die Sache nach den Spielregeln des Nachbarn in die Länge zu ziehen. Die Rückstände der Pflanzen dürften nur mit Sandstrahlen aus der rauen Putzstruktur zu entfernen sein. Und das kostet. Die Stadt Mannheim hat keine Schiedsstelle für zivile Streitigkeiten. Da hätten die seeeehr viel zu tun.
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- Starking007
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
"...Schiedsstelle für zivile Streitigkeiten...."
In Sachen Garten und Grün war ich das 20 Jahre lang.
Seehr interessant, menschlich und rechtlich fordernd.
Aber auch bereichernd.
Anwälte haben in der Regel vom Nachbarschaftsrecht keine Ahnung..................
In Sachen Garten und Grün war ich das 20 Jahre lang.
Seehr interessant, menschlich und rechtlich fordernd.
Aber auch bereichernd.
Anwälte haben in der Regel vom Nachbarschaftsrecht keine Ahnung..................
Gruß Arthur
- Christiane
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
@ Starking007,
das möchte ich so nicht stehenlassen. Die Frage ist nur, wann die RAin/der RA strategisch richtig eingebunden wird. Eine stetig eskalierende Nachbarschaftsstreitigkeit macht viel Ärger und kostet Nerven, wie immer ist Zwischenmenschliches ein Spagat.
@Jack.Cursor,
ein Schreiben unter eigenem Namen mit Zugangsnachweis und (angemessener) Fristsetzung ist ein guter erster Schritt. Bitte zweifelsfrei aufführen, was der Nachbar zu veranlassen hat, damit Missverständnisse vermieden werden. Die Schadensbeseitigung an meinem Eigentum würde bei mir der Fachmann machen, bei Schäden an der Außenwand würde ich kein Risiko eingehen und den Nachbarn erst einmal lustlos pfuschen lassen. Das Wahlrecht liegt beim Geschädigten, der Nachbar trägt die Kosten. Dass das so kommen wird, würde ich bereits im ersten Schreiben ankündigen und darauf hinweisen, dass der Schaden mit zunehmender Zeit nur noch größer und teurer wird. Sollte keine Reaktion erfolgen, dann Erinnerung unter Nachfristsetzung und unter Hinweis, dass ein bereits eingetretener Verzug von der Nachfristsetzung unberührt bleibt. Danach Schiedsfrau/-Mann oder Rechtanwältin/-anwalt, die bzw. der auch die leisen Töne beherrscht. Die Situation um des lieben Friedens hinnehmen?!? Nööööö, geht um einen weiterfressenden Schaden. Viel Glück ;).
das möchte ich so nicht stehenlassen. Die Frage ist nur, wann die RAin/der RA strategisch richtig eingebunden wird. Eine stetig eskalierende Nachbarschaftsstreitigkeit macht viel Ärger und kostet Nerven, wie immer ist Zwischenmenschliches ein Spagat.
@Jack.Cursor,
ein Schreiben unter eigenem Namen mit Zugangsnachweis und (angemessener) Fristsetzung ist ein guter erster Schritt. Bitte zweifelsfrei aufführen, was der Nachbar zu veranlassen hat, damit Missverständnisse vermieden werden. Die Schadensbeseitigung an meinem Eigentum würde bei mir der Fachmann machen, bei Schäden an der Außenwand würde ich kein Risiko eingehen und den Nachbarn erst einmal lustlos pfuschen lassen. Das Wahlrecht liegt beim Geschädigten, der Nachbar trägt die Kosten. Dass das so kommen wird, würde ich bereits im ersten Schreiben ankündigen und darauf hinweisen, dass der Schaden mit zunehmender Zeit nur noch größer und teurer wird. Sollte keine Reaktion erfolgen, dann Erinnerung unter Nachfristsetzung und unter Hinweis, dass ein bereits eingetretener Verzug von der Nachfristsetzung unberührt bleibt. Danach Schiedsfrau/-Mann oder Rechtanwältin/-anwalt, die bzw. der auch die leisen Töne beherrscht. Die Situation um des lieben Friedens hinnehmen?!? Nööööö, geht um einen weiterfressenden Schaden. Viel Glück ;).
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- Registriert: 4. Sep 2018, 14:57
- Wohnort: Östliches Niedersachsen
- Region: Norddeutsche Tiefebene
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Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Ist der Nachbar überhaupt Eigentümer?
Wenn nicht, Eigentümer ausfindig machen und Klage androhen.
Mieter sitzen die Sache gern mal aus und Vermieter reagieren oft erst, wenn die Luft schon brennt.
Wenn nicht, Eigentümer ausfindig machen und Klage androhen.
Mieter sitzen die Sache gern mal aus und Vermieter reagieren oft erst, wenn die Luft schon brennt.
Liebe Grüße!
Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
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- netrag
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Wer aufgibt hat schon verloren. Friedensfähig statt kriegstüchtig!
Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Wie ist die Garage an die/ auf die Grundstücksgrenze gekommen? Mit Zustimmung des Nachbarn? Wenn keine Zustimmung und Baugenehmigung vorliegt, würde ich die Füße stillhalten.
Die Regierung hat auf das Volk zu hören und nicht das Volk auf die Regierung. (Friedrich Schorlemmer, DDR-Bürgerrechtler)
Herzl.Gruß aus der Schorfheide
netrag
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netrag
- Christiane
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- Registriert: 12. Dez 2003, 19:20
Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Hmmmmm, erst einmal ist die Grenzbebauung durch eine Garage nicht per se rechtswidrig, der Blick ins jeweilige Landesrecht hilft weiter. Und selbst wenn die Garage dort rechtswidrig stehen würde, folgt daraus kein Recht des Nachbarn, fremdes Eigentum beschädigen zu dürfen. Und zweitens hat Jack.Cursor nichts von einem Mieter, sondern von seinem Nachbarn geschrieben. Wären die schadenverursachenden Kletterpflanzen von einem Mieter gepflanzt, würde ich mich an ihn als Störer wenden und cc an den Vermieter. Am Schreiben selbst ändert das erst einmal nichts.
Für Niedersachsen gilt beispielsweise für die Grenzbebauung einer Garage: https://www.garagen-riese.de/grenzbebauung-garagen_niedersachsen.php
Für Niedersachsen gilt beispielsweise für die Grenzbebauung einer Garage: https://www.garagen-riese.de/grenzbebauung-garagen_niedersachsen.php
- Jack.Cursor
- Beiträge: 282
- Registriert: 8. Nov 2017, 17:16
Re: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung
Erstmal :Danke für eure intensiven Erörterungen. Der A. ist der Eigentümer. Er gilt als verrückt in der Nachbarschaft. Die Garage wurde vor 1970 gestellt. 3 Grundstücksverkäufe haben seitdem stattgefunden. Er ist seit dem Krieg der 4. Eigentümer. Frieden herrscht an dieser Grenze schon längst nicht mehr. Die Geschichte zu erzählen wäre OT und würde diesen Rahmen sprengen. Er hat seit gestern 14 Tage Zeit, die Sache zu bereinigen. Mein Freund ist an meiner Seite; der A. sollte sich vorsehen. Es gilt das Landesbau- und das Nachbarschaftsrecht von BW.
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