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News: Wer im Glashaus sitzt sollte im Keller pinkeln gehen! ;)  (dmks)
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27. April 2024, 16:00:47
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|11|9|Das wunderbarste Märchen ist das Leben selbst.  Hans Christian Andersen

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Autor Thema: Schweizer Verbot von invasiven Neophyten: keine Kirschlorbeerhecken mehr  (Gelesen 3941 mal)

Querkopf

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... Die Schweizer Verbotsliste enthält nur schweizer Pflanzennamen, oder hab ich die lateinischen Namen verpasst? Dann geht halt kein Japanischer Bambus, aber Phyllostachys darf weiterhin?
Und Neubelgische Aster ist tabu, aber Aster "Karminkuppel" geht. ...
Die Originalliste enthält die botanischen Namen. Verboten sind Phyllostachys aurea und Pseudosasa japonica. Sowie Aster novi-belgii aggr. (= A. xsalignus, A, x versicolor, A. lanceo-latus, A. novi-belgii, A. parviflorus) - Aster 'Karminkuppel' geht also nicht.
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"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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AndreasR

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Symphyotrichum 'Karminkuppel' geht dann aber vielleicht doch... ;)
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lerchenzorn

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Eher nicht. Nicht einmal die Sorten von Aster dumosus. Die Aster dumosus der Gärten gehört zu Aster novi-belgii;)
Symphyotrichum dumosum im Sinne der Flora of North America soll eine andere Pflanze sein.

Es wäre wohl nicht ganz sinnlos, diese Synonymie von Symphyotrichum im Anhang zu erwähnen. Da aber die Synonyme von Pflanzen mehr oder weniger klar an die gültigen Namen gebunden sind, dürfte es im rechtlichen Vollzug keine Lücke geben.
« Letzte Änderung: 06. März 2024, 19:14:28 von lerchenzorn »
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Mediterraneus

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Und welcher Bürokratius blickt da durch?
Es gibt ständig neue Asternsorten. Ich nehme an, in der Schweiz gibt es auch Baumärkte, die Sortimente bestellen, ohne zu wissen, was sie da verkaufen.

Ein Kirschlorbeer mag ja noch erkannt werden...  8)
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Andere haben schließlich auch irgendeine Ahnung

lerchenzorn

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Du solltest die Bürokraten nicht unterschätzen. Außerdem haben sie Berater. Das in den Anhängen sind noch recht einfache Fälle.

Wobei das Weitergabeverbot für das Asternsortiment schon ein sehr harscher Einschnitt ist. Was da mit der Zeit an Sortenvielfalt verlorengeht.  :-[

Wenn ich es richtig verstehe, enthält der erste, relativ kurze Teil des Anhasng (2.1.) die Arten, die unter ein vollständiges Umgangsverbot (praktisch ein Besitzverbot?) fallen. Der umfangreichere Teil 2.2. verbietet das Inverkehrbringen, also praktisch jede Weitergabe. Damit können sich diese Pflanzen, z. B. als Zierpflanzen, noch mehr oder weniger lange in den  Gärten halten.
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Mediterraneus

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Und jeder Schweizer weiss das, und Schweizer rennen auch nie über die Grenze zum deutschen Aldi und kaufen billige Pflanzen oder netten Herbstzauber vom Baumarkt ::)

Ein bisschen Diskrepanz zwischen Soll und Ist ist da für mich schon erkennbar.
Ich habe auch keinen Schlafmohn im Garten, weil man das nicht darf.
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lerchenzorn

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Man kann sich darüber aufregen oder einfach schauen, wie sich das einspielt. Weniger aufregen ist gesünder.  8)

Das ist doch noch schlimmer. D. h. die Paulownia im Garten ist ok.
Wenn der Waldbesitzer eine halben Hektar davon pflanzt ist auch OK.
Wenn ich nebendran auf meinem Obstwieschen eine Paula zwischen rein setze damit ne andere Blütenfarbe kommt dann kann die Behördenmaschinerie loslegen. ...

Nein, rechtlich als invasiv eingestufte Pflanzen dürfen nach EU-Recht weder privat noch im Gartenbau oder in Land- und Forstwirtschaft verwendet werden. Andere, faktisch invasive Arten, die rechtlich aber nicht als solche erfasst werden, dürfen nach deutschem Recht im land- und forstwirtschaftlichen Anbau verwendet, ansonsten aber nicht ohne Genehmigung in die freie Natur ausgebracht werden. Für die Behörden gibt es noch weiter gegliederte, mitunter etwas unübersichtliche Pflichten.

In der Schweiz ist alles noch ein bisschen anders geregelt.

Paulownia ist in der EU übrigens nicht auf der Invasiven-Liste. Und für die Schweiz bin ich gespannt, wie sie mit den schon längst gezüchteten Paulownia-Hybriden umgehen werden, wenn nur P. tomentosa gelistet ist.

Manches, sogar einiges daran wirkt absurd. Welche Pflanzen auf die Listen kommen und welche nicht, ist aber ein Ergebnis des normalen gesellschaftlichen Aushandelns und richtet sich nicht nur nach den fachlichen Bewertungen. Manchmal wird dabei auch der Ball von hinten mit der Hand durchs Netz ins Tor gelegt. Das nennt sich Lobbyismus.  :-X
« Letzte Änderung: 06. März 2024, 19:52:33 von lerchenzorn »
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hobab

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Höre ich da einen leichten Hang zur Übertreibung raus? Wenn die Neophyten aus dem Handel genommen werden, hat das bestimmt keine raschen, unmittelbare Auswirkungen. Aber aus lange Sicht wird der Kirschlorbeer nicht mehr neu gepflanzt werden und letztendlich dadurch auch weniger Aussaaten verursachen. Irgendwann sterben dann nach und nach die vorhandenen Pflanzung hoffentlich ab. Hoffentlich begleitet von Bekämpfung von den Neos in freier Natur, was in der Schweiz ernsthaft betrieben wird.
Schneller wäre sicher besser, aber auch brutaler gewesen und bei dem Hang zum Geschrei gerade überall, wäre ich mir als Regierung auch nicht sicher, ob letztendlich nicht das Gegenteil von dem heraus käme, was ich beabsichtige. Ich habe also durchaus Verständnis dafür, dass sie das so halbgar machen. Besser als bei uns, nämlich gar nichts…
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Lou-Thea

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Ich finde das auch gut. Irgendwo muss man ja mal anfangen.
Eben weil sich so gut wie keiner über das Thema Gedanken macht und die Gemeinden auch größtenteils ahnungslos sind.

Meine Staudengärtnerei hat inzwischen Aster novi-belgii und Lupinus polyphyllus vorsorglich aus dem Sortiment genommen, beide auf der Schwarzen Liste in Bayern.

Hier im Ort hat zwar jeder riesige Gärten, aber der Gartenabfall wird trotzdem lieber im Wald abgeladen, sähe ja sonst unordentlich aus. In einer Ausgleichsfläche gibt es daher auch schon einen ziemlich flächigen Bestand an Astern und wilden Wein, der eine ganze Senke überwuchert.

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...and it was all yellow

Felcofan

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Du solltest die Bürokraten nicht unterschätzen. Außerdem haben sie Berater. Das in den Anhängen sind noch recht einfache Fälle.

Wobei das Weitergabeverbot für das Asternsortiment schon ein sehr harscher Einschnitt ist. Was da mit der Zeit an Sortenvielfalt verlorengeht.  :-[

Wenn ich es richtig verstehe, enthält der erste, relativ kurze Teil des Anhasng (2.1.) die Arten, die unter ein vollständiges Umgangsverbot (praktisch ein Besitzverbot?) fallen. Der umfangreichere Teil 2.2. verbietet das Inverkehrbringen, also praktisch jede Weitergabe. Damit können sich diese Pflanzen, z. B. als Zierpflanzen, noch mehr oder weniger lange in den  Gärten halten.

das mit den Handelssynonymen und der aktuellen Nomenklatur haben die hier gar nicht im Griff. Ich hatte wegen so kritischer Arten auf einer Projektliste auch mal mit so einem schweizer Naturverband telefoniert und die auf die Handelsnamen hingewiesen, und das im Gartenscenter halt zB nur Cornus stolonifera bekannt ist. Der steht aber auf keiner Verbotsliste...
haben die bisher nicht hingekriegt, dabei wären es gar nicht so viele Synonyme, die für Normalsterbliche und Baumschulen die Informationen erleichtern würden
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Querkopf

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... Die Aster dumosus der Gärten gehört zu Aster novi-belgii;) ...
Ups ::). Schon wieder was gelernt.

.... Wobei das Weitergabeverbot für das Asternsortiment schon ein sehr harscher Einschnitt ist. Was da mit der Zeit an Sortenvielfalt verlorengeht.  :-[ ...
Wohl wahr, eine traurige Geschichte. Noch trauriger dadurch, dass Sorten von Aster dumosus mitbetroffen sind.
Richtig traurig finde ich dabei, dass das Ganze eigentlich vermeidbar wäre - wenn Gartenbesitzer sich nur einigermaßen diszipliniert benehmen würden beim Umgang mit ihrem Grünschnitt :-X.........
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Immer-grün

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Wenn ich es richtig verstehe, enthält der erste, relativ kurze Teil des Anhasng (2.1.) die Arten, die unter ein vollständiges Umgangsverbot (praktisch ein Besitzverbot?) fallen. Der umfangreichere Teil 2.2. verbietet das Inverkehrbringen, also praktisch jede Weitergabe. Damit können sich diese Pflanzen, z. B. als Zierpflanzen, noch mehr oder weniger lange in den  Gärten halten.
Ja.
Betreffend der Astern: Im Link, Achtung, viele Listen. Runterscrollen. Die Astern sind in der Liste der invasiven Neophytenarten, die nachweislich Schäden in der Umwelt verursachen.
https://www.infoflora.ch/de/neophyten/listen-und-infoblätter.html
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AndreasR

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Danke für den Link, ich habe gerade mal beiden Astern nachgeschaut, und im verlinkten PDF ist tatsächlich auch Symphotrichum als Synonym aufgeführt:

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_aste_nov_d.pdf
« Letzte Änderung: 07. März 2024, 20:23:02 von AndreasR »
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häwimädel

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Ich könnte eine größere Menge Schnecken nach CH exportieren, die räumen unter den A. bzw. S. novi belgii gründlich auf. Bei mir lebt keine einzige mehr.  :-\ ;)

Mit den Listen komme ich nicht ganz klar. Die Sternchen sind in der Legende erklärt, die Astern sind grau unterlegt und in den Spalten der einzelnen Gebiete Schrägstriche. Aber es steht nirgends, was die bedeuten, oder ich bin zu blind dafür. Hat es etwas mit den ehemaligen grauen Listen zu tun?

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Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt. (Friedrich Schiller)

Felcofan

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Noch so eine Nomenklaturfrage
Erwähnt werden Rubus armeniacus, abgegrenzt gegen Rubus fruticosus.

Ich hab ein bischen im Netz rauf und runter gesucht, es steht nirgends direkt, dass/ob  R armeniacus mit der klassischen Gartenbrombeere zusammenhängt.
In mehreren Texten hab ich so eher in Nebensätzen aufgeschnappt, dass die problematischen Brombeeren in der Landschaft aus Gärten ausgebüchst sind.

Und die Details  ??? ….

Ich habe bisher angenommen, dass auch die ganz gewöhnliche Brombeere problematisch sein kann, wenn eine Fläche länger brach liegt.

Ich hab auch noch in Erinnerung von Botanik-Lektionen, dass Brombeeren ganz schwer zu bestimmen sind.

Weiß jemand von euch was genaueres?
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