Hallo liebe Purler, möglicherweise eine Frage die schnell von euch beantwortet ist.
In meinem nördlichen Garten hab ich einen Lattenzaun ( frei nach Ch. Morgenstern ....zum durchschaun
)
Der Zaun hat alle 2,50m einen Betonsteher und ich hab bisserl schlampige Nachbarn.
Ziemlich genau knapp bei meinen Stehern säht sich immer wieder Wildbaumbewuchs im Nachbargarten aus. Das sind Nussbäume, Eschen, Buchen, Ahorne, alles Normalos.
Ich möchte eigentlich nicht, dass diese Bäume, wenn sie einmal groß sind meine Zaunsteher ruinieren.
Ja s´gibt auch noch das Nachbarschaftsrecht, aber ich möchte nicht streiten.
Nun hab ich meinen Nachbarn angetragen, dass ich mit einer Hilfe einmal durchgehe und diese Jungbäume ausgrabe.
Von ihnen gibt’s keinen Einwand.
Jetzt frag ich mich, ab wann in welcher Größe gibt ein Jungbaum auf, wenn er nur oberirdisch abgeschnitten wird?
Sozusagen: wenn ich einen großen Baum fälle, dann iss er im Himmel, wenn ich einen Jungbaum fälle (sprich ober der Erde abschneide)
wann ist der im Himmel, bzw.ab welcher Größe?
Denn mit der Einstellung meiner Nachbarn hab die Erfahrung gemacht, jedenfalls bei Eschen und Nüssen,
wenn sie von den Nachbarn nur `geköpft´ (10cm über der Erde) werden, wachsen sie lustig weiter.
Bis wann Wachstum des Baumes muss ich ausgraben, ab wann kann ich erdgleich abschneiden?
Wäre für Ratschläge sehr dankbar.LB susanne