Ich verfolge diesen Thread nun schon einige Zeit und möchte jetzt mal ein Wenig zur Aufklärung beitragen. Teltower Rübchen scheint doch eher umgangssprachlich zu sein. In der Sortenliste von 1989 der Zentralstelle für Sortenwesen der DDR wird sie unter Gemüse - Unterabteilung Wurzelgemüse – geführt, unter dem Namen Mairübe (Brassica rapa L. em. Metzg. Spp. Rapa var. rapa) Es gibt nur die Sorte Teltower Kleine (Jahr der Zulassung bzw. Vertrieb seit: 1878)
In der beschreibenden Sortenliste ab 1990 taucht sie nicht mehr auf. Auf der Web-Site des BSA habe ich sie aber ebenfalls unter dem Namen Mairübe (Brassica rapa L. var. Rapa)gefunden. Heute gibt es die zwei Sorten: Teltower Kleine (1998) und White Ball (1999). Sortenschutzinhaber ist die Firma Hild Samen GmbH Postfach 11 61 71666 Marbach Telefon: 07144 -847311 Fax: 07144 -847399
www.hildsamen.de. Dort kann man sicherlich auch das Saatgut bestellen und davon ausgehen, dass Richtige zu bekommen.
Übrigens waren Teltower Rübchen zu DDR-Zeiten keinesfalls vergessen, jeder Gärtnerlehrling für Gemüsebau hatte sie im Lehrplan. Ich erinnere mich auch, dass mein Opa sie im Garten angebaut hat. Sie hatte blos nicht die wirtschaftliche Bedeutung, aus verständlichen Gründen. Noch etwas zum Sortenschutzrecht:
Zitat BSA:
“Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Der Sortenschutz dient somit der Pflanzenzüchtung und dem züchterischen Fortschritt in Landwirtschaft und Gartenbau. Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann beim Bundessortenamt den Sortenschutz auf der Grundlage des Sortenschutzgesetzes (SortG) für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen. Eine Pflanzensorte ist danach schutzfähig, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig und neu ist und zudem durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Der Sortenschutz hat die Wirkung, dass allein der Sortenschutzinhaber oder sein Rechtsnachfolger berechtigt ist, Vermehrungsmaterial (Pflanzen und Pflanzenteile einschl. Samen) einer geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken in Verkehr zu bringen, hierfür zu erzeugen oder einzuführen.“
LG
Solanin