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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 50552 mal)

Faulpelz

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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« am: 23. November 2014, 20:20:31 »

Planwerk, das sind stimmungsvolle Fotos vom Chiemsee. Solange du die Fotos nicht für gewerbliche Zwecke nutzt, bist du auf der sicheren Seite. Es ist nämlich jetzt ohne Fotogenehmigung verboten, Aufnahmen vom Chiemsee zu machen und diese gewerblich zu nutzen. Aufgrund der Sanssouci-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden leider nun zahlreiche öffentlich zugängliche Parkanlagen, Schlösser, Seen und dergleichen unter Fotografieverbot gestellt. Thomas, du darfst deine Mosel-Fotos noch veräußern ;) Habe gerade auf meiner Liste geguckt, die Mosel steht noch nicht drauf. Die bayerischen Landschaftsfotografen hat es jedoch voll erwischt, sie haben es nun verdammt schwer. Ammersee, Königsee, Hintersee, Waginger See dürfen nicht mehr ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke fotografiert werden. Ich kann ja verstehen, dass meinetwegen Schloss Nymphenburg nicht für gewerbliche Zwecke so mir nichts, dir nichts abgelichtet werden darf, aber die bayerischen Seen!! :o :o :o :o :'( :'( :'( Ehrlich, ich finde das wirklich ganz, ganz furchtbar. Auch der Bodensee fällt darunter. Die Verfassungsbeschwerde des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter und anderen Branchenverbänden hat nichts genützt. Das Urteil ist nun seit 28.08.2014 rechtskräftig. Wahrscheinlich werden nun in der Zukunft satte Gebühren für berufliche Landschaftsfotografen fällig. Ehrlich, da vergeht einem schlicht und einfach die Lust, dort noch hinzufahren. Vielleicht merkt das die Tourismusbranche und sie rudern irgendwann zurück. Aber ich glaub´s ned. Wie sieht es eigentlich mit Hochzeitsaufnahmen von Fotostudios an diesen Locations aus? Eigentlich ist das nun in der Zukunft auch nicht mehr möglich, denn auch ein Fotostudio verdient sein Geld damit.

Gefrustete Grüße, was dieses Urteil anbelangt

Evi



Edit (von Thomas): Ich habe diesen und die Folgeposts wegen ihrer Wichtigkeit aus dem Thread 'Spaziergang im November' abgetrennt.

Liebe Grüße
Thomas

« Letzte Änderung: 24. November 2014, 09:30:00 von Thomas »
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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #1 am: 24. November 2014, 07:09:03 »

Danke Evi, war mir so noch nicht bewußt. Hast Du einen Link zu Der Liste? Finde nix mit Google.
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Staudige Grüße vom Chiemsee!

Jule69

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #2 am: 24. November 2014, 07:14:14 »

Planwerk: Wunderschön!!!!
Das Urteil ist ja echt frustrierend....
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Liebe Grüße von der Jule
Es genügt nicht, mit den Pflanzen zu sprechen, man muss ihnen auch zuhören.

Maja

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #3 am: 24. November 2014, 07:28:59 »

@Evi, danke für die Informationen. Was Sanssouci betrifft, hatten wir diese Frage vor kurzem erst, da Fotos veröffentlicht werden sollten. Mich würde die Liste auch interessieren, falls Du einen Link oder Hinweis dazu hast, wäre ich Dir dankbar.

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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #4 am: 24. November 2014, 09:30:36 »

Tut mir leid, es handelt sich um eine interne Liste, die ich nicht preisgeben darf/kann. Was Bayern anbelangt, erkundigt euch bitte bei der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen. Aber auch zahlreiche andere Bundesländer stehen auf dieser Liste. In Weimar (um ein Beispiel zu nennen) lässt der Berufsfotograf, sofern er keine Knips-Genehmigung in der Tasche hat, am besten die Kamera zuhause. Erkundigt euch, vielleicht wird es irgendwann der öffentlichen Hand zu blöd, all die Anfragen zu beantworten und der bürokratische Mehraufwand wird so groß, dass vielleicht doch wieder das ein- oder andere Bundesland davon Abstand nimmt. Es wäre zu wünschen. Mir tun die armen Landschaftsfotografen, die beruflich fotografieren, leid. Die werden in Zukunft bestimmt ordentlich zur Kasse gebeten. Kann zur Folge haben, dass Bildbände noch teurer werden, was wiederum die Verlage und natürlich die Käufer zu spüren bekommen. Da hängt ein Rattenschwanz dran. Aber das sind meine persönlichen Schlussfolgerungen. Man macht sich halt so seine Gedanken.

LG Evi
« Letzte Änderung: 24. November 2014, 10:35:48 von frida »
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #5 am: 24. November 2014, 09:33:53 »

Bei Bauwerken, für deren Instandhaltung ein Land / eine Gemeinde u.ä. zahlt, kann ich noch verstehen, dass die kommerzielle Fotografie genehmigungspflichtig ist. Aber bei Seen, Flüssen, Landschaften ...? Ich finde, das ist ein Skandal!

Liebe Grüße
Thomas
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Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.

enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #6 am: 24. November 2014, 09:43:46 »

Das kommt davon, wenn man alles und jedes kommerzialisiert.

Das BGH-Urteil zum Thema Sanssouci findet sich hier. Diese Entscheidung wurde vorm Verfassungsgericht angefochten, das Verfassungsgericht hat es abgelehnt, die Beschwerde anzunehmen.

Bemerkenswert im BGH-Urteil scheint mir dieser Satz:

"Sie [Die Klägerin, das ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz] verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, nicht zu privaten Zwecken nach dem 23. August 1994 angefertigte Fotos der ihr gehörenden Kulturgüter zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben oder dies geschehen zu lassen, soweit diese Fotos innerhalb ihrer Anwesen aufgenommen wurden.

(Hervorhebung von mir) Wenn ich das richtig verstehe, darf der Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Parkanlage also untersagen, dass innerhalb der Parkanlage Fotos aufgenommen werden, die anderen als privaten Zwecken dienen.

So weit, so schlecht.

Aber nach Evis Ausführungen macht der Freistaat Bayern (ebenso auch andere Bundesländer?) daraus nun ein Verbot, frei zugängliche Güter ohne Genehmigung zu anderen als privaten Zwecken zu fotografieren.
« Letzte Änderung: 24. November 2014, 09:54:40 von Bristlecone »
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #7 am: 24. November 2014, 09:51:11 »

@Evi, danke für die Informationen. Was Sanssouci betrifft, hatten wir diese Frage vor kurzem erst, da Fotos veröffentlicht werden sollten.
Liebe Inken, habt ihr das Sanssouci-Thema hier im Forum besprochen? Magst du uns bitte einen Link setzen. Ich bin leider bei pur mit "Fotografie-Scheuklappen" unterwegs. Will heißen, dass ich in anderen Foren so gut wie nicht gucke und darum ist mir das entgangen. Aber diese S-Geschichte würde mich interessieren. Danke :-*

Evi
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reinesHobby

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #8 am: 24. November 2014, 09:54:28 »

Mmmmmh,

ehrlich gesagt versteh ich die ganze Aufregung nicht. Das war schon immer so. Das Urteil verbietet nicht irgendwas neu - es bestätigt bloß explizit die ohnehin geltende Rechtslage. Man hat, sofern man kommerziell sauber arbeiten möchte, schon immer ein Property Release benötigt ... Also viel Wind um Nichts.

Vielleicht führt es aber zu einer Konsolidierung in dem in letzten Jahren recht geschundenen Fotomarkt. Es könnte eine Konzentration weg vom Amateur hin zum Profi geben, so dass diese dann vielleicht auch endlich wieder vernünftig davon leben können, wenn nicht jedes Motiv von "einem ambitionierten Hobbyfotografen" billig verramscht werden kann.

Aber hey, das ist nur meine Meinung. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Mehrheit es hier anders sieht.
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #9 am: 24. November 2014, 09:56:34 »

Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass es schon immer so war, dass man dafür:
"Die bayerischen Landschaftsfotografen hat es jedoch voll erwischt, sie haben es nun verdammt schwer. Ammersee, Königsee, Hintersee, Waginger See dürfen nicht mehr ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke fotografiert werden."

eine Genehmigung brauchte?
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reinesHobby

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #10 am: 24. November 2014, 09:59:27 »

Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass es schon immer so war, dass man dafür:
"Die bayerischen Landschaftsfotografen hat es jedoch voll erwischt, sie haben es nun verdammt schwer. Ammersee, Königsee, Hintersee, Waginger See dürfen nicht mehr ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke fotografiert werden."

eine Genehmigung brauchte?

Ist ja auch eine ungültige Verallgemeinerung. Geht ja nur um das Gelände eines Eigentümers. Und ja: wenn ich auf Herrenchiemsee stehe und den Chiemsee fotografiere, habe ich dafür auch schon früher ein Prperty Release benötigt. Nur wussten das die meisten nicht bzw. haben es wissentlich verdrängt und "nicht so ernst genommen";-)

Gewerblich, versteht sich.
« Letzte Änderung: 24. November 2014, 10:00:59 von reinesHobby »
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Maja

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #11 am: 24. November 2014, 10:04:31 »

Liebe Inken, habt ihr das Sanssouci-Thema hier im Forum besprochen? Magst du uns bitte einen Link setzen. Ich bin leider bei pur mit "Fotografie-Scheuklappen" unterwegs. Will heißen, dass ich in anderen Foren so gut wie nicht gucke und darum ist mir das entgangen. Aber diese S-Geschichte würde mich interessieren. Danke :-*

Evi

Liebe Evi, "wir" bezieht sich in diesem Fall ausnahmsweise mal nicht auf das Forum. ;) Unter anderem ging es darum, dass man wohl außerhalb des Areals aufgenommene Fotos des betreffenden Ortes verwenden darf, beinahe dieselben Aufnahmen, auf dem Gelände stehend angefertigt, aber nicht.

Link
« Letzte Änderung: 24. November 2014, 10:15:32 von Inken »
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Josef4

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #12 am: 24. November 2014, 10:14:03 »

reinesHobby: "...wenn nicht jedes Motiv von "einem ambitionierten Hobbyfotografen" billig verramscht werden kann."

Ich glaube eigentlich nicht, daß viele Hobbyfotografen ihre Bilder billig verramschten. Die allerwenigsten finden eine Möglichkeit, mit ihren Fotos Geld zu verdienen.
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uliginosa

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #13 am: 24. November 2014, 10:28:04 »

Wo gibt es Ps Chiemseefoto zu bewundern?

....
(Hervorhebung von mir) Wenn ich das richtig verstehe, darf der Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Parkanlage also untersagen, dass innerhalb der Parkanlage Fotos aufgenommen werden, die anderen als privaten Zwecken dienen.

So weit, so schlecht.

Aber nach Evis Ausführungen macht der Freistaat Bayern (ebenso auch andere Bundesländer?) daraus nun ein Verbot, frei zugängliche Güter ohne Genehmigung zu anderen als privaten Zwecken zu fotografieren.

Sachsen-Anhalt kann da auch mithalten.

Ein Freund hat ein Buch gemacht, mit genialen SW-Fotos aus dem Wörlitzer Park und einem literarischen Text von K.E. Franzos - ein Kunstwerk.
Es zu veröffentlichen wäre wegen der Genehmigung für die Fotos so teuer, dass es nicht lohnt. So verschenkt er nur wenige Exemplare an Freunde. Zum Glück macht er das nur in seiner Freizeit und muss nicht davon leben.

« Letzte Änderung: 24. November 2014, 10:28:44 von uliginosa »
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Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli

frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #14 am: 24. November 2014, 10:31:52 »

Ich habe mal eine Anfragen bei den Verwaltungen der Schlösser, Gärten und Parks in Bayern, BaWü und Sachsen gestellt, wo die meisten Einschränkungen gegeben sind, was denn z.B. für Veröffentlichungen hier im Forum gelten soll.

Ich hoffe, dass ich bald Antworten erhalten werde und werde sie dann hier veröffentlichen.

Die "Eigentümer" der öffentlich zugänglichen Parks und Gärten etc. sind hier im übrigen nicht irgendwelche Privatpersonen, sondern häufig Bundesländer bzw. Stiftungen der Bundesländer oder sonstige Verwaltungsinstitutionen. Es handelt sich also um Gemeinbesitz.

Neben den tatsächlich geltenden Verboten, die nicht immer leicht festzustellen sind, sorgt das Urteil zumindest für erhebliche Verunsicherungen. Oft wird eine Trennung zwischen redaktioneller und werblicher Nutzung gemacht, in der Praxis ist dies aber schwer zu trennen: Ist eine Internetseite, die fachliche Inhalte verbreitet, sich aber mit Werbung finanziert (wie jede Zeitung auch) werblich oder redaktionell einzustufen? Ist eine Fotoveröffentlichung in einem Forum, das sich (wenn auch in kleinem Maße) durch Werbung finanziert evtl. auch schon als werblich zu beurteilen?
« Letzte Änderung: 24. November 2014, 10:35:11 von frida »
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