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Technik und Portal => Garten-pur Forum und Portal => Thema gestartet von: Roeschen1 am 27. Dezember 2017, 17:48:10
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Vielleicht weiß jemand bescheid,
muß ich den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen,
wenn ich ein Foto von einem Baum mache, der auf privatem Grundstück steht
und ich das Foto gewerblich nutzen möchte.
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Ohne Gewähr:
ich meine, wenn der Baum von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, muss es der Besitzer hinnehmen, solange nicht sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Vorher Fragen ist im Zweifelsfall trotzdem kein Fehler.
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Ich denke auch, dass das unter die "Panoramafreiheit" fällt, sofern man die Aufnahme von öffentlichem Grund (Straße, Bürgersteig) aus und ohne Hilfsmittel (Leiter, Drohne o. ä.) macht. Vorher fragen halte ich aber auch für eine gute Idee. Je nachdem, wo man das Foto nutzen möchte (Buch, Kalender o. ä.) freut sich der Eigentümer sicher über ein kostenloses Belegexemplar.
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Das Thema kommt mir bekannt vor :). Und richtig, vor kurzem hatten wir dazu mal eine intensive Diskussion:
Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
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Danke erstmal für eure Einschätzung.