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Garten- und Umwelt => Naturfotografie => Thema gestartet von: Faulpelz am 23. November 2014, 20:20:31

Titel: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 23. November 2014, 20:20:31
Planwerk, das sind stimmungsvolle Fotos vom Chiemsee. Solange du die Fotos nicht für gewerbliche Zwecke nutzt, bist du auf der sicheren Seite. Es ist nämlich jetzt ohne Fotogenehmigung verboten, Aufnahmen vom Chiemsee zu machen und diese gewerblich zu nutzen. Aufgrund der Sanssouci-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden leider nun zahlreiche öffentlich zugängliche Parkanlagen, Schlösser, Seen und dergleichen unter Fotografieverbot gestellt. Thomas, du darfst deine Mosel-Fotos noch veräußern ;) Habe gerade auf meiner Liste geguckt, die Mosel steht noch nicht drauf. Die bayerischen Landschaftsfotografen hat es jedoch voll erwischt, sie haben es nun verdammt schwer. Ammersee, Königsee, Hintersee, Waginger See dürfen nicht mehr ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke fotografiert werden. Ich kann ja verstehen, dass meinetwegen Schloss Nymphenburg nicht für gewerbliche Zwecke so mir nichts, dir nichts abgelichtet werden darf, aber die bayerischen Seen!! :o :o :o :o :'( :'( :'( Ehrlich, ich finde das wirklich ganz, ganz furchtbar. Auch der Bodensee fällt darunter. Die Verfassungsbeschwerde des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter und anderen Branchenverbänden hat nichts genützt. Das Urteil ist nun seit 28.08.2014 rechtskräftig. Wahrscheinlich werden nun in der Zukunft satte Gebühren für berufliche Landschaftsfotografen fällig. Ehrlich, da vergeht einem schlicht und einfach die Lust, dort noch hinzufahren. Vielleicht merkt das die Tourismusbranche und sie rudern irgendwann zurück. Aber ich glaub´s ned. Wie sieht es eigentlich mit Hochzeitsaufnahmen von Fotostudios an diesen Locations aus? Eigentlich ist das nun in der Zukunft auch nicht mehr möglich, denn auch ein Fotostudio verdient sein Geld damit.

Gefrustete Grüße, was dieses Urteil anbelangt

Evi



Edit (von Thomas): Ich habe diesen und die Folgeposts wegen ihrer Wichtigkeit aus dem Thread 'Spaziergang im November' abgetrennt.

Liebe Grüße
Thomas

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 24. November 2014, 07:09:03
Danke Evi, war mir so noch nicht bewußt. Hast Du einen Link zu Der Liste? Finde nix mit Google.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 24. November 2014, 07:14:14
Planwerk: Wunderschön!!!!
Das Urteil ist ja echt frustrierend....
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Maja am 24. November 2014, 07:28:59
@Evi, danke für die Informationen. Was Sanssouci betrifft, hatten wir diese Frage vor kurzem erst, da Fotos veröffentlicht werden sollten. Mich würde die Liste auch interessieren, falls Du einen Link oder Hinweis dazu hast, wäre ich Dir dankbar.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 24. November 2014, 09:30:36
Tut mir leid, es handelt sich um eine interne Liste, die ich nicht preisgeben darf/kann. Was Bayern anbelangt, erkundigt euch bitte bei der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen. Aber auch zahlreiche andere Bundesländer stehen auf dieser Liste. In Weimar (um ein Beispiel zu nennen) lässt der Berufsfotograf, sofern er keine Knips-Genehmigung in der Tasche hat, am besten die Kamera zuhause. Erkundigt euch, vielleicht wird es irgendwann der öffentlichen Hand zu blöd, all die Anfragen zu beantworten und der bürokratische Mehraufwand wird so groß, dass vielleicht doch wieder das ein- oder andere Bundesland davon Abstand nimmt. Es wäre zu wünschen. Mir tun die armen Landschaftsfotografen, die beruflich fotografieren, leid. Die werden in Zukunft bestimmt ordentlich zur Kasse gebeten. Kann zur Folge haben, dass Bildbände noch teurer werden, was wiederum die Verlage und natürlich die Käufer zu spüren bekommen. Da hängt ein Rattenschwanz dran. Aber das sind meine persönlichen Schlussfolgerungen. Man macht sich halt so seine Gedanken.

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 24. November 2014, 09:33:53
Bei Bauwerken, für deren Instandhaltung ein Land / eine Gemeinde u.ä. zahlt, kann ich noch verstehen, dass die kommerzielle Fotografie genehmigungspflichtig ist. Aber bei Seen, Flüssen, Landschaften ...? Ich finde, das ist ein Skandal!

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 24. November 2014, 09:43:46
Das kommt davon, wenn man alles und jedes kommerzialisiert.

Das BGH-Urteil zum Thema Sanssouci findet sich hier. Diese Entscheidung wurde vorm Verfassungsgericht angefochten, das Verfassungsgericht hat es abgelehnt, die Beschwerde anzunehmen.

Bemerkenswert im BGH-Urteil scheint mir dieser Satz:

"Sie [Die Klägerin, das ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz] verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, nicht zu privaten Zwecken nach dem 23. August 1994 angefertigte Fotos der ihr gehörenden Kulturgüter zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben oder dies geschehen zu lassen, soweit diese Fotos innerhalb ihrer Anwesen aufgenommen wurden.

(Hervorhebung von mir) Wenn ich das richtig verstehe, darf der Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Parkanlage also untersagen, dass innerhalb der Parkanlage Fotos aufgenommen werden, die anderen als privaten Zwecken dienen.

So weit, so schlecht.

Aber nach Evis Ausführungen macht der Freistaat Bayern (ebenso auch andere Bundesländer?) daraus nun ein Verbot, frei zugängliche Güter ohne Genehmigung zu anderen als privaten Zwecken zu fotografieren.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 24. November 2014, 09:51:11
@Evi, danke für die Informationen. Was Sanssouci betrifft, hatten wir diese Frage vor kurzem erst, da Fotos veröffentlicht werden sollten.
Liebe Inken, habt ihr das Sanssouci-Thema hier im Forum besprochen? Magst du uns bitte einen Link setzen. Ich bin leider bei pur mit "Fotografie-Scheuklappen" unterwegs. Will heißen, dass ich in anderen Foren so gut wie nicht gucke und darum ist mir das entgangen. Aber diese S-Geschichte würde mich interessieren. Danke :-*

Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: reinesHobby am 24. November 2014, 09:54:28
Mmmmmh,

ehrlich gesagt versteh ich die ganze Aufregung nicht. Das war schon immer so. Das Urteil verbietet nicht irgendwas neu - es bestätigt bloß explizit die ohnehin geltende Rechtslage. Man hat, sofern man kommerziell sauber arbeiten möchte, schon immer ein Property Release benötigt ... Also viel Wind um Nichts.

Vielleicht führt es aber zu einer Konsolidierung in dem in letzten Jahren recht geschundenen Fotomarkt. Es könnte eine Konzentration weg vom Amateur hin zum Profi geben, so dass diese dann vielleicht auch endlich wieder vernünftig davon leben können, wenn nicht jedes Motiv von "einem ambitionierten Hobbyfotografen" billig verramscht werden kann.

Aber hey, das ist nur meine Meinung. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Mehrheit es hier anders sieht.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 24. November 2014, 09:56:34
Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass es schon immer so war, dass man dafür:
"Die bayerischen Landschaftsfotografen hat es jedoch voll erwischt, sie haben es nun verdammt schwer. Ammersee, Königsee, Hintersee, Waginger See dürfen nicht mehr ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke fotografiert werden."

eine Genehmigung brauchte?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: reinesHobby am 24. November 2014, 09:59:27
Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass es schon immer so war, dass man dafür:
"Die bayerischen Landschaftsfotografen hat es jedoch voll erwischt, sie haben es nun verdammt schwer. Ammersee, Königsee, Hintersee, Waginger See dürfen nicht mehr ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke fotografiert werden."

eine Genehmigung brauchte?

Ist ja auch eine ungültige Verallgemeinerung. Geht ja nur um das Gelände eines Eigentümers. Und ja: wenn ich auf Herrenchiemsee stehe und den Chiemsee fotografiere, habe ich dafür auch schon früher ein Prperty Release benötigt. Nur wussten das die meisten nicht bzw. haben es wissentlich verdrängt und "nicht so ernst genommen";-)

Gewerblich, versteht sich.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Maja am 24. November 2014, 10:04:31
Liebe Inken, habt ihr das Sanssouci-Thema hier im Forum besprochen? Magst du uns bitte einen Link setzen. Ich bin leider bei pur mit "Fotografie-Scheuklappen" unterwegs. Will heißen, dass ich in anderen Foren so gut wie nicht gucke und darum ist mir das entgangen. Aber diese S-Geschichte würde mich interessieren. Danke :-*

Evi

Liebe Evi, "wir" bezieht sich in diesem Fall ausnahmsweise mal nicht auf das Forum. ;) Unter anderem ging es darum, dass man wohl außerhalb des Areals aufgenommene Fotos des betreffenden Ortes verwenden darf, beinahe dieselben Aufnahmen, auf dem Gelände stehend angefertigt, aber nicht.

Link
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Josef4 am 24. November 2014, 10:14:03
reinesHobby: "...wenn nicht jedes Motiv von "einem ambitionierten Hobbyfotografen" billig verramscht werden kann."

Ich glaube eigentlich nicht, daß viele Hobbyfotografen ihre Bilder billig verramschten. Die allerwenigsten finden eine Möglichkeit, mit ihren Fotos Geld zu verdienen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: uliginosa am 24. November 2014, 10:28:04
Wo gibt es Ps Chiemseefoto zu bewundern?

....
(Hervorhebung von mir) Wenn ich das richtig verstehe, darf der Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Parkanlage also untersagen, dass innerhalb der Parkanlage Fotos aufgenommen werden, die anderen als privaten Zwecken dienen.

So weit, so schlecht.

Aber nach Evis Ausführungen macht der Freistaat Bayern (ebenso auch andere Bundesländer?) daraus nun ein Verbot, frei zugängliche Güter ohne Genehmigung zu anderen als privaten Zwecken zu fotografieren.

Sachsen-Anhalt kann da auch mithalten.

Ein Freund hat ein Buch gemacht, mit genialen SW-Fotos aus dem Wörlitzer Park und einem literarischen Text von K.E. Franzos - ein Kunstwerk.
Es zu veröffentlichen wäre wegen der Genehmigung für die Fotos so teuer, dass es nicht lohnt. So verschenkt er nur wenige Exemplare an Freunde. Zum Glück macht er das nur in seiner Freizeit und muss nicht davon leben.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 24. November 2014, 10:31:52
Ich habe mal eine Anfragen bei den Verwaltungen der Schlösser, Gärten und Parks in Bayern, BaWü und Sachsen gestellt, wo die meisten Einschränkungen gegeben sind, was denn z.B. für Veröffentlichungen hier im Forum gelten soll.

Ich hoffe, dass ich bald Antworten erhalten werde und werde sie dann hier veröffentlichen.

Die "Eigentümer" der öffentlich zugänglichen Parks und Gärten etc. sind hier im übrigen nicht irgendwelche Privatpersonen, sondern häufig Bundesländer bzw. Stiftungen der Bundesländer oder sonstige Verwaltungsinstitutionen. Es handelt sich also um Gemeinbesitz.

Neben den tatsächlich geltenden Verboten, die nicht immer leicht festzustellen sind, sorgt das Urteil zumindest für erhebliche Verunsicherungen. Oft wird eine Trennung zwischen redaktioneller und werblicher Nutzung gemacht, in der Praxis ist dies aber schwer zu trennen: Ist eine Internetseite, die fachliche Inhalte verbreitet, sich aber mit Werbung finanziert (wie jede Zeitung auch) werblich oder redaktionell einzustufen? Ist eine Fotoveröffentlichung in einem Forum, das sich (wenn auch in kleinem Maße) durch Werbung finanziert evtl. auch schon als werblich zu beurteilen?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: reinesHobby am 24. November 2014, 10:41:08
reinesHobby: "...wenn nicht jedes Motiv von "einem ambitionierten Hobbyfotografen" billig verramscht werden kann."

Ich glaube eigentlich nicht, daß viele Hobbyfotografen ihre Bilder billig verramschten. Die allerwenigsten finden eine Möglichkeit, mit ihren Fotos Geld zu verdienen.

Doch, genau das tun sie. Seit z. B. Fotolia (oder anderen Microstock Agenturen) kann jeder, auch mit mittelmäßigem Material, Geld mit Fotos verdienen. ;-)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 24. November 2014, 11:21:58
Da hat reines Hobby recht.

Die Mikrostockagenturen und ihre Belieferung durch Amateurfotografen hat zu ganz erheblichen Einbrüchen bei Fotografenhonoraren geführt und dieser Trend geht weiter. Allerdings ist darunter der Anteil von Aufnahmen, die solche Motive wie die hier besprochenen betrifft, sehr gering. Die meisten Microstock-Fotos zeigen Symbolbilder und Fotos von Menschen bei irgendwelchen austauschbaren Aktivitäten.

Die Verwaltung baden-württembergischer Schlösser und Parks hat mir schon geantwortet und um Geduld gebeten, die prüfen gerade die Regelungen für solche Art Veröffentlichungen wie hier im Forum.
Titel: gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 12:08:53
... Gemeinbesitz. ...

und daraus folgt was? alle dürfen alles damit? nö. warum? es gibt in unserem rechtssystem kein volkseigentum. (auch das gleichbezeichnete in der ddr war nicht das, was man glauben könnte, das es gewesen wäre.) ;)

Zitat
... erhebliche Verunsicherungen. ...

die frage ist doch eher, ob mit den gemachten fotos gewerblich geld gemacht werden soll. da sehe ich keine erhebliche verunsicherung. wenn die fotos nicht gewerblich verwendet werden, werden sie privat genutzt. sobald einkünfte erzielt werden sollen, möchte das für den erhalt und damit die existenz des fotografierten verantwortliche eigentümi einen anteil daran haben, eigentlich doch gut nachvollziehbar.

wie finden berufsfotografi eigentlich die sonstige urhebi-rechtslage, gar die gema? wer die gema und die rechtevertretung schöpferisch tätiger menschen gutheißt, kann mit der hier in frage gestellten finanziellen beteiligung von spsg oder gebietskörperschaften an gewerblicher nutzung von raumschöpfungen (bauwerken, parkanlagen, kulturlandschaft) kaum ein problem haben. eintritt ins museum oder in ausstellungen zahlt ihr doch auch, und da gibt es in der regel aus mindestens zwei guten gründen fotografierverbote? also.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 24. November 2014, 12:17:12
Es ist nichts Neues, dass Eigentümer von Gebäuden, Parks etc. untersagen können, dass von der Fläche des betreffenden Eigentums aus Fotos gemacht werden. Deshalb war und ist das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken eben oft von den betreffenden Eigentümern untersagt bzw. genehmigungsbedürftig.
Nichts Neues.

Vom öffentlichen Raum aus darf jeder - oder durfte jeder? - fotografieren, solange er dabei nicht auf eine Leiter klettert, um über die Mauer fotografieren zu können, oder vom Nachbarhaus aus oder von einer Hubplattform Fotos macht.

Ich stoße mich hieran:

Es ist nämlich jetzt ohne Fotogenehmigung verboten, Aufnahmen vom Chiemsee zu machen und diese gewerblich zu nutzen.

Sollte es tatsächlich so sein, dass ein Foto des Chiemsees, auf dem meinetwegen auch ein Schloss mit drauf ist, nur noch mit Genehmigung gemacht werden darf, auch wenn der Fotograf außerhalb des Grundbesitzes, also im öffentlich zugänglichen Gelände steht, dann gute Nacht!


In Freiburg gab es vor vielen Jahren mal einen Streit um Fotopostkarten des Holbeinpferds.

Wie ein Gericht wohl heute darüber entscheiden würde? Oder: Ob sich heute überhaupt noch jemand traut, solche Postkarten zu verkaufen, ohne Angst zu haben, dass ihm jemand mit dem Kadi droht und - darum geht es ja letztendlich ausschließlich - Geld von ihm haben will?
Titel: gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 12:25:08
... Sollte es tatsächlich so sein, dass ein Foto des Chiemsees, auf dem meinetwegen auch ein Schloss mit drauf ist, nur noch mit Genehmigung gemacht werden darf, auch wenn der Fotograf außerhalb des Grundbesitzes, also im öffentlich zugänglichen Gelände steht, dann gute Nacht!

ein gewerbliches foto! eines, mit dem das fotografi geld verdienen will, mit einem motiv, für dessen erhalt andere geld aufwenden müssen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 24. November 2014, 12:28:01
Ja und?

Die ganze Debatte dreht sich um die Auffassung, dass das Privateigentum an einer Sache das höchste Gut sein soll.

Jede Beschäftigung mit dem Privateigentum wird als "Nutzung" definiert, die gefälligst der Kapitalverwertung zugeführt werden muss.

Als nächstes erklärt dann der Bund, ein Bundesland oder eine Kommune, dass ein Straßenfoto, das jemand verkaufen möchte, gebührenpflichtig ist, weil der Unterhalt der Straße ja schließlich Geld kostet.

Und wenn erstmal Gebäude und Straßen in Public-Privacy-Partnerschaft errichtet werden, lässt sich die Gebührenordnung sicherlich noch erweitern.


Meinst du im Ernst, dass z.B. ein solches Foto
(http://www.jayfox.de/Auf_dem_Hochblauen/thumbs/_DSC0091a.jpg),
wenn ich es verkaufen würde, der Genehmigung des Schlosseigentümers bedürfen sollte, weil sein Schloss mit auf dem Foto ist?

Come on.

Titel: Re:gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 12:38:31
.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Amur am 24. November 2014, 12:48:07
Auch wieder so ein Verbot das letztendlich keiner kennt.
Das beste ist ja wenn es noch "interne" Listen der betroffenen Objekte gibt, die nicht veröffentlich werden dürfen.
Woher soll man denn wissen was noch frei ist und was nicht. Ist die schöne barocke Dorfkirche von Hintertupfingen frei in einem Buch zu zeigen oder muß man erst Hinz und Kunz fragen?

Hab ich schon erwähnt dass ich ein Verfallsdatum von längstens 4 Jahren nach gültig werden für Gesetze haben möchte?
Danach müßen sie neu beschlossen werden oder erlöschen.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Quendula am 24. November 2014, 12:49:05
Brissel, Du vergisst ja die Hälfte. Nicht nur den Schlosseigentümer, sondern auch die Bauern, die die Wiesen bewirtschaften und den Waldbewirtschafter solltest Du fragen!

*ist traurig und schockiert, solche Entwicklungen zu erfahren*
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 24. November 2014, 12:51:33
Die spinnen, die Deutschen. ::)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: lonicera 66 am 24. November 2014, 12:54:14
Eine identische Streiterei gibt es in Uelzen mit den Hundertwasser Erben - die verbiete jegliche Alichtung des Uelzener Bahnhofs.

Wenn sie das nicht wollen, auch von Hobbyfotografen zu nicht kommerziellen Zwecken, sollen sie doch den Bahnhof aus dem öffentlichen Raum entfernen...(http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_019.gif)

Das Fotonutzungsverbot für Landschaften finde ich ziemlich geistlos. Da hatte wohl wieder mal einer eine Idee, wie man noch mehr Geld scheffeln kann...
Titel: gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 12:58:01
... sollen sie doch den Bahnhof aus dem öffentlichen Raum entfernen... ...

das wäre in diesem fall ausgesprochen erfreulich, früher war der bahnhof zwar marod, aber schön, dafür heute nurmehr ein disneyland-touristi-idyll. :P

die bayerischen seen möchte ich nun aber eher nicht entfernt haben. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Amur am 24. November 2014, 12:59:02
Die Frage ist ja wer bekommt denn für so was wie den Chiemsee das Geld? Vermutlich der immer Geld verschlingende Staat? Oder die Besitzer der abgelichteten Ufer? Woher erfährt man denn wer das Recht an so einem Objekt hat. Bei einem Schloss dürfte es ja relativ einfach sein. Aber bei so was?
Titel: Re:gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
Beitrag von: frida am 24. November 2014, 13:06:57

Zitat
... erhebliche Verunsicherungen. ...

die frage ist doch eher, ob mit den gemachten fotos gewerblich geld gemacht werden soll. da sehe ich keine erhebliche verunsicherung. wenn die fotos nicht gewerblich verwendet werden, werden sie privat genutzt.

Wenn das immer so einfach wäre. Ist ein Foto auf meiner Webseite privat genutzt, wenn ich die Betriebskosten der Webseite mit Werbebannern decke? Oder ist es eine werbliche Nutzung, wenn ich mehr Einnahmen erziele als mich der Server etc. kosten? Wie ist es beim Forum? Und auch die Grenzziehung zwischen werblicher und redaktioneller Nutzung ist heute sehr schwer geworden. Wenn ich eine informative Webseite unterhalte und dort z.B. die Sehenswürdigkeiten einer Stadt vorstelle, den Betrieb mit Werbung finanziere - ist das dann keine redaktionelle Nutzung mehr? Aber ein Stadtmagazin wie "City" oder so ist redaktionell? Oder erst der "Tagesspiegel"?

Erhebliche Unsicherheiten bestehen in weiterer Hinsicht: Bei manchen Motiven wie dem Bahnhof Uelzen oder dem Sony Center in Berlin wollen Eigentümer auch solche Bilder verbieten, die vom öffentlichen Raum aus aufgenommen worden sind.
Dann stellt sich die Frage, was ist öffentlicher Raum: Parkanlagen in Landesbesitz, die nicht umzäunt und öffentlich zugänglich sind, fallen durchaus unter die Regelungen der entsprechenden Verwaltungen. Es wird sicher nicht immer einfach zu erkennen sein, wo der Grundbesitz der Stiftung xy anfängt und der Grundbesitz der angrenzenden Kommune Z. aufhört. Stehe ich bei der Aufnahme auf dem Grund der Kommune Z. darf ich fotografieren, sofern dieser öffentlich zugänglich ist. Drei Meter auf dem Grund der Verwaltung Schlösser und Parks nicht.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 24. November 2014, 13:18:24
Frida, was du beschreibst, betrifft die Probleme bei der Umsetzung in der Praxis.

Mich stört bereits der Schritt davor: Das jedes Ding, aber auch jedes nicht-materielle Etwas zur Ware gemacht wird, an der jemand ein Eigentumsrecht hat, aufgrund dessen ihm ein Geldwert zusteht.

So wird die ganze Welt zur Ware.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 24. November 2014, 13:34:18
Ja und?


Meinst du im Ernst, dass z.B. ein solches Foto
(http://www.jayfox.de/Auf_dem_Hochblauen/thumbs/_DSC0091a.jpg),
wenn ich es verkaufen würde, der Genehmigung des Schlosseigentümers bedürfen sollte, weil sein Schloss mit auf dem Foto ist?

Come on.

Jepp da liegt die Krux. Irgendwo hörts auf.

Speziell was die Schlösser und Seenverwaltung in Bayern betrifft. Die werden vom Volk finanziert und schaffen es nicht mal der Kulturlandschaftspflege um den See finanziell nach zu kommen, was ihre Liegenschaften angeht (Gehölzaufwuchs in Streuwiesen, Landschaftsschutzgebiet).

Und dann noch Kohle für ein Bild von einer Landschaft oder einem See zu verlangen das die verwalten? No way, was den gesunden Menschenverstand angeht.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 24. November 2014, 13:40:44
Die spinnen, die Deutschen. ::)

Das ist nicht auf die Deutschen beschränkt. Panoramafreiheit.
Titel: gebührenpflicht für Fotografie von Denkmälern und anderem
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 16:49:45
... Die werden vom Volk finanziert und schaffen es nicht mal der Kulturlandschaftspflege um den See finanziell nach zu kommen, was ihre Liegenschaften angeht (Gehölzaufwuchs in Streuwiesen, Landschaftsschutzgebiet).

Und dann noch Kohle für ein Bild von einer Landschaft oder einem See zu verlangen das die verwalten? No way, was den gesunden Menschenverstand angeht.

vielleicht finanziert das volk die einfach zu wenig und genau deshalb wäre es gut und sogar ausgesprochen gesund und menschenverständlich, wenn sie mehr kohle z.b. für die gewerbliche nutzung durch dritte verlangen und erhalten? vielleicht kann dann auch mehr getan werden von dem, was du vermisst. andersherum könnte natürlich das volk gleich mehr zuweisen, z.b. auf kosten anderer öffentlicher ausgabenbereiche (infrastruktur, bildung, wirtschaftsförderung) oder durch höhere steuern oder abgaben. meinst du im ernst, das wäre besser?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 24. November 2014, 18:42:50
Irgendwo hörts auf.
Speziell was die Schlösser und Seenverwaltung in Bayern betrifft. Die werden vom Volk finanziert und schaffen es nicht mal der Kulturlandschaftspflege um den See finanziell nach zu kommen, was ihre Liegenschaften angeht (Gehölzaufwuchs in Streuwiesen, Landschaftsschutzgebiet).
Und dann noch Kohle für ein Bild von einer Landschaft oder einem See zu verlangen das die verwalten? No way, was den gesunden Menschenverstand angeht.
Bin ganz deiner Meinung, Planwerk. Ich habe nun an die Bay. Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen geschrieben und um eine offizielle Liste gebeten. Auch um eine Stellungnahme zum Kuddelmuddel redaktionelle bzw. gewerbliche Nutzung. In dem Gesetzeswald kennt sich doch bald hinten und vorn keiner mehr aus und ein klares Wort wäre wirklich wünschenswert.

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 24. November 2014, 18:44:21
Zwerggarten, wenn du in nächsten Sommer deinen großen Zeh in den Chiemsee steckst, wirst See-Nutzungsgebühren entrichten müssen. Davon werden dann die Streuwiesen ringsum finanziert
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 18:54:22
;D

die beitragsentrichtungsgefahr für mich ist gering, aber ich lasse es gern darauf ankommen. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: maigrün am 24. November 2014, 19:13:06
Die spinnen, die Deutschen. ::)

nein, die spinnen nicht. sie meinen, dass alle und alles funktionieren muss wie ein unternehmen. es lebe das controlling! :P

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Gartenlady am 24. November 2014, 19:16:53
Als erste müssen selbstverständlich die Touristen bezahlen, schließlich fallen sie in großen Horden ein, wieso ausgerechnet die Fotografen zahlen sollen, erschließt sich mir nicht. Andererseits können sie die Gebühren wieder von der Steuer absetzen, sodass es sich etwas reduziert. Die Touristen können das nicht ;D

Ich kann es übrigens immer noch nicht glauben, auch nicht, dass es verfassungskonform sein soll. Es sei denn, es gibt Beschränkungen auf privates Gebiet.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fromme-helene am 24. November 2014, 20:01:14
Nun ja, soooo neu ist dieser Gedanke ja nun auch nicht mehr. Immerhin gibt es sowas wie Kurtaxe und "Eintrittskarten" an Ostseestränden.

Nicht, dass ich das begrüßen würde.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Sternrenette am 24. November 2014, 20:08:37
Nur mal grundsätzlich zur bayrischen Schlösser- und Seenverwaltung: meines Wissens werden mit den Dampferfahrten auf den bayrischen Seen und den Königsschlössern alle anderen Denkmäler bezüglich Unterhalt mitfinanziert. Und die Renovierungsarbeiten bei Denkmälern sind in der Regel sehr aufwendig.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 24. November 2014, 20:09:23
Schön.
Können wir jetzt aufs Thema zurückkommen, bitte?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 20:37:08
passt doch – falls die gebühren für gewerblich genutzte fotografien der schlösserverwaltung und damit dem unterhalt des fotografierten zugute kommen. oder ist hier nur ablehnende empörung gefragt? 8)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 24. November 2014, 20:44:06
Kurtaxe und Eintrittskarten sind im Vergleich zu Fotogebühren Peanuts. Ich habe heuer für einen Park 130 Euro Knipsgebühr bezahlt, für den Zeitraum von 4 Wochen. Allerdings darf ich dann diese Fotos überall verwerten und das rechnet sich dann, wenn man meinetwegen 200 gute Fotos in dem Zeitraum mit nach Hause bringt. Aber wie ergeht es den Landschaftsfotografen? Die finden nicht mal soeben geballt 200 gute Motive auf einen Streich! Jeder, der sich mit Landschaftsfotografie etwas mehr beschäftigt, weiß, welche Opfer man bringen muss um überhaupt zu einem einzigen guten Foto zu gelangen. Spielt dann das Wetter noch einen Streich, hat man Pech gehabt. Ehrlich, ich sehe es nicht ein, dass für ein Landschaftsfoto zum Beispiel am Königsee eine Gebühr entrichtet werden muss. Das ist aus der Sicht eines Landschaftsfotografen ein absolutes no go. Landschaftsfotografen legen sich bei Wind und Wetter auf die Lauer, stehen morgens zu nachtschlafender Stunde auf und sollen dann auch noch dafür bezahlen! Da vergeht einem schlicht und einfach die Lust an der Landschaftsfotografie. Wir müssen zahlen um unseren Beruf ausüben zu können :o. Sollte dieses Urteil Schule machen, musst du dir überlegen, ob jener Baum, den du gerade ablichten willst, vielleicht auf dem Gebiet steht, für das ein Fotografieverbot erlassen wurde. Wenn du Glück hast, wird jener Baum nicht identifiziert, hast du Pech und es hat sich ein Liebespaar darin verewiglicht und der Baum steht zufällig neben dem Kirchlein Bartholomä, dann musst du Strafe zahlen, falls du das Bild veräußerst. George Orwells 1984 lässt grüßen!

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 20:49:15
gelten denn immer die gleichen bedingungen und tarife für alle, egal wer mit welcher absicht etwas fotografieren und verwerten will?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 24. November 2014, 20:54:45
Außerdem nimmt man es dann mal wieder bei einer Berufsgruppe, die in den allermeisten Fällen nicht gerade zu den Schwerverdienern zählt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 24. November 2014, 21:23:11
Wenn ein Fotograf - egal, ob Profi oder Amateur - ein ansprechendes Foto einer Landschaft schießt, welches dazu führt, dass Betrachter sagen: Nette Gegend, da fahr ich mal hin ... dann fördern sie damit den Tourismus in diese Gegend. Eigentlich müssten sie, nach meinem Verständnis, für diese Wirtschaftsförderung auch einen Gegenwert bekommen, oder? - Wenn man die eine Seite sieht, müsste man auch die andere sehen.

Ich finde das alles abartig. Aber es ist schon so: Geldgeilheit regiert.

Unmaßgebliche Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 24. November 2014, 21:28:36
ich stimme dir übrigens durchaus vollkommen zu. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 24. November 2014, 22:36:25
Wenn ein Fotograf - egal, ob Profi oder Amateur - ein ansprechendes Foto einer Landschaft schießt, welches dazu führt, dass Betrachter sagen: Nette Gegend, da fahr ich mal hin ... dann fördern sie damit den Tourismus in diese Gegend. Eigentlich müssten sie, nach meinem Verständnis, für diese Wirtschaftsförderung auch einen Gegenwert bekommen, oder? - Wenn man die eine Seite sieht, müsste man auch die andere sehen.

Ich finde das alles abartig. Aber es ist schon so: Geldgeilheit regiert.

Unmaßgebliche Grüße
Thomas

Ganz genau. Ich zahle hier einen sogenannte Fremdenverkehrsbeitrag, abhängig von meinem Umsatz den ich im Ort erziele. Die Touristen und Natur- und Pflanzenfreunde die hierher kommen um Hostas zu kaufen und die Gärtnerei zu besuchen und das Ganze mit einem Kurzurlaub am Chiemsee verbinden sind nicht wenig, so geschätzt 40 Personen im Jahr.
 
Soll ich da jetzt mal eine Rechnung stellen? Den Vermietern wo sie übernachten, der Schlösser und Seenverwaltung für den Besuch der Herreninsel, den Gastronomen die vom Essen profitieren?

40 x geschätzte 250 Euro pro Kurzurlaub x Person = 10.000 Euro
15 % Provision sind glaub ich gerechtfertigt, macht 1.500 Stutz in meine Tasche.
Jepp so mach mer das.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 26. November 2014, 12:25:24
Die Staatlichen Schlösser und Gärten in Baden-Württemberg haben nun geantwortet, allerdings finde ich das nur mittelmäßig erhellend, das wusste ich nämlich vorher schon:

Zitat
... die Situation konnte nun geklärt werden. Nach wie vor darf für private Zwecke in den Gärten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg frei fotografiert werden. Für gewerbliche Zwecke benötigen Fotografen eine Gestattung der Staatlichen Schlösser und Gärten. Für Informationen und die genauen Regelungen im Zusammenhang mit dieser Genehmigungen müssen sich die Fotografen an die jeweilige Schloss- oder Klosterverwaltung wenden.

Ich hoffe, dass wir Ihnen damit weiterhelfen können!

Ich fragte nach Veröffentlichungen im Forum, darauf ganz konkret wurde aber nicht geantwortet.


Von Bayern und Sachsen habe ich noch nichts gehört, auch nicht von Berlin.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 26. November 2014, 15:04:20
deine unsicherheit mit dem forum verstehe ich nach wie vor nicht: mit eingestellten fotos würde hier doch kein geld verdient, also werden sie auch nicht gewerblich genutzt, oder was verstehe ich da falsch? dass sich das forum über einkäufe bei werbepartnern finanziert (was irgendwie auch noch kein eigenes gewerbe sein dürfte), macht doch die beiträge hier nicht zu gewerblichen nutzungen?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 26. November 2014, 16:47:15
Dieses Forum ist das private Vergnügen von Nina und Thomas, an dem sie uns erfreulicherweise teilhaben lassen. Auch Professionelle mischen hier größtenteils privat mit. ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 26. November 2014, 18:04:25
So sehe ich das auch. Ist nur die Frage, ob das im Fall des Falles alle so sehen würden.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: andreasNB am 26. November 2014, 18:32:50
@frida
Typisch Amt. Bloß nicht festlegen und konkret werden... ::)

Wie war das noch einmal mit Recht haben und Recht bekommen ?
Oder wenn ein User, trotz deutlicher Forenregel keine fremden Bilder einzubinden, dies trotzdem tut und die Forenbetreiber deswegen Ärger bekommen - und nicht allein das Forumsmitglied ?
Eine klare Aussage der Schlösserverwaltungen ist deswegen auf jeden Fall angebracht. Meiner Meinung nach.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 11:38:32
Meine Recherchen zum Thema gestalten sich mühselig. Unmittelbar geantwortet hatte nur Baden-Württemberg. Berlin und Bayern stehen noch aus. Heute hatte ich ein ausführliches Telefonat mit der Pressestelle der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen. Dort sind die Bedingungen für Fotografie sehr streng, Ihr könnte sie hier einsehen:

 Foto-Regelungen

Konkret auf eine Veröffentlichung im Forum hin angesprochen, wies der Pressesprecher darauf hin, dass die Verantwortung für die Klärung der Rechte an einem Bild (in diesem Fall Motivrecht) immer bei demjenigen liegt, der es veröffentlichen möchte. D.h. wenn Ihr ein Bild im Kurpark Bad Elster macht, und es im Forum zeigen wollt, müsst Ihr vorab eine Genehmigung einholen, die gebührenpflichtig sein kann. Gerade Veröffentlichungen in Foren sind aber nicht gerne gesehen, weil eine daraus folgende unkontrollierte Verbreitung befürchtet wird (also indem andere die Bilder ungefragt weiter verwenden).
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 11:46:19
... D.h. wenn Ihr ein Bild im Kurpark Bad Elster macht, und es im Forum zeigen wollt, müsst Ihr vorab eine Genehmigung einholen, die gebührenpflichtig sein kann. ...

???

wo steht das denn, ich lese folgendes:

Zitat
... Foto- und Bewegtbildaufnahmen im Außenbereich der Objekte, die für private Zwecke und im Rahmen des Besucherbetriebes angefertigt werden, sind ohne Zustimmung erlaubt, soweit die Besucherordnung der einzelnen Objekte nichts anderes regelt. ...

der kurpark bad elster hat also offenbar eine besucherordnung, die auch fotografien zu privaten zwecken genehmigungspflichtig macht? edit: vielleicht zum allgemeinen schutz der persönlichkeitsrechte der kurgäste?

edit: abgesehen davon sind umfangreiche nutzungsentgeltverzichtstatbestände unter D.1 beschrieben.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 12:01:52
... D.h. wenn Ihr ein Bild im Kurpark Bad Elster macht, und es im Forum zeigen wollt, müsst Ihr vorab eine Genehmigung einholen, die gebührenpflichtig sein kann. ...

???

wo steht das denn..?

Was Du zitierst, ist eine Genehmigung für private Zwecke, ich schrieb von Veröffentlichung im Forum und habe die Auskunft des Pressesprechers darin nochmal zusammengefasst.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 12:06:31
du behauptest also, jede veröffentlichung in einem (diesem) forum wäre gewerblich bzw. würde von diesem pressesprecher so eingeordnet? ???
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Eva am 28. November 2014, 12:15:36
Wenn jemand einen Juristen drauf ansetzt kann es durchaus sein, dass das so ausgeht. Schließlich ist das Forum öffentlich zugänglich (man kann z.B. Beiträge lesen, ohne angemeldet zu sein - selbst wenn nicht, gibt es hier so viele Mitglieder, dass wir schon eine kleine Öffentlichkeit darstellen).
Die Unterscheidung privat/öffentlich ist ja nochmal was anderes als kommerziell/nichtkommerziell. Öffentlich ist schnell mal was, auch wenn man kein Geld dran verdient.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: tihei am 28. November 2014, 12:19:30
deine unsicherheit mit dem forum verstehe ich nach wie vor nicht: mit eingestellten fotos würde hier doch kein geld verdient, also werden sie auch nicht gewerblich genutzt, oder was verstehe ich da falsch?
Durch Werbung etc werden Einnahmen erzielt.
Es ist völlig egal, ob diese finanzieller Natur sind oder in Form von sonstigen Gegenleistungen erbracht werden.
Es ist belanglos, ob die Einnahmen kostendeckend sind oder gar ein Gewinn erzielt wird.
Das ist nunmal kein privater Zweck. Ganz einfach.

Dieses Forum ist das private Vergnügen von Nina und Thomas,...
Nein, ist es eben nicht - siehe oben. Hier wird eine irgendwie geartete Leistung erbracht (u.a. Werbung getrieben) und eine irgendwie geartete Gegenleistung in Anspruch genommen (u.a. Provisionen von Amazon).
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 12:21:44
hm, als nicht-jurist lese ich die von frida verlinkten fotoregelungen nicht so, dass eine öffentliche zugänglichkeit das problem ist, siehe punkt D.1...
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 12:24:11
... werden Einnahmen erzielt. ...

aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 28. November 2014, 12:28:13
Ich werde den Eindruck nicht los, dass dieses Problem v.a. eines der auch gewerblich tätigen Fotografen ist oder sein könnte.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: tihei am 28. November 2014, 12:35:50
... werden Einnahmen erzielt. ...

aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
Selbstverständlich; was denkst du?!
"Der große Fotolehrgang von Humboldt wasweisich" prangt in der Ecke. Da wird Werbung getrieben und beim "Humboldt wasweisich"-Vertrieb werden Einnahmen erzielt. Ob der Foren-Betreiber was davon abbekommt, ist im Hinblick auf den Sachverhalt gar nicht mal relevant. Das Kurpark Foto wird dazu genutzt, um den "Humboldt wasweisich" zu verkaufen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 28. November 2014, 12:37:34
Und hier die für jedermann einsehbare Seite zum Thema Fotogenehmigungen der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Seen sind auch alle aufgeführt :'( :'( :'( :'( :o :o

http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 12:51:05
Ich werde den Eindruck nicht los, dass dieses Problem v.a. eines der auch gewerblich tätigen Fotografen ist oder sein könnte.

Die Seite der Angelegenheit ist ja ziemlich klar: Wer Fotos oder Filme von Schlössern oder Parks o. Ä. macht, um diese zu verkaufen, braucht eine Genehmigung, die Geld kostest.
Es sei denn, er steht außerhalb des betreffenden Geländes im öffentlichen Raum und fotografiert von dort aus, ohne Sichthindernisse durch Hilfsmittel zu umgehen.


Vertrackt wird es in solchen Fällen wie hier. Die Bayerische Schlösserverwaltung, auf die Evi verlinkt hat, sieht die Sache so:

"Die Veröffentlichung von genehmigungspflichtigen Fotoaufnahmen auf Social Media Plattformen (Facebook etc.) ist generell nicht gestattet."

Aha.

Bleibt die Frage,

a) was eine genehmigungspflichtige Fotoaufnahme ist.
Ich vermute mal, nach Auffassung der BSV fällt darunter auch schon ein Foto, das jemand von uns als Privatmensch macht (kein beruflicher oder auch nur nebenberuflicher Fotograf), wenn er z.B. in einem dortigen Park fotografiert und dann das Bild hier zeigt.

b) ob die Seen, die die BSV auf der von Evi verlinkten Seite aufführt, tatsächglich auch darunter fallen. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, solange man sich am frei zugängflichen Seeufer aufhält und nicht in einem Bereich, der zu einem Privatgrundstück gehört - wobei unter Privatgrundstück auch ein umgrenztes Grundstück fallen kann, das der BSV gehört.



Das Ganze ähnelt in meinen Augen dem - mehr oder minder erfolgreichen - Versuch der Verleger, das Urheberrecht so weit auszudehnen, dass möglichst jedes Zitat urheberrechtlich geschützt ist.

Wobei man damit natürlich nicht verhindern will, dass es verwendet, sondern dass man dafür als Verleger Geld bekommt. Der Autor hat davon nichts.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 13:04:29
... werden Einnahmen erzielt. ...

aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
Selbstverständlich; was denkst du?!
"Der große Fotolehrgang von Humboldt wasweisich" prangt in der Ecke. Da wird Werbung getrieben und beim "Humboldt wasweisich"-Vertrieb werden Einnahmen erzielt. Ob der Foren-Betreiber was davon abbekommt, ist im Hinblick auf den Sachverhalt gar nicht mal relevant. Das Kurpark Foto wird dazu genutzt, um den "Humboldt wasweisich" zu verkaufen.

Ja, und mit genau dieser Sichtweise schreitet die Kommerzialisierung des Lebens munter weiter voran.

In nicht allzu ferner Zukunft kommt dann die Urheberechtpauschalnutzungsabgabe, die beim Kauf eines Fotoapparats oder eines zum Aufnehmen von Fotos geeigneten Geräts zu entrichten ist. Selbstverständlich befreit diese Abgabe dann aber nicht davon, im konkreten Fall nochmals eine Gebühr entrichten zu müssen.

Usw. usf.

Glaubt ihr nicht, dass das kommt? Stimmt auch nicht: Ist schon so!
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 13:05:26
... werden Einnahmen erzielt. ...

aber doch nicht durch die eingestellten fotos von irgendwelchen kurparks?!
Selbstverständlich; was denkst du?! ...

ich denke, dass von privatpersonen in einem nicht-kommerziellen öffentlichen forum (z.b. hier bei den gartenwegen) eingestellte fotos bestenfalls für die fotografierten anlagen werben und keinerlei gewerbliche nutzung der fotos darstellen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 28. November 2014, 13:05:55
Ich stelle mir gerade vor, Meck-Pomm würde auf die Idee kommen und seine ganze Küste als genehmigungspflichtiges Naturdenkmal deklarieren. Und was macht man mit Urlaubsfotos: Tante Elise vor der Kulisse des Starnberger Sees? Muss man dann den See wegretuschieren, wenn man das Foto auf FB einstellen will? ::) ;D

Das ist absurd.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 13:19:47
Ob solche Motive wirklich unter diese Regelungen fallen, wissen wir nicht.

Dass sie es könnten oder tun, mag absurd erscheinen.

Zeigt aber nur, dass da nach Möglichkeiten gesucht wird, für alles und jedes Geld haben zu wollen.

Wie gesagt: Die deutschen Verleger wollten von Google Geld dafür, dass Google kurze Textausschnitte anzeigt. Daraufhin erkläre Google, das nunmehr zu unterlassen und sich auf reine Links zu beschränken.
Darauf hin klagten die Verleger, Google sei verpflichtet, seiner Informationspflicht nachzukommen und dafür zu zahlen, kamen damit allerdings bislang nicht so recht durch.

Etwas am Rande, aber durchaus zum Thema passend:
Wenn ich eine Kopie eines wissenschaftlichen Textes online bei einer deutschen Bibliothek bestelle - typischerweise weniger als 10 Seiten, zahle ich als beruflicher Nutzer 12 Euro Urheberrechtsgebühr - egal, aus welchem Jahr die Veröffentlichung stammt. Die bekommen die Verlage, nicht der Autor oder dessen Erben.

Ich bekomme dafür aber nur einen Ausdruck oder eine Faxkopie. Eine elektronische Kopie kostest weit mehr - und ist oftmals mit einem DRM (Digital Rights Management) versehen, sodass man die Datei dreimal ausdrucken und zehnmal am Bildschirm anschauen darf. Danach kann man die Datei nicht mehr öffnen.

Schön, hat der Gesetzgeber so gewollt mit seiner letzten Novellierung des Urheberrechts. Die Verlage haben sich da durchgesetzt, allen Aufrufen von Wissenschaftlern und Bibliotheken zum Trotz.

Allerdings werde ich nun regelmäßig von auftraggebenden Behörden aufgefordert, die im Zuge der Bearbeitung ausgewertete Literatur der Behörde zur Verfügung zu stellen. Die sind dann immer ganz betroffen, wenn ich ihnen erkläre, dass jegliche Vervielfältigung, ja sogar die bloße Weitergabe der vorhandenen Kopien durch das Urheberrecht untersagt ist.

So dient das Urheberrecht Kapitalinteressen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 13:38:22
Übrigens gab es ähnliche Debatten ums Fotografieren im Wald vor 5 Jahren auch schon in Österreich, siehe hier bzw. daraus hier und hier.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 13:48:06
ich denke, dass von privatpersonen in einem nicht-kommerziellen öffentlichen forum (z.b. hier bei den gartenwegen) eingestellte fotos bestenfalls für die fotografierten anlagen werben und keinerlei gewerbliche nutzung der fotos darstellen.


Nichtsdestotrotz müsstest Du Dir zumindest nach den Regeln in Sachsen die Veröffentlichung Deines Fotos z.B. vom Kurpark Bad Elster im Internet durch die Parkverwaltung gestatten lassen - so hat es mir der Pressesprecher gesagt.

Betrifft genauso alle anderen unter der Verwaltung der Schlösser, Burgen und Gärten Gmbh stehende Anlagen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 13:53:28
Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen:
Dass jeder sich dran hält und auf Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw.

Denn das wollen sie ja nicht. Sie wollen vielmehr, dass möglichst viele Menschen bezahlen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 13:56:48
Meine persönliche Haltung dazu ist, dass ich das 1. in der Praxis extrem schwierig zu realisieren finde und 2. eigentlich nicht verstehe, warum z.B. ein in staatlichem Besitz befindlicher See nicht unter die Regeln der Panoramafreiheit fällt.

Ich verstehe auch nicht, was das mit Urheberrecht zu tun hat. Wenn ich ein Buch schreibe oder meinetwegen ein Bild male, schaffe ich ja ein Werk. Das nicht jedermann das dann einfach so für sich nutzen kann, ist doch klar. Aber wie eine Institution ein Recht an einem Naturvorkommen wie einem seit jahrhunderten einfach so existierenden See für sich reklamieren kann, verstehe ich nicht.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 13:59:28
Panoramafreiheit und Urheberrecht sind doch zwei verschiedene Dinge, oder?

Ersteres gibt mir das Recht, im öffentlichen Raum ein Objekt zu fotografieren. Letzteres kann mich dazu verpflichten, eine Gebühr zu entrichten, wenn ich das Foto dann verkaufe.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 14:01:38
Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen:
Dass jeder sich dran hält und auf Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw.

Denn das wollen sie ja nicht. Sie wollen vielmehr, dass möglichst viele Menschen bezahlen.

Sie wollen kontrollieren, was verbreitet wird. Zumindest hat der Pressesprecher das mir so erklärt. Du brauchst eine Genehmigung, damit z.B. der Dresdener Zwinger nicht in einen Kontext einer Werbung für edle Weine gebracht wird. Entsprechend wird nicht nur bei Anfragen nach werblicher Nutzung, sondern auch nach redaktioneller Nutzung danach entschieden, ob z.B. das Kulturdenkmal Zwinger in einem inhaltlich passenden und förderlichen Zusammenhang dargestellt wird oder aber nicht von der geplanten Verwertung profitiert bzw. sogar darunter leidet.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 14:07:56
... Nichtsdestotrotz müsstest Du Dir zumindest nach den Regeln in Sachsen die Veröffentlichung Deines Fotos z.B. vom Kurpark Bad Elster im Internet durch die Parkverwaltung gestatten lassen ... Betrifft genauso alle anderen unter der Verwaltung der Schlösser, Burgen und Gärten Gmbh stehende Anlagen.

das steht doch aber so nicht in den von dir verlinkten nutzungsregeln... :P
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 14:10:38
Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen:
Dass jeder sich dran hält und auf Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw.

Denn das wollen sie ja nicht. Sie wollen vielmehr, dass möglichst viele Menschen bezahlen.

Sie wollen kontrollieren, was verbreitet wird. Zumindest hat der Pressesprecher das mir so erklärt. Du brauchst eine Genehmigung, damit z.B. der Dresdener Zwinger nicht in einen Kontext einer Werbung für edle Weine gebracht wird. Entsprechend wird nicht nur bei Anfragen nach werblicher Nutzung, sondern auch nach redaktioneller Nutzung danach entschieden, ob z.B. das Kulturdenkmal Zwinger in einem inhaltlich passenden und förderlichen Zusammenhang dargestellt wird oder aber nicht von der geplanten Verwertung profitiert bzw. sogar darunter leidet.



Ja, und das finde ich falsch.

Vorausgesetzt, dass das Foto vom öffentlichen Raum und ohne Hilfsmittel wie Leitern etc. entstand, also vereinfacht gesagt ein "Straßenfoto" ist, sollte es so sein, dass die Nutzung dieses Fotos keinen Beschränkungen unterliegt. Alles andere ist - scharf ausgedrückt - Zensur.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 14:27:23
Wenn Du vom öffentlichen Straßenland aus fotografierst, darfst Du Schloss Neuschwanstein ungefragt veröffentlichen. Sobald Du einen Fuß auf dem Grund und Boden der von den jeweiligen Verwaltungen verwalteten staatlichen Besitztümer hast, gilt das nicht mehr. Bei umfriedetem Gelände ist dies leicht zu erkennen. Ob man auch beim Chiemsee erkennen kann, wo öffentliches Straßenland ist, wo der Grund der Bayerischen Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten beginnt und welcher Weg evtl. Bauer Hinzekunze gehört?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 14:33:04
... Nichtsdestotrotz müsstest Du Dir zumindest nach den Regeln in Sachsen die Veröffentlichung Deines Fotos z.B. vom Kurpark Bad Elster im Internet durch die Parkverwaltung gestatten lassen ... Betrifft genauso alle anderen unter der Verwaltung der Schlösser, Burgen und Gärten Gmbh stehende Anlagen.

das steht doch aber so nicht in den von dir verlinkten nutzungsregeln... :P

Da steht: "Foto-, Film und Fernsehaufnahmen auf dem Gelände der einzelnen Objekte bedürfen grundsätzlich
der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Foto- und Bewegtbildaufnahmen im Außenbereich der Objekte, die
für private Zwecke und im Rahmen des Besucherbetriebes angefertigt werden, sind ohne Zustimmung erlaubt,
soweit die Besucherordnung der einzelnen Objekte nichts anders regelt."

Ich habe den Pressesprecher gefragt, wie denn das Einstellen in ein Forum bewertet würde, und er hat gesagt, das gilt nicht als privater Zweck, da es eine Veröffentlichung sei. Du darfst also fotografieren und die Bilder Deiner Tante zeigen. Aber nicht bei Facebook, garten-pur oder sonstwo präsentieren, auch wenn Du keinerlei gewerbliche Absichten verfolgst.

Es gibt noch genug Verwaltungen in anderen Bundesländern, wo Du oder anderer User auch gerne mal nachfragen können.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 14:41:30
Womit wir auch wieder hier wären:

Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen:
Dass jeder sich dran hält und Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw.

Ich stelle mir gerade vor, wie das aussehen könnte - Eintrag einer japanischen Reisegruppe: "Wir waren im Urlaub in Deutschland, Neuschwanstein, Hofbräuhaus, Heidelberg usw., das ganze Programm. Wir haben uns gegenseitig vor diesen ganzen Sehenswürdigkeiten abgelichtet. Aber Bilder zeigen wir euch nicht, die deutschen Eigentümer der Schlösser, Museen und Seen wollen dafür eine Gebühr, sonst ist das nicht erlaubt."
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 28. November 2014, 14:52:31
Und hier die für jedermann einsehbare Seite zum Thema Fotogenehmigungen der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Seen sind auch alle aufgeführt :'( :'( :'( :'( :o :o

http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm

I find koa Listen ned. Bin i blind?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 14:55:12
Schau mal in diese pdf:

"Antrag auf Erteilung einer... Fotogenehmigung

...

Ort (Schloss, Burg, Residenz, Gartenanlage, See)"
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 15:00:17
... Ich habe den Pressesprecher gefragt, wie denn das Einstellen in ein Forum bewertet würde, und er hat gesagt, das gilt nicht als privater Zweck, da es eine Veröffentlichung sei. ...

[size=0]ich hatte schon gelesen, was da steht, drum lasse ich ja nicht nach. 8) [/size]

auf die aussage eines pressesprechers gebe ich erstmal nicht sonderlich viel, da bräuchte es schon etwas mehr juristische substanz... zunächst einmal steht meine rechtsauffassung gegen seine, so lange es dazu kein grundsatzurteil eines gerichtes oder ähnliches gibt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 15:13:35
"Privatkopie

Die Privatkopie (§ 53 UrhG) ist nur dem privaten Rahmen vorbehalten und erlaubt es, auch wenn die Panoramafreiheit, Tagesereignis oder Zitatrecht nicht vorliegen, Werke zu fotografieren. Aber Achtung, Bilder im Internet zu veröffentlichen ist nicht mehr privat!"

(Quelle: Was darf ich fotografieren?
Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 28. November 2014, 15:17:56
Schau mal in diese pdf:

"Antrag auf Erteilung einer... Fotogenehmigung

...

Ort (Schloss, Burg, Residenz, Gartenanlage, See)"

Danke.

Bei deren Richtlinien geht es im Text immer um die Objekte, wie Schlösser, Parks und Ausstellungen. Das Wort See fällt keinmal wenn es um fotografieren geht.

Wenn die wirklich Geld für ein Bild der Seen haben wollten, welches im Internet in Foren wie unserem eingestellt wird, dann kann man sich sicher sein was hier für ein Sturm der Entrüstung los getreten wird.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 15:26:42
@ #83: der link im text führt zu paragraph 50 urhg, hier paragraph 53... soweit ich das verstehe, geht es da um vervielfältigungen eines bestehenden werkes der musik oder sprache (text), also die kopie eines werkes, mein privates foto eines parks ist aber zunächst einmal ein eigenständiges, von mir gefertigtes werk?!
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 28. November 2014, 16:00:09
Ich find den Text, den dieser RA da geschrieben hat, ganz gut verständlich.

Bleibt die Frage nach dem Fotografieren bayerischer Seen: Ist die Auffassung der Seenverwaltung tatsächlich begründet, dass ich eine Genehmigung brauche, wenn ich am Seeufer stehe und fotografiere und dieses Foto dann hier in diesem oder einem anderen Forum zeige?

Genau das habe ich bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung angefragt. Ich bin gespannt, ob und was die antworten!
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 28. November 2014, 16:07:00
Ich find den Text, den dieser RA da geschrieben hat, ganz gut verständlich.

Bleibt die Frage nach dem Fotografieren bayerischer Seen: Ist die Auffassung der Seenverwaltung tatsächlich begründet, dass ich eine Genehmigung brauche, wenn ich am Seeufer stehe und fotografiere und dieses Foto dann hier in diesem oder einem anderen Forum zeige?

Genau das habe ich bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung angefragt. Ich bin gespannt, ob und was die antworten!

Ich auch, wie Flitzebogen. Die sollten ganz gut überlegen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 16:31:09
Zwerggarten, dann stell Du doch auch mal eine Anfrage. Wie gesagt, es sind noch etliche Verwaltungen in diversen Bundesländern übrig.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 28. November 2014, 16:51:51
frida, meine fragen können irgendwelche verwaltungen in irgendwelchen bundesländern nicht beantworten. die sind bestenfalls interessierte partei und haben eine eigene rechtsauffassung. mich interessiert aber die für beide parteien (verwaltungen und hobbyfotografi) geltende rechtslage und meine fragen zielen auf die u.a. von dir hier vertretene sog. rechtsunsicherheit, was den umgang mit nicht-gewerblichen fotografien in hobby&privatvergnügen-internetforen angeht. dazu werde ich von diesen verwaltungen eher nichts sinnvolles erfahren. außerdem ist das nun nicht mein thema, ich hinterfrage nur so absolute aussagen wie "alle müssen anträge stellen." ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 28. November 2014, 17:15:47
Für mich gilt: Ich bewege mich nicht gerne in einer illegalen Grauzone und ich will auch nicht unserem Forum Garten-pur schaden. Aus diesem Grunde werde ich hier und in keinen anderen Forum Fotos von Objekten/Naturdenkmälern zeigen, die dem BSV oder sonst einer Organisation in den anderen Bundesländern angehören und für die dasselbe Verbot gilt. Ihr könnt jetzt sagen, ich bin feige, aber mein Bauchgefühl sagt mir, ich bin vernünftig. Verordnung ist Verordnung, Gesetz ist Gesetz und wir können nichts dagegen machen. Diese Fotografierverbote gelten nicht nur für Bayern, sondern ebenso für andere Bundesländer. Und wahrscheinlich nicht erst seit der Sanssousi-Entscheidung, sondern schon länger. Wir haben davon nur nichts gewusst. Wie ich darüber denke, das ist eine andere Sache. Ich bin auch entsetzt und ich bezweifle, ob all die Verlage, Redaktionen, Fotografen diese strengen Gesetze/Verbote kennen. Bristlecone hat einen Link auf ein österreichisches Forum gesetzt, in dem diese Sache auch sehr kontrovers besprochen wurde. Ein User meinte in etwa: Letztendlich sind die Werke von Anselm Adams wahrscheinlich auch ohne Fotogenehmigung entstanden und somit im Nachhinein auch als illegal zu bezeichnen. Traurig ist das, echt traurig. Ich sehe es ähnlich wie Jens/Bristlecone, es grenzt an Zensur. Ich habe nicht mehr das Gefühl, wenn ich dort beim Wandern bin, dass ich mich frei bewegen darf. Ich bin so mit meiner Kamera verschmolzen, dass diese Verbote für mich einen massiven Eingriff auch in meine Gefühlswelt bedeuten. Ohne Kamera zu wandern, ist für mich undenkbar. Die Fotos dann nur mehr Tante Resi oder meinen Familienangehörigen im stillen Kämmerlein zu zeigen, ist nicht gerade erbaulich. Dafür bin ich zu ehrgeizig. Irgendwo war ich immer die Landsmännin, die unheimlich stolz auf ihre schöne bayerische Heimat ist und wollte die auch zeigen. Das ist mir durch dieses Fotografierverbot gründlich vermasselt. Aber ich halte mich dran.

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 28. November 2014, 17:40:59
Aber Evi.

Deine Meinung und dein Bauchgefühl in allen Ehren: Aber vorauseilenden Gehorsam in dieser ziemlich unklaren Situation brauchen wir auch nicht.

Ich würde mich erstmal nicht abschrecken lassen, im Rahmen dessen, was 'Panoramafreiheit' heißt, weiter zu fotografieren. Und in diesem Rahmen für private Zwecke, also nicht für gewerbliche Zwecke der Fotografen, aufgenommene Fotos können - jedenfalls solange wir weder Klarheit noch etwa eine Abmahnung haben - auch weiterhin hier bei Garten-pur gepostet werden.

Wir Fotografen sollten meiner Meinung nach dieses Thema auch in andere Foren, Gruppen etc. tragen, sofern es dort noch kein Thema ist.

Dieser Quatsch gehört breitgetreten!

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 17:58:11
Im Rahmen der Panoramafreiheit ist es ja auch kein Problem. Es fängt dort an, wo staatlicher Grund und Boden in Verwaltung von Stiftungen und Gesellschaften ist, die für eben diesen Grund und Boden reklamieren, kein öffentlicher Raum zum sein.
Was die Frage angeht, ob die staatlichen Besitztümer in Verwaltung von X oder Y die Ausnahme von der Panoramafreiheit für sich beanspruchen können, ist ja in mehreren Prozessen Thema gewesen und der letzte Beschluss gibt den Verwaltungen/Gesellschaften recht. Daran könnte jetzt nur noch eine Revision vor dem Europäischen Gerichtshof etwas ändern. Allerdings haben die Verbände, die bislang gegen diese Einschränkung der Panoramafreiheit geklagt haben, damit ein hohes finanzielles Risiko.

Was die Frage angeht, ob eine Veröffentlichung eines Fotos in einem Forum oder anderen Social Media eine "private Nutzung" ist, kenne ich keine aktuellen Urteile.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 28. November 2014, 18:16:18
Ganz ehrlich gesagt finde ich es vollkommen okay, wenn Schlossbesitzer, an Sehenswürdigkeiten oder auch auf öffentlichen Plätzen von Tourismusgemeinden das k o m m e r z i e l l e Fotografieren untersagt wird. In manchen Ländern ist dies schon länger so üblich. Die Gemeinden etc. wollen schließlich ihre schöne Gegend so "verkaufen", dass sie auch was davon haben, besonders zu Zeiten, wo die "gelbe Gefahr" allenortes unterwegs ist und in China alles Erdenkliche schamlos kopiert wird (siehe Hallstatt!). Und staatlicher Besitzer des Attersees sind übrigens die Bundesforste!

Und wo ist dann eigentlich eine örtliche Fotografiergrenze zu sehen? Bei der Hälfte des Attersees oder wenn dieser nur noch 1/3 des Bildes ausmacht?

In unserer Gärtnerei wurden einige Objekte von Fotografen ohne meines Wissens fotografiert, nach 14 Tagen waren Bilder davon im nächsten Baumarktkatalog zu finden! Wie verbiete ich als Privatmensch bzw. Firmeninhaber das kommerzielle Fotografieren, bzw. wie kann ich steuern, dass vieles zwar gewollt in Büchern und Zeitschriften landet, nicht aber bei unseriösen Unternehmen?

In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Musikschutz ein, den man blechen muss, sobald man x-beliebiges Lied bei einem Konzert xy geträllert hat. Dies (Abzocke?) gibt es auch schon Jahrzehnte und es regt sich kaum wer darüber auf. Ist ja auch richtig, schließlich wollen gerade Komponisten auch leben.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 28. November 2014, 18:31:07
Ganz ehrlich gesagt finde ich es vollkommen okay, wenn Schlossbesitzer, an Sehenswürdigkeiten oder auch auf öffentlichen Plätzen von Tourismusgemeinden das k o m m e r z i e l l e Fotografieren untersagt wird. In manchen Ländern ist dies schon länger so üblich. Die Gemeinden etc. wollen schließlich ihre schöne Gegend so "verkaufen", dass sie auch was davon haben, besonders zu Zeiten, wo die "gelbe Gefahr" allenortes unterwegs ist und in China alles Erdenkliche schamlos kopiert wird (siehe Hallstatt!). Und staatlicher Besitzer des Attersees sind übrigens die Bundesforste!

Und wo ist dann eigentlich eine örtliche Fotografiergrenze zu sehen? Bei der Hälfte des Attersees oder wenn dieser nur noch 1/3 des Bildes ausmacht?

In unserer Gärtnerei wurden einige Objekte von Fotografen ohne meines Wissens fotografiert, nach 14 Tagen waren Bilder davon im nächsten Baumarktkatalog zu finden! Wie verbiete ich als Privatmensch bzw. Firmeninhaber das kommerzielle Fotografieren, bzw. wie kann ich steuern, dass vieles zwar gewollt in Büchern und Zeitschriften landet, nicht aber bei unseriösen Unternehmen?

In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Musikschutz ein, den man blechen muss, sobald man x-beliebiges Lied bei einem Konzert xy geträllert hat. Dies (Abzocke?) gibt es auch schon Jahrzehnte und es regt sich kaum wer darüber auf. Ist ja auch richtig, schließlich wollen gerade Komponisten auch leben.

Alle schön und recht, aber ein See?

Was machen die Verwaltungen für den (Chiem-)See als solches?
Nix.
Die basteln mit den vorhandenen Mitteln an Bauwerken umanand.
Und selbst wenn ein Profi mit einem Bild des Chiemsees Geld verdient wäre das geltend machen von finanziellen Ansprüchen von Seiten der Verwaltung nicht gerechtfertigt.
Wo kämen wir da denn hin?
Ich mag es mir gar nicht ausmalen.

Und daraus generiert sich auch mein Ärger. >:(
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 28. November 2014, 18:36:55
Eh, das meine ich auch. Wo beginnt denn bei einem See die Fotografiergrenze?

Und wie schaut es mit Höhlen, Schluchten oder Heiligen Bergen aus? Auch die sind schließlich öffentliches Gut.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Günther am 28. November 2014, 18:46:48
In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Musikschutz ein, den man blechen muss, sobald man x-beliebiges Lied bei einem Konzert xy geträllert hat. Dies (Abzocke?) gibt es auch schon Jahrzehnte und es regt sich kaum wer darüber auf. Ist ja auch richtig, schließlich wollen gerade Komponisten auch leben.

OT: DAVON leben die Komponisten kaum, da kassieren den Löwenanteil die "Rechteverwerter". Zu den Urhebern kommen bestenfalls ein paar Brosamen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Eva am 28. November 2014, 18:50:30
Sarastro, das mit Bildern aus deiner Gärtnerei müsste doch mit dem Urheberrecht / Hausrech bereits verboten sein.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 28. November 2014, 19:04:40
Ich meine, dass Verwertungsrechte für von Künstlern geschaffene Werke etwas anderes sind, als wenn man Gebühren für das Ablichten von Landschaften verlangt, die sich zudem im öffentlichen Besitz befinden.

Dass man z.B. in aufwändig gepflegten Schlossanlagen etc. nicht einfach Fotos machen kann und damit für die Versicherung XY werben, das leuchtet mir total ein.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 28. November 2014, 21:30:57
Sarastro, das mit Bildern aus deiner Gärtnerei müsste doch mit dem Urheberrecht / Hausrech bereits verboten sein.
Das weiß fast jedes Kind, dass knipsen erlaubt ist, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke.
Trotzdem wird es gemacht. Und dann klag mal dagegen. :'( :'(
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 28. November 2014, 21:55:10
Mal abgesehen von der Diskussion dieser anscheinend irren Entwicklung des 'Rechts':

Mir fehlt schon etwas das Verständnis, wenn z.B. ein Museum oder Denkmal-Unterhalter (wie heißen die?) das Fotografieren gänzlich untersagt, aber man dort andererseits keine / keine guten Fotos kaufen kann, sondern nur diesen üblichen, nicht mal mittelmäßigen Postkartenschrott.

Generell und @ Sarastro: Ich denke, dass gute Amateurfotos, die veröffentlicht werden, meist denen nützen, deren Liegenschaften / was immer darauf abgelichtet ist. - Und was, wenn mal nicht? Was ist denn so schlimm daran, wenn wer ein Beet oder Blümchen fotografiert und woanders einstellt? Verkauft er es dann auch? Oder macht das sogar Werbung für dich?

Falls nicht: Dann mach doch selber gute Fotos und stell sie, klug aufbereitet und signiert, ins Internet. Das ist nun mal die Jetztzeit. Nicht verbieten ist der Weg. Sondern lernen, verstehen, Gelegenheiten nutzen ... sorry für diese Worte, aber ich denke, dass es so ist.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: lonicera 66 am 28. November 2014, 23:57:10
Wenn man so in anderen Fotoforen herumliest, geht es wohl nicht wirklich um das abgelichtete Objekt, sondern um das Einklagen von Urherberrechten.

Da hat sich in den letzten Jahren ein lukrativer Markt entwickelt...

Jeder Dummie kann mittels Anwälten Urheberrechtsprozesse führen und das ganz legal.

Inzwischen haben sich etliche Anwaltskanzleien darauf spezialisiert.

Da werden en Block mehrere hundert Hobbyfotografen angeschrieben, mit empfindlichen Strafen gedroht und mit einer Zahlung von XXX Euronen kann alles ohne Gerichtsprozess aus der Welt geschafft werden...

Da wird das Gesetz ganz geschickt ausgenutzt.

Und alle verdienen daran - der Dumme ist dann der Fotograf.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Amur am 29. November 2014, 06:52:34
..... @ Sarastro: Ich denke, dass gute Amateurfotos, die veröffentlicht werden, meist denen nützen, deren Liegenschaften / was immer darauf abgelichtet ist. - Und was, wenn mal nicht? Was ist denn so schlimm daran, wenn wer ein Beet oder Blümchen fotografiert und woanders einstellt? Verkauft er es dann auch? Oder macht das sogar Werbung für dich?...
Thomas

Na wenn bei ihm fotografiert wird und dann später die billige Baumarktkonkurrenz mit den Bildern wirbt ohne dass er da gefragt oder gar Geld gesehen hat für, wird da nicht drunter stehen Bilder aufgenommen in Gärtnerei Sarastro. Insofern ist das ja keine Werbung für ihn.
Gegen private Bilder die einer aufnimmt und ins Netz stellt hat er na nix.

Wie gesagt, dass Bauwerke oder ähnliches an kommerziellen Fotos auch ein wenig was verdienen wollen, ist in Grenzen verständlich und OK, aber ganze Landschaften oder Seen die zudem noch staatlich sind, nicht mehr fotogafieren zu dürfen halte ich für reichlich daneben.
Ausserdem: Wo ist die Grenze? Bei Schlössern oder Bauwerken ist es die Grundstücksgrenze - OK. Aber z. Bsp. beim Attersee? Sobald sichtbar? Oder näher als x km am See?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 29. November 2014, 08:03:55
..... @ Sarastro: Ich denke, dass gute Amateurfotos, die veröffentlicht werden, meist denen nützen, deren Liegenschaften / was immer darauf abgelichtet ist. - Und was, wenn mal nicht? Was ist denn so schlimm daran, wenn wer ein Beet oder Blümchen fotografiert und woanders einstellt? Verkauft er es dann auch? Oder macht das sogar Werbung für dich?...
Thomas

Na wenn bei ihm fotografiert wird und dann später die billige Baumarktkonkurrenz mit den Bildern wirbt ohne dass er da gefragt oder gar Geld gesehen hat für, wird da nicht drunter stehen Bilder aufgenommen in Gärtnerei Sarastro. Insofern ist das ja keine Werbung für ihn.
Gegen private Bilder die einer aufnimmt und ins Netz stellt hat er na nix.

Wie gesagt, dass Bauwerke oder ähnliches an kommerziellen Fotos auch ein wenig was verdienen wollen, ist in Grenzen verständlich und OK, aber ganze Landschaften oder Seen die zudem noch staatlich sind, nicht mehr fotogafieren zu dürfen halte ich für reichlich daneben.
Ausserdem: Wo ist die Grenze? Bei Schlössern oder Bauwerken ist es die Grundstücksgrenze - OK. Aber z. Bsp. beim Attersee? Sobald sichtbar? Oder näher als x km am See?

Das trifft ziemlich genau meine Auffassung.

Einerseits dieser übertriebene Personenschutz, keinerlei Kinderaufnahmen etc. Ich bin generell für eine liberale Handhabe, es sei denn, es gleitet ins Pornografische ab oder man verdient übergebühr an anderen.

Dann sollte man aber konsequent vorgehen und nicht diese typisch deutschen Gummi-Paragrafen, die es auf kurz oder lang hier auch geben wird.

Denn wenn ich einen Phlox aufnehme und im Hintergrund befindet sich der Wörthersee mit Alpenpanorama, so bin ich eigentlich der Auffassung, ich mache damit indirekte Werbung für die Heimat und den Tourismus. Was also spräche dagegen? Nach Sancoussi wäre dies aber geeignet für findige Rechtsverdreher und würde evt. geahndet.

Wenn ich aber eine Aufnahme von Piet Oudolfs Garten oder vom Kiesgarten Beth Chattos bei mir auf die Website stelle, so schmücke ich mich erstens mit fremden Federn und zweitens ist dies unter meiner Würde, denn man kann auf seine eigene, ganz ähliche Weise Werbung für Kiesgärten etc. machen. Obwohl diese sicherlich mir die Genehmigung erteilen würden, ohne einen Cent abzukassieren. Hingegen stelle ich schon mal Gartenbilder meiner Kunden oder von Freunden in meinen Rundbrief oder auf meine Website. Normalerweise fühlen sie sich geehrt, außerdem nenne ich nur selten einen Namen.

So viel zur gängigen Praxis.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 29. November 2014, 08:58:19
Entschuldigt, wenn ich mich mal dazwischenquetsche. Ich lese und lese und versteh es immer noch nicht. Besagt dieses Verbot jetzt, dass auch ich als z.B. Chiemseeliebhaberin keine Bilder mehr vom See machen darf? Geschweige denn, sie Euch dann zeigen?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 29. November 2014, 09:00:52
Das versuchen wir gerade herauszufinden.

Ich habe mal bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung angefragt, ob ich Fotos vom Alpsee hier zeigen darf oder ob ich dafür eine Genehmigung brauche.
Ich bin gespannt, ob die überhaupt antworten, fürchte aber, wenn ja, dass das eine nichtssagende Antwort wird, die viel Interpretationsspielraum lässt.

Außerdem wäre das die Sicht der Verwaltung, kein Gerichtsurteil zu dem Thema.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 29. November 2014, 09:04:24
Das versuchen wir gerade herauszufinden.
Ahhh, dann war ich ja doch nicht so blond...
Ehrlich gesagt, ich bin erschüttert...Muss denn bei uns alles geregelt sein? Da möchte man ein paar schöne Erinnerungen haben, selbst das wird verboten...Was kommt wohl als Nächstes?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 29. November 2014, 09:05:27
Alles, was man zu Geld machen kann.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 29. November 2014, 15:00:28
Dieses Foto wurde von öffentlichem Grund aus aufgenommen, und zwar auf dem Lechweg. Sollte man so etwas tatsächlich nicht mehr ohne Genehmigung in einem Forum zeigen dürfen?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 29. November 2014, 16:09:51
Tolles Bild!
Für mich auch die Frage, darf ich sowas demnächst nicht mehr zeigen...
Karlsruhe..der botanische Garten...lediglich für mich aufgenommen als Erinnerung an ein Treffen mit Freunden...
(http://up.picr.de/20253065qh.jpg)

(http://up.picr.de/20253078rm.jpg)

(http://up.picr.de/20253083bq.jpg)

(http://up.picr.de/20253084qq.jpg)

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 29. November 2014, 16:39:28
Jule, frag halt mal beim Botanischen Garten Karlsruhe nach. Dann hast du Gewissheit.

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 29. November 2014, 16:56:44
Du willst mir jetzt sagen, dass ich, egal wo ich bin, erst mal nachfragen muss, ob ich gerade diese Bilder einstellen darf...als Hobbyfotograf?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: birgit.s am 29. November 2014, 17:17:25
Man sollte sich informieren. Wenn ich z.B. durch einen Eingang / Tor gehe, verlasse ich den öffentlichen Raum. Alles danach unterliegt nicht mehr der Panoramafreiheit. Wenn ich fotografieren möchte, lese ich dann immer die Hausordnung und schaue im Webauftritt nach.
Beim Botanischen Garten Düsseldorf steht z.B. das Fotografieren zu rein privaten Zwecken ist erlaubt und so lange ich eine werbefreie HP habe, würde ich Bilder, die dort entstanden sind, auch veröffentlichen. Immer häufiger liest man allerdings, private Aufnahmen sind gestattet, aber keine Veröffentlichung. Vorsicht ist z.B. geboten in Einkaufspassagen, U-Bahnhöfen, Friedhöfen.

Noch schwieriger wird es, wenn man Kunstwerke mit fotografiert. Dann darf man nur Bilder mit fest installierten Kunstwerken veröffentlichen. Woher soll man wissen was fest installiert ist?

Liebe Grüße

Birgit
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 29. November 2014, 17:19:32
.lediglich für mich aufgenommen als Erinnerung an ein Treffen mit Freunden...
Jule, du hast die Fotos hiermit veröffentlicht und sie sind für jenen, der Internetanschluss hat, einzusehen. Deine Fotos wandern somit durch www. Das ist nicht allen Organisationen recht. Auch nicht den öffentlich-staatlichen. Ist jedoch durchaus möglich, dass der BoGa Karlsruhe dagegen nichts einzuwenden hat, da du ja indirekt oder sogar direkt für den BoGa wirbst, indem du uns zeigst, dass es sich lohnt, dort hinzufahren. Da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Deshalb fände ich es ganz dringend erforderlich, dass endlich von allen staatlich-öffentlichen Einrichtungen und auch privaten Einrichtungen eine Liste mit den Objekten/Gärten/Seen/Naturdenkmälern herausgegeben wird, in der genau einzusehen ist, wie sich die Sachlage verhält. So eine Liste ist im web nicht zu finden. Ich finde jedenfalls keine. Ich würde sie mir übers Bett hängen 8) und darüber schreiben: Rote Liste für Fotografen

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 29. November 2014, 17:22:52
Ich danke Dir für Deine Ausführungen und sage: Es ist unglaublich und nicht nachvollziehbar...Der Staat oder deren Gehilfen nimmen uns jeglichen Spaß...
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 29. November 2014, 17:28:44
Eine Liste wäre ein Provisorium.

Erforderlich ist eine klare gesetzliche Regelung:

Zum einen, was das Fotografieren im öffentlichen Raum angeht - Bestimmungen, vom Ufer eines öffentlich zugänglichen, nicht eingegrenzten Sees aus nur mit Genehmigung fotografieren zu dürfen, hebeln die Panoramafreiheit aus,

zum anderen, ab wann Fotos nicht mehr als zu Privatzwecken gezeigt gelten. Was ist z. B. mit privat und gemäß der Panoramafreiheit gemachten Fotos, die anschließend bei Whats App, Facebook, Picasa, Flickr etc. gezeigt werden? All diese Medien verdienen mit Werbung oder/und Datenhandel Geld, und je mehr Beiträge dort gebracht werden, umso besser für diese Medien.

Würde man dies unters Eigentumsrecht stellen, könnte letztlich niemand mehr Fotos zeigen, auf denen irgendwelche identifizierbaren Objekte drauf sind, die irgend jemand gehören.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 29. November 2014, 17:34:25
Super ärgerlich und typisch deutsch..alles wird gemaßregelt...schrecklich...
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 29. November 2014, 17:47:08
Wer schaut denn schon in einem Forum? Eine Seite weiter und schon ist das Bild perdu! Vielleicht auch wieder irgendwelche Abmahn-Anwälte, die auf's Geldausdertascheziehen aus sind. Ich kann doch nicht überall erst fragen? Wo bleibt hier die Lobby der Foto- und Filmindustrie?

Und was ist mit den Abertausenden Chinesen, Inder, Japaner etc? Glaubt ihr, dass sich deretwegen plötzlich eine Art Pasdaran installiert würde? Hinter mir die Sintflut, würde ich sagen.
Die Deutschen sind viel zu gesetzestreu, so etwas lässt sich niemals kontrollieren.

Allerdings wäre ich dann vorsichtig, wenn Bilder für ein Buch verwendet werden. Es gibt auch Seen im Ausland, die mindestens so schön sind wie die unter blau-weißem Himmel! Warum stürzen sich die Fotografen nicht auf diese?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 29. November 2014, 18:29:41
Du willst mir jetzt sagen, dass ich, egal wo ich bin, erst mal nachfragen muss, ob ich gerade diese Bilder einstellen darf...als Hobbyfotograf?

Wenn Du Fotos veröffentlichen willst, ist es besser, Du machst Dich vorher über die Rechtslage kundig.

Was BuGa Karlsruhe angeht, ist es offenbar kein Problem: http://www.schloesser-und-gaerten.de/besucherinformation/hinweise/fotografieren/
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 29. November 2014, 20:27:04
Zum einen, was das Fotografieren im öffentlichen Raum angeht - Bestimmungen, vom Ufer eines öffentlich zugänglichen, nicht eingegrenzten Sees aus nur mit Genehmigung fotografieren zu dürfen, hebeln die Panoramafreiheit aus,
Das bringt es auf den Punkt. Genau darum geht es mir auch.
Übrigens habe ich einen interessanten Link gefunden. Hier werden sehr viele Themen angesprochen, über die wir uns hier auch den Kopf zerbrechen.

http://www.digitaler-fotokurs.de/Rechtliche_Fragen.html
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 29. November 2014, 21:04:03
Herzlichen Dank, ein riesenlanger Wust! Soll ich dies nun auswendig lernen oder jedes Mal nachschauen? :o ;) Aber immerhin alles Relevante geballt auf einer langen Seite. Was darf ich eigentlich noch fotografieren? Man könnte dies ja noch weiterspinnen: Pflanzen auf der Alm sind erlaubt, solange die Alm nicht privat ist. Und in Arboreten oder privaten Botanischen Gärten? Jedes Mal schriftlich die Erlaubnis der Besitzer einholen?

Wenn ich für meine vielen Vorträge entsprechend unerlaubte Bilder zeige, begebe ich mich schon auf rechtlich unsicherem Terrain. Denn ich bekomme ja ein kleines Entgelt für den Vortrag. ::)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Quendula am 29. November 2014, 21:13:39
OT:
...Was kommt wohl als Nächstes?

Da kann ich nur spekulieren. Bei meinem Gespräch mit einem Berufsfotografen (für Events, politische Veranstaltungen und so was) erfuhr ich, dass man bei Politikerbildern bisher noch keine Fotografiergenehmigungsgebühr zahlen muss :) . Aber wir versuchten mal auszurechnen, was ein Schriftsteller, der die Handlung seines neuen Romans zB im Schloss und Park Sanssouci oder an einem der bayerischen Seen stattfinden lässt, zu zahlen hat. Jedes Wort der Landschaftsbeschreibung wird man dann mit dem Faktor der Auflage und der tatsächlich verkauften Exemplare ... :-X

 ;) Es gibt also durchaus noch Möglichkeiten für findige Abmahnbüros.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 30. November 2014, 08:08:17
Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 30. November 2014, 08:50:33
Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 30. November 2014, 09:47:51
Dieses Foto wurde von öffentlichem Grund aus aufgenommen, und zwar auf dem Lechweg. Sollte man so etwas tatsächlich nicht mehr ohne Genehmigung in einem Forum zeigen dürfen?

(http://jayfox.de/Lechweg_2014/thumbs/_DSC0134.jpg])


Da gibt es Bestimmungen, was die Größe des Motivs (also in diesem Fall Schloß) anbetrifft. Inhaltliche Bestimmungen etwa wie bei der Fotografie von Menschen, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Entweder die Menschen sind das Motiv (dann muß man fragen) oder sie sind nur "Zutat" zu einem bestimmten Inhalt des Bildes.
Dieses Foto o.g. wäre aus meinem rechtlichen Empfinden nach den ggf. Bestimmungen nicht genehmigungspflichtig, weil das Schloß nur ein sehr kleiner Teil der Landschaft ist.... so etwa.

Ich muß da aber einigen hier Recht geben: das war schon immer so und ist nicht neu. Professionelle Fotografen wissen das auch und fragen eigentlich - völlig normal - bei den entsprechenden Besitzern des Schlosses/der Gärten z.B. nach.

Wenn ich ein Thema bearbeite, z.B. Wörlitzer Park (1980-82) und ich dieses Thema veröffentlichen will, setze ich mich mit den Besitzern/Zuständigen zusammen. Da gibt es immer Wege. Und die Besitzer sind zumeist einverstanden. Außerdem: wenn ich tatsächlich an einem solchen Thema arbeite, muß ich den Park, das Gelände zu allen Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten betreten dürfen (Sonnenuntergang/Nachtaufnahmen usw. )... daß ich dafür eine Genehmigung benötige ist doch völlig klar.

Wenn allerdings z.B. gerade parallel ein Bildband über das Objekt hergestellt wird, ist es doch logisch, dass nicht ein anderer das gleiche für kommerzielle Zwecke fotografieren kann.


Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 30. November 2014, 09:51:53
Toto, das ist nicht der Punkt.

Sondern der hier aus dieser Quelle:

(Quelle: Was darf ich fotografieren?
Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)

"Aber was ist mit der Panoramafreiheit!?" (in dem verlinkten Text etwas nach unten scrollen)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 30. November 2014, 09:59:19
für mich bleibt der punkt, ob in garten-pur eingestellte bilder in irgendeiner weise einem gewerblichen handeln dienen (können/sollen/wollen).

aus dem verlinkten text:
Zitat
... Gewerblich handelt, wer die Fotos mit dem Ziel aufnimmt, aus ihnen Kapital zu schlagen. Egal ob man selbständig, angestellt ist, die Bilder sofort verkauft oder im Archiv mit der Hoffnung lagert, sie später verkaufen zu können. ...
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 30. November 2014, 10:00:39
Auch das ist nicht wirklich neu. Ich war nie journalistisch tätig und hatte diese Probleme daher nicht. Normalerweise haben Journalisten einen Journalistenausweis bzw. Presseausweis und dürfen oder dürfen nicht.
Daß Quereinsteiger mit diesen Problemen konfrontiert sind, ist nachvollziehbar. Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 30. November 2014, 10:03:44
Ich würde hier gerne nochmal Thomas zitieren. :)
vorauseilenden Gehorsam in dieser ziemlich unklaren Situation brauchen wir auch nicht.

Ich würde mich erstmal nicht abschrecken lassen, im Rahmen dessen, was 'Panoramafreiheit' heißt, weiter zu fotografieren. Und in diesem Rahmen für private Zwecke, also nicht für gewerbliche Zwecke der Fotografen, aufgenommene Fotos können - jedenfalls solange wir weder Klarheit noch etwa eine Abmahnung haben - auch weiterhin hier bei Garten-pur gepostet werden.

Wir Fotografen sollten meiner Meinung nach dieses Thema auch in andere Foren, Gruppen etc. tragen, sofern es dort noch kein Thema ist.

Dieser Quatsch gehört breitgetreten!


Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 30. November 2014, 10:05:29
Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?

Solange es nicht mit voller Adresse geschieht, hätte ich nicht soo viel dagegen. V.a. nicht, wenn es gelungenes Beispiel eines ungewöhnlichen Entwurfs gezeigt würde. :-X ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 30. November 2014, 10:55:04
Da gibt es Bestimmungen, was die Größe des Motivs (also in diesem Fall Schloß) anbetrifft. Inhaltliche Bestimmungen etwa wie bei der Fotografie von Menschen, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Entweder die Menschen sind das Motiv (dann muß man fragen) oder sie sind nur "Zutat" zu einem bestimmten Inhalt des Bildes.
Dieses Foto o.g. wäre aus meinem rechtlichen Empfinden nach den ggf. Bestimmungen nicht genehmigungspflichtig, weil das Schloß nur ein sehr kleiner Teil der Landschaft ist.... so etwa.
::)
Toto, dieses Thema steht hier nicht zur Debatte. Was du als "Zutat" bezeichnest, heißt in der Fachsprache "Beiwerk" und dieses Thema diskutieren wir hier nicht. Zutat gibt es bei der Weihnachtsbäckerei................. :P

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 30. November 2014, 11:11:45
Auch das ist nicht wirklich neu. Ich war nie journalistisch tätig und hatte diese Probleme daher nicht. Normalerweise haben Journalisten einen Journalistenausweis bzw. Presseausweis und dürfen oder dürfen nicht.
Daß Quereinsteiger mit diesen Problemen konfrontiert sind, ist nachvollziehbar. Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?

Es geht nicht um die moralische Seite der Debatte, sondern um die rechtliche.

Wenn die Fassade meines Haus von der Straße aus einsehbar ist und jemand von dort aus ein Foto macht, ist das rechtlich zulässig. Jedenfalls war's das bislang. Stichwort Panoramafreiheit.

Die Befürchtung ist, dass der Trend mehr und mehr dahin geht, diese auf dem Weg über das Eigentumsrecht einzuschränken. Lies mal nach, steht alles schon hier im Thread.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: andreasNB am 30. November 2014, 13:53:45
Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?

Mal fiktiv angenommen:
Eine Person hinterzieht 1 Million Euro Steuern und wandert 1 Jahr in den Knast.
Wandert einer der 100 Millionen Euro hinterzieht dann 100 Jahre in den Knast ?
Eher nicht.
Letzterer zahlt eher 20 Millionen "Strafe" und bleibt in Freiheit ::)

Oder um bei Staudos Vergleich zu bleiben.
Würde ein Lokal-Journalist irgendwo aus Deutschland während seines Urlaubes Photos bei Dir machen und später für seine Zeitung einen Artikel schreiben, verwendet dabei eines der Photos dafür ohne Dich zu fragen - erwähnt aber deine Gärtnerei positiv, macht er zwar "Gewinn" nutzt aber Deine Leistung nur bedingt aus.
Die Baumarkt-Kette dagegen schmückt sich nicht nur mit fremden Federn, sondern forciert ihren Gewinn ohne jeglichen Nutzen und auch Erlaubnis deinerseits.
Das sind schon zwei verschiedene Welten.

Für das veröffentlichen in Foren wie diesem dürfte es eigentlich keine negativen Folgen haben.
Auch wenn diese Werbung zur Finanzierung schalten.
Es fehlt bei Ihnen und den Usern der Punkt der Gewinnabsicht und schlußendlich auch der Gewinn.

Meiner Ansicht nach ist ein gewichtiger Punkt der Verunsicherung die berechtigte Gefahr vor Abmahnanwälten.
Diesen Schmarotzern wird leider nicht das Handwerk gelegt, sondern mit solchen Entscheidungen noch weitere Arbeitsfelder erschlossen. Denn nur wenige haben das Geld, Wissen und die Kontakte denen soweit Parolie zu bieten das ihnen grundsätzlich das Handwerk gelegt wird.
Es hilft ja nicht das ein Angemahnter vor Gericht Recht bekommt. Bei hundert anderen haben sie weiterhin Erfolg.

Die allgemeinen Regeln und Sitten bei der Nutzung von Bildern für gewerbliche Zwecke sind ja bekannt und gelten weiterhin - wurde hier ja schon oft genug erwähnt.

OT
Dank Impressumspflicht (sehe ich ja eigentlich positiv) bekam ich die Tage einen Anruf von einer Bayrischen Dingsbums-Vereinigung mit der Frage ob ich den rechtlich abgesichert sein, da ich ja (auch) auf ebay - das letzte Mal im Sommer - verkaufen würde... Aha! Na, ich bin jetzt sehr gespannt ob man mir nur was verkaufen wollte oder im zweiten Verwertungsschritt noch eine Abmahnung wegen irgendeines angeblichen Fehlers kommt.
OT Ende
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 30. November 2014, 14:08:01
Nun ja... für mich gehört es einfach "zum guten Ton", dass ich frage, bevor ich etwas ablichte.
Insofern reden wir vermutlich aneinander vorbei.

Ich möchte einfach weder vorab noch im Nachhinein Streß - also frage ich. Da breche ich mir keinen Zacken aus der Krone. 27 Jahre freiberufliches Arbeiten im Auftrag für große und kleine Unternehmen in der Werbebranche+zusätzliche 20 Jahre Berufsserfahrung angestellt in mehreren Firmen (auch Denkmalpflege)... und ich hatte nicht ein einziges mal das Problem, ob ich Bilder veröffentlichen darf oder nicht. Denn ich habe vorab gefragt. Punkt.
Loyalität gehört natürlich auch dazu.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 30. November 2014, 14:25:43
Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?

Den haben wir auch in anderen Bereichen nicht. Künstlerische und publizistische Arbeit wird (meiner Ansicht nach zu Recht) in einem gewissen Maße gefördert - z.B. durch Besonderheiten bei der Sozialversicherung. Dahinter steckt der Gedanke, dass nicht alles, was der Allgemeinheit nutzt, nach rein marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten funktioniert.
Umgekehrt erhält aber auch ein Großunternehmen unter Umständen enorme staatliche Subventionen, die kleine Unternehmen nie bekommen.

Zudem muss man auch unterscheiden zwischen:
- einer rein werblichen Nutzung (ich verwende das positive Image des Sanssouci-Parks, um darin ein glückliches Paar abzulichten und für eine Lebensversicherung zu werben). In diesem Fall profitiert das Produkt von dem Imagegewinn.
- einer redaktionellen Nutzung (ich berichte in einem Gartenmagazin über die schönsten Schlossparks und stelle auch Sanssouci vor). Dies hat schon einen öffentlichen Nutzen, da jede Presseberichterstattung informativ und bildend ist. Zugleich profitiert mein Magazin davon, dass es vielleicht gerade wegen eines großen Interesses an diesem Park gekauft wird. Der Park profitiert evtl. davon, dass ein positiver Bericht mehr Besucher anlockt.
- tagesaktuelle Berichterstattung (Neonazis haben Hakenkreuze in die Parkwege geritzt, der Reporter berichtet von dem Stand der polizeilichen Ermittlungen und illustriert das mit einem Foto). Hier steht das Recht auf freie Presseberichterstattung im Vordergrund, die Parkverwaltung muss dies auch dulden, wenn dadurch Sanssouci in einem negativen Kontext erwähnt wird. Die Tageszeitung hat evtl. den Vorteil höherer Verkaufszahlen, die Allgemeinheit profitiert von guter Information.

Ich schreibe das so ausführlich, weil ich in dem Sanssouci-Urteil auch die Tendenz sehe, redaktionelle Berichterstattung zu kontrollieren (nur erlauben, wenn sich die Anlagenverwalter einen Effekt in ihrem Sinne versprechen) und zu erschweren (ein Fotograf wird es sich gut erlauben, ob er 300 Euro Fotogebühr entrichtet, noch bevor er weiß, ob er die Fotoreportage anschließend überhaupt an ein Magazin verkaufen kann). Ob es in unserem Sinne ist, dass (jenseits von tagesaktuellen Vorgängen) über Kulturgüter nur noch von solchen Autoren/Fotografen/Magazinen berichtet werden kann, die finanzstark sind, wage ich zu bezweifeln.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 30. November 2014, 14:27:38
Nun ja... für mich gehört es einfach "zum guten Ton", dass ich frage, bevor ich etwas ablichte.

Ich glaube nicht, dass mein Problem bei der Sache ist, dass ich nicht weiß, was sich gehört.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 30. November 2014, 14:51:15
Nun ja... für mich gehört es einfach "zum guten Ton", dass ich frage, bevor ich etwas ablichte.
Ich glaube nicht, dass mein Problem bei der Sache ist, dass ich nicht weiß, was sich gehört.

Ich hatte von mir geredet. Nicht von irgendjemandem oder dass man es so machen soll/muss. Es muß sich also niemand angesprochen fühlen.

Andere machen es eben anders... ok.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 30. November 2014, 22:00:15
Toto, schön und gut, aber um moralische Aspekte, den guten Ton und was sich gehört geht es doch gar nicht.

Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?

Die Grenzen gibt es doch: den Privatbesitz.

Aber nehmen wir mal folgende Fälle an:

Ein schwules Pärchen lichtet sich knutschend vor einer katholischen Kirche ab.

Abtreibungsgegner stellen sich vor einer Abtreibungsklinik auf mit einem Kind im Arm und einem Plakat: "Und mich hättet ihr fast umgebracht!"

Das Foto wird jeweils von der öffentlichen Straße aus aufgenommen, mit dem Gebäude dahinter deutlich erkennbar.

Vermutlich wird weder der Kirche noch der Klinik der Kontext passen, in dem ihr Gebäude abgelichtet wird. Aber wenn man das zum Maßstab machen würde, hätten wir eine Gesinnungsjustiz.
Schönen Dank.

 
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 01. Dezember 2014, 08:53:11
Ich finde das Beispiel völlig daneben.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 01. Dezember 2014, 09:42:40
Toto, fühle dich bitte nicht angegriffen. Die Beispiele von Bristlecone fand ich auch etwas hart, aber er wollte veranschaulichen, wozu es führen kann, wenn der Staat/die Justiz zu sehr eingreift. Ich finde, wir sollten hier wirklich sachlich bleiben und auch sachlich weiterdiskutieren und uns untereinander nicht auch noch bekriegen. Das Thema ist schwierig genug und die Handhabe dieser Gesetze/Verbote sind noch schwieriger.
Und was ist mit den Abertausenden Chinesen, Inder, Japaner etc?
Die Deutschen sind viel zu gesetzestreu, so etwas lässt sich niemals kontrollieren.
Sarastro, dieser Gedanke kam mir auch schon in den Sinn. Tausende von Japanern mit abertausenden von Fotoapparaten strömen täglich zu den oberbayerischen Schloss- und Naturschönheiten. Da wird sicher der ein- oder andere dabei sein, der jene Fotos dann im eigenen Land für teures Geld verkauft. Und wir deutschen Fotografen, ehrlich wie wir sind, stellen einen Antrag bei den sog. Außenstellen der Bayerischen Schlösserverwaltung, zahlen für ein Foto, bei dem wir noch gar nicht wissen, ob wir es verkaufen können. Der Käufer meines Fotos müsste dann wiederum die Nutzung darlegen und nochmals für die Reproduktion bezahlen. Erstens wird sich kein Käufer für solche Fotos mehr finden, denn kaum eine Redaktion wird sich zusätzlich Arbeit und Kosten aufhalsen und zudem werden die Berufsfotografen, die indirekt auch für die Schönheit Oberbayerns mit ihren Fotos in Büchern, Zeitschriften werben und damit auch Touristen anlocken, aufgrund der zukünftigen Gebühren noch ärmer. Ob das im Sinne der Bayerischen Schlösserverwaltung ist, bezweifle ich. Ich kann wirklich gut verstehen, wenn das Fotografieren in Schlössern, Parkanlagen für gewerbliche Zwecke verboten ist. Aber wenn es um die freie Natur geht und ich mir in der Zukunft überlegen muss, ob ich den einen oder den anderen Baum/See/Fluss noch ablichten darf, dann kommen mir die Tränen. Ich finde, wenn solche Verbote ausgesprochen werden, dann müssen diese nicht nur für uns gelten, sondern auch für die Japaner, Inder, Chinesen usw. Dann muss auch dafür gesorgt werden, dass die illegale Verbreitung von Fotos in diesen Ländern unterbunden wird. Es gilt, gleiches Recht für alle und das einzufordern, kann für die Schlösserverwaltungen sehr teuer werden.
Vielleicht steht dann in der Zukunft an den oberbayerischen See an jeder Ecke ein Schild mit der Aufschrift: Achtung, das Fotografieren für gewerbliche Zwecke ist ohne Genehmigung verboten. Achtung, auch Internetforen sind öffentlich und das Veröffentlichen von Fotos in www ist ebenfalls untersagt. Ob das gut ankommt bei den Touristen, bezweifle ich. Ich glaube, es wird eher einen Sturm der Entrüstung geben.

Hoffentlich bleiben die Bayerischen Staatsforsten vernünftig, sonst muss ich hier um meinen schönen Bayerischen Wald auch noch bangen. Bin froh, dass ich eine Niederbayerin bin. Und zwar oane mit Leib und Seele!

LG Evi
 
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 01. Dezember 2014, 09:50:30
ich verkaufe meine fotos nicht. nie. punkt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 01. Dezember 2014, 11:17:42
Aber wenn es um die freie Natur geht und ich mir in der Zukunft überlegen muss, ob ich den einen oder den anderen Baum/See/Fluss noch ablichten darf, dann kommen mir die Tränen.
LG Evi

Ich denke, auch das ist nicht im Sinne des Verfassers.
Hier wird etwas hochgebauscht, was seit zig Jahren existiert und wodurch auch noch niemand seinen Job verloren hat.
Es hat auch nichts damit zu tun... was mir hier immer gesagt wird: moralisch... usw. . Für Berufsfotografen ist das der Alltag. "Man geht damit um"... und man kann es auch, ganz ohne irgendwelchen Gesetzen zu nahe zu kommen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Eva am 01. Dezember 2014, 11:24:51
Neu ist halt, dass viele Privatleute das Internet (Foren, Social media) als Teil ihres Privatlebens erleben. Und dass das für juristische Fragen durchaus nicht als Privatsache sondern als Öffentlichkeit gewertet wird.

Ich fände es auch schon eine Einschränkung meines Privatvergnügens, wenn von Planwerk keine schönen Chiemseebilder mehr kommen oder anderes aus der Naturfotografie in der Schublade bliebe.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 01. Dezember 2014, 11:28:13
Aber wenn es um die freie Natur geht und ich mir in der Zukunft überlegen muss, ob ich den einen oder den anderen Baum/See/Fluss noch ablichten darf, dann kommen mir die Tränen.
LG Evi

Ich denke, auch das ist nicht im Sinne des Verfassers.
Hier wird etwas hochgebauscht, was seit zig Jahren existiert und wodurch auch noch niemand seinen Job verloren hat.
Es hat auch nichts damit zu tun... was mir hier immer gesagt wird: moralisch... usw. . Für Berufsfotografen ist das der Alltag. "Man geht damit um"... und man kann es auch, ganz ohne irgendwelchen Gesetzen zu nahe zu kommen.

In der Sanssouci-Sache war das offenbar nicht der Fall, und seit der Urteilsverkündung des BGH und der Ablehnung des Verfassungsgerichts, sich mit dieser Rechtsauffassung befassen zu wollen, gibt es eben diese Debatten, ab wann man "irgendwelchen Gesetzen zu nahe" kommt.

Aber es ist beruhigend, dass du es besser weißt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Rüttelplatte am 01. Dezember 2014, 11:32:32
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist warum darf ich als Bürger dieses Staates in dem ich brav meine Steuern zahle, Staatseigentum welches somit auch mein Eigentum ist nicht ablichten und damit tun und lassen was ich will? Anders sieht das natürlich bei Privatbesitz aus.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Gartenplaner am 01. Dezember 2014, 11:50:38
...
Aber es ist beruhigend, dass du es besser weißt.

Hm...sachlich?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 01. Dezember 2014, 22:56:13
Hm...sachlich?

Lass' den Quatsch einfach, ok?

Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Frank am 01. Dezember 2014, 23:14:52
Ich lese die ganze Debatte hier mit großem Interesse und bin ob der von mir zunächst vermuteten eigentlichen "Einigkeit" in der Sache im Forum doch recht entsetzt über den Umgangston untereinander. :-[

Nun aber zum Thema: Wenn ich bedenke, was seinerzeit beim Ablichten von privaten Strassenansichten durch die bekannte ...map... entstand, ist es womöglich eher noch harmlos, dass es Fotografiergebote hat.

Und wenn jemand den "Präsentierer" der privaten und nicht gewerblichen Fotos hier im Forum entsprechend fragt/mahnt, könnte man ja auf Wunsch pixeln....!

Ich bleibe beim Herzeigen von Fotos und verlege mich deshalb nicht nur auf Makros.

Ganz liebe, wohlgesonnene, womöglich naive und unjuristische Grüße

Frank



Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Gartenplaner am 01. Dezember 2014, 23:33:54
OT
Hm...sachlich?

Lass' den Quatsch einfach, ok?

Thomas

Sorry, geht nicht solange solcher "Quatsch" passiert.

Wer darüber jammert, daß ja gar keine richtigen Diskussionen über kontroverse Themen mehr möglich wären, weil sie regelmäßig zu Streit eskalieren und im Keller verschwinden und ein klagendes "Nicht schon wieder" als Signatur hat, dem sollte schon klar sein, daß die Keimzellen fruchtlosen Gezänks in überflüssigen Sticheleien liegen können und hier meistens auch liegen.
OT Ende


Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 02. Dezember 2014, 09:27:18
Toto und ich sind offenbar sehr unterschiedlicher Auffassung, und ich bin der Meinung, dass sie die Sache aus einem falschen Blickwinkel betrachtet (sie umgekehrt vermutlich auch).

Aber: Es geht dabei immer noch um das Thema des Threads.

Hast du dazu auch etwas beizutragen? Dann solltest du es sagen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 02. Dezember 2014, 10:03:13
Also.........wir haben hier im Fotografieforum so gut wie nie Streit und wer Streit sucht, soll sich bittschön woanders austoben.
Ich glaube, wir kommen in unserer Diskussion nun sowieso nicht mehr weiter. Wir bräuchten jemanden, der den Mumm hat, bei diesen stattlichen Verwaltungen anzurufen und eine klare Stellungnahme zu erbitten. Diese Stellungnahme sollten wir hier auch veröffentlichen dürfen. Aber da liegt der Hund begraben. Es ist und bleibt auch für die staatlichen Schlösser.....verwaltungen ein schwieriges Thema und deswegen halten sie sich bedeckt und antworten einfach nicht auf unsere detaillierten Anfragen. Es will sich keiner in die Nesseln setzen und meist wird halt nur auf die Homepage verwiesen. Es sind nicht nur die Bayern betroffen, auch Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, Sachsen, Thüringen, Berlin-Brandenburg etc. Mit Ausnahme der Oberbayern sind jedoch keine Seen von dieser Regelung betrofffen, sondern "nur" Schlösser, Parkanlagen, Bäder, Ruinen, Zechen, Bibliotheken, Abteien etc. All das kann ich alles noch sehr gut verstehen, nachvollziehen und irgendwo auch gutheißen. Was mir ganz große Sorgen bereitet, sind die Auflagen bei den Seen. Ich hoffe, dass die Oberbayern nicht Vorbild für die Ostseeküste, Nordseeküste, Bayerischer Wald etc. werden. Es wäre ein Jammer, wenn der gewerbliche Fotograf in der Zukunft auch dort nicht mehr ohne Genehmigung fotografieren dürfte. Wenn das Schule macht, na dann servus und gute Nacht. Dieses Seen-Verbot ist meine ganz große Sorge :-\ :'( :'( :'(. Das geht mir einfach zu weit. Ich glaube, es wird keine Abmahnung an Forenbetreiber verschickt, die das Zeigen von Fotos von "verbotenen" Objekten zu rein privaten Zwecken erlauben. Obwohl dies rein juristisch gesehen (wenn man dieses Verbot streng auslegt) auch geahndet werden müsste. Dann wären alle dran: FC, Naturfotografenforum, Flickr und und und. Dann müssten diese Verwaltungen Sonderschichten einlegen um das alles einzuklagen. Nein, es geht nach meinem Ermessen darum, dass die gewerblichen Fotografen zahlen müssen und damit die Staatskasse gefüllt wird. Somit bleiben diese Gesetze wischiwaschi und Gummiparagraphen, die sich dehnen lassen. Wie schon erwähnt, wird BMW sicher sofort zur Kasse gebeten, wenn sie das neueste Modell vor den Chiemsee für Werbezwecke ohne Genehmigung ablichten. Der private Fotograf, der sein Foto vom Königsee in einem Fotoforum zeigt, wird ziemlich sicher in der Zukunft auch nichts zu befürchten haben.

So sehe ich das. Ich verdonnere lediglich das Seen-Verbot. Daran habe ich als Naturliebhaberin sehr schwer zu knabbern. Es verdirbt mir schlicht und einfach die Freude dort noch zu fotografieren. Ich bewege mich nicht gerne auf Glatteis, will alles ordentlich und legal geregelt haben und darum werde ich in der Zukunft lieber meine Fotoreisen an die Ostsee verlegen und hoffen, dass die im hohen Norden vernünftig bleiben. Außerdem ist es mir einfach zu zeitraubend, vor jeder Fotoreise eine Genehmigung einzuholen. Das wird Papierkram ohne Ende.

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 02. Dezember 2014, 10:09:38
Um die Geschichte mal etwas zu beruhigen und nach vollständigem Lesen des angegebenen links:

Nicht jedes Amateurfoto ist
1. zur Veröffentlichung gedacht,
2. auch bei Veröffentlichung im Netz für eine Bildagentur überhaupt interessant und
3. führt nicht veröffentlichte Foto zu einem Prozess beim BGH.

Berufsfotografen wissen, welche Genehmigungen sie einzuholen haben. Zumeist gibt es dafür auch Verträge mit dem Eigentümer. Eine einfache Fotogerlaubnis erhält man ohnehin... ob nun mit Einschränkung von bestimmten Bereichen oder ohne (siehe z.B. Nofretete).

Wenn Amateure nun jedoch ihre Fotos speziell für eine Bildagentur fertigen, werden sie wie Berufsfotografen behandelt. Denn sie nutzen natürlich auch das URG zu ihrem Vorteil ... warum also das eine nutzen wollen (mit Tantiemen) und das andere ablehnen?
Das wäre ein Widerspruch in sich.

Das Wort "Amateure" soll in diesem Fall keine !!! Wertung sein, sondern nur diejenigen bezeichnen, die gelegentlich ein Bild an eine Agentur verkaufen. Wenn sie damit Geld verdienen (ob nun wenig oder mehr, bleibt egal), werden sie nach den bestehenden Gesetzen behandelt.

Was ist jetzt eigentlich das Problem?

Ein Fotograf in der näheren Umgebung machte einen Bildband für eine Stadt, speziell mit denkmalgeschützten Gebäuden innen und außen. Niemand hat ihm das Fotografieren verwehrt, ob es nun Privatbesitz war oder nicht. Die Stadt freute sich, der AG und AN freuten sich... alle glücklich. Und selbst wenn er eine Genehmigung hätte "kaufen" müssen, wäre er sicherlich nicht daran zugrunde gegangen. Im Übrigen: nicht alles läßt sich in Euro und Cent aufrechnen. Ein gewisser Idealismus sollte schon zu den Voraussetzungen gehören.
Ob nun Touristen/Amateure o.dgl. diese Denkmäler parallel fotografierten, interessiert doch niemanden! Und mal ehrlich: wieviel von den parallel fotografierten Bildern werden denn tatsächlich veröffentlicht... oder sind so gut, daß sie eine Konkurrenz wären... und selbst wenn damit Geld verdient würde... dann würde das o.a. zutreffen. Wieviele würde das tatsächlich betreffen ???

 

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 02. Dezember 2014, 10:15:09
... Was ist jetzt eigentlich das Problem? ...

die idee, dass landschaft bzw. natur nicht für alle und alles frei verfügbar, fotografierbar, zeigbar, teilbar, vermarktbar ist.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 02. Dezember 2014, 10:25:23
Unter juristischen Aspekten finde ich diese Fotografierverbote völlig in Ordnung. Bei Landschaften zwar auch, halte es aber für absolut übertrieben. Was fehlt, ist eine klare Definition des Begriffs „gewerblich“. In der allgemeinen Bewertung wird wohl immer eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Von daher ist Totos Argumentation bezüglich des Forums nicht von der Hand zu weisen.

Für das Forum ist aber m.E. ein weiterer Aspekt wichtig: Es gibt nicht selten auch ein absolutes Verbot, ohne die Beschränkung auf gewerbliche Fotografen. Derartige, hier eingestellte Bilder können ebenfalls juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer hält sich schon immer sklavisch an dieses rot durchgestrichene Kamerasymbol? Ich jedenfalls oft nicht.

Wenn es gestattet wird, dass Eigentümer ihr Eigentum vor der Vermarktung durch Bildmaterial schützen dürfen, dann muss das in unserem Rechtssystem für alle Eigentümer statthaft sein (Private, Stiftungen, Firmen, Öffentliche Hand) und für das gesamte Eigentum (Gebäude, Inneneinrichtung, Gelände).
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 02. Dezember 2014, 10:29:01
Wir bräuchten jemanden, der den Mumm hat, bei diesen stattlichen Verwaltungen anzurufen und eine klare Stellungnahme zu erbitten. Diese Stellungnahme sollten wir hier auch veröffentlichen dürfen.

Mach es doch einfach, das sollte doch nicht so schwierig sein. Vielleicht kommt eine aussagefähige Antwort.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 02. Dezember 2014, 10:33:36
... Was ist jetzt eigentlich das Problem? ...

die idee, dass landschaft bzw. natur nicht für alle und alles frei verfügbar, fotografierbar, zeigbar, teilbar, vermarktbar ist.

Ja nun... das ist wohl so... und ist in einer Gesellschaft, auf Privateigentum beruhend, nicht ungewöhnlich.
Betritt man in den USA ein Stk. Privatland, das lediglich mit einem winzigen Schild und ohne Zaun gekennzeichnet ist, kann man damit rechnen, daß geschossen wird... schlimm, aber Realität.

OT: wenn ich nicht sehr irre, wird nach wie vor Körperverletzung geringer geahndet als Diebstahl ??? Ich lasse mich gern eines Besseren belehren

Als da wäre noch ein mögliches alternatives handling für solche Fälle - sprich: Seen, Natur etc.
Wenn man also denjenigen weiß, der die Genehmigungen erteilt (Behörde oder Einzelperson), nimmt man sich ein paar der schönsten bisher gefertigten Bilder (große exquisite Abzüge mit ©-Angabe versteht sich) und redet mit demjenigen. Erklärt die Absichten, bittet darum, wann immer fotografieren zu dürfen (aufgrund des Wetters z.B.)... schenkt ihm die Abzüge, ist gern bereit noch mehr zu zeigen oder auch zu überlassen, Nutzungen freizugeben und, und, und... und vielleicht bekommt man sogar einen Auftrag, weiter zu fotografieren, dokumentieren etc. Persönliche Vorstellung, Vertrauen befördern...
Ich möchte den sehen, der trotzdem mit einem "gesetzestreuen Nein" antwortet.
Immer geht es um Verständigung und Eitelkeiten.... und nicht die Ausrede: es könnte etwas sein, was ich noch nicht fotografiert habe, woanders, in anderen Schlössern usw. ... Fragen kostet meistens nichts.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 02. Dezember 2014, 13:46:18
Mach es doch einfach, das sollte doch nicht so schwierig sein. Vielleicht kommt eine aussagefähige Antwort.
Toto, habe ich schon gemacht und auch soeben eine sehr ausführliche und freundliche Antwort bekommen. Ich habe gerade angefragt, ob ich diese veröffentlichen darf. Ich muss die Antwort erst abwarten. Ich mach nix, was verboten ist, sonst wird am End noch amerikanische Justiz angewandt :P ;)

Spaß beiseite, eine Preisliste hat man mir gleich mitgeschickt.
Diese ist auch auf der website der BSV ganz öffentlich einzusehen. Idealismus und Nettigkeit allein ist hier nicht gefragt. Das mag in bestimmten Fällen zutreffen, aber hier müsstest auch du bezahlen.

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 02. Dezember 2014, 14:01:49
Das lese ich nichts von Genehmigung fürs Fotografieren... sondern nur Reproduktionsrechte ??? "Preisliste für Fotoverkauf, Ausleihe und Reproduktion"... Fotogenehmigung?

"Nett formuliert"... schlußendlich Alltag. Wenn die Verwaltung es so wünscht, läßt sich eben nichts regeln - ob man es gut findet oder nicht. Sie dürfen das so bestimmen und werden Ihre Gründe dafür haben.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 02. Dezember 2014, 14:03:28
"Fotogenehmigung

Für Innen- und Außenaufnahmen der Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung benötigen Sie grundsätzlich eine (kostenpflichtige) Fotogenehmigung. "


Und im Antragsformular (pdf) heißt es dann:

"Antrag auf Erteilung einer Fotogenehmigung...

Ort (Schloss, Burg, Residenz, Gartenanlage, See)...

Außenaufnahmen
Angabe der genauen Lage"


(Ist im Thread weiter vorne schon mal zitiert, offenbar aber untergegangen).

Eben das war doch Ausgangspunkt der ganzen Debatte, dass Evi hier ausgeführt hatte, dass zum Fotografieren der meisten großen Seen in Bayern eine Genehmigung erforderlich sein soll.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 02. Dezember 2014, 14:09:03
Tja nun... wenn das so ist, nützt es auch nichts, sich darüber aufzuregen.
Irgendeinen Grund werden sie haben. Geldnot? ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 02. Dezember 2014, 14:14:22
Siehste, und genau da unterscheiden sich unsere Auffassungen.

Ich find's keine Lappalie, die man mit einem "Was soll's" abtun sollte, wenn das Fotografieren eines Sees der Genehmigung bedarf.

Wenn es um das Befahren der Zuwege ginge, die Schonung des Seeufers, Naturschutzaspekte oder etwas Anderes in der Richtung, das fände ich nachvollziehbar, um zu verhindern, dass zu irgendwelchen Fotoshootings ein Haufen Equipment durch den Wald gefahren wird.

Aber so, pauschal, einen See zum genehmigungspflichtigen Fotoobjekt zu deklarieren???



Die Problematik dieses Anspruchs der Verwaltung und ein wenig zu den Hintergründen kann man übrigens hier nachlesen:

"Schutzgüter in der Filmkulisse"
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 02. Dezember 2014, 16:48:23
Nun habe ich die Erlaubnis erhalten, die Stellungnahme eines Sachverständigen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen. Fand ich seeeehr freundlich und ich bedanke mich auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich :D.
Achtung, ihr braucht etwas Durchhaltevermögen, denn jener Herr hat sich wirklich Mühe gegeben.

LG Evi

Bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir unsere Bedingungen für das Fotografieren in den Objekten der Schlösserverwaltung nicht seit kurzem geändert haben. Der Bedarf einer Fotogenehmigung bzw. einer Reproduktionsgenehmigung für auf unserem Grund entstandene, gewerbliche Aufnahmen ist bei uns eine konsolidierte Praxis, die zunächst auf einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz basiert. Ich zitiere aus einer früheren Mitteilung:

„Die Bayerische Schlösserverwaltung ist - ebenso wie alle anderen Museen oder Sehenswürdigkeiten in Bayern - gehalten ist, für eine GEWERBLICHE Verwertung der Kunstgegenstände in ihrem Besitz eine entsprechende Reproduktionsgebühr zu erheben und zwar unabhängig davon, ob das Foto von eigenen Fotografen erstellt worden ist oder nicht. Diese Handhabung basiert auf einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 25.06.1992, die der Schlösserverwaltung mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.07.993 mit der Bitte um künftige Beachtung mitgeteilt worden ist. Die Zulässigkeit einer solchen Reproduktionsgebühr ist vom Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung vom 20.09.1974 - veröffentlicht in der Neuen juristischen Wochenschrift 1975 S. 778ff festgestellt worden. Der BGH stellt fest, dass es das natürliche Recht jedes Eigentümers - hier eines Museums - ist, den gewerblichen Nutzen aus seinem Eigentum zu ziehen.“

So möchte ich hier aber auch eine neuere Stellungnahme unserer Rechtsabteilung einführen:

„Der Freistaat Bayern ist Eigentümer sowohl des Englischen Gartens als auch der bayerischen Seen. Ihm stehen damit alle Rechte eines Eigentümers zu. Einen solchen Grundsatzfall hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Dezember 2010 entschieden. Klägerin war die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg. In dem Fall hatte eine Fotoagentur Fotos von den Objekte der Klägerin angefertigt und wollte diese gewerblich nutzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass „die Klägerin nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB von der Beklagten verlangen [kann], dass diese keine Fotos verwertet, die ohne ihre Genehmigung innerhalb der von ihr verwalteten Anwesen aufgenommen wurden." (BGH. AZ V ZR 45/10, zu finden beispielsweise auf www.bundesgerichtshof.de). „Die Verwertung verletzt dann nämlich entgegen der Annahme des Berufungsgerichts das Grundstückseigentum der Klägerin". Der BGH führt aus, das Eigentum an einem Grundstück werde „durch (das Aufnehmen) und die Verwertung von Fotografien von auf ihm errichteten Gebäuden und auf ihm angelegten Gartenanlagen und Parken beeinträchtigt, wenn das Grundstück zur Anfertigung solcher Fotografien betreten wird.“ Zwar liegt nach dem Urteil eine solche Beeinträchtigung dann nicht vor, wenn das Foto nicht von dem Grundstück aus gemacht wird. Der Bundesgerichtshof beruft sich hier auf den schon oben angesprochenen § 59 UrhG. Der ist zwar eigentlich nicht einschlägig, aber „die urheberechtliche Freistellung soll nicht eigentumsrechtlich unterlaufen werden können." Weiterhin erläutert der Bundesgerichtshof, dass „dieser Gesichtspunkt [...] aber nicht [greift], wenn das Gebäude oder der Garten - wie hier – nicht von allgemein zugänglichen Stellen, sondern von dem Grundstück aus, auf dem sie sich befinden, fotografiert werden (sollen). Dann hängt die Möglichkeit, das Gebäude oder den Garten zu fotografieren, entscheidend davon ab, ob der Grundstückseigentümer den Zugang zu seinen Grundstück eröffnet und unter welchen Bedingungen dies geschieht." Der Grundstückseigentümer „ist nicht gezwungen, den Zugang zu seiner Grundstück nur vollständig zu gestatten oder vollständig zu versagen. Er kann ihn auch eingeschränkt öffnen und sich etwa das Fotografierens eines Anwesens und die Verwertung solcher Fotografien vorbehalten." Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ein Grund, davon abzuweichen, besteht nicht. Dass die Parkanlage frei zugänglich ist, spielt keine Rolle - der Bundesgerichtshof führt hierzu aus: „Die Verwertungsbefugnis der Klägerin hängt auch nicht davon ab, ob sie [ ... ] jedermann freien Zutritt zu den von ihr verwalteten Parkanlagen gewährt und ob diese Parkanlagen lückenlos eingefriedet sind oder nicht. [...] der Grundstückseigentümer [kann] einer Verwertung von Abbildern seines Grundbesitzes zwar nicht entgegentreten, soweit sie von öffentlich zugänglichen oder anderen Stellen außerhalb des Grundstücks aus angefertigt wurden. In diesem Sinne öffentlich zugänglich sind die Parkanlagen der Klägerin aber nicht [...]. Der tatsächlich freie Zugang zu diesen Parkanlagen beruht auf einer Entscheidung der Klägerin, die sich jederzeit ändern kann.“

Unsere Rechtsabteilung hat sich eingehend mit dem Urteil auseinandergesetzt und unter den Fachkollegen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlösserverwaltungen intensiv diskutiert, weil sie die hohe Relevanz auch im Hinblick auf die Öffentlichkeit erkannte. Dieses Urteil, das zwar die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg betrifft, ist ihrer Ansicht nach direkt auch auf die Bayerische Schlösserverwaltung und damit auf die hier fraglichen Objekte anwendbar. Das Verbot des Fotografierens zu gewerblichen Zwecken beziehungsweise die Abhängigkeit von einer Genehmigung ist demnach zulässig.“

 

Soweit die juristische Argumentation. Wenn Sie noch Fragen dazu haben, können sich auch direkt mit unserer Rechtsabteilung in Verbindung setzen.

 

Jetzt aber konkret zu Ihren Fragen:

- In allen Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung gilt den Bedarf einer Fotogenehmigung für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen: Schlösser, Gärten, Parks und Seen inklusive. Über die genaue Grenze des jeweiligen staatlichen Grundstücks können Sie sich bei unseren Außenverwaltungen informieren. Aufnahmen von außerhalb des Grundstücks sind nicht genehmigungspflichtig.

- Auf unsere Homepage www.schloesser.bayern.de finden Sie die komplette Liste der Objekten, die in der Zuständigkeit der Bayerischen Schlösserverwaltung fallen und für die eine Fotogenehmigung notwendig ist.

- Nachdem der letzte Urteil die vorherige Rechtsprechung sowie unsere ständige Praxis im Grunde nur bestätigt, ändert sich dabei nichts. Auch die Verwertung von Fotos, die davor entstanden sind, bedurfte und bedarf der Genehmigung der Bayerischen Schlösserverwaltung.

- Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig. Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. Die Preise in der angehängten Liste sind bis Ende des Jahres gültig. Ab 2015 wird eine neue Preisliste in Kraft treten, die gerade bearbeitet wird und dann auf unserer Homepage zu finden sein wird.

- Weitere Informationen zum Fotowesen und das Antragsformular für die Fotogenehmigung finden Sie unter: http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/index.htm

 

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Nächste Antwortmail:
selbstverständlich dürfen Sie mein Schreiben in Ihrem Foto-Forum veröffentlichen. Das hilft uns vielleicht auch bei der allgemeinen Aufklärung eines rechtlichen Standpunktes, der vielen leider nicht bewusst ist.

Sofern Sie einen See z.B. von einer städtischen Seepromenade oder von einem angrenzenden privaten Grundstück fotografieren, liegt dies nicht in unserer Zuständigkeit (Panoramafreiheit). Wie ich Ihnen aber schon geschrieben habe, Informationen zu den genauen Grenzen des jeweiligen Grundstücks erhalten Sie bei unseren Außenverwaltungen: http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/ueberuns/organis/org_av.htm. Mir liegen diese Informationen leider nicht vor.

Mir ist leider bewusst, dass sich viele es mit unseren Bedingungen schwer tun (oft auch nur mit dem Prinzip). Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir täglich Fotogenehmigungen ausstellen und dabei stets versuchen das Prozedere so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Die Antragstellung ist einfach und kostenlos und wir sind generell in der Lage nach kurzer Zeit eine verbindliche Auskunft zu erteilen.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 02. Dezember 2014, 17:09:17
Demnach obliegt mir als Fotograf also die Pflicht, im Voraus zu ermitteln, wo in der freien Landschaft die unsichtbare Grenze des Grundstücks der Bayerischen Schloss- und Seenverwaltung liegt. Nun denn.

Wie gesagt, die Rechtsauffassung wird hier aus anderer Sicht beleuchtet:
"Schutzgüter in der Filmkulisse"
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 02. Dezember 2014, 17:14:27
konkret nach einer (nicht-gewerblichen) "veröffentlichung" von fotos in einem gartenforum im internet hattest du offenbar nicht nachgefragt? ich dachte eigentlich, das wäre für die allermeisten hier von allergrößtem interesse...
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 02. Dezember 2014, 17:20:27
Dazu habe ich eine Anfrage gestellt, aber bislang keine Antwort bekommen.

Was ich an der oben geschilderten Vorgehensweise bemerkenswert finde:

Ich soll also herausfinden, ob ich mich in der freien Landschaft, in der kein Schild o. Ä. steht, gerade auf dem Gelände der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung befinde und folglich eine Genehmigung beantragen muss, wenn ich Fotos machen möchte oder gemacht habe.

Ah ja.

Wenn man also denjenigen weiß, der die Genehmigungen erteilt (Behörde oder Einzelperson), nimmt man sich ein paar der schönsten bisher gefertigten Bilder (große exquisite Abzüge mit ©-Angabe versteht sich) und redet mit demjenigen. Erklärt die Absichten, bittet darum, wann immer fotografieren zu dürfen (aufgrund des Wetters z.B.)... schenkt ihm die Abzüge, ist gern bereit noch mehr zu zeigen oder auch zu überlassen, Nutzungen freizugeben und, und, und... und vielleicht bekommt man sogar einen Auftrag, weiter zu fotografieren, dokumentieren etc.

Na, dann lies nochmal in dem Link nach, wie die Verwaltung das konkret handhabt: 50 Euro für ein einzelnes Foto, plus 105 Euro Reproduktionsgebühr, ein Belegexemplar des Buches und des Fotos, außerdem ist die Fotografie der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unentgeltlich und unbegrenzt zur freien Nutzung in deren eigenen Publikationen zur Verfügung zu stellen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Jule69 am 02. Dezember 2014, 17:45:02
Vielleicht unqualifiziert zwischendurch, aber ich finde das einfach zum *:-X
* Wo finde ich nur das Brechzeichen....
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 02. Dezember 2014, 17:45:07
@ brissel: wenn du bei allem tun ansonsten auch jede vorhandene rechtsvorschrift beachtest, dann solltest du das wohl so machen.

immer noch aber geht es hier aber um gewerbliches fotografieren (und verwerten), und für diejenigen, die ihre/seine fotografien geplant gewinnbringend verkaufen möchten, finde ich es nun nicht völlig vermessen, sich vorab auch mit den motivobjekten ein klein wenig auseinanderzusetzen.

blöd nur, dass ja nun nicht alles geplant abläuft (wie z.b. auftragsweises fotografieren/filmen für eine buch- oder eine filmproduktion) und noch blöder, wenn auch private veröffentlichungen in einem onlineforum ein problem wären (was wir noch nicht wissen)...
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 02. Dezember 2014, 18:02:00


Jetzt aber konkret zu Ihren Fragen:

- In allen Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung gilt den Bedarf einer Fotogenehmigung für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen: Schlösser, Gärten, Parks und Seen inklusive. Über die genaue Grenze des jeweiligen staatlichen Grundstücks können Sie sich bei unseren Außenverwaltungen informieren. Aufnahmen von außerhalb des Grundstücks sind nicht genehmigungspflichtig.

- Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig. Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. Die Preise in der angehängten Liste sind bis Ende des Jahres gültig. Ab 2015 wird eine neue Preisliste in Kraft treten, die gerade bearbeitet wird und dann auf unserer Homepage zu finden sein wird.
 

Sofern Sie einen See z.B. von einer städtischen Seepromenade oder von einem angrenzenden privaten Grundstück fotografieren, liegt dies nicht in unserer Zuständigkeit (Panoramafreiheit). Wie ich Ihnen aber schon geschrieben habe, Informationen zu den genauen Grenzen des jeweiligen Grundstücks erhalten Sie bei unseren Außenverwaltungen: http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/ueberuns/organis/org_av.htm. Mir liegen diese Informationen leider nicht vor.


Das ist ja wohl echt ein Witz. Ich könnt ko...

dh jede Veröffentlichung eines Seephotos ist genehmigungspflichtig, wenn es vom Grund der BSuSV aufgenommen wurde. Das musst Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen. Bin ehrlich gesagt etwas erschüttert. :P




Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 02. Dezember 2014, 18:55:31
Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht. Stative sind schon mal gar nicht erlaubt... und, und, und...

Na, dann lies nochmal in dem Link nach, wie die Verwaltung das konkret handhabt: 50 Euro für ein einzelnes Foto, plus 105 Euro Reproduktionsgebühr, ein Belegexemplar des Buches und des Fotos, außerdem ist die Fotografie der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unentgeltlich und unbegrenzt zur freien Nutzung in deren eigenen Publikationen zur Verfügung zu stellen.

Stimmt. Nachlesen hilft. Denn soweit ich entziffern konnte, gibt es auch Rabatte ??? bis zu 50% oder frei verhandelbar...

Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 02. Dezember 2014, 19:44:02
Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht.


Die spinnen, die Deutschen. ::)

Das ist nicht auf die Deutschen beschränkt. Panoramafreiheit.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 02. Dezember 2014, 20:03:23
blöd nur, dass ja nun nicht alles geplant abläuft (wie z.b. auftragsweises fotografieren/filmen für eine buch- oder eine filmproduktion) und noch blöder, wenn auch private veröffentlichungen in einem onlineforum ein problem wären (was wir noch nicht wissen)...


Zwerggarten, ja du hast recht, da wäre noch eine Stellungnahme interessant. Würdest du da anfragen? Aus welchem Bundesland kommst du? Ich gebe dir dann einen Link, wo du anfragen kannst. Ich möchte jenen freundlichen Herrn jetzt nicht gerne nochmals die Zeit stehlen. Also, würdest du das tun? Wäre super

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 02. Dezember 2014, 20:07:30
warum möchtest du das ausgerechnet an jemanden delegieren, der diesen thread zwar interessant findet, aber die relevanz für nichtgewerbliche fotografie bezweifelt? außerdem, bristlecone hat doch schon angefragt. :)

in meinem profil steht, dass ich in berlin lebe.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 02. Dezember 2014, 20:43:58
Zwerggarten, ich weiß, dass Bristlecone schon gefragt hat. Er hat jedoch die bayerische Schlösserverwaltung angeschrieben und noch keine Antwort erhalten. Ich dachte mir, es wäre interessant zu erfahren, was ein anderes Bundesland dazu sagt. Ich glaube nämlich, dies ist eine sehr brenzlige, schwer zu beantwortende Frage. In deinem Fall wäre www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest. Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen 8) ;) :P
Nix für ungut, Zwerggarten.

LG Evi
 
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 02. Dezember 2014, 21:29:06
.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 02. Dezember 2014, 21:46:20
Joo, Punkt.

Bin erschüttert über die Reaktion der BSuSV. Unglaublich.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 02. Dezember 2014, 22:19:16
Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein? ::)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 02. Dezember 2014, 22:25:27
Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein? ::)

Kaum jemand wird daran gehindert, seine Erinnerungsfotos zu machen. Oder hat hier einer von den Amateuren jemals einen Cent gezahlt? Warum sollen Berufsfotografen, die Geld mit diesen Fotos verdienen (wollen), besonders schutzwürdig sein?

Außerdem: Bei der Erhebung dieser Gebühren geht es ja wohl in erster Linie um eine minimale Senkung der Kosten für diese Objekte. Oder glaubt hier jemand, dass damit ein Reibach gemacht wird?

Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 02. Dezember 2014, 22:45:59
Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.

Möglich. Aber das ändert nichts am Grundsatz. Offenbar muss aus jedem Eigentum Geld gemacht werden. Das nennt sich "Freiheit".
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 02. Dezember 2014, 22:51:03
Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.
Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: joachim am 02. Dezember 2014, 22:57:58
Wenn man sich nicht aufregen darf, dann sähe jeder Thread so aus , ... gut.. find ich auch etc. das wäre langweilig :) :)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 02. Dezember 2014, 23:02:45
Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.
Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klar. fars halt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 07:18:06
... In deinem Fall wäre www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest.

oh, das ist schon etwas komplizierter: die grün berlin gmbh ist nur für eine handvoll parkanlagen bzw. grünflächen zuständig, und die allermeisten davon befinden sich in landeseigentum, und hier im facheigentum der jeweiligen bezirksämter. manche öffentlichen grünflächen sind aber auch privateigentum oder gehören der bundesrepublik deutschland, wieder andere der stiftung preußische schlösser und gärten.

Zitat
Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen 8) ;) :P

kneifen würde ich das nicht nennen, ich habe vielmehr aus erfahrung ein eher ungutes gefühl mit dieser initiative... ich sage es mal so: wer viel fragt, bekommt viel antwort. :P

auch eine verwaltung, die bisher keine ressourcen auf das thema verwendet hat und das vielleicht auch in zukunft nicht vorhat(te), wird nicht entgegen einer allgemeinen rechtslage schriftlich einen freibrief für einen abweichenden umgang ausstellen. eher im gegenteil wird zur absicherung entweder allgemeines blabla formuliert oder (gezwungenermaßen) ganz offiziell die zuvor so nicht reklamierte rechtslage verlautbart und somit festgezurrt. :-\

für die öffentlichen grünanlagen in berlin ist es meines wissens so, dass gewerbliches filmen und fotografieren eigentlich genehmigt werden muss (in jedem fall dann, wenn dafür fläche benötigt wird bzw. für andere gesperrt werden soll), aber auch hier ist derzeit unklar und kaum kontrollierbar, wie das mit einzelnen fotografi ist, die eigentlich nur durch den park spazieren, ihre bilder aber später verwerten wollen. ich würde sagen: bei professionellem verwertungsinteresse wird spätestens der landesrechnungshof darauf drängen, auf mögliche einnahmen für das notorisch klamme land berlin (durch gebühren bzw. entgelte) nicht zu verzichten. was die grün berlin angeht weiß ich auch ohne nachfrage aus den medien, dass sie gewerbliches fotografieren z.b. auf dem tempelhofer feld (mindestens im einzelfall) nicht ohne genehmigung duldet. ob die stiftung preußische schlösser und gärten gewerbliches fotografieren z.b. des wannsees aus ihren parkanlagen heraus in irgendeiner weise speziell verfolgt, verfolgen will oder verfolgen könnte, ist mir allerdings nicht bekannt. und ob nachfragen da viel hilft, bezweifle ich (siehe oben).

Zitat
Nix für ungut, Zwerggarten. ...

auch meinerseits! ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 07:19:02
... Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klar. fars halt.

ja, und fars hat hiermit komplett recht. :P >:(
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 03. Dezember 2014, 07:23:44
... Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klar. fars halt.

ja, und fars hat hiermit komplett recht. :P >:(
Natürlich, denn es gibt Länder, wo diesem Bedürfnis unentgeltlicher Zugang gegeben wird. Wie schweinisch dann manchmal das Resultat ist, braucht hier nicht erläutert zu werden. Das abseits vom Fotografiermaut.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 07:25:03
fotografiermaut! :o ;D ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 03. Dezember 2014, 08:36:17
Straßenmaut zahlt in Österreich und der Schweiz jeder, ohne zu murren. Für den Deutschen bedeutet Maut so viel wie Wegelagerei, obgleich Maut seine absolute Berechtigung hat.

Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 03. Dezember 2014, 08:43:12
OT Immer her mit der Maut, würde das sofort bezahlen, wenn alle anderen auch latzen müssen. OT Ende.

Aber für ein Foto einer Landschaft/See, die einer Organisation gehört die vom Volk finanziert wird eine Genehmigung einzuholen, und zwar grundsätzlich?

Bald gibt es Kameras die GPS-gesteuert, mit Objekterkennungssoftware nur auslösen wenn der Fotograf auf unbedenklichem Grund steht, wetten?

Da halt ich es lieber mit Staudo. 8)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 08:51:51
Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)

So ist es. Weshalb man sich hier über ein Thema aufregt, das kaum eine Bedeutung hat (auch, weil die Behörden wohl kaum die Ressourcen haben, Verstöße gegen das genehmigungspflichtige gewerbliche Fotografieren zu verfolgen) und gerade mal eine Handvoll Fotografen betrifft, die mit derartigen Aufnahmen Geld verdienen wollen (Frage: Wie erkennt man z.B. den Starnberger See, wenn eine Ufersituation fotografiert wird und nicht gerade ein markantes Gebäude zu sehen ist?).

Wenn es jedoch um das Grundsätzliche geht (Raffgier, Kapitalismus, Abzocke, Behördenwillkür oder was auch immer), dann eignet sich dieses Thema nur sehr bedingt, da der Unterhalt all dieser Objekte Unsummen verschlingt. Tatsächlich gibt es wichtigere Themen (Maut, Soli, Energiekosten, Negativzinsen u.v.m.), oder die Frage, ob der Verwaltungsaufwand für das Genehmigungsverfahren nicht teurer ist als die hereingeholte Gebühr. Aber damit würden wir wieder ein heikles Thema berühren: die Effizienz von Behörden und Öffentlichem Dienst.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 08:55:07
@ planwerk: es-geht-um-gewerbliche-verwertung. das hat mit "finanzierung vom volk" nichts zu tun... ::)

@ fars: in der tat.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 08:56:45
Die Erhaltung der oberbayerischen Seen durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung verschlingt Unsummen?
Das wusste ich nicht, dann ist das alles natürlich etwas völlig Anderes. Ich dachte bisher immer, ein See verdankt seine Existenz der Natur - wenn's nicht gerade ein Stau- oder Baggersee ist -, und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 09:10:11
für die öffentlichen grünanlagen in berlin ist es meines wissens so, dass gewerbliches filmen und fotografieren eigentlich genehmigt werden muss (in jedem fall dann, wenn dafür fläche benötigt wird bzw. für andere gesperrt werden soll), aber auch hier ist derzeit unklar und kaum kontrollierbar, wie das mit einzelnen fotografi ist, die eigentlich nur durch den park spazieren, ihre bilder aber später verwerten wollen. ich würde sagen: bei professionellem verwertungsinteresse wird spätestens der landesrechnungshof darauf drängen, auf mögliche einnahmen für das notorisch klamme land berlin (durch gebühren bzw. entgelte) nicht zu verzichten. was die grün berlin angeht weiß ich auch ohne nachfrage aus den medien, dass sie gewerbliches fotografieren z.b. auf dem tempelhofer feld (mindestens im einzelfall) nicht ohne genehmigung duldet. ob die stiftung preußische schlösser und gärten gewerbliches fotografieren z.b. des wannsees aus ihren parkanlagen heraus in irgendeiner weise speziell verfolgt, verfolgen will oder verfolgen könnte, ist mir allerdings nicht bekannt. und ob nachfragen da viel hilft, bezweifle ich (siehe oben).

Die grundsätzliche Haltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist ja bekannt durch das Sanssouci-Urteil.

Was gruen-berlin angeht: Parkordnung - siehe dort Pkt. 5.

Und wie das vonseiten der Parkverwaltung nach Angaben in dieser Quelle ausgelegt wird:
"Wir waren in den Gärten der Welt in Berlin... haben Eintritt bezahlt und wollten ein paar Fotos von uns machen mit schönen Hintergründen... Wir informierten uns, und lasen, dass Foto- und Filmaufnahmen nicht gewerblich genutzt werden dürfen.
Soweit so gut. betraf uns ja nicht.
Wir also rein, alle brav bezahlt und wollten anfangen zu fotografieren...
die Dame von der Verwaltung sagte uns, dass wir die Bilder in keiner Weise im Internet hochladen dürfen. Selbst nicht auf einer Hobby-Seite, wo wir gerne geschossene Bilder zeigen - noch nichtmal auf einer privaten, eigene Seite oder in einem Forum."

Soweit deren Rechtsauffassung.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 03. Dezember 2014, 09:10:40
Auch die Landschaft muss in Ordnung gehalten werden. Ob dies nun über eine Fotografiermaut geschehen soll, ist hier die Frage. Da kommt sicher nicht viel zusammen. ::) ;)

So ist es. Weshalb man sich hier über ein Thema aufregt, das kaum eine Bedeutung hat (auch, weil die Behörden wohl kaum die Ressourcen haben, Verstöße gegen das genehmigungspflichtige gewerbliche Fotografieren zu verfolgen) und gerade mal eine Handvoll Fotografen betrifft, die mit derartigen Aufnahmen Geld verdienen wollen (Frage: Wie erkennt man z.B. den Starnberger See, wenn eine Ufersituation fotografiert wird und nicht gerade ein markantes Gebäude zu sehen ist?).

Wenn es jedoch um das Grundsätzliche geht (Raffgier, Kapitalismus, Abzocke, Behördenwillkür oder was auch immer), dann eignet sich dieses Thema nur sehr bedingt, da der Unterhalt all dieser Objekte Unsummen verschlingt. Tatsächlich gibt es wichtigere Themen (Maut, Soli, Energiekosten, Negativzinsen u.v.m.), oder die Frage, ob der Verwaltungsaufwand für das Genehmigungsverfahren nicht teurer ist als die hereingeholte Gebühr. Aber damit würden wir wieder ein heikles Thema berühren: die Effizienz von Behörden und Öffentlichem Dienst.

@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz:
 
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung.

Das ist der Punkt der mich als bayerischen Bürger zucken lässt.

Aber ich falle bestimmt unter nichtkommerzielle Tourismuswerbung. ;D 8)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 09:11:28
... und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.

und das können deswegen keine unsummen sein? ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 09:16:01
@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz:
 
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. ...

ich lese das unter der voraussetzung des gewerblichen fotografierens/handelns. aus dieser perspektive hatte faulpelz ja offenbar auch angefragt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 09:19:05
... und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.

und das können deswegen keine unsummen sein? ;)

Klar. Aber wieso sollte jemand, der einen See fotografiert oder filmt, daran extra beteiligt werden. Vielleicht sollte man gleich eine Blickgebühr auf Landschaft generell erheben Berge, Seen, Flüsse, Strand, Meer usw. Für alle. Merkst du was?
Genau: Das nennt sich gemeinhin Steuer, und die zahlen wir alle schon.

Aber klar: Ein Fotograf, der Fotos macht, ist natürlich was ganz Anderes als ein Besucher, der bloß guckt. Im letzteren Fall wird ja das Motiv nicht abgenutzt. Im ersten offenbar schon, irgendwie.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 09:26:03
Die Erhaltung der oberbayerischen Seen durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung verschlingt Unsummen?
Das wusste ich nicht, dann ist das alles natürlich etwas völlig Anderes. Ich dachte bisher immer, ein See verdankt seine Existenz der Natur - wenn's nicht gerade ein Stau- oder Baggersee ist -, und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.


Tja, ist aber so. Uferbefestigungen, teils in kommunaler Regie, aber stark bezuschusst durch das Land/BRD/EU, Hochwasserschutzmaßnahmen, Fischtreppen, Zuflussregulierungen etc.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: uliginosa am 03. Dezember 2014, 09:26:50
....
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung.

Das ist der Punkt der mich als bayerischen Bürger zucken lässt.

Aber ich falle bestimmt unter nichtkommerzielle Tourismuswerbung. ;D 8)

Dem kann ich nur zustimmen: Wenn ich schöne Fotos aus Bayern (oder anderen Gegenden) sehe, denke ich: Oh da würd ich auch gern mal (wieder) hingehen. ::)

Was soll denn das sonst sein? "nichtkommerzielle Tourismuswerbung" ???
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 03. Dezember 2014, 09:27:07
@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz:
 
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.
Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. ...

ich lese das unter der voraussetzung des gewerblichen fotografierens/handelns. aus dieser perspektive hatte faulpelz ja offenbar auch angefragt.

Ist mir schon klar das es bei der Anfrage von Faulpelz maßgeblich um gewerbliche Fotografen geht. I bin ja aa ned auf da Brennsuppn dahergschwomma.

Ich lese hier aber jede Veröffentlichung (damit auch Bild eines Sees vom Grund der BSuSV aus), von gewerblich steht in dem Absatz nichts. Und das finde ich mehr als grenzwertig.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 03. Dezember 2014, 09:38:30
Ist diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 09:41:11
Is diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?

Eigentlich nicht, denn den darf man auch nicht ungenehmigt zu gewerblichen Zwecken fotografieren.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Callis am 03. Dezember 2014, 10:20:51
Is diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?

S'ist halt Winter und die Gartenthemen schlafen ein.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 11:58:17
also ich habe jetzt mal etwas recherchiert, zur lage in berlin.

hier haben die piraten das getan, was dieser thread auch tut und weiter in die welt trägt, nämlich viel fragen. 8) ;D

panoramafreiheit in öffentlich zugänglichen räumen berlins

0% tempelhofer feld - fotografieverbote in öffentlichen parks?

noch nicht abgeschlossen ist offenbar die behandlung eines den anfragen folgenden antrags:

landschaft für alle: keine fotografieverbote in öffentlichen parks

irgendwie zweifle ich aber daran, dass die situation und rechtslage nachher sympathischer sein wird als vorher... ::)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 03. Dezember 2014, 12:04:47
Im hiesigen Park ist fotografieren uneingeschränkt erlaubt. Das lege ich einfach fest. Verboten ist allerdings, sich auf die Schneeglöckchenwiesen zur Zeit des Wachstum zu begeben oder durch das Blumenbeet zu latschen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 03. Dezember 2014, 12:17:59
Was gewerbliches Fotografieren angeht, kann ich / können wohl die meisten von uns gut nachvollziehen, dass hierfür Genehmigungen eingeholt werden müssen, und dass es ohne Genehmigung verboten ist.

Was nicht gewerbliches Fotografieren von Landschaften und Denkmälern in Landschaften, insbesondere im Rahmen der Panoramafreiheit angeht, fehlt mir allerdings jedes Verständnis für Versuche, dieses ebenfalls genehmigungspflichtig zu machen.

Und an alle, die das für eine Diskussion aus Langeweile oder so halten, die man auch über öffentliche Toiletten führen könnte: Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.

Wir betreiben dieses Forum ohne die Intention, damit Gewinn zu erzielen; insofern ist dieses Forum nach meiner Auffassung nicht-kommerziell. Demnach erfolgt auch das Posten von Fotos im o.g. Sinne nicht in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen.

Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 03. Dezember 2014, 12:30:11

Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.

Liebe Grüße
Thomas

Dann müsste das Forum m.o.w. ein "eingetragener Verein" sein... vermute ich mal.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Effi B. am 03. Dezember 2014, 12:44:07
was ist ein gewerbe? vielleicht hilft das weiter, "gewerbe - definition":

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerbe.html#definition
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

das "streben nach gewinnerzielung" scheint - mit - entscheidend.

ob ein plus-minus-null-geschäft wie das forum pur dann nicht-gewerblich einzuordnen ist?
wie ist das bei 5 cent im plus? :P

klingt nach juristischer haarspalterei.

(sorry, hab's eilig.)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 12:48:27
klingt nach juristischer haarspalterei.

So ähnlich. Die manche gerne in dem Sinne auslegen (möchten), dass jegliches Eigentum dazu berechtigt, Geld zu bekommen oder Verbote auszusprechen.

"Gewerblich handelt, wer die Fotos mit dem Ziel aufnimmt, aus ihnen Kapital zu schlagen. Egal ob man selbständig, angestellt ist, die Bilder sofort verkauft oder im Archiv mit der Hoffnung lagert, sie später verkaufen zu können." (Quelle: Was darf ich fotografieren?
Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)

Es soll vorkommen, dass man das zuweilen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht so genau weiß. Deshalb scheint z.B. grün-berlin der Auffassung zu sein, jegliches Fotografieren in ihrem Hoheitsgebiet vorsorglich gleich mal drastisch einschränken zu wollen und selbst das Hochladen von Fotos als illegal zu betrachten.


Der letztendlich entscheidende Punkt ist dieser (Zitat aus dem oben verlinkten Text):

"Es [das Gericht in seiner Entscheidung] sieht das Eigentum damit pragmatisch als eine Wertanlage an. Und jeglicher Gewinn aus dieser Wertanlage darf nur dem Eigentümer zufließen. Wenn also das Geld für eine Abbildung dieser Wertanlage dem Fotografen und nicht dem Eigentümer zufließt ist das nicht richtig."

Und weiter:

"Die Folgen, die das Urteil haben kann, sind gravierend. Es ist nicht nur die Bestätigung einer Praxis, die von vielen Museen und Parks in privater Hand praktiziert wird. So könnte man sich vorstellen, dass Gemeinden zur Aufbesserung ihrer Finanzen Satzungen erlassen, in denen sinngemäß steht: “Alle städtischen Denkmäler dürfen jenseits des Straßenbereichs zu gewerblichen Zwecken nur gegen eine Gebühr fotografiert werden”. Und warum die Satzung nicht gleich auf die Straßen ausdehnen, an denen die Gemeinden Sachherrschaft haben? Spätestens hier wird man sich fragen, ob die Panoramafreiheit nicht durch die Hintertür abgeschafft wird."
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 13:11:33
.... Deshalb scheint z.B. grün-berlin der Auffassung zu sein, jegliches Fotografieren in ihrem Hoheitsgebiet vorsorglich gleich mal drastisch einschränken zu wollen und selbst das Hochladen von Fotos als illegal zu betrachten. ...

wo hast du das denn her? ??? mal ganz abgesehen davon, dass das "hoheitsgebiet" sehr überschaubar und nicht ihr eigentum ist...
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 13:17:56
#190.

Hier nochmal:

Was gruen-berlin angeht: Parkordnung - siehe dort Pkt. 5.

Und wie das vonseiten der Parkverwaltung nach Angaben in dieser Quelle ausgelegt wird:
"Wir waren in den Gärten der Welt in Berlin... haben Eintritt bezahlt und wollten ein paar Fotos von uns machen mit schönen Hintergründen... Wir informierten uns, und lasen, dass Foto- und Filmaufnahmen nicht gewerblich genutzt werden dürfen.
Soweit so gut. betraf uns ja nicht.
Wir also rein, alle brav bezahlt und wollten anfangen zu fotografieren...
die Dame von der Verwaltung sagte uns, dass wir die Bilder in keiner Weise im Internet hochladen dürfen. Selbst nicht auf einer Hobby-Seite, wo wir gerne geschossene Bilder zeigen - noch nichtmal auf einer privaten, eigene Seite oder in einem Forum."

Soweit deren Rechtsauffassung.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 13:30:26
ah, den beitrag hatte ich übersehen, danke. und interessant. allerdings würde ich niemals das personal an der kasse oder in der verwaltung als juristische experti ansehen. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 14:04:17
Und an alle, die das für eine Diskussion aus Langeweile oder so halten, die man auch über öffentliche Toiletten führen könnte: Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.

Ich darf # 153 wiederholen:

"Unter juristischen Aspekten finde ich diese Fotografierverbote völlig in Ordnung. Bei Landschaften zwar auch, halte es aber für absolut übertrieben. Was fehlt, ist eine klare Definition des Begriffs „gewerblich“. In der allgemeinen Bewertung wird wohl immer eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Von daher ist Totos Argumentation bezüglich des Forums nicht von der Hand zu weisen.

Für das Forum ist aber m.E. ein weiterer Aspekt wichtig: Es gibt nicht selten auch ein absolutes Verbot, ohne die Beschränkung auf gewerbliche Fotografen. Derartige, hier eingestellte Bilder können ebenfalls juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer hält sich schon immer sklavisch an dieses rot durchgestrichene Kamerasymbol? Ich jedenfalls oft nicht."

(Der Toilettenhinweis erfolgte als Antwort auf das permanente Gejammere über spätkapitalistische Verhaltensweisen der Länder resp. Eigentümer)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Rieke am 03. Dezember 2014, 14:08:44
Zitat
mal ganz abgesehen davon, dass das "hoheitsgebiet" sehr überschaubar und nicht ihr eigentum ist...

So klein ist das Hoheitsgebiet von Grün Berlin nicht: Britzer Park, Naturpark Südgelände, Gärten der Welt, Flughafen Tempelhof, Gleisdreieck und Botanische Anlage in Blankenfelde.

Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg braucht man auch für private Fotos eine Erlaubnis, kostet 3 €. Soweit ich weiß, betrifft das auch Parks wie die Pfaueninsel.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 03. Dezember 2014, 14:12:48
Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.
Einspruch fars, lies mal die Befürchtungen von Thomas aufmerksam:


Und an alle, die das für eine Diskussion aus Langeweile oder so halten, die man auch über öffentliche Toiletten führen könnte: Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.
Wir betreiben dieses Forum ohne die Intention, damit Gewinn zu erzielen; insofern ist dieses Forum nach meiner Auffassung nicht-kommerziell. Demnach erfolgt auch das Posten von Fotos im o.g. Sinne nicht in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen.
Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.
Liebe Grüße
Thomas
Wenn ein Gericht ein Foto eines Privatmannes (kein gewerblicher Fotograf) als öffentlich eingestuft, dann trifft es nicht zu, dass kaum jemand betroffen ist. Dann sind die Betreiber der Fotoforen dran und auch diejenigen, die das Foto gepostet haben. Und das dürfte nicht unter die Rubrik "kaum jemand" fallen

Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klasse, ich habe soooooooooo gelacht!

LG Evi

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 14:13:22
Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg braucht man auch für private Fotos eine Erlaubnis, kostet 3 €. Soweit ich weiß, betrifft das auch Parks wie die Pfaueninsel.

"Fotoerlaubnis

3 Euro
Gültig für einen Tag in allen Schlössern.
Nur für private Nutzung. Nicht zur Veröffentlichung.
Ohne Blitz, ohne Stativ."

Auch da stellt sich dann wieder die Frage: Was bedeutet "Veröffentlichung?"
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 14:29:26

Auch da stellt sich dann wieder die Frage: Was bedeutet "Veröffentlichung?"

Na ja, wohl alles, was dazu dient, es in der Öffentlichkeit bekannt zu machen: Presse, Funk, Fernsehen, Internet, Aushang
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 03. Dezember 2014, 14:38:19
Was nicht gewerbliches Fotografieren von Landschaften und Denkmälern in Landschaften, insbesondere im Rahmen der Panoramafreiheit angeht, fehlt mir allerdings jedes Verständnis für Versuche, dieses ebenfalls genehmigungspflichtig zu machen.
Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen.
Wir betreiben dieses Forum ohne die Intention, damit Gewinn zu erzielen; insofern ist dieses Forum nach meiner Auffassung nicht-kommerziell. Demnach erfolgt auch das Posten von Fotos im o.g. Sinne nicht in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen.
Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.

Thomas, soll ich nochmals meinen supernetten Herrn von der BSV befragen? Und wenn ja, darf ich dich bei meiner Anfrage zitieren? (siehe Wortlaut oben). Kann aber auch sein, dass meine Anfrage in die juristische Abteilung der BSV verschoben wird. Damit müsstest du rechnen.
Ich will es genau wissen, auf Spekulationen lasse ich mich nicht ein. Mein Hirnkastl funktioniert leider wie ein binäres Zahlensystem. Es gibt nur O und 1. Mit 0,5 und vagen Vermutungen ist mir nicht geholfen. Ich will es schwarz auf weiß. Die Forumsfrage betrifft auch mich. Ich stelle hier meine Fotos mit nicht gewerblicher Absicht ein bzw. ich genieße den Vorteil, dass ich die Fotos hier einstellen darf. Ich weiß das auch sehr wohl zu schätzen. Meine Absicht ist, meine Landschaftsfotos zu optimieren. Keine Gewinnabsicht, es verbirgt sich somit keine Absicht dahinter, dass sich evtl. ein Käufer meiner Fotos finden könnte. Ich trete hier ja weitgehend anonym auf und will das auch in Zukunft so halten, sprich, ich habe keine web-adresse in meinem Profil. Ich bewege mich hier sozusagen unter Fotofreunden und das ist mir wichtig.
LG Evi

PS. Zwerggarten, danke, dass du recherchiert hast, aber die Forumsfrage ist halt immer noch nicht 100 pro geklärt.

Generell: Ich gehe immer noch mit Bristlecones Meinung zu diesem Thema konform. Ein Seen-Verbot geht mir auch als gewerblicher Fotograf zu weit.

PS. Jens hat sich schon wegen der Forumsfrage bemüht, er hat jedoch noch keine Antwort erhalten. Vielleicht bekomme ich eine.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 14:46:39
eine konsequent binäre weltsicht ist durchaus geeignet, die farbige welt zu zerstören... ich fürchte, du verrennst dich da. :-\

edit: ui, das wird ja spannend!
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 03. Dezember 2014, 14:46:57
Evi, frage ruhig. Denn ich denke, es wäre gut, mal eine klare Aussage zu bekommen. Früher oder später kommt die Angelegenheit bestimmt auf den Tisch.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 15:09:05
Die Kernfrage ist doch: Wer haftet? Der Fotograf oder das Medium, über das er veröffentlicht?
Wenn die Nutzerbedingungen für Pur vorsehen, das jedes Mitglied für seine Veröffentlichungen haftet, müssten die Initiatoren des Forums doch eigentlich freigezeichnet sein.

Verlage lassen sich für eingereichte Manuskripte doch auch lediglich bestätigen, dass die Texte (inkl. Fotos/Zeichnungen) frei von Rechten Dritter sind.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 03. Dezember 2014, 15:34:51

50 Euro für ein einzelnes Foto, plus 105 Euro Reproduktionsgebühr, ein Belegexemplar des Buches und des Fotos, außerdem ist die Fotografie der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unentgeltlich und unbegrenzt zur freien Nutzung in deren eigenen Publikationen zur Verfügung zu stellen.


Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.

Ich beglückwünsche Dich zu Deinen herausragenden Honoraren. Ein durchschnittlicher Profifotograf erzielt mit einem Foto im Innenteil eines Magazins oder Buchs selten mehr als 50,- Euro. Und immer nur Titelbilder zu fotografieren scheint mir auch unrealistisch.

Die Honorierungspraxis ist verhandelbar, das ist richtig, und zwar danach, ob die Veröffentlichung der jeweiligen Verwaltung als nützlich für ihre Objekte erscheint. Das kann ich aus deren Sicht gut verstehen, in der Praxis führt es aber dazu, dass zum einen sich "Hoffotografen" herausbilden, die im gewünschten Stil arbeiten und ihre Bilder verbreiten. Zum anderen sehe ich auch die Gefahr einer Einschränkung der Pressefreiheit, die ich persönlich nicht nur auf aktuelle Berichterstattung begrenzt sehen möchte. Eine Reportage z.B. über ökologische Gestaltung öffentlicher Parkanlagen im Vergleich könnte mit der geltenden Praxis schon ausgehebelt werden. Denn kein Park möchte sich am Ende am unteren Ende des Vergleichs wiederfinden.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 03. Dezember 2014, 15:44:54
Des weiteren kann ich von der Antwort der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens gGmbH berichten. Auch in den dortigen Anlagen sind Fotos grundsätzlich genehmigungspflichtig, Ausnahme sind Fotos für private Zwecke im Außengelände.

"Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in einem Forum ist sodann keine private Nutzung, da die Motive publiziert, von anderen gespeichert und weiterverwendet werden können.
Wichtig ist hierbei die Frage, ob es ein geschlossenes Forum (nach Anmeldung nur von Mitgliedern einsehbar) ist oder ob dieses frei zugänglich ist."

Dies schrieb mir die Marketing und PR Abteilung auf meine konkrete Fragen zur Forumsveröffentlichung hin.

Redaktionelle Veröffentlichungen können gebührenfrei oder gebührenreduziert sein, z.B. wenn damit eine angemessene Werbung einhergeht, bei wissenschaftlichem Interesse oder auch bei kunsthistorischer Dokumentation.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 15:50:00
Zwischenstand in Bayern:

Demnach sind das Fotografieren und das Veröffentlichen von Fotos, die auf dem Grund des Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung gemacht wurden, grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um private Erinnerungsfotos. Letztere dürfen im eigenen privaten Profil eines sozialen Netzwerks veröffentlicht werden.

Weitere Infos, speziell was dieses Forum und konkrete Fotos betrifft, sind angefragt.



Was man jetzt schon sieht (aus Fridas, Evis und meinen Anfragen und aus der Intzernet-Recherche zu grün-berlin): Tendenz eher in Richtung "nein", aber klar ist anders.
Letzteres war auch nicht anders zu erwarten, da klare rechtliche Vorgaben auf Bundesebene offenbar fehlen.

Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung stützt sich in ihrem Vorgehen nach eigenem Bekunden ja auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz, und das ist bekanntlich Länder- und nicht Bundessache.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 16:00:58
In Baden-Württemberg würde ich nicht weiter fragen.

Zitat:

"Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bedeutende kulturhistorische Gebäude und Gartenanlagen mit teilweise originaler Ausstattung. In einigen Monumenten ist das Fotografieren bei Kauf der Fotografier-Erlaubnis für private Zwecke erlaubt, in anderen muss es aus organisatorischen Gründen untersagt werden*. Im Freien rund um die Monumente ist das Fotografieren grundsätzlich gestattet."

*Allerdings steht da nichts Einschränkendes zum Thema Internet. Immerhin.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 16:21:08
... "Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in einem Forum ist sodann keine private Nutzung, da die Motive publiziert, von anderen gespeichert und weiterverwendet werden können.
Wichtig ist hierbei die Frage, ob es ein geschlossenes Forum (nach Anmeldung nur von Mitgliedern einsehbar) ist oder ob dieses frei zugänglich ist." ...

das ist diese faszinierende, mir zutiefst widerstrebende auffassung, zu der ich gerne mal nicht öffentlichkeitsarbeit oder verwaltung hören würde... mal sehen. 8)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 03. Dezember 2014, 17:02:55
Diese ganze Vorgehensweise widerspricht der Medienwelt total. Üblicherweise ist man froh, wenn Fotos veröffentlicht werden. Die Staudengärtner z.B. bezahlen Geld dafür, um den Medien kostenlose Fotos zur Verfügung zu stellen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 03. Dezember 2014, 17:09:40
Evi, frage ruhig. Denn ich denke, es wäre gut, mal eine klare Aussage zu bekommen. Früher oder später kommt die Angelegenheit bestimmt auf den Tisch.

Danke, Thomas. Ein wenig warte ich noch mit derAnfrage, denn Jens hat sich eh schon bemüht. Vielleicht haben wir bald Klarheit.
Weitere Infos, speziell was dieses Forum und konkrete Fotos betrifft, sind angefragt.

LG Evi

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: maigrün am 03. Dezember 2014, 17:28:20
Des weiteren kann ich von der Antwort der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens gGmbH berichten. Auch in den dortigen Anlagen sind Fotos grundsätzlich genehmigungspflichtig, Ausnahme sind Fotos für private Zwecke im Außengelände.

"Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in einem Forum ist sodann keine private Nutzung, da die Motive publiziert, von anderen gespeichert und weiterverwendet werden können.
Wichtig ist hierbei die Frage, ob es ein geschlossenes Forum (nach Anmeldung nur von Mitgliedern einsehbar) ist oder ob dieses frei zugänglich ist."

Dies schrieb mir die Marketing und PR Abteilung auf meine konkrete Fragen zur Forumsveröffentlichung hin.

eigentlich ist das nicht meine 'baustelle', aber hier muss ich mich doch mal kurz einschalten.

kann es sein, dass die damen und herren das einfach mal so hingeschrieben haben? und es weder überlegt noch juristisch geprüft ist?

eine gewerbliche nutzung würde - so lese ich das - erst durch einen diebstahl, eine urheberrechtsverletzung entstehen. um das auszuschließen, sei eine private nutzung nicht erlaubt. irgendwas ist daran so richtig falsch. oder irre ich mich?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 03. Dezember 2014, 17:33:25
Das lese ich nicht darin. Eine Forumsnutzung wird als nicht privat angesehen, weil publiziert, also in einem nicht begrenzten Kreis veröffentlicht wird. Zudem wird die Gefahr gesehen, dass eine weitere Verbreitung dann nicht mehr kontrollierbar ist, was nicht gewollt ist, die Verwaltungen möchten ja gerne in Hand behalten, wer in welchem Kontext über ihre Anlagen berichtet.

Mit der Frage "gewerblich oder nicht?" hat das erstmal nichts zu tun.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: maigrün am 03. Dezember 2014, 17:36:18
diese kontrolle haben sie über ihre eigenen publikationen auch nicht. ::) das ist aber ein ganz anderes thema und hat mit privat vs gewerblicher nutzung nichts zu tun.



Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: maigrün am 03. Dezember 2014, 17:36:41
 ;) du warst schneller.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 03. Dezember 2014, 18:23:49
Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.

Ich beglückwünsche Dich zu Deinen herausragenden Honoraren. Ein durchschnittlicher Profifotograf erzielt mit einem Foto im Innenteil eines Magazins oder Buchs selten mehr als 50,- Euro. Und immer nur Titelbilder zu fotografieren scheint mir auch unrealistisch.

@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung!
Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ??? Was soll das bitte?

Wer sich über normale Honorare bei Profifotografen sachkundig machen möchte, schaut einfach mal hierher unter Pkt.4
Profifotografen rechnen nach Tagessätzen ab... und nicht nach einzelnen rein zufällig veröffentlichten Tageszeitungsfotos für 50 Euro. Das nur so zur Info!
Und ich denke nach wie vor das gleiche wie oben zitiert.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 03. Dezember 2014, 18:42:13
Eine vielleicht ganz interessante Frage wäre: was darf denn mit den Fotos geschehen, die vor dieser jetzt offensichtlich greifenden Gesetzgebung gemacht wurden? Sie wurden ja praktisch dann noch "in Freiheit" ;) gemacht, oder? ;)

Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?
Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 03. Dezember 2014, 18:48:59
Eine vielleicht ganz interessante Frage wäre: was darf denn mit den Fotos geschehen, die vor dieser jetzt offensichtlich greifenden Gesetzgebung gemacht wurden? Sie wurden ja praktisch dann noch "in Freiheit" ;) gemacht, oder? ;)

Die Gesetzgebung hat sich ja nicht geändert. Der BGH hat lediglich eine Auslegung der bestehenden Gesetzeslage bestätigt, nach der bei öffentlich zugänglichen, aber in Privatbesitz (und sei es eine öffentliche Stiftung) befindlichen Flächen das Eigentumsrecht vor Panoramarecht geht.

Fotos, die es davor schon gab, die aber erst jetzt "gewerblich" genutzt werden oder öffentlich gezeigt werden, unterliegen logischerweise der aktuellen Rechtsprechung.

Es sei denn, früher wurde ausdrücklich etwas Anderes vertraglich vereinbart.


Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?
Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: sarastro am 03. Dezember 2014, 18:58:24
Genau das hatte ich schon zu Beginn der Diskussion bemerkt. Wer überprüft denn die riesige Touristenschar aus dem Fernen Osten, ob die nun profimäßig, kommerziell oder hobbymäßig knipsen. Ist das nicht ein Witz, darüber sich überhaupt Gedanken zu machen? Das ist doch so unrealistisch wie sonst was.

Im Übrigen wird bei uns ein Unterschied zwischen Gewerbe und Nichtgewerbe, z.B. Landwirtschaft gemacht! Darum würde ich eher von kommerzieller Fotografie oder nicht kommerzieller Fotografie sprechen. Denn wenn ich Fotos für meine Website mache, wird dies zwar einen kommerziellen Hintergrund haben, ist aber keine gewerbliche Fotografie, da ich unter Landwirtschaft falle. Dies ist keine Haarspalterei, sondern da wird zumindest in Österreich sehr stark unterschieden. Das nur am Rande.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 03. Dezember 2014, 19:10:07

Wird man jedem internationalen Touristen, der seine Bilder in den Foren seines Landes veröffentlicht, eine Abmahnung hinterher senden, rund um die Welt?
Wie soll das geprüft werden... und vor allem von wem?
;D



Ha da benn i als Schwäble ja fein raus am Schiemsee.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 19:16:42
vielleicht könnten wir uns (fast) alle bei nina und thomas als langjährig tätige, die enormen gewinnabsichten des forums mit unseren fotos und beiträgen bisher völlig zu unrecht unentgeltlich unterstützende, kommerzielle mitarbeiti einklagen?! :D

8) :-X ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 03. Dezember 2014, 19:24:37

@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung!
Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ???


Das liegt daran, dass es mich ärgert, dass Du hier ganz allgemein von "den Profifotografen" sprichst, auch in Deinem neuerlichen Posting definierst Du Profis als solche, die zu Tagessätzen arbeiten und nicht mal eben ein einzelnes Foto veröffentlichen.
Da Du selbst von Deiner langjährigen Erfahrung gesprochen hast, lag es für mich nahe, dass Du aufgrund Deiner Erfahrungen weißt oder zu wissen glaubst, wie der Hase läuft. Und auch in Deinen vorigen Posts hast Du anklingen lassen, dass Du diese ganze Diskussion hier müßig findest und echte Profis gar keine Probleme mit dem Thema haben.

Die Profis, die ich kenne, fotografieren häufig erst einmal im eigenen Auftrag und versuchen dann, die Reportage an Magazine zu verkaufen. Manchmal gehen aber auch nur einzelne Bilder über Agentur weg oder z.B. für Kalender oder als Einzelfoto für Bücher etc. Das betrifft den redaktionellen Bereich. Ich selbst fotografiere für meine Bücher und werde branchenüblich honoriert - und das ist nicht so, dass ich damit die genannten Gebühren finanzieren könnte.

Nachtrag: Und was Deinen Link zu den MFM-Honoraren angeht, dann kannst Du Dich wirklich beglückwünschen, wenn Du die umsetzen kannst. Aber selbst wenn man 110,- Euro für ein Foto 1/4-seitig im Magazin erzielen kann sind die von Bristlecone beispielhaft genannten Gebühren ja nicht mal gedeckt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 03. Dezember 2014, 20:28:32
Ganz nebenbei: keine Verwaltung hat genügend Personal, um Foren und FB oder ähnliches nach verbotenen Fotos abzusuchen. Noch weniger dürfte es ein Budget für Abzockanwälte geben.
Meine eigene Arbeitserfahrung ist, dass Schwebezustände durchaus ertragen werden, manchmal mit stillschweigendem Einverständnis vieler "Zuständiger". Ich bin mir sicher, dass auch in diesem Fall Nachfragen nicht unbedingt Begeisterungsstürme auslösen.
Ergo: lasst die Kirche im Dorf 8)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: planwerk am 03. Dezember 2014, 20:31:43
jepp, ich mach ja eh nichtkommerzielle Tourismuswerbung.

By the way, kann ich die vergüten lassen?
Ich setz mal eine Gebührenordnung auf.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 20:32:40

Ergo: lasst die Kirche im Dorf 8)

Aus dem wurde sie bereits entfernt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 03. Dezember 2014, 20:33:31

@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung!
Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ???


Das liegt daran, dass es mich ärgert, dass Du hier ganz allgemein von "den Profifotografen" sprichst, auch in Deinem neuerlichen Posting definierst Du Profis als solche, die zu Tagessätzen arbeiten und nicht mal eben ein einzelnes Foto veröffentlichen.


Deinen Ärger und Frust spürt man durchaus. Aber richte beides bitte nicht gegen mich, such Dir dafür bitte andere. Ich greife niemanden an und möchte auch nicht angegriffen werden, schon gar nicht mit derartigen unsachlichen Unterstellungen.

Natürlich gibt es viele Fotografen, die so arbeiten wie Du schreibst. Das geschieht dann jedoch auf eigenes Risiko und diese sollten dann die Umstände nicht beklagen - es ist ihr Risiko und es bleibt jedem freigestellt, sich durch Aufträge abzusichern.
Verschiedene Arbeitsmethoden - verschiedene Preise, verschiedene Qualitäten. Punkt.

Letztlich, wenn es denn tatsächlich so gehandhabt wird, wie der Gesetzgeber es beschlossen hat ... nach denm BGH-Urteil - wird der Leidtragende nicht unbedingt der Fotograf sein (dem ja unendlich viele andere Themen offen stehen - ohne Gebühren...), sondern im Endeffekt das jeweilige Schloß etc., weil automatisch die Popularität sinken wird.

Ganz nebenbei: keine Verwaltung hat genügend Personal, um Foren und FB oder ähnliches nach verbotenen Fotos abzusuchen.

Das sehe ich auch so.

Aber wehe dem, der ein Foto ungefragt nutzt... bei Anzeige steht dann die Staatsanwaltschaft sofort vor der Tür.
Auch das zählt zu den Risiken, die man trägt oder eben nicht tragen möchte.



Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 03. Dezember 2014, 20:37:22
Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 03. Dezember 2014, 20:39:06
Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.

kommt bestimmt noch :D :o 8)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 03. Dezember 2014, 20:41:03
Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.

Die Gartenschauen freuen sich (vermutlich im Gegensatz zu den o.g. Kommunen und Ländern) über jeden Besucher und sind daher sicher froh über jede Veröffentlichung.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: oile am 03. Dezember 2014, 20:42:11
In Berlin sollen die Gärten der Welt einbezogen werden 8).
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 03. Dezember 2014, 20:43:39
In Berlin sollen die Gärten der Welt einbezogen werden 8).


Das hat seine Richtigkeit mit dem Fotografierverbot. Solange die Gärten der Welt fast ein Geheimtipp sind, ist es dort richtig schön.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fars am 03. Dezember 2014, 21:10:39
Vielleicht hilft dieser Link weiter:

]]http://www.urheberrecht-leipzig.de/urheberrecht-keine-gewerbliche-nutzung-von-fotos-mit-creative-commons-lizenz.htmlhttp://

Dabei geht es zwar um einen Fotografen, den aber kann man mit dem Begriff "Eigentümer" austauschen.

Fazit: Es kommt wohl auf den jeweiligen "Eigentümer" an, ob er einen Veröffentlichung in einem Gartenforum als eine gewerbliche Nutzung ansieht.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 03. Dezember 2014, 21:13:32
Ich merke, etliche lesen den Thread nicht von vorne bis hinten durch, sondern schalten sich irgendwo zwischendrin ein und werfen Argumente in den Raum, die wir schon längst durchgekaut haben.
Ich warte jetzt erst mal auf die Beantwortung der Forums-Frage, die Jens an die BSV geschickt hat. Dann sehen wir weiter und können wieder auf einer aussagekräftigen Grundlage hoffentlich sachlich weiterdiskutieren.


LG Evi

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 03. Dezember 2014, 21:39:50
dennoch: unterschiedliche rechtsauffassungen werden oft erst vor gericht geklärt – bzw. verglichen. ::) :P

[size=0]@ staudo: glaubt man den offiziellen zahlen, sind die gärten der welt längst kein geheimtip(p) mehr. ich vermute, jede/r senior/in im land muss wenigstens zweimal jährlich dahin, per luxus-komfort-reisebus. 8) [/size]
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 03. Dezember 2014, 23:34:12
Verunsichert durch die Diskussion hier habe ich nachgesehen: in der Besucherordnung von Staudensichtungsgarten Weihenstephan- steht:
"Film-und Fotoaufnahmen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, müssen angemeldet und genehmigt werden"

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dort gemachte und hier gezeigte Fotos mein reines privates Vergnügen sind. Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht? Wenn ich dort mit der Kamera rumlaufe werde ich zwar prüfend gemustert aber bisher hat noch niemand gefragt wofür ich die Aufnahmen mache obwohl es ersichtlich ist, dass ich z.B. die in einer Sichtung stehenden Pflanzen ablichte - vielleicht sehe ich aber auch einfach nicht professionell genug aus ;)

Ich könnte ja auch speziell nur für "Pur"-Fragen? Also, dass die Aufnahmen dann nur hier veröffentlich werden dürfen (Einbindung von externen nur über Link erreichbare Fotos sollte dann ja noch gehen).


Im übrigen: bei privaten Gärten hatte ich schon öfter, dass eine Veröffentlich im Web nicht gewünscht ist ansonsten Fotos aber erlaubt sind.

LG pi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 03. Dezember 2014, 23:52:55
...

kann es sein, dass die damen und herren das einfach mal so hingeschrieben haben? und es weder überlegt noch juristisch geprüft ist?

eine gewerbliche nutzung würde - so lese ich das - erst durch einen diebstahl, eine urheberrechtsverletzung entstehen. um das auszuschließen, sei eine private nutzung nicht erlaubt. irgendwas ist daran so richtig falsch. oder irre ich mich?

Sehr gute Anmerkungen zum Thema!

Ich denke, genau so ist es. Und je mehr gefragt wird, z.B. von uns, desto präventiv-restriktiver fallen die Antworten aus. Die denken ja nicht nach, die igeln sich nur ein.

Gut so, sollen diese 'eigentümer' etc. sich doch bloßstellen. Je mehr, je lieber. Vielleicht führt das dann zu mehr Widerstand. Z.B. könnten wir Fotos machen von Landschaften mit Denkmälern, auf denen man die hässlich auskreuzt / übermalt mit dem Satz: 'Hier möchte jemand Geld dafür, dass sein Dings im Bild ist'.

Ich habe schon ein paar kreative Ideen dazu. - Aber natürlich muss niemand mitmachen, vor allem, wenn er / sie mehr plus-minus eingestellt ist.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 04. Dezember 2014, 09:07:00
Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht?
Liebe Pi,
ich fände es klasse, wenn du nachfragen würdest. Mach es bitte schriftlich und schreib auch gleich dazu, dass du die Antwort in unserem Forum veröffentlichen möchtest. Die Antwort müsste somit verbindlich sein. Da Thomas mir auch schon sein ok gegeben hat, darst du das sicher machen (gell Thomas?)


Super, Pi, das nenne ich Frauenpower. :-*


Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 04. Dezember 2014, 09:42:30
Zwischenstand in Bayern:

Demnach sind das Fotografieren und das Veröffentlichen von Fotos, die auf dem Grund des Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung gemacht wurden, grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um private Erinnerungsfotos. Letztere dürfen im eigenen privaten Profil eines sozialen Netzwerks veröffentlicht werden.

Weitere Infos, speziell was dieses Forum und konkrete Fotos betrifft, sind angefragt.

Und kamen heute.

Hier die Antwort der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung:

"... vielen Dank für die Informationen. Soweit ich verstanden habe, werden die Fotos im Forum nur in geringer Auflösung angezeigt und jedenfalls dort nicht verkauft. Wenn das so stimmt, würde ich diese Veröffentlichung von privaten Aufnahmen, analog wie für die Social Networks (z.B. Facebook), als nicht genehmigungspflichtig betrachten.
Beachten Sie aber bitte, dass im Fall einer gewerblichen Verwertung (z.B. Verkauf) bzw. anderweitiger Veröffentlichung die bestehende Bildrechte der Bayerischen Schlösserverwaltung zu berücksichtigen wären und eine Reproduktionsgenehmigung daher erforderlich wäre. In so einem Fall setzen Sie sich bitte in Kontakt mit uns."
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 04. Dezember 2014, 09:49:32
na also. licht am ende des tunnels! ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 04. Dezember 2014, 09:52:58
na also. licht am ende des tunnels! ;D

Manchmal ist das Licht am Ende des Tunnels nur der Scheinwerfer des entgegenkommenden Zugs.

Aber hier wohl nicht. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 04. Dezember 2014, 09:56:51
Super, Bristlecone! - Ist ja mal ne Aussage, die sogar Sinn macht.

pi, vielleicht fragst du bei Weihenstephan mal an, indem du diese Aussage der Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung zitierst. Vielleicht lassen sie sich davon inspirieren und übernehmen sie das dann.

Vielleicht wäre das generell keine schlechte Idee bei etwaigen weiteren Anfragen.

Wenn mir jemand netterweise eine bereits formulierte Anfrage zukommen lassen könnte, würde ich sie entsprechend ergänzen und mal an zuständige Stellen in NRW senden.

Hier eine Liste der zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern (oder hatten wir die schon)?

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 04. Dezember 2014, 10:22:26
 :D :D :D

Ja, das mach ich.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 04. Dezember 2014, 10:26:19
Auf Anregung von Bristlecone (danke!) habe ich begonnen, eindeutige Aussagen von Stellen der Bundesländer hier zu zitieren.

Habe ich etwas vergessen?

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: birgit.s am 04. Dezember 2014, 10:57:22
Hallo Thomas,

Die Idee finde ich gut. Vielen Dank für deine Mühe!

Vielleicht noch ein Punkt. In vielen U-Bahnen ist das Fotografieren auch für Amateure genehmigungspflichtig. Das gilt auf jeden Fall für Köln und ganz besonders für München.

Außerdem gibt es eine Liste für Zoos. Wen dieses interessiert:
Liste der Zoos

Liebe Grüße

Birgit

 
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 04. Dezember 2014, 13:45:15
Ich wiederhole das mal:

Wenn mir jemand netterweise eine bereits formulierte Anfrage zukommen lassen könnte, würde ich sie entsprechend ergänzen und mal an zuständige Stellen in NRW senden.

Und birgit, danke für den Link mit der Auflistung, in welchen Zoos was erlaubt ist.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 04. Dezember 2014, 15:01:03
Danke :) !

Ich habe jetzt an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland geschrieben.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 04. Dezember 2014, 17:15:57
Auf Anregung von Bristlecone (danke!) habe ich begonnen, eindeutige Aussagen von Stellen der Bundesländer hier zu zitieren.
Super Thomas, das ist eine tolle Idee :-*. Darin ist dieses Forum führend. Nach meinen Recherchen haben dies andere Foren noch nicht gemacht. Das ist für alle Fotografen eine große Hilfestellung.

LG Evi

ääähm.......nun trau ich mich auch wieder, hier Fotos vom Königssee einzustellen 8) ;) Das ist für mich eine große Erleichterung. Auch wenn ich am Seen-Verbot für gewerbliche Zwecke immer noch zu schlucken habe.

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Querkopf am 04. Dezember 2014, 19:17:57
Interessant finde ich, was z. B. die Herrenhäuser Gärten in Hannover zur Thread-Frage schreiben:

"...Film- & Fotoaufnahmen in den Gärten sind nur für private und redaktionelle Zwecke kostenfrei.
Kommerzielle Nutzung bedarf einer Genehmigung. ..."
(Quelle)

Ein Spezialfall ist die Grotte von Niki de Saint-Phalle:
"...Die Innenräume sowie die Fenster der Grotte von Niki de Saint Phalle im Großen Garten Herrenhausen sind als Gesamtkunstwerk urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber- und Verwertungsrechte der Innenräume, der Fenster, einzelner Motive und Figuren liegen bei der VG Bild-Kunst.
Jede Nutzung des Kunstwerkes oder Teilen davon, jede Reproduktion und jede Verwertung ist ohne vorherige, schriftliche Autorisierung durch die Rechteinhaber unzulässig. ..."


Aber:
"...Die Veröffentlichung von Aufnahmen im Rahmen von journalistischer Medienberichterstattung ist nach Rücksprache mit der Landeshauptstadt Hannover zulässig. ..." (Quelle)

Immerhin steht hier Pressefreiheit vor Eigentumsrecht :D. (Anders als bei den Sanssouci-Leuten.)

Die Frage, wie es sich für Internetforen verhält, bleibt damit freilich ungeklärt.
Und die Abgrenzung zwischen "redaktioneller" und "kommerzieller" Nutzung von Fotos wird sich auch nicht immer restlos trennscharf ziehen lassen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 16. Dezember 2014, 11:54:31
:D :D :D
Ja, das mach ich.

Pi, hat Weihnenstephan schon reagiert? Die Antwort wäre sehr interessant.

Ich habe jetzt an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland geschrieben.
Liebe Grüße
Thomas

Thomas, hast du schon eine Rückmeldung?

Danke an euch beide.
Lieben Gruß

Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 16. Dezember 2014, 21:23:59


Pi, hat Weihnenstephan schon reagiert? Die Antwort wäre sehr interessant.


Nein, leider noch nicht.

LG pi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 17. Dezember 2014, 15:03:15
Gerade erhielt ich eine Antwort vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 17. Dezember 2014, 16:13:07
Da darf man sich doch ein bisschen ver.... vorkommen, als wenn man das nicht selbst nachlesen könnte. :P

Frei nach "da steh ich nun...."
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 17. Dezember 2014, 16:41:48
so ist das nunmal in einem rechtssystem, in dem es in strittigen rechtsfragen vornehmlich auf richterrecht ankommt, wenn man einer anderen rechtsauffassung nicht folgen mag oder sich die eigene nicht unmittelbar durchsetzen lässt. was soll die dame vom lvr auch sagen? sicher ist sie keine rechtsspezialistin für das hier von manchen angenommene problem. sie ist wohl auch kaum richterin und vermutlich dürfte sie auch nicht vorbereitend verantwortlich für die geltende rechtslage gewesen sein, mal ganz abgesehen davon, dass die von irgendwelchen fachministerien vorbereiteten gesetzesentwürfe vom parlament/von parlamenten diskutiert und ggf. in politisch gewollter abgewandelter form beschlossen werden.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Faulpelz am 17. Dezember 2014, 19:59:09
Gerade erhielt ich eine Antwort vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Ach Herrje, was will man da noch groß sagen. Am besten gar nix. Thomas trotzdem danke für die Mühe :-* Du kannst ja nix dafür, dass die Antwort jener Dame soooooo wahnsinnig aussagekräftig ist ::)

LG Evi
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Eva am 17. Dezember 2014, 20:18:21
Na, immerhin zählen die zu den öffentlichen Plätzen auch die öffentlichen Parks dazu. Das ist schon mal anders als Berlin und Chiemsee.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 17. Dezember 2014, 20:46:48
für berlin kannst du das so nicht sagen, das problem haben wir hier (bisher) nicht in den landeseigenen öffentlichen grünanlagen. natürlich könnte man so lange schriftlich nachfragen und rumnerven, bis man endlich die gewünschte antwort erhält: ja, zur sicherheit ist immer vorab das eigentümi zu fragen. 8) :-X und selbst dann geht es aber dann wohl weiterhin immer noch nur um die genehmigung/abschöpfung einer gewerblichen nutzung. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: mame am 20. Dezember 2014, 23:48:23
Verunsichert durch die Diskussion hier habe ich nachgesehen: in der Besucherordnung von Staudensichtungsgarten Weihenstephan- steht:
"Film-und Fotoaufnahmen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, müssen angemeldet und genehmigt werden"

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dort gemachte und hier gezeigte Fotos mein reines privates Vergnügen sind. Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht?
Pi, hier bedeutet "private Zwecke" nicht, dass Du die Bilder nicht in einem Forum veröffentlichen darfst. Es geht einfach darum, dass die Fotos nicht kommerziell genutzt werden dürfen. So lang Du für die Veröffentlichung kein Geld nimmst, ist das also in Ordnung ;)
Ich schätze mal, dass Deine Anfrage (je nachdem, bei wem sie landet) dort trotzdem einiges in Gang setzen wird. 8) ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Staudo am 21. Dezember 2014, 07:56:25
Die Weihenstephaner kann ich mir nicht als Prozesshanseln vorstellen. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 21. Dezember 2014, 12:46:13
Weihenstephan nimmt von Berufsfotografen eine Gebühr fürs Fotografieren.

Ich finde es heikel, eine Veröffentlichung im Internet als private Nutzung zu bezeichnen. Für mich ist mit dem Web eine Grenze überschritten. Wenn jemand z.B. meine Fotos ausdruckt und daraus eine Glückwunschkarte für seine Oma bastelt, ist mir das total wurscht. Wenn jemand meine Fotos in seinem Blog oder auf seiner Webseite verwendet, ohne mich zu fragen, finde ich das nicht mehr lustig. Nun liegt die Sache natürlich anders, weil es ja immerhin pidiwidis eigene Fotos sind. Aber ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass es erlaubt ist, würde ich persönlich nicht.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 21. Dezember 2014, 13:10:08
hat hier irgendjemand behauptet, es sei in ordnung, fremde bilder online zu verwenden? ??? und wo ist der zusammenhang zu privater oder gewerblicher nutzung von landschaftsfotografie? wenn du deine fotos hier bei pur zur illustration eines threads bzw. einer fragestellung einstellst, ist das m.e. privat. willst du das foto hier oder woanders verkaufen, ist das gewerblich. klaut einer dein bild und schmückt sich z.b. auf einer privaten homepage oder bei ebay damit, ist das illegal, trägt aber hier nicht zur aufklärung bei.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 21. Dezember 2014, 14:49:38
Der Zusammenhang besteht in der Definition von "privater Nutzung". "Privat" ist das Gegenteil von "öffentlich". Insofern ist Internet m.E. keine private Nutzung. Sowohl in dem einen, wie dem anderen Fall.

Wenn einer meine Fotos woanders veröffentlicht, ist das eben genau deshalb illegal, weil es keine private Nutzung mehr ist. Betrifft genauso Musik etc. Warum sollte der Eigentümer eines Parks o.ä. "private Nutzung" ganz anders definieren? Weil wir das gerne so hätten?

Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: mame am 21. Dezember 2014, 14:55:13
Die Weihenstephaner kann ich mir nicht als Prozesshanseln vorstellen. ;)
Es ist eher so, dass die Fotografen und Fernsehleute, die für ihre Aufnahmen bezahlen, sich beschweren, wenn sie mitbekommen, dass jemand dort unerlaubterweise kommerziell fotografiert.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: tubutsch am 21. Dezember 2014, 15:17:15
Das ist eine rein akademische Diskussion. Pi hat die Bilder als Privatperson gemacht und somit liegt das Urheberrecht bei ihr. Sie kann die Fotos zu ihrer privaten Nutzung gebrauchen, wie es ihr gefällt. Also auch hier im Forum zeigen. Wäre sie eine professionelle Fotografin, also keine reine Hobbyfotografin, sollte sie vorher in Weihenstephan eine Genehmigung einholen wenn die Weihenstephaner Gärten als solches erkennbar bzw. Thema des Auftrags sind. In der Regel wird um ein Belegexemplar bei Veröffentlichung gebeten, je nach Umfang des Auftrags. Fotografiere ich als kleiner freier Fotograf mit geringem Honorar (was die Regel ist) oder als Kamerateam, macht das sicher einen Unterschied. Wenn Pie eine einzelne Pfanze fotografiert und das Bild bei fotolia o.ä. zum Verkauf einstellt, würde ich Weihenstephan nicht informieren. Eine einzelne Pflanze kann überall aufgenommen worden sein und die Erlöse aus fotolia sind unwesentlich.


Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Thomas am 21. Dezember 2014, 15:34:08
Copyright und private Nutzung sind schon etwas anderes. An einem Foto, das ich mache, habe ich ein Copyright. Wenn jemand dieses Foto kopiert und es anderswo veröffentlicht, ist das ein Verstoß gegen das Copyright.

Zur privaten Nutzung: Ich darf mein Foto selbst herzeigen, wenn ich damit nicht Rechte anderer verletze, mithin auch im Internet. Ist da - z.B. im Rheinland - ein von außen, von einer allgemein zugänglichen Stelle aus, fotografiertes Denkmal drauf, so ist dies erlaubt. Es heißt ja:
Zitat
Nach dem Urheberrechtsgesetz besteht eine erlaubnisfreie Nutzung von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden oder die lediglich ein unwesentliches Beiwerk darstellen.

Nutzung umfasst auch kommerzielle Nutzung. Ich darf mithin ein Foto vom Kölner Dom von außen nicht nur herzeigen, sondern auch verkaufen.

So weit mein Verständnis.

Liebe Grüße
Thomas
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: toto am 29. Januar 2015, 15:35:54
Etwas, was vielleicht in diesen Rahmen passt, hier bei Interesse.
Es geht darum, ob man auf Strassen noch fotografieren darf... es wurde wieder mal eine Klage eingereicht.

edit: es geht mir dabei eher weniger um den Aufruf... als mehr um die Info und die aus dem Aufruf möglicherweise entstehende Rechtssituation.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 29. Januar 2015, 22:13:37
Finde ich sehr gut. Ich habe auch etwas überwiesen.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 30. Januar 2015, 11:13:49
passt wohl irgendwie auch etwas: hollywood zahlt sich dumm und dämlich (oder auch nicht)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 30. Januar 2015, 15:54:25
Gebühren zu erheben, wenn durch kommerzielle Aktivitäten Aufwände entstehen, finde ich gerechtfertigt.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 30. Januar 2015, 18:27:34
ich wollte auf die unerhörte höhe dieser gebühr im verhältnis zum zu erwartenden wirtschaftlichen vorteil hinaus. da kann ja dann ein profi-foto z.b. für einen berlin-und-brandenburg-kalender im klein- oder selbstverlag nicht mehr viel kosten. 8) ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: celli am 30. Januar 2015, 18:35:36
Wobei es sich bei der Gebühr ja nicht um die "Fotografiererlaubnis" handelt sondern um eine profane Straßensperrung.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 30. Januar 2015, 21:52:37
richtig, eine gebühr für die genehmigte sondernutzung öffentlichen straßenlandes – und ganz offensichtlich wollten bzw. konnten jedenfalls diese behördenmenschen nicht das bekannte und begehrte motiv glienicker brücke samt umgebender schlösserlandschaft und gewässern (havel) vor einer filmischen abbildung und kommerziellen nutzung schützen bzw. an dieser bildnutzung verdienen. ;)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 31. Januar 2015, 16:48:22
Ich verstehe Dich nicht. Das sind doch zwei paar Schuhe. Bezahlt wurde für die Sperrung (und die war wohl eher ziemlich billig).

Was willst Du mit Deinem Posting sagen? Gut, dass es nicht noch eine Bildnutzungsgebühr gab? Oder schlecht? Oder die Behördenmenschen haben eine Chance übersehen?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 31. Januar 2015, 16:51:19
ja.
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: frida am 31. Januar 2015, 16:52:37
Ja, was?
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 31. Januar 2015, 17:28:49
ja, alles!
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 31. Januar 2015, 17:30:46
Was willst Du mit Deinem Posting sagen? Gut, dass es nicht noch eine Bildnutzungsgebühr gab? Oder schlecht?

ja.

Ja, was?

ja, alles!

Aha. ::)
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 31. Januar 2015, 17:33:19
schon scheiße, wenn die dinge nicht schön einfach schwarz-weiß liegen, was? ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 31. Januar 2015, 18:57:07
"Ich möchte mir, um das an dieser Stelle, damit keine Zweifel aufkommen, nochmals ganz klar zu betonen, mit aller Entschiedenheit widersprechen!"
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Querkopf am 31. Januar 2015, 19:26:49
 ;D
Titel: Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 31. Januar 2015, 19:28:30
 ;D
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 11. Juni 2015, 10:42:57
Wie ist das eigentlich mit Schrebergärten?

"Echte" Kleingärten sind ja eine öffentliche Grünanlage, damit sollten Fotos die von Wegen aus gemacht wurden und keine Menschen zeigen eigentlich rechtlich bedenkenlos sein.
ABER wie ist das mit der Privatsphäre, immerhin handelt es sich meist um eindeutig umfriedete Grundstücke? Und viele Besitzer erleben ihre Hütte/Garten als sehr intim?

Im Netz hab ich bisher keine eindeutigen Erläuterungen dazu finden können.

Danke pi

Nachtrag: Eine schützenswerte Privatsphäre besteht außerhalb des häuslichen Bereichs in gleicher Weise auch dann, wenn sich jemand in eine örtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat, in der er objektiv erkennbar für sich allein sein will. Danach ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein (BGH, Urteil vom 09.12.2003, VI ZR 404/02).
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 11. Juni 2015, 10:47:41
Wenn du von einem öffentlichen Weg oder öffentlichen Grundstück aus fotografierst und zum Fotografieren nicht auf eine Leiter steigst oder andere Hilfsmittel benutzt, um (Sicht)hürden zu überwinden, dürfte das nicht anders sein als bei Gärten und Gebäuden sonst auch: Das ist erlaubt, ebenso wie Fotos von deinem Garten aus.
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 11. Juni 2015, 10:56:24
Wenn also in der Kleingartenanlage die Hecke zu den Hauptwegen max. 1.5m hoch sein darf, hat der Inhaber gar nicht die "Möglichkeit frei von öffentlicher Beobachtung zu sein" (s.Nachtrag) und muss es hinnehmen, dass der Garten fotografiert und die Bilder öffentlich verbreitet werden, auch wenn er den Garten eigentlich genau dazu hat.

Um solche Fotos zu verhindern muss man also eigentlich Kunstwerke im Garten aufstellen, dann greift das Urheberrecht, oder  ::)
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 11. Juni 2015, 11:04:18
Ich denke, nicht.

Du darfst vom öffentlichem Raum aus fotografieren, was (aber nicht in jedem Fall, wen) du willst.

Bei einer 1,5 m hohen Hecke darfst du drüber (oder hindurch) fotografieren, aber dich nicht auf die Hecke lehnen und direkt dahinter runtergucken. Oder auf die Leiter steigen, oder vom Haus oder Grundstück gegenüber vom ersten Stock des Hauses oder dem Dach der Gartenhütte aus fotografieren.
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 11. Juni 2015, 11:25:11
Blöd nur wenn die anderen Gartenbesitzer es trotzdem nicht mögen..... :-\
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: zwerggarten am 12. Juni 2015, 00:39:25
worum genau geht es? ???

auch in einem kleingarten gemäß bundeskleingartengesetz dürfte es nicht in ordnung sein, über die (in berlin) maximal 1,25 m hohe hecke z.b. fokussiert die leicht oder nicht bekleideten pächti zu fotografieren und diese bilder ohne zustimmung weiter zu verwerten. das hat dann aber nichts mit dem threadthema zu tun, sondern mit persönlichkeitsrechten bzw. dem recht am eigenen bild.
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 12. Juni 2015, 21:58:05
Es geht darum, dass die Gärtner keine Fotos von ihren menschenleeren Gärten im Netz haben wollen.
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: pidiwidi am 12. Juni 2015, 22:02:06


Du darfst vom öffentlichem Raum aus fotografieren, was (aber nicht in jedem Fall, wen) du willst.



Ich glaube das stimmt nur bedingt, steht zum Beispiel ein Kunstwerk in dem Garten bei dem das Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, darf ich m.W. zwar fotografieren aber das Foto  nicht veröffentlichen
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: enigma am 25. Juni 2015, 14:33:04
Aktuell arbeitet das Europaparlament an einer europaweit vereinheitlichten Regelung, was die Panoramafreiheit angeht.

In dem Entwurf findet sich folgender wunderschöner Satz: "Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte." (Quelle) (dort auch der Link zu einer Online-Petition)

Gute Nacht Panoramafreiheit! Willkommen Abmahnwelle!
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Mecki B. am 25. Juni 2015, 14:49:51
Dann sollen sie mal "gewerbliche Nutzung" definieren. Das ist auch so ein Graubereich. Und sie sollten definieren was "sonstige Bevollmächtigte" sind. Das kann alles und jeder sein, so wie es da steht.

Ist doch wieder Unfug. Was jeder mit seinen Augen sehen kann, kann m.M.n. nicht auf einmal auf Fotos geschützt werden. Perönlichkeitsrechte, und Schutz der Person, das sehe ich ein. Aber nicht bei Pflanze, Tier und Architektur.
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Mecki B. am 26. Juni 2015, 11:41:54
Hier wird ein wenig dazu geschrieben - gibt vielleicht noch mal einen etwas breiteren Blick auf das Thema, zeigt aber auch neuen Dummfug auf:

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45274/1.html
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: fromme-helene am 27. Juni 2015, 10:04:40
Wikipedia hat zum Thema eine Seite geschaltet und einen offenen Brief verfasst. Wer sich dort auch als Autor bewegt, sollte vielleicht unterzeichnen.

Endet am Montag vormittag!

Was ich dem Beitrag entnommen habe und mir vorher nicht klar war: In etlichen Ländern der EU gilt das schon jetzt.
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: lonicera 66 am 27. Juni 2015, 10:09:40
Vielen Dank für den Hinweis, Helene

*unterschreib*

Nachtrag:

Gerade kam ein Beitrag dazu in den Nachrichten auf N24 mit der Info zur Petition... :D
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Mecki B. am 29. Juni 2015, 16:37:43
Was ich dem Beitrag entnommen habe und mir vorher nicht klar war: In etlichen Ländern der EU gilt das schon jetzt.

Die Fotografen dort wfreuen sich sicher auch über eine weniger restriktive Regelung.
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Effi B. am 09. Juli 2015, 17:34:33
Die Einschränkung der Panoramafreiheit ist vom Tisch, zumindest in Deutschland; das EU-Parlament hat sich heute gegen eine Änderung entschieden.

Mehr dazu:
Klicken und Posten - kein Problem
EU-Parlament stimmt für kleine Urheberrechtsreform mit Panoramafreiheit
Titel: Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Beitrag von: Gartenfreund55 am 20. Juli 2015, 13:01:19
Immerhin... wäre in meinen Augen auch ein großer Skandal gewesen, wenn es anders gekommen wäre  ::)