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Garten- und Umwelt => Quer durch den Garten => Thema gestartet von: Pewe am 17. November 2009, 10:51:29

Titel: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 10:51:29
Vor längerer Zeit, muss wohl ca. 1 Jahr her sein, wurde berichtet über die Versicherungspflicht bei Grundstücken ab 2.500 qm, es gab auch - sofern meine Erinnerung mich nicht trügt - einen Link zu einer BG. Leider kann ich den Thread und damit auch den Link nicht mehr finden. Wer kann helfen?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 10:54:26
M.E. sind nur Gebäudeversicherungen Pflicht.
Ansonsten gibt es m.W. keine Versicherungspflicht für private Grundstücke.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 11:03:53
Hier

Übrigens:
Zitat
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Zur Begründung der Versicherung bedarf es keiner Beitrittserklärung. Die Versicherung kann nicht durch Austrittserklärung beendet werden.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 11:08:23
Schau hier, die ist für dich zuständig:

http://www.lsv.de/nb/05mitgliedschaft/1bg/index.html
Kann man auch anrufen - das ist meist klärender, als Forumsteilnehmer orakeln zu lassen.

Die Versicherungspflicht besteht für ldw genutzte Flächen.

Und hier ist es egal, ob ein Landwirt ackert, eine Streuobstwiese von einem Verein am Leben gehalten wird, jemand seine Reitpferde hält oder eine Rosensammlung oder seinen Küchengarten betreibt.

Ob erwerbsmäßig oder nicht ist irrelevant!

Ob Eigentümer oder nicht ist auch irrelevant.
Es geht darum, wer die Flächen bewirtschaftet .

Die untere Grenze für derartige Flächen beträgt in Nds 2500 qm. Da liegt manch ein Kleintierhalter und Liebhabergärtner drüber und ahnt nichts von seiner Pflicht.

Der Mindestbeitrag liegt mW irgendwo bei 50 - 60 Euro.

Aber sei getröstet: die allerwenigsten Bewirtschafter wissen was davon.

Und sollte man nicht grad in Flächengrößen kommen, die das nicht mehr glaubwürdig zulassen, kann man seine Fläche ja "portionsweise" in Stücken < 2500 qm nominell verpachten.

Viele Pächter mit Stücken unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Mama, Papa, Oma, Opa, Cousin, Cousine......

Landfrau

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 11:13:00
Hier

Übrigens:
Zitat
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Zur Begründung der Versicherung bedarf es keiner Beitrittserklärung. Die Versicherung kann nicht durch Austrittserklärung beendet werden.

Dabei geht es aber doch um gewerblich genutzte Grundstücke.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 11:16:33
Landwirtschaftliche Nutzung wird der gewerblich gleichgesetzt. In beiden Fällen dient (auch) das Grundstück der Ertragserzielung.
Ich habe aber die Frage so verstanden, dass es hier um den privaten Grundstückseigentümer geht.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 11:20:28
Meinst du mit "gewerblich genutzt" "zu Erwerbszwecken genutzt" oder meinst du "gewerblich genutztes Grundstück im Sinne des Baurechts"?

Bei der Abgrenzung von LAndwirtschaft muss man, und das führt immer wieder zu Verwirrung, das Rechtsgebiet beachten, in dem man sich tummelt. Geht es um Steuerrecht, Baurecht, Sozialrecht?
Danach ist Ldw immer mal wieder etwas anderes.

Im ldw Sozialrecht (und dazu gehört die Berufsgenossenschaft) ist es - leider - völlig unerheblich, ob man seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet, Liebhaberei oder Gemeinnutz betreibt.
Hier zählen Flächengröße und Bewirtschaftungsart, und privates Gärtnern in diesem Sinne ist ldw Nutzung. Ob man das nun wahrhaben will oder nicht.

Landfrau

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: sarastro am 17. November 2009, 11:21:49
Bitte wie? Davon habe ich in meinem ganzen Leben noch nie was gehört! Wälder, Felder, Gärten über 2.500 qm versichern lassen? Wofür und für wen? Und vor allen Dingen um welche Versicherung soll es sich hierbei handeln. Diebstahlversicherung? ;D oder Haftpflicht- Unfall-
Ist doch nur, damit die Versicherungskonzerne was zuverdienen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: quercus am 17. November 2009, 11:21:55
Ich bin in dieser BG drin da mein Garten ein bisschen größer ist und dieser wird nicht gewerblich Genutzt. Laut der BG handelt es sich um eine Garten- und Parkanlage und somit bin ich in der Pflicht und austreten kann man da leider nicht.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 11:31:17
Ich habe dort angerufen. Jeder, der mehr als 2500 m² grüne Fläche hat (also Gesamtgrundstück abzüglich bebauter Flächen) ist in Deutschland versicherungspflichtig. Der Mindestbeitrag ist 39 Euro.

Das trifft alle, Rentner genauso wie Angestellte, Selbständige genauso wie Beamte.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 11:33:08
Sarastro,

- die 2500 qm Grenze gilt in Nds. mag anderswo anders eine sein
- die Versicherungsart, um die es geht, ist (steht oben mehrfach ;-)), die Berufsgenossenschaft, also die Unfallversicherung
- ja, das Ganze wird oft als pure Geldschneiderei angesehen, auch und gerade, weil besonders bei Hobbytätern die BG wohl gern versucht, die Kosten abzuwälzen.
- ja, es gibt viel Kritik an der ldw Sozialversicherung. Man kann als Zwangsversicherter nicht mal den Anbieter wählen.
-Schau einfach mal auf die Seite der ldw berufsgenossenschaft deines Bundeslandes.

LAndfrau
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 11:33:08
Ist doch nur, damit die Versicherungskonzerne was zuverdienen.

Nee, Krischan, das nicht. Das ist eine Behörde, die in Kassel sitzt - warm und trocken und völlig ohne Konkurrenzdruck.


Landfrau, wir meinen beide das gleiche. ;) Du gehst von der landwirtschaftlichen Sicht ran, ich von der gartenbaulichen. Die Regelungen sind bundesweit einheitlich, nur die Ansprechpartner sind regional verschieden.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 11:34:29
Ich bin in dieser BG drin da mein Garten ein bisschen größer ist und dieser wird nicht gewerblich Genutzt. Laut der BG handelt es sich um eine Garten- und Parkanlage und somit bin ich in der Pflicht und austreten kann man da leider nicht.

Wenn man dich da mal nicht über den Tisch gezogen hat.
Es sei denn, du bist kein Hobbygärtner.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 11:34:31
Also doch. Wusste ja, kann mich auf Euch verlassen - irgendeine/r weiß immer was. Wenngleich die Auskünfte in diesem Fall für mich nicht so erfreulich sind.

Bzgl. der Möglichkeit des 'Verpachtens': Muss das formell, d.h. anwaltlich oder notariell laufen oder tut es auch ein häuslich erstellter Schrieb mit Datum und den entsprechenden Unterschriften? Vielleicht weiß das ja auch jemand.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 11:36:35
Es sei denn, du bist kein Hobbygärtner.

Das ist schnurz. Die Fläche zählt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 11:37:16
Ein Pachtvertrag bedarf keiner notariellen Beglaubigung.
Schwieriger wirds schon, einen guten Pachtvertrag (Text) zu bekommen. Da kann es tatsächlich erforderlich werden, sich eines Anwalts zu bedienen. Muss aber nicht sein.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 11:37:49
Es sei denn, du bist kein Hobbygärtner.

Das ist schnurz. Die Fläche zählt.

Wo steht das (schwarz auf weiß)?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 11:39:28
Es gibt für Pachtverträge in D kein Formerfordernis.
Sie sind also auch gültig, wenn mündlich abgeschlossen.

Sollte es zu einem Rechtsstreit mit der Bg um die versicherungspflicht kommen, wird die verpachtung umso nachweisbarer, je
- papierhafter der Pachtvertrag
- belegter die Eingänge der PAchtzahlung
- vorhandener die Nebenkostenabrechnungen
- angegebener in der Steuererklärung die Einkünfte aus Vermietung und verpachtung
sind.

Man muss nicht mal gegen geld verpachten.
Aber wie gesagt: Je "echter" sich das Ganze gestaltet, umso plausibler ist es im zweifelsfall.

Landfrau
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 11:40:20
Zitat
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist zuständiger Unfallversicherungsträger für
  * Unternehmen des Erwerbsgartenbaues ...
  * Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues ...
  * Unternehmen der Golfplatzpflege ...
  * Baumwartunternehmen ...
  * Haus- und Ziergärten mit einer Größe ab 25 ar bzw. bei geringerem Umfang mit einem Arbeitsaufwand von mehr als 100 Arbeitsstunden für Aushilfsbeschäftigte im Jahr
  * Gemeindliche Unternehmen der Park- und Gartenpflege
  * Friedhofsunternehmen, Friedhofsgärtnereien
  * Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung ...


Da, Link habe ich schon zweimal gepostet, angerufen habe ich zur Sicherheit auch.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 11:48:16
Ja, diesen Hinweis hatte ich auch schon gefunden.
Die Genossenschaft ist "zuständig" für derartige Gärten. Man kann ihr als mit kleineren Grundstücken nicht beitreten.
Wo aber steht geschrieben, dass der Hobbygärtner der Genossenschaft Kraft Gesetzes beitreten muss ?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 11:49:48
Da gibt es irgendwie und irgendwo ein Gesetz, dessen Lektüre mich unnötig aufregt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 12:02:54
Pachtverträge (vom Brunnenverlag) gibt es im Papierwarengeschäft.
Sind sicherlich auch online verfügbar.

Landfrau
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 12:02:59
Ich glaube immer noch, dass ihr auf dem Holzweg seid:

Lies mal in http://www.lsv.de/gartenbau/pdf_dokumente/bg_pdf/bg_satzung.pdf
den § 3 (1) g

und dann

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/123.html

§ 123 (2), 1
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 12:04:17
Pachtverträge (vom Brunnenverlag) gibt es im Papierwarengeschäft.
Sind sicherlich auch online verfügbar.

Landfrau
Danke :-*
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 12:09:35
Fars, das klingt tatsächlich vollkommen anders, als das, was die Damen und Herren von der Berufsgenossenschaft gemeinhin erzählen.


Quercus, wie wäre es, wenn Du einen Widerspruch einlegst?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 12:21:31
Dann wäre ja noch interessant, wie ein "Hausgarten" definiert ist.
"Ziergarten" bedarf sicherlich keiner Diskussion.
Es handelt sich um einen text der GArtenbau - BG, die ein teil der ldw Sozvers. ist. Es heißt daher noch nicht, dass, wenn die Gartenbau - BG nicht zuständig ist, nicht ein anderer Teil der ldw. BGen nicht zuständig wäre.

Ist ein Küchengarten ein Hausgarten ?
Eine Obstbaumsammlung?
Die Fläche eines Sortenerhalters?

Für mein Begriffsverständnis ist ein Hausgarten sozusagen die Freiluftsitzgelegenheit, von der man im Herbst muffigen Gesichts den "Dreck", sprich das herabgefallene Laub abkehrt, um sie wieder "ansehnlich" zu gestalten.

In dem Nutzung tatsächlich nur dem Aufenthalt und der visuellen Ergötzung dient, alle Tätigkeiten darin nur dem Aufrechterhalten des dazu notwendig erscheinenden Zustandes dienen.

Aber wer weiss schon, ob mein Sprachverständnis ausschlaggebend ist?

Landfrau
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 17. November 2009, 12:39:49
Die Einschränkung für den Haus und Ziergarten steht auch gleich drunter: "es sei denn, sie werden regelmäßig oder in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet"

Der Hausgarten ist das Gartengrundstück am Haus bzw. auf dem das Haus steht.
Nun wird es interessant wenn man wegen der Grundsteuer sich den großen Garten hat als extra Grundstück rausmessen lassen und der dann als landwirtschaftliche Fläche läuft.
Dann ist er landwirtschaftliche Fläche und wird bewirtschaftet und ist damit wohl BG pflichtig sofern über 2500m²groß.

Nur landwirtschaftlich bearbeitete Flächen (Gras, Acker) kann man in den meisten Bundesländern bis 1 Ha von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mit anderen Kulturen (Wald, Gartenbau) geht das nicht.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 12:53:37
http://www.agrar.uni-kassel.de/ink/gwh/hausgaerten/wassind/wassind.htm
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: sarastro am 17. November 2009, 13:05:24
Deckt denn eine private Unfallversicherung einen Unfall ab, wenn mein Grundstück unter 2.500 m Größe hat und wenn mein Freund meine Galanthussammlung bestaunt und genau in diesem Moment ihm ein Ast meines Ahorns auf das Oberstübchen fällt?

Bei uns wird Gartenbau immer mit der Landwirtschaft gleichgesetzt, steuerrechtlich und sonst auch.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: ebbie am 17. November 2009, 13:35:20
Nein Christian, zumindest in D keineswegs. Wenn dein Baum erkennbar morsch war, hättest Du eine Sicherungspflicht und müsstest den Ast ggf. entfernen. Ansonsten haftest Du und es würde hier höchstens deine Haftpflichtversicherung einspringen. War der Schaden jedoch nicht vorhersehbar, handelt es sich um "höhere Gewalt" und es haftet niemand. Hier könnte aber die Unfallversicherung deines Freundes eintreten. Ist aber in der Regel unnötig, da eh die Krankenversicherung zahlt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 13:51:46
Wenn dein Baum erkennbar morsch war, hättest Du eine Sicherungspflicht und müsstest den Ast ggf. entfernen. Ansonsten haftest Du und es würde hier höchstens deine Haftpflichtversicherung einspringen.

In diesem Fall könnte es sich um eine grobe Fahrlässigkeit handeln. Dann würde die Haftpflichtversicherung zwar auch einspringen, aber u.U. von Sarastro das Geld zurückfordern.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 13:52:44
Zitat
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist zuständiger Unfallversicherungsträger für
  * Unternehmen des Erwerbsgartenbaues ...
  * Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues ...
  * Unternehmen der Golfplatzpflege ...
  * Baumwartunternehmen ...
  * Haus- und Ziergärten mit einer Größe ab 25 ar bzw. bei geringerem Umfang mit einem Arbeitsaufwand von mehr als 100 Arbeitsstunden für Aushilfsbeschäftigte im Jahr
  * Gemeindliche Unternehmen der Park- und Gartenpflege
  * Friedhofsunternehmen, Friedhofsgärtnereien
  * Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung ...


Da, Link habe ich schon zweimal gepostet, angerufen habe ich zur Sicherheit auch.

Ich fürchte, der springende Punkt ist der rot markierte Text.
Von daher bin ich der Ansicht, dass der Fragesteller nicht versicherungspflichtig ist, WENN er keine Aushilfskräfte beschäftigt, die das Grundstück wie auch immer in Schuss halten.

Es geht also primär darum, dass Angestellte oder Hilfskräfte, die man als Grundstückseigner auf seinem Grundstück arbeiten läßt, unfallversichert sind. Es ist ähnlich wie bei Hausangestellten (Reinigungskräfte, Putzhilfen, Chauffeur, Pflegedienste, etc.), die regelmäßig beauftragt werden, im Haushalt oder auf dem Grundstück mehr als 100 Arbeitsstunden im Jahr einer gewissen Tätigkeit nachzugehen. Diese Leute müssen also versichert werden.

Pflegt man das Grundstück allein und braucht dazu keine Aushilfskräfte (Baumpflege, Bodenpflege, regelmäßige Abräumdienste etc.) haftet die private Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers.

So verstehe ich das Ganze und würde unter gar keinen Umständen der Berufsgenossenschaft beitreten, wenn ich keine Aushilfskräfte zu beschäftigen gedenke.
Den Aufwand, Pachtverträge mit Angehörigen abzuschließen, erachte ich als absolut überflüssig.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 14:19:40
Es geht ja hier nicht darum, Pachtverträge mit Angehörigen abzuschließen, um ein Pachtverhältnis mit Angehörigen zu regeln, sondern darum, eine evtl. BG - pflichtige Fläche durch Verpachtung soweit zu zerlegen, dass die Teilflächen je nicht mehr BG - pflichtig ist und dieses bei Bedarf auch nachweisen zu können. "Behörden lieben Papier"

Die Tatsache, dass eine Krankenversicherung die behandlung des vom Ast Getroffenen bezahlt, schließt noch lange nicht aus, dass diese sich die Behandlungskosten vom "Betreiber" des Baumes zurückholt.
Da sollte man dann einen private / landwirtschaftliche / betriebliche, je nachdem in welchem Zusammenhang man handelt, Haftpflichtversicherung haben und nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Stichwort Verkehrssicherungspflicht

Es sind aber dennoch einige Dinge nicht abschließend belegt für mein Verständnis

- alleine und nicht zu Einkommenszwecken bewirtschaftete Zier- und HAusgärten sind anscheinend nicht in der Gartenbau - BG versicherungspflichtig.
Sind sie auch in den anderen landwirtschaftlichen BGen ganz bestimmt nicht versicherungspflichtig? Die BGen untereinander versuchen ja auch gern, sich unfallarme Riskiogruppen abzujagen, unfallträchtige zuzuschanzen.

- kann eine Sortensammlung, ein Sortenerhalt, wenn am Haus liegend und allein und nicht zum Erwerb betrieben ein solcher HAusgarten sein, auch wenn ggf drastisch größer als 2500 qm?

Mir hatte mal jemand von der hiesigen BG gesagt, "bei rein privater Nutzung" unseres doch erheblichen größeren Grundstückes incl. Tierhaltung seien wir dennoch nicht BG - pflichtig. Ich habe das Telefonat verbucht unter "der hat entweder keine Ahnung oder keinen Bock, mir das Ganze auseinanderzuklamüsern".

Nun haben wir einige von Forumsteilnehmern zusammengetragene ZItate, der Privatgärtner mit über 2500 qm sei nicht BG - pflichtig und das Telefonat von Staudo (?), welches ergab, genau diese Pflicht bestehe sehr wohl.

Schade um die verwirrung. Ich war mir meiner Sache sooooo schön sicher.
Würde aber auch gern weiterhin ohne BG - Beitrag leben. Derzeit rechne ich täglich damit, dass mir die BG auf den Pelz rückt, weil die Vorbesitzerin das GRundstück ja "abmeldet" und die Bürokratie dann sicherlich dem neuen Eigentümer nahe tritt.

Sollte ich nochmal am Telefon eine wie die neulich erhaltene Auskunft erhalten würde ich die Telefonnotiz per FAx zur Bestätigung dorthin senden, um endlich Klarheit zu schaffen. Weiß leider immer mal mehr den Namen.

Landfrau
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Conni am 17. November 2009, 14:25:52
Die Vorbesitzer unseres Grundstücks (50ar) haben von der landwirtschaftlichen BG eine Beitrittsaufforderung bekommen, haben Widerspruch eingelegt und haben daraufhin schriftlich von der BG bestätigt bekommen, dass sie nicht eintreten müssen. Wir hüten dieses Schreiben gut. (Dennoch finde ich den von Fars verlinkten Absatz im Sozialgesetzbuch beruhigend.)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 14:26:25
Mir wurde heute vormittag am Telefon klipp und klar gesagt, jede Gartenfläche über 2500 m² wäre BG-pflichtig. (Ich bin sowieso zwangsversichert und kann mir solche Telefonate leisten.) Die von Fars ausgesuchten Gesetze scheinen anderes auszusagen.

Es bringt nichts, wenn wir uns an einer Exegese versuchen. Das füllt die Seiten, schafft aber keine Klarheit. Wenn Du, Landfrau, Post von der BG bekommst bzw. Quercus Widerspruch einlegt, wird es erst richtig interessant. ;)


Conni, Danke.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 14:27:38
Darf ich höflich fragen, wie die Vorbesitzer ihren Widerspruch begründet haben?

Das wäre wirkich aufschlussreich zu wissen!

danke, Landfrau
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Conni am 17. November 2009, 14:32:42
Natürlich darfst Du fragen, aber sorry, ich weiß es nicht mehr. (Die Frage tauchte vor knapp drei Jahren auf. Ich kann, wenn ich wieder zu Hause bin, mal schauen, ob aus dem Schreiben irgendein Grund hervorgeht.)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Landfrau am 17. November 2009, 14:47:25
Wär klasse!

aus diesem Thema klink ich mich für heut aus, verweise aber noch gern auf das Forum von

landtreff.de

in dem immer mal wieder sehr heiße Diskussionen zum Thema Landwirtschaft (wozu in diesem Sinne auch der gartenbau gehört) und Sozialversicherung(spflicht) laufen.

Leider gibt es für gärtnerisch aktive Privatleute sehr sehr viel fallstricke, in denen man sich teuer verheddern kann. Und es gibt auch keine Stelle, die solche Grenzfälle umfassend berät, jede Behörde hat ihren eigenen Blickwinkel, ldw. berater, Steuerberater etc. können zwar den Etablierten zur Seite stehen, aber kaum den Grenzfällen, bei denen je nach rechtsgebiet neu zu klären ist, ob es sich um Ldw handelt oder nicht.

Aber eine gute Nachricht gibt es:
Fördergelder, z. B. für Grünland oder Aufforstung bekommt man völlig unabhängig davon, in welcher rechtssparte man nun ldw ist oder nicht. Man braucht gar nichts wirtschaftlich Sinnvolles mit den Flächen zu machen (die geförderten Maßnahmen allerdings muss man schon durchführen)- Antrag stellen und vorm Stichtag abgeben reicht und Fördergeld kommt.

So doof.

Landfrau
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 15:14:38
Die BG's und die GEZ scheinen aus einem Holz geschnitzt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 15:20:24
Mir wurde heute vormittag am Telefon klipp und klar gesagt, jede Gartenfläche über 2500 m² wäre BG-pflichtig. (Ich bin sowieso zwangsversichert und kann mir solche Telefonate leisten.) Die von Fars ausgesuchten Gesetze scheinen anderes auszusagen.

Es bringt nichts, wenn wir uns an einer Exegese versuchen. Das füllt die Seiten, schafft aber keine Klarheit. Wenn Du, Landfrau, Post von der BG bekommst bzw. Quercus Widerspruch einlegt, wird es erst richtig interessant. ;)

Conni, Danke.

Und Conni vielleicht fündig wird.

Scheint ein schwieriges Thema zu sein, bislang ohne eindeutiges Ja oder Nein zur Frage der BG-Pflichtigkeit. Ein hiesiger, langjähriger und recht paragraphen/gesetzes/vorschriften- und sonstwaskundiger Waldbewohner (der davon auch nix wusste und aus allen Wolken fiel) will seinerseits diesbezüglich Erkundigungen einziehen. Vielleicht gibt es, aus welcher Richtung auch immer, doch noch ein definitives Ergebnis. Für die bisherige rege Beteiligung danke ich erst mal. :-*
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: knorbs am 17. November 2009, 15:51:57
ich kann nicht ganz nachvollziehen, weshalb solche unsicherheiten auftauchen. dank fars exzellenter recherche scheint mir das klar geregelt zu sein.

SGB VII § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften:

(1) Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind für folgende Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen) zuständig, ...(aufzählung)

(2) Landwirtschaftliche Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 sind nicht

1. Haus- und Ziergärten,

es sei denn, sie werden


oder

 
mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet
 
oder
also wenn ich ein grundstück regelmäßig oder in erheblichen umfang mit hilfe von besonderen arbeitskräften bewirtschafte
oder ich bewirtschafte selber + die erzeugnisse gehen hauptsächlich in die vermarktung...wenn das erfüllt ist, bin ich landwirtschaftliches unternehmen. dann ist auch die landwirtschaftl. berufsgenossenschaft sachlich (personenkreis) + örtlich (=BRD) zuständig.

nur woher die 2500m² her kommen, erschließt sich mir nicht so recht. die größenordnung taucht in § 3 abs. 2 der satzung der landwirtschaftl. berufsgenossenschaft auf für die ausnahmen von der ausnahme ;D nämlich Unternehmen des Gartenbaues,
Weinbaues, Tabakbaues und anderer Spezialkulturen mit mehr als 0,25 ha wenn sie nebenunternehmen sind, dann unterfallen sie doch wieder der landw. bg.

von daher würde ich auf eine telefonauskunft gar nichts geben.

im übrigen...wo kein kläger auch kein richter...weshalb hat jemand das bedürfnis diese frage klären zu wollen, wenn die berufsgenossenschaft nicht selber auf einen zukommt + von mir beiträge kassieren will. dann würde ich in fällen wo die voraussetzungen nicht vorliegen (darunter dürften die meisten der forumsuser fallen) widerspruch gegen einen beitragsbescheid einlegen + den mit der gesetzeslage begründen. inhalte von websites sind geduldig wie das berühmte papier + was dort steht interessiert mich erstmal nicht.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: bristlecone am 17. November 2009, 16:01:39
In unserem Fall pflege ich freundlicherweise im Auftrag der Hauseigentuemergemeinschaft den Garten, maehe den Rasen und pflanze hier und dort ein wenig ;D
Dafuer werde ich eher symbolisch entlohnt. Damit ist der Fall klar: Es besteht Versicherungspflicht. Aufpassen muss man aber, was den Umfang der Taetigkeit angeht: Die BG hatte erstmal von sich aus den Hoechstbetrag angesetzt, der einem Umfang an Pflege von etwa 100 Stunden entsprach - pro Monat!

Im Privatgarten, der wie von knorbs beschrieben genutzt und gepflegt wird, sieht die Sache anders aus.
Da gilt sicher erst mal, wo kein Klaeger, da kein Richter. Nur: Sollte man regelmaessig im Garten Hilfe in Anspruch nehmen (Rasen maehen, Strauchschnitt, Haeckseln etc.) und es geschieht ein Unfall, kann es gut sein, dass die Muehlen der Verwaltung anfangen zu mahlen und ein groesserer Papierkrieg und Kosten ins Haus stehen.
Von daher sollte sich jeder ueberlegen, ob er nicht lieber den vergleichsweise doch eher geringen Betrag aufbringt und die Taetigkeit bei der BG anmeldet.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 16:05:51
Jetzt wird es ja noch komplizierter.
Zählt die Gartenpflege, so wie die Tätigkeit der Putzfrau, zur (erweiterten) Hausarbeit? Dann wäre die Verwaltungsberufsgenossenschaft zuständig.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: bristlecone am 17. November 2009, 16:07:52
Nein, zustaendig ist die Gartenbau-BG.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 16:12:44
Weil es mehr als 2.500 qm sind?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 16:36:42
 ;D

Trotzdem wundere ich mich, wenn mir am Telefon (0561/9280, öffentliche Nummer) scheinbar/offensichtlich? falsche Auskünfte gegeben werden und auf der Seite der BG eindeutig der Eindruck entsteht, jeder mit einem größeren Grundstück sei beitragspflichtig.

Eins steht jedenfalls fest: Wer von den Mitlesern traditionell belangt wird oder neu belangt werden soll, sollte die Versicherungspflicht hinterfragen und Widerspruch einlegen, wenn er an der BG-Versicherung kein Interesse hat.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Conni am 17. November 2009, 16:43:03
Zitat
Eins steht jedenfalls fest: Wer von den Mitlesern traditionell belangt wird oder neu belangt werden soll, sollte die Versicherungspflicht hinterfragen und Widerspruch einlegen, wenn er an der BG-Versicherung kein Interesse hat.

Und für alle andern gilt das Sprichwort "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn de nich gerufen wirst."
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: knorbs am 17. November 2009, 16:46:54
fars...im fall von cornishsnows betreuung des gartens der hauseigentümergemeinschaft greift sgb VII § 123 abs 2...es handelt sich um einen haus- + ziergarten, größe ist egal. entscheidend ist, dass den garten eine person regelmäßig oder in erheblichen umfang bewirtschaftet. den "erhebl. umfang" hat die bg konkretisiert (mehr als 100 std./monat). wenn weniger stunden, müsste man jetzt anhand eines kommentars herausfinden, wie "regelmäßig" auszulegen ist.

die 2.500 m² spielen dann eine rolle, wenn es sich um einen nebenbetrieb handeln würde. nebenbetriebe unterfallen nach bg-satzung § 3 abs. 2 c i.v.m. § 131 abs. 1 sgb VII der allg. unfallversicherung (muss der staat finanzieren), außer es handelt sich bei dem nebenbetrieb um ein Unternehmen des Gartenbaues, Weinbaues, Tabakbaues und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 ha. dann greift wieder die zuständigkeit der landw. bg.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 16:48:39
Zitat
Eins steht jedenfalls fest: Wer von den Mitlesern traditionell belangt wird oder neu belangt werden soll, sollte die Versicherungspflicht hinterfragen und Widerspruch einlegen, wenn er an der BG-Versicherung kein Interesse hat.

Und für alle andern gilt das Sprichwort "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn de nich gerufen wirst."

Der Rat ist suspekt.
Es geht hier ja in erster Linie darum, wer haftungsmäßig einspringt, wenn ein Unglück geschieht. Von daher ist es schon wichtig herauszufinden, ob eine simple Grundstückshaftpflicht-Versicherung ausreicht oder ob man "berufsständisch" versichert sein muss.
Tut man nichts, ist man im Schadensfall auch nicht versichert.

Sobald mein Grundstück eine gewisse Besucherfrequenz hat (auch "Offener Garten" o.ä.) ist eine Versicherung angeraten. Für Gewerbetreibende allemal.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Conni am 17. November 2009, 16:51:17
Zitat
Der Rat ist suspekt.
Es geht hier ja in erster Linie darum, wer haftungsmäßig einspringt, wenn ein Unglück geschieht.

Das geht aus Waldschrats Eingangspost und auch aus dem, was sie danach schrieb, nicht hervor.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 16:51:25
fars...im fall von cornishsnows betreuung des gartens der hauseigentümergemeinschaft greift sgb VII § 123 abs 2...es handelt sich um einen haus- + ziergarten, größe ist egal.

Auch hier habe ich meine Zweifel. Ich unterstelle, dass C. Miteigentümer ist und somit seinen ideellen Gartenanteil und den der anderen Miteigentümer pflegt. Ich befürchte, dass im Schadensfall die Versicherung die Zahlung verweigert. Wie will er nachweisen, dass das Schadensereignis im fremden Gartenteil geschehen ist.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 16:52:39
Zitat
Der Rat ist suspekt.
Es geht hier ja in erster Linie darum, wer haftungsmäßig einspringt, wenn ein Unglück geschieht.

Das geht aus Waldschrats Eingangspost und auch aus dem, was sie danach schrieb, nicht hervor.

Das muss es auch nicht. Es geht um Versicherungspflicht: wann und bei wem oder gar nicht.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: knorbs am 17. November 2009, 16:54:06
Sobald mein Grundstück eine gewisse Besucherfrequenz hat (auch "Offener Garten" o.ä.) ist eine Versicherung angeraten.

versicherung meinetwegen, aber das wäre dann eine private haftpflichtversicherung(?), jedenfalls keine pflichtversicherung der landw. bg oder müssen deine besucher bei dir regelmäßig oder in erheblichen umfang arbeiten (z.b. knöterich roden) ;D ;).
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 17. November 2009, 16:58:56
Sobald mein Grundstück eine gewisse Besucherfrequenz hat (auch "Offener Garten" o.ä.) ist eine Versicherung angeraten.

versicherung meinetwegen, aber das wäre dann eine private haftpflichtversicherung(?)

Wäre zu klären.
Die übliche Haftpflicht vermutlich nicht. Da du als Gärtner ja den Besucher nicht schädigst. Es sei denn, du haust ihm die Hacke auf den Kopf, weil er einige deiner Cyps klauen will.

Das Grundstück schädigt den Besucher: wackelige, glitschige Wegsteine, herunterbrechender Ast, zusammenkrachendes Geländer etc.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 16:59:59
Bissige Carnivoren!
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 17:18:16
....im übrigen...wo kein kläger auch kein richter...weshalb hat jemand das bedürfnis diese frage klären zu wollen, wenn die berufsgenossenschaft nicht selber auf einen zukommt + von mir beiträge kassieren will. ....

Mein Bedürfnis nach Klärung dieser Frage gründet sich auf die Befürchtung, irgendwann evtl. mal für etliche Jahre Nachzahlungen leisten zu müssen.
Einige Nachbarn leben seit 35 Jahren hier ohne je in dieser Hinsicht behelligt worden zu sein, aber man weiß ja nie und seitdem ich hier im Forum mal davon gelesen hatte, ging es mir nicht mehr aus dem Kopf und beunruhigt mich sehr. Was ist wenn. An zweifelhafte Versicherungsleistungen habe ich dabei noch nicht einmal gedacht, zumal ich ja z.B. haftpflichtversichert bin, ebenfalls Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung i.R. der Mitgliedschaft in der Siedlungsgemeinschaft. Versicherungen drücken sich eh gern bei Leistungen, beim Kassieren sind sie allemal dabei und leider auch oft am längeren Hebel.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: knorbs am 17. November 2009, 17:52:49
warum hast du eigentlich befürchtungen? betreibst du auf deinem grundstück (wie groß eigentlich?) einen der genannten spezialbetriebe ("Unternehmen des Gartenbaues, Weinbaues, Tabakbaues und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 ha")? beschäftigst du regelmäßig oder in größerem umfang personen auf dem grundstück um dieses zu bewirtschaften? dienen die erzeugnisse überwiegend nicht deinem eigenen haushalt, also vermarktest du die erzeugnisse?

wenn eines dieser kriterien zutrifft, dann schreib die landw. bg an, erläutere die umstände + dann wirst sehen, was passiert. sie werden dir einen beitragsbescheid schicken ;D. den kannst du dann in ruhe prüfen. wenn eine rechtsbehelfserklärung dabei ist, ein monat lang, wenn keine dabei ist, ein jahr lang. danach wird der bescheid rechtskräftig, wenn du nicht vorher widerspruch einlegst.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 18:02:19
Von den genannten Kriterien trifft keines zu. Was die Befürchtungen angeht: Wenn tatsächlich allein aufgrund der entspr. qm-Zahl eine Mitgliedspflicht bestehen sollte, früher oder später kommt sicher jemand drauf und stöbert nach entsprechenden Grundstücken. Vielleicht leide ich auch nur an Paranoia. :-[
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 17. November 2009, 18:09:11
Vermutlich. ;)

Bis jetzt sind die Berufsgenossenschaften dank Zwangsmitgliedschaften und üppigen Versicherungsbeiträgen keinesfalls in ihrem Bestand bedroht. Die überleben auch ohne zusätzlichen Aufwand komfortabel.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Alfredos am 17. November 2009, 18:10:52
Bissige Carnivoren!

Das wäre dann aber im Fall von Caniden schon wieder eine Hundehalterhaftpflicht.
 ;D
Alfredos
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 18:14:48
Ich glaub, der Staudo meinte die verfressenen Pflänzchen :)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: knorbs am 17. November 2009, 18:28:59
Wenn tatsächlich allein aufgrund der entspr. qm-Zahl eine Mitgliedspflicht bestehen sollte

aber das haben wir doch eindeutig aufgezeigt...die m² spielen nur in einem spezialfall eine rolle, nämlich der fall ganz spezieller nebenbetriebe + du hast doch keinen betrieb. wenn der rest (regelmäßiges oder mehr als 100 std./monat beschäftigen von personen zur bewirtschaftung) nicht zutrifft, dann entspann dich + widme dich wieder intensiv deinen ritterspornen ;D ;). wenn du die allerdings im größeren stil auf dem grundstück ziehst + vermarktest....ja dann 8)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 17. November 2009, 18:34:00
Gut, Entspannversuch :-[ - om
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 19:30:42
Gut, Entspannversuch :-[ - om

Die Panik ist nun wirklich fehl am Platz, Du hast überhaupt keinen Grund dazu. ;)

Ich hab's in #31 schon versucht zu erklären und Knorbs hat's anschließend nochmal anhand der Gesetzestexte ganz klargestellt:

Es geht bei der BG in erster Linie um eine Unfallversicherung für Personen, die gegen Lohn (egal wie hoch) auf Deinem Grundstück tätig werden, undzwar ab einer gewissen Stundenzahl pro Monat/Jahr aufwärts.

Logische Schlussfolgerung: Wenn Du keine Personen beschäftigst und auch nichts anbaust, was Deinem Lebensunterhalt (durch Verkauf) dient und Du mit den Produkten keine Einkünfte erzielst (die Du bei der Steuer eh angeben müßtest), kommt eine BG-Mitgliedschaft für Dich nicht in Frage. Klare Sache!

Wofür BG-Beiträge zahlen, wenn eh niemand und nichts versichert werden kann? Wo ist da die Logik???

Ich nehme mal stark an, dass bei einer Grundstücksgröße von über 2500 qm anzunehmen ist, dass ein solches Grundstück gewerblich genutzt wird oder zumindest nicht allein bewirtschaftet werden kann und versicherungspflichtige Hilfskräfte angestellt werden müssen. Daher wohl die Richtgröße von 2500 qm. Allerdings gilt ja die Versicherungspflicht auch bei kleineren Gründstücken, sofern Hilfskräfte mehr als eine bestimmte Stundenzahl pro Monat/Jahr darauf arbeiten!

Ich habe mich heute abend mal bei den Bauern hier im Dorf rumgehört. Einige haben stillgelegte Felder, die sie zum Teil aus Altersgründen nicht mehr bewirtschaften und die reines Grasland sind. KEINER ist mehr BG-Mitglied und KEINER zahlt Versicherungen. Klare Sache!

@fars

Deine Garten-Besucher sind über Deine private Haftpflicht und Gebäudehaftpflicht versichert, egal wie groß Dein Garten ist. Das hat mir meine Haftpflicht am Telefon heute Abend mitgeteilt. Sollte ein Ast abbrechen, ist das höhere Gewalt, sofern der Baum nicht nachweislich bereits vorher nicht mehr standfest war. Liegt das Grundstück an einem Bürgersteig, hast Du Streupflicht (ist bei mir der Fall). Muss der Postbote/Lieferant ans Haus übers Grundstück laufen, muss im Winter dafür gesorgt werden, dass der Zugang zum Gebäude zufuß ohne Glatteis erreicht werden kann. Das ist alles.
Für alles andere haben Besucher/Postboten, Lieferanten etc. selber eine nicht unerhebliche Sorgfaltspflicht. Wenn mir einer betrunken auf Grundstück kommt und torkelnd ausrutscht und sich die Nase bricht, ist er selber schuld. :P

Und nochwas: Jede Stadt-/Gemeindeverwaltung kennt die Grundstücksgrößen ihrer Mitglieder/Hausbesitzer. WENN das Gesetz GRUNDSÄTZLICH JEDES Grundstück ab 2500qm Größe betreffen WÜRDE, dann hätte jeder, der ein solches Grundstück besitzt, schon beim Grundstückskauf die BG-Mitgliedschaft in die Hände gedrückt bekommen! Wäre ähnlich wie mit der Grundsteuer - es zahlt sie JEDER, der ein Haus/Grundstück besitzt.


Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: tomma am 17. November 2009, 19:31:02
In diesem Fall muß ich Knorbs leider widersprechen:
Ich habe vor etlichen Jahren anläßlich einer Zwangsversteigerung einen Acker erworben, ca. 5000 m qm. 1/3 der Fläche war als Gartenland ausgewiesen. Auf dem Grundstück befindet sich ein Hühnerstall und es wachsen dort zwei Bäume, ein Kirsch- und ein Pflaumenbaum. Der Rest ist Wiese und wird von mir 1 x jährlich selbst gemäht. Das Grundstück ist eingezäunt. Es ist zur Zeit Brachland, wird also in keiner Weise genutzt. Der Zwangsmitgliedschaft der Berufsgenossenschaft konnte ich mich nicht entziehen. Die kommen mit aberwitzigen Gründen, die normal denkende Menschen kaum nachvollziehen können. Beispielsweise reicht in meinem Fall u.a. schon der Kirschbaum, der im Gartenteil steht als Begründung aus, denn die Kirschen könnten ja geerntet werden, was einer Nutzung entspräche. Ich betreibe jedenfalls keinen Nebenerwerb und habe auch nicht vor, das zu tun. Das alles habe ich der BG mitgeteilt und gegen die Zwangsmitgliedschaft Widerspruch eingelegt. Obwohl mein GG Jurist ist, haben wir letztendlich aufgegeben. Es ist ein langer und mühseliger Weg, sich mit der BG zu streiten. Man kämpft doch sehr gegen Windmühlen. Vielleicht ist mal jemand wagemutig, streitet sich durch die Instanzen und erwirkt ein Grundsatzurteil. Übrigens sind die Hobbyimker ähnlich betroffen - auch dort gibt es deswegen viel Unmut.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 19:44:05
In diesem Fall muß ich Knorbs leider widersprechen:
Ich habe vor etlichen Jahren anläßlich einer Zwangsversteigerung einen Acker erworben, ca. 5000 m qm. 1/3 der Fläche war als Gartenland ausgewiesen.

Das ist wohl das Problem, dass nur 1/3 der Fläche als Gartenland ausgewiesen war. Warum denn? Und die restliche 2/3 Fläche? Ist die als landwirtschaftlich nutzbare Fläche ausgewiesen? Dann liegt darin der Grund, dass die BG eine landwirtschaftliche Tätigkeit (Verkauf von Kirschen) unterstellt, bzw. das Grundstück vor der Versteigerung landwirtschaftlich genutzt wurde und eine BG-Mitgliedschaft deswegen bereits bestand. Die unterstellen dann, dass der Käufer die Tätigkeit fortsetzt.
Du müßtest Dich mit Deiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und die Deklaration des Grundstücks nochmal klären und den Eintrag im Katasteramt überprüfen, fürchte ich.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: knorbs am 17. November 2009, 19:44:28
@tomma

ich hätte es mir nicht gefallen lassen. nach deinen angaben war der garten nur ~ 1.700 m² groß + wurde seitens der landw. bg wg. eines oder zweier obstbäume bzw. deren erträge als nicht überwiegend dem eigenen haushalt dienend angesehen? wie weit seit ihr den nach dem widerspruch gegangen? oder habt ihr schon mit dem ablehnenden widerspruchsbescheid der widerspruchsbehörde aufgegeben? ich hab das jetzt nicht geprüft, aber ich vermute mal dass es hier um's öffentl. recht geht + der verwaltungsgerichtsweg gegeben ist. da kosten doch klagen nicht viel. hätte ich in so einem fall auf jeden fall gemacht. ich hab auch einen großen kirschbaum im garten stehen. der wird gar nicht beerntet, weil zu hoch + die früchte gehören den vögeln. soll mal die bg aufkreuzen 8)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 19:49:15
....ich hab auch einen großen kirschbaum im garten stehen. der wird gar nicht beerntet, weil zu hoch + die früchte gehören den vögeln. soll mal die bg aufkreuzen 8)

Dieselbe Situation bei mir: großer Kirschbaum (für mich zu hoch zum Ernten) und großer Boskop (den kann ich zwar ernten, aber die überschüssigen Äpfel bringe ich einem Safthersteller hier in der Gegend, verkaufe sie also.)
 
Soll die BG mal bei mir aufkreuzen, die lad ich dann zu einem Kaffee ein.... ;D ;D ;D
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: tomma am 17. November 2009, 19:52:25
Die Sache ist ganz einfach. Das ist landwirtschaftliche Fläche, aber ich nutze sie nicht als solche. Ich betreibe auch kein Gewerbe. Ich zahle für das k ö n n t e .
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Crambe am 17. November 2009, 19:56:33
Ihr bringt mich auf Gedanken ::)
Wir haben eine 10 000qm große eingezäunte Obstwiese und zahlen brav dafür an die BG Geld. Außer uns, Rehen und Krähen isst niemand die Äpfel und Birnen. Es war schon immer ein reines Familiengrundstück. Der Ertrag wurde nie verkauft. Mir wurde erklärt, das sei bei großen Grundstücken, die außerhalb der Ortschaft liegen, so, dass sie über die BG versichert werden müssten.


Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 19:56:48
Die Sache ist ganz einfach. Das ist landwirtschaftliche Fläche, aber ich nutze sie nicht als solche. Ich betreibe auch kein Gewerbe. Ich zahle für das k ö n n t e .

Habs befürchtet..... :-\

Nutzt alles nichts - außer der Gang zum Bauamt und Änderung des Eintrags im Katasteramt. Das Grundstück muss umdeklariert werden, sonst habt Ihr keine Chance.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: tomma am 17. November 2009, 20:03:24
Was hätte das zur Folge? Würde mich das später einschränken, falls ich doch mal was anbauen wollte, beispielsweise 10 Reihen Kartoffeln und ein kleines Dahlienfeld? Und was würde eine Umdeklaration kosten? Es nützt ja nichts, den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 20:05:15
Ihr bringt mich auf Gedanken ::)
Wir haben eine 10 000qm große eingezäunte Obstwiese und zahlen brav dafür an die BG Geld. Außer uns, Rehen und Krähen isst niemand die Äpfel und Birnen. Es war schon immer ein reines Familiengrundstück. Der Ertrag wurde nie verkauft. Mir wurde erklärt, das sei bei großen Grundstücken, die außerhalb der Ortschaft liegen, so, dass sie über die BG versichert werden müssten.


Ja, weil sie davon ausgehen, dass die Ernte nur mit Hilfskräften zu schaffen ist, die unfallversichert werden müssen. Sie glauben Euch einfach nicht, dass Ihr die Ernte alleine schafft.
Darüber hinaus könnte es auch in diesem Fall sein, dass die Ostwiese als landwirtschaftlich nutzbare Fläche eingetragen ist und sich die Frage nach dem "wer erntet" (Eigentümer allein oder mit Hilfskräfte) deswegen erst gar nicht stellt.
Erschwerend kommt hinzu, dass ein Grundstück, dass sich nicht am Haus befindet, schwer nachträglich als Gartenland ausgewiesen werden kann.

Die Bauern hier im Dorf, die ich vorhin in meinem Beitrag erwähnte, haben die Acker-Flächen hochoffiziell stillgelegt (über die Gemeinde), sind zwar weiterhin Mitglieder in der BG, zahlen aber keine Versicherungen mehr, weil sie keine Hilfskräfte mehr aufs Feld schicken.

Werden die Äcker später verkauft oder vererbt, übernimmt der neue Eigentümer die BG-Mitgliedschaft.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: marygold am 17. November 2009, 20:08:53
Wir besitzen eine Wiese und ein Stück ehemaligen Weinberg (ordnungsgemäß stillgelegt) und kommen aus der Berufsgenossenschaft nicht heraus. Ein Schäfer macht auf unserer Wiese Heu, wir erheben aber keine Pacht darauf.
Auch steuerlich absetzen können wir die Beiträge zur BG nicht, auch nicht mit dem Hinweis daß wir keine Einnahmen aus den landwirtschaftlichen Flächen erzielen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 20:10:46
Was hätte das zur Folge? Würde mich das später einschränken, falls ich doch mal was anbauen wollte, beispielsweise 10 Reihen Kartoffeln und ein kleines Dahlienfeld? Und was würde eine Umdeklaration kosten? Es nützt ja nichts, den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen.

Wenn das gesamte Grundstück als Gartenland eingetragen ist, kannst Du dort 3.000 Rosen/Dahlien Pflanzen - zu Deinem eigenen Vergnügen, da schreit kein Hahn danach. Es sei denn, Du verkaufst die Dahlienknollen als Nebenerwerb und deklarierst die Einnahmen bei der Steuer. In diesem Fall, hast Du die BG wieder am Hals. Auch wenn Du das alles alleine betreibst, bist Du die Person, die berufsgenossenschaftlich versichert wird (da Du ja Einkünfte aus Deiner Nebentätigkeit erzielst). Solange DU keine Einkünfte erzielst, haftet Deine private Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung.

Mit Notarkosten müßtest Du in jedem Fall rechnen, die richten sich nach der Grundstücksgröße. Ob ein Eintrag als Gartenland überhaupt möglich ist, kann Dir nur Deine zuständige Gemeinde/Stadt-Verwaltung sagen. Bei Grundstücken am Haus ist das in der Regel problemlos möglich.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Crambe am 17. November 2009, 20:11:19
Der Betrag kann steuerlich abgesetzt werden! Gleiche Rubrik wie andere Haftpflichtversicherungen. Zumindest hat unser FA noch nie dagegen was gesagt. ;D
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 20:18:14
Wir besitzen eine Wiese und ein Stück ehemaligen Weinberg (ordnungsgemäß stillgelegt) und kommen aus der Berufsgenossenschaft nicht heraus. Ein Schäfer macht auf unserer Wiese Heu, wir erheben aber keine Pacht darauf.
Auch steuerlich absetzen können wir die Beiträge zur BG nicht, auch nicht mit dem Hinweis daß wir keine Einnahmen aus den landwirtschaftlichen Flächen erzielen.

Der Krux ist der Schäfer. Auch wenn Ihr keine Einnahmen erzielt, ist der Schäfer unfallversicherungspflichtig - und das übernimmt die BG aufgrund Eurer Beiträge.

In dem Augenblick, wo Fremde das Grundstück bewirtschaften (in Deinem Fall ist es ein Schäfer, der Heu erntet), müßt Ihr diese Leute versichern, falls Ihnen während der Ausübung ihrer Tätigkeit auf Eurem Grundstück etwas zustößt. Wenn der Schäfer Euer Grundstück als Weideland regelmäßig nutzt, wäre das genauso. Es kommt also nicht darauf an, ob Ihr den Schäfer entlohnt, sondern darum, dass der Schäfer auf EUREM Grundstück seinen Beruf ausübt! Und jeder, der in D einen Beruf ausübt, muss unfallversichert sein - entweder über das Unternehmen, das ihn entlohnt ODER über die Berufsgenossenschaft. Große Unternehmen sind in der Regel aber bereits Mitgleider einer Berufsgenossenschaft.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: tomma am 17. November 2009, 20:19:10
Danke, Lisa - das ist der Tipp: vielleicht könnte ich es auch über eine Flächenstillegung versuchen.

Knorbs: vielleicht hätte GG den Klageweg beschreiten sollen. Aber die eigenen Sachen nerven ja so - ist wie bei den Ärzten, da sollte in der Familie auch besser niemand krank werden.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 20:24:14
Danke, Lisa - das ist der Tipp: vielleicht könnte ich es auch über eine Flächenstillegung versuchen.

Knorbs: vielleicht hätte GG den Klageweg beschreiten sollen. Aber die eigenen Sachen nerven ja so - ist wie bei den Ärzten, da sollte in der Familie auch besser niemand krank werden.

Ja, die Deklaration als landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss verschwinden, sonst habt Ihr keine Ruhe und keine Chance.

Wünsche Euch, dass es gelingt! :) :) :)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: marygold am 17. November 2009, 20:27:29
@ Lisa: die Wiese ist nicht beweidet, es wird lediglich Heu gemacht, da kräht kein Hahn danach. Bei uns ist wohl eher die Krux, daß es früher ein landwirtschaftlicher Betrieb war, und die BG einfach davon ausgeht, daß die Flächen jederzeit wieder genutzt werden könnten.

Aus dem Gebührenselbstbedienungsverein ist sehr schlecht herauszukommen. Wie weiter oben schon gesagt, ist die Höhe der Beiträge zwar ärgerlich, aber auch nicht so hoch, daß man einen langen Rechtsstreit riskieren will.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: tomma am 17. November 2009, 20:32:55
Auch meine Wiese wurde eine Zeitlang von Schafen beweidet. Der Schäfer hatte noch eine eigene Hausweide, und er hatte seine kleine Herde und sich natürlich auch selbst versichert. Da frage ich mich schon, was die BG da noch bewirken sollte. Ich weiß natürlich, daß jetzt wieder irgend welche Begründungen angeführt werden können, aber letztendlich hat es in dem Fall zu einer Doppelversicherung geführt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: WiesenObst am 17. November 2009, 20:38:07
Wonach brechnen die denn den Beitrag?
Hatte da vor einiger Zeit mal versucht was rauszubekommen und nix eindeutiges herausgefunden.
Und schlafende Hunde wollte ich auch nicht wecken :-\
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 20:43:42
@ Lisa: die Wiese ist nicht beweidet, es wird lediglich Heu gemacht, da kräht kein Hahn danach. Bei uns ist wohl eher die Krux, daß es früher ein landwirtschaftlicher Betrieb war, und die BG einfach davon ausgeht, daß die Flächen jederzeit wieder genutzt werden könnten.

Aus dem Gebührenselbstbedienungsverein ist sehr schlecht herauszukommen. Wie weiter oben schon gesagt, ist die Höhe der Beiträge zwar ärgerlich, aber auch nicht so hoch, daß man einen langen Rechtsstreit riskieren will.

Ja, scheint so zu sein, denn allein schon die Tatsache, dass ein Schäfer (und das ist ein landwirtschaftlicher Beruf) auf Eurem Grundstück die Hände bewegt, reicht denen wohl anzunehmen, dass die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird. Es geht also um Unterstellungen, denn es kommt keiner von der BG und setzt sich einen Tag hin, um dem Schäfer beim Heumachen zuzugucken.

Ich vermute also, dass Leute, die ehemalig als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesene Grundstücke erworben haben, erstens automatische in die BG übernommen werden und zweitens nur dann da raus kommen, wenn die Fläche umdeklariert wird.

Man kann nun auch böse unterstellen, dass die Gemeinden absichtlich ehemalige landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht als Gartenland ausweisen, um den Berufsgenossenschaften das Geschäft nicht zu verderben. Denn eigentlich müßte bereits beim Kauf eines solchen Grundstücks klar und notariell geklärt werden, ob der Käufer die Fläche privat als Garten oder weiterhin landwirtschaftlich benutzen will. Aber diese Frage scheint ja bei Grundstückskäufen nicht vordringlich zu sein, was wiederum Anlaß zu vorstehend genannter Unterstellung gibt.... ;)

Mit anderen Worten: jeder Neuerwerb eines Grundstücks muss vom Käufer gut beäugt sein, der Bürger wird von den zuständigen Behörden nicht (ungefragt) aufgeklärt - was wiederum die Frage aufwirft, inwiefern Behörden Diener des Volkes sind. Aber das ist ein völlig anderes Thema.... ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 17. November 2009, 20:53:46
Auch meine Wiese wurde eine Zeitlang von Schafen beweidet. Der Schäfer hatte noch eine eigene Hausweide, und er hatte seine kleine Herde und sich natürlich auch selbst versichert. Da frage ich mich schon, was die BG da noch bewirken sollte. Ich weiß natürlich, daß jetzt wieder irgend welche Begründungen angeführt werden können, aber letztendlich hat es in dem Fall zu einer Doppelversicherung geführt.

Das kommt daher, dass die BG nicht nach dem Namen des Schäfers fragt und von daher nicht weiß (oder besser gesagt: nicht wissen WILL), ob sich dieser bereits selbst versichert hat.

Was man diesen Berufsgenossenschaften wahrlich nicht unterstellen kann, ist Dummheit... ;D
Der Dumme bleibt letzten Endes immer der nichts(Böses)ahnende Bürger, der in der Regel auch nicht willens oder in der Lage ist, sich über die Gesetzeslage und ihre Schlupflöcher zu informieren. Und da die BG und jede andere Behörde das ganz genau weiß, haben sie mit uns Bürgern ein leichtes Spiel.... Ich sage da nur: Bauernfänger! >:(
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Garden ann am 17. November 2009, 22:42:35
Sehr interessantes Thema das mich auch schon seit Jahren schwer beschäftigt.

Genau passend zu diesem Thema habe ich heute von der LSV Baden-Württemberg Post bekommen, dachte oh je schon wieder diese lästige Rechnung.

Dann lese ich:
nach unseren Unterlagen bewirtschaften Sie unter anderem einen Haus,Zier- oder Kleingarten mit 0,05 ha.

Haus -Zier-oder Kleingärten unterliegen gemäß §123 Abs.2 des siebten Buches Sozialgesetzbuch grundsätzlich nicht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Eine beitragspflichtige Mitversicherung und Unfallversicherungsschutz bei der Landw. Berufsg. B-W besteht nur dann,wenn hinsichtlich der Bewirtschaftungart und des Bewirtschaftungsumfangs zwischen dem grundsätzlich versicherungsfreien Garten und den landwirtschaftlichen Nutzflächen ein betriebstechnischenr Zusammenhang besteht.

Nach unseren Unterlagen und Feststellungen handelt es sich bei demvon Ihnen als Haus-, Zier-oder Kleingarten gemeldeten 0,05ha großen Grundstück um einen Garten,der gemäß § 123 Abs.2 Des SGB VII nicht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegt.
Die Fläche wird daher mit Wirkung vom Geschäftsjahr 2009 an von der Veranlagung zu unserer BG freigestellt. Für diesen Garten besteht deshalb bei der LGB BW keine Mitversicherung mehr, Beiträge werden keine mehr erhoben.

Hinweis zur Zuständigkeit bei Arbeitsunfällen:
Für die Entschädigung von Arbeitsunfällen,die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Gartens eintreten, ist die "Unfallkasse Baden-Württemberg" zuständig.

  Adresse obiger

Der Unternehmer selbst und sein Ehegatte sind bei diesem Versicherungsträger aufgrund der Satzung nich versichert.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung..

LBG
B-W

Anmerkung:
Diese 0,05 ha sind das von mir angegebene Gartengrundstück am Wohnhaus.
Desweiteren haben wir ein 38 ar großes Gartengrundstück, das zuvor von uns als Weinberg genutzt wurde, und einen weiteren Acker der brach liegt und deshalb beitragspflichtig war.
Nach der Stilllegung habe ich das Gelände als Gartenland umgemeldet was aber angezweifelt wurde, die BG konnte sich nicht vorstellen dass man so einen Garten nur für sich alleine bewirtschaften konnte, die wollten genau wissen was alles im Garten ist, nun ich hatte viel Schriftwechsel, Telefonate mit dem Ergebnis dass ich brav weiterzahlte.

Nun sind ja die 0,05 ha weg, was ist aber mit den weiteren 0,44 ha ???

Entschuldigt dass ich so einen langen Beitrag geschrieben habe, aber es interessiert mich wie das zu sehen ist.

Muß mal genau nachschauen ich meine dass jeweils die Hälfte auf mich und die andere auf meinen Mann läuft, dann wären es ja weniger als 25 ar??

Garden ann

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 17. November 2009, 23:02:05
Sich nur dran aufhängen dass andere drin arbeiten trifft leider nicht den Kern des Problems, denn bei der LW BG ist auch der "Chef" versichert im Gegensatz zu den anderen BGs.
Das liegt daran, dass es früher jede Menge kleiner Landwirtschaften gab, die mehr schlecht als recht davon lebten, ohne Hilfkräfte arbeiteten und freiwillig niemals auch nur eine Mark in eine Versicherung bezahlt hätten.
Passierte dann ein Unfall hatten die Gemeinden bzw. Sozialämter oder deren Vorgänger den Kleinst-Landwirt als Invaliden am Hals. Darauf führt sich die Einführung dieser recht rigorosen Pflicht her. Ob das noch Zeitgemäß ist, wäre eine andere Diskussion.
Die 2500 m² kommen wohl von dem einstigen Morgen her. Vier Morgen waren meist ein HA (in Württemberg war der Morgen größer und 3 Morgen waren ein Ha).

Bei der Jagd ist die BG Pflicht auch immer eine Diskussion, da dort nur der Pächter und in einem arbeitsähnlichen Verhältnis zu ihm stehende versichert sind. Nur die wenigsten sind in einem solchen Verhältnis. Daher sind kaum Jäger damit abgesichert aber es kostet einiges.


mfg
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Tilia am 17. November 2009, 23:34:06
Habe alles hier jetzt nur überflogen und nur einzelnes genauer gelesen.
 
Mich würde aber interessieren, wie man zu den Adressen kommt, die angeschrieben werden, denn vor ein paar Tagen bekam meine Mutter ein Schreiben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Es beinhaltete einen Fragebogen, in dem nach der Größe und Nutzung des eigenen Grundstückes gefragt wurde, man bat um die Mithilfe, noch offene Flächen hier in S-H zu erfassen und in einem Faltblatt waren kurz Gesetzestexte angegeben, die...wenn ich es richtig erinnere... eine Mitarbeit vorschreiben.
Der Witz ist nur, dass meine Mutter nie Eigentümerin irgendeines wie auch immer genutzten Grundstücks war und auch jetzt nicht ist. Das macht skeptisch und das Schreiben wird erstmal ignoriert.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. November 2009, 00:39:12
... Der Dumme bleibt letzten Endes immer der nichts(Böses)ahnende Bürger, der in der Regel auch nicht willens oder in der Lage ist, sich über die Gesetzeslage und ihre Schlupflöcher zu informieren. ...

der bürger bzw. die bürgerin ist nicht nur demokratischer souverän sondern hat in diesem zusammenhang eine informationspflicht! sozusagen im sinne der modernen europäischen aufklärung. wer sich darauf zurückzieht, nichts zu ahnen und nichts ahnen zu wollen bzw. ahnen zu müssen macht es sich ziemlich einfach. abgesehen davon: wer will schon freiwillig ahnungslos sein und bleiben, also auf quasi auf animalischer ebene stehen(bleiben)? ::)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 18. November 2009, 01:00:53
... Der Dumme bleibt letzten Endes immer der nichts(Böses)ahnende Bürger, der in der Regel auch nicht willens oder in der Lage ist, sich über die Gesetzeslage und ihre Schlupflöcher zu informieren. ...

der bürger bzw. die bürgerin ist nicht nur demokratischer souverän sondern hat in diesem zusammenhang eine informationspflicht! sozusagen im sinne der modernen europäischen aufklärung. wer sich darauf zurückzieht, nichts zu ahnen und nichts ahnen zu wollen bzw. ahnen zu müssen macht es sich ziemlich einfach. abgesehen davon: wer will schon freiwillig ahnungslos sein und bleiben, also auf quasi auf animalischer ebene stehen(bleiben)? ::)

Also da bin ich mir gar nicht mal so sicher, ob dem Bürger und den Bürgerinnen all die Informationen aufgehalst werden können, mit denen ein Bürger/eine Bürgerin Zeit seines Lebens in diversen Lebenslagen konfrontiert wird. Das hieße also, dass wir als Bürger nichts anders mehr tun dürfen, als tagein-tagaus Gesetzestexte zu studieren, die unsere Lebensbereiche angehen: das fängt an beim Arbeitsrecht, beim Scheidungsrecht, beim Arztrecht, beim Gesundheitsrecht, beim Verkehrsrecht, beim Versicherungsrecht, beim Strafrecht und endet beim Kleingartengesetz. Ja bin ich denn bescheuert? Soll ich jetzt beim Kauf eines Brötchens nachlesen, welche Rechte und Pflichten mir als Käufer zustehen/auferlegt werden können?
Ganz im Gegenteil, nach meiner Ansicht ist die Behörde verpflichtet, mich beim Kauf eines landwirtschaftlichen Nutzfläche darauf hinzuweisen, dass ich einer Versicherungspflicht unterliege - oder zumindest der Notar beim Siegeln des Kaufvertrags oder vorher. Es kann nicht erwartet werden, dass der Bürger nahtlos über alle ihn betreffende Gesetze genauestens informiert ist. Wozu haben dann Rechtsanwälte, Steuerberater und sonstige geistige Helfer ihre Daseinsberechtigung. Okay, den Gang zum Rechtsanwalt kann mir auch ein lückenloses Info-Netzwerk nicht ersetzen - ich bleib trotzdem der Dumme/die Dumme - sofern der RA eine Niete ist.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 18. November 2009, 01:15:22
.... Okay, den Gang zum Rechtsanwalt kann mir auch ein lückenloses Info-Netzwerk nicht ersetzen - ich bleib trotzdem der Dumme/die Dumme - sofern der RA eine Niete ist.

Daraus ergibt sich die nächste Stolperstelle: Unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass ein Bürger gar nicht allein ein Gericht anrufen kann, bzw. sich nicht selbst verteidigen kann. Er benötigt die Unterstützung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Allein schon dieser Tatsache beruht doch auf der unwiderlegbaren Annahme, dass ein Bürger (selbst vielleicht sogar Rechtsanwalt) nicht in der Lage sein kann, die ihn und seinen Fall betreffende Rechtslage eindeutig zu kennen. Wie um Himmelswillen soll dem Bürger allgemein dann eine Informationspflicht aufgebürdet werden? Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

Also bei allem Obrigkeits(wahn)denken, das übersteigt meine persönliche Akzeptanz und ich bin nicht willens, mich auch nur eine Minute mit Gesetzen auseinanderzusetzen, mit denen ich nicht mittelbar oder unmittelbar in Verbindung gebracht werden kann oder in Zukunft tangiert werden könnte. Um solche Sachen muss sich mein Rechtsanwalt kümmern, denn wenn es zu einer Klage kommen würde, kann ich eh nicht allein zum Gericht gehen und meinen Standpunkt darlegen. Also wozu der Informations-Aufwand?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. November 2009, 01:23:29
... Das hieße also, dass wir als Bürger nichts anders mehr tun dürfen, als tagein-tagaus Gesetzestexte zu studieren, die unsere Lebensbereiche angehen...

nicht dürfen, selbstverständlich müssen! allerdings nicht tagein-tagaus, sondern hinreichend. dein lebensbereich umfasst ja nicht alle möglichen lebensbereiche, sondern eben nur die für dich relevanten. und da solltest du schon wissen, wann du zu schnell fährst, wann du steuern zu zahlen hast, wann welche abgabe zu leisten ist.

Zitat
Ja bin ich denn bescheuert? Soll ich jetzt beim Kauf eines Brötchens nachlesen, welche Rechte und Pflichten mir als Käufer zustehen/auferlegt werden können?

besser wäre es aber, denn du bist nicht im recht, wenn du dich nicht informiert hast: unwissenheit schützt nicht vor strafe.

 
Zitat
... Es kann nicht erwartet werden, dass der Bürger nahtlos über alle ihn betreffende Gesetze genauestens informiert ist. ...

oh doch, genau das wird von einer mündigen bürgerin/von einem mündigen bürger innerhalb unserer gesellschaftsform erwartet: aufgeklärtes handeln und übernahme von eigenverantwortung. wer das nicht will oder kann, ist nicht eigentlich erwachsen geworden und braucht damit einen (staatlich bestellten) vormund.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. November 2009, 01:28:17
... Unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass ein Bürger gar nicht allein ein Gericht anrufen kann, bzw. sich nicht selbst verteidigen kann.

du irrst, glaube ich... ::)

Zitat
.. das übersteigt meine persönliche Akzeptanz und ich bin nicht willens, mich auch nur eine Minute mit Gesetzen auseinanderzusetzen, mit denen ich nicht mittelbar oder unmittelbar in Verbindung gebracht werden kann oder in Zukunft tangiert werden könnte.

wer keine ahnung hat (haben will), kann auch nicht wissen wovon sie/er mittelbar/unmittelbar betroffen ist.

Zitat
Um solche Sachen muss sich mein Rechtsanwalt kümmern, denn wenn es zu einer Klage kommen würde, kann ich eh nicht allein zum Gericht gehen und meinen Standpunkt darlegen. Also wozu der Informations-Aufwand?

wer nicht mittelbar/unmittelbar betroffen ist, braucht weder vor gericht zu ziehen, noch einen anwalt - wer es doch ist, sollte besser bescheid wissen. 8)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 18. November 2009, 01:28:47
Habe alles hier jetzt nur überflogen und nur einzelnes genauer gelesen.
 
Mich würde aber interessieren, wie man zu den Adressen kommt, die angeschrieben werden, denn vor ein paar Tagen bekam meine Mutter ein Schreiben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Es beinhaltete einen Fragebogen, in dem nach der Größe und Nutzung des eigenen Grundstückes gefragt wurde, man bat um die Mithilfe, noch offene Flächen hier in S-H zu erfassen und in einem Faltblatt waren kurz Gesetzestexte angegeben, die...wenn ich es richtig erinnere... eine Mitarbeit vorschreiben.
Der Witz ist nur, dass meine Mutter nie Eigentümerin irgendeines wie auch immer genutzten Grundstücks war und auch jetzt nicht ist. Das macht skeptisch und das Schreiben wird erstmal ignoriert.

Wie die zu den Adressen kommen? Na, Du schreibst es doch selbst:

Zitat
man bat um die Mithilfe, noch offene Flächen hier in S-H zu erfassen und in einem Faltblatt waren kurz Gesetzestexte angegeben, die...wenn ich es richtig erinnere... eine Mitarbeit vorschreiben.

Offensichtlich hat jemand in Eurem Ort sich zu dieser "Mitarbeit" bereit erklärt und andere Grundstücke genannt, bzw. Deine Mutter als Besitzerin des Grundstücks angegeben und die Adresse Deiner Mutter genannt. Die BG hat diese Angaben offensichtlich ohne zu prüfen übernommen.

Ich sagte doch: Bauernfänger-Methoden sind das! ;)

Am besten ignorieren, würde ich sagen, oder, falls Ihr einen RA habt, ihn bitten, der LwBG gebührend zu antworten und sie bitten, von weiteren Schreiben dieser Art abzusehen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 18. November 2009, 01:40:28


nicht dürfen, selbstverständlich müssen! allerdings nicht tagein-tagaus, sondern hinreichend. dein lebensbereich umfasst ja nicht alle möglichen lebensbereiche, sondern eben nur die für dich relevanten. und da solltest du schon wissen, wann du zu schnell fährst, wann du steuern zu zahlen hast, wann welche abgabe zu leisten ist.

Du weißt genau, was ich meine. ;) Selbstverständlich weiß jeder, wann er zu schnell fährt, steht doch auf dem Schild "100" oder "30" oder "50", etc. Man braucht dann nur seinen Tacho anzusehen und weiß Bescheid... :P Dass man Steuern zu zahlen hat, kriegt man schon beim ersten Arbeitsplatz mitgeteilt, indem das Steueramt automatisch eine Steuerkarte ausstellt... :P - da muss ich mich nicht erst informieren. Die Behörde meldet sich von selbst, wenn sie was von mir will. Undzwar ausnahmslos JEDE Behörde. ;D

Zitat
besser wäre es aber, denn du bist nicht im recht, wenn du dich nicht informiert hast: unwissenheit schützt nicht vor strafe.
.
Nein, ich bin unter Umständen auch dann im Recht, wenn ich mich nicht vorher informiert habe. Das Recht wird per Gesetz erteilt und nicht per Information. Es steht einem auch dann zu, wenn er es nicht explizit kennt (z.B. Kündigungsrechte bei Kaufverträgen). Die Rechte eines Bürgers - egal in welcher Lebenslage - verwirken nicht, wenn er sie nicht kennt. Das ist ein sehr feiner aber wichtiger Unterschied. Nicht kennen heißt noch lange nicht nicht haben.
 
Zitat
...
oh doch, genau das wird von einer mündigen bürgerin/von einem mündigen bürger innerhalb unserer gesellschaftsform erwartet: aufgeklärtes handeln und übernahme von eigenverantwortung. wer das nicht will oder kann, ist nicht eigentlich erwachsen geworden und braucht damit einen (staatlich bestellten) vormund.
Eigenverantwortung und aufgeklärtes Handeln setzt in erster Linie gesunden Menschenverstand voraus und nicht zwingend (!) genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Ein Mensch, der kein Gesetz wirklich kennt, kommt wunderbar durchs Leben, z.B. meine Eltern.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. November 2009, 01:44:00
Du weißt genau, was ich meine. ;) ...

sagen wir es so: ich hoffe sehr, dass ich unrecht mit meinen thesen habe! ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 18. November 2009, 01:50:34

du irrst, glaube ich... ::)
Eher nicht. Ich hatte mal versucht, mich in einem Rechtsstreit allein zu verteidigen, bzw. war ich absolut sicher, dass ich im Recht war. Trotzdem mußte ich einen RA nehmen. Der hat es auch nicht besser gemacht, als wenn ich meinen Standpunkt vorgetragen hätte. Das Recht wurde mir zugesprochen. Wäre mir aber auch zugesprochen worden, wenn ich keinen RA gehabt hätte. Aber das war der Form wegen nicht möglich.


Zitat
wer keine ahnung hat (haben will), kann auch nicht wissen wovon sie/er mittelbar/unmittelbar betroffen ist.
Warum sollte ich Ahnung von Dingen haben, mit denen ich noch gar nicht konfrontiert bin? Und wenn ich mit einer Sache konfrontiert werde, in der ich mich nicht auskenne (oder auskennen will), beauftrage ich einen Rechtsanwalt/Steuerberater/Notar, sich der Sache in meinem Sinne anzunehmen. WO ist das Problem? ???


Zitat
wer nicht mittelbar/unmittelbar betroffen ist, braucht weder vor gericht zu ziehen, noch einen anwalt - wer es doch ist, sollte besser bescheid wissen. 8)
Selbst wenn ich Bescheid wüßte, bringt mich das keinen Schritt weiter. Manche Sachen lassen sich erst vor Gericht endgültig klären und dazu braucht man einen RA. Da nutzt mir mein "Wissen" in der Sache herzlich wenig.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 18. November 2009, 01:56:10
Du weißt genau, was ich meine. ;) ...

sagen wir es so: ich hoffe sehr, dass ich unrecht mit meinen thesen habe! ;)

Na schön. Dann sind wir schon zwei. ;D
Deswegen halte ich mich auf gewissen Gebieten auf dem Laufenden. Aber ich habe durchaus Verständnis für Menschen, die aus vielerlei Gründen nicht in der Lage sind, ihr gesamtes Recht-Spektrum zu überblicken und ständig auf die Hilfe anderer (RA, Steuerberater, Mietervereine, etc.) angewiesen sind. Die Rechtsanwälte wollen doch auch von was leben.... ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. November 2009, 02:06:07
 ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lisa15 am 18. November 2009, 02:12:28
 ;)

GN8 - *gääääähn*

 :)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 18. November 2009, 06:41:32
Habe alles hier jetzt nur überflogen und nur einzelnes genauer gelesen.
 ...
Der Witz ist nur, dass meine Mutter nie Eigentümerin irgendeines wie auch immer genutzten Grundstücks war und auch jetzt nicht ist. Das macht skeptisch und das Schreiben wird erstmal ignoriert.

Wenn sie eh keine Grundstücke hat könnt ihr es euch ja aussuchen ob ihr antwortet oder nicht.
Da würde ich mir den Spass machen und die Terrasse oder das Wohnzimmer angeben und eine entsprechende Nutzung dazu. ;D
So nach dem Motto 0,003 Ha überdacht. Nutzung zur Erholung nach dem Ausfüllen von anstrengenden amtlichen Fragebögen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 18. November 2009, 07:23:38
So nach dem Motto 0,003 Ha überdacht. Nutzung zur Erholung nach dem Ausfüllen von anstrengenden amtlichen Fragebögen.

Das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag. Auch ich habe schon das Meerschweinchen des Sohnes bei der Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung angegeben.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 18. November 2009, 07:45:33
Bei Zivilprozessen besteht nicht unbedingt ein "Anwaltszwang". Und das würde in diesem Streitfall zutreffen. Ob man hingegen klug handelt, ohne anwaltliche Unterstützung zu klagen, steht auf einem anderen Blatt.

Im Übrigen stimme ich zwerggarten zu. Schon der olle Goethe hat einen berühmten Vers auf die Freiheit und die aus ihr erwachsende Dauerverpflichtung gedichtet. Unabhängig davon sollte Lisa mal erklären, wo denn die Aufklärungspflicht von Behörden, Anwälten und Notaren beginnen und enden soll? Alles inklusive Steuergesetzgebung, Zivilrecht, Strafrecht, Zollrecht, Abgabenordnung etc.?


Nein, man muss sich schon selber tummeln.

Eine Ausnahme aber sehe ich. Das ist die Steuergesetzgebung. Die müsste eigentlich vom Verfassungsgericht kassiert werden, da diese Gesetze ohne fachliche Unterstützung durch Steuerberater für den Bürger nicht mehr verstehbar sind. Bei diesen Gesetzen wird der Bürger nicht wegen Uninformiertheit "bestraft" (= Verlust von Steuervorteilen), sondern weil viele dieser Gesetze nur mit spezieller Vorbildung verstehbar sind.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lilo am 18. November 2009, 08:12:43
Ich habe mir gedacht, dass ab einer bestimmten Grundstücksgröße davon ausgegangen werden kann, dass das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird.
Die Landwirtschaft ist kein Gewerbe sondern Urproduktion. Jeder darf seinen Grund landwirtschaftlich nutzen und produzieren. Dann ist man eben Landwirt von Beruf und muss Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein. So sind die Bestimmungen in unserem Land.

Selbstverständlich kann man bei der Berufsgenossenschaft Einspruch erheben und erklären, dass man sein Grundstück ausschließlich zu Erholungszwecken, als Ziergarten und rein zur persönlichen Ernährung nutzt. Dann muss man nur einen wesentlich verminderten Beitrag zahlen.

Andererseits kann man ja aus seinem großen Garten Wert schöpfen. Pflanzen ziehen und auf Pflanzenbörsen verkaufen, Marmeladen kochen, Trockensträuße und Kränze herstellen uvm. Man schafft also einen Ertrag und dieser muss versteuert werden. Dagegen kann man die Beiträge zur Berufsgenossenschafft aufrechnen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 18. November 2009, 08:20:00
Wie das Wort schon sagt: Landwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, aus dem möglichst Ertrag gezogen werden soll.
Solange du ein Grundstück, wie groß es auch immer sein mag, nicht gewinnerzielend bewirtschaftest, sondern damit nur deinen Eigenbedarf deckst und sofern du nicht Hilfskräfte mit der Pflege des Grundstücks beschäftigst, solltest du nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Wenn aber doch, kann es dir passieren, dass du deine Beiträge vergebens gezahlt hast, weil dir im Versicherungsfall mangels Zuständigkeit nichts gezahlt wird. Wenn du Glück hast, bekommst du nur die Beiträge zurück.

Dass du hin und wieder deine selbstproduzierte Marmelade, Gemüseüberschüsse, Pflanzenableger und -stecklinge verkaufst wird selbst steuerlich nicht "geahndet".
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 18. November 2009, 08:22:53
Fars, könntest Du nicht als Berater für BG-unwillige Grundstücksbesitzer arbeiten? Wen diese Behörde erst einmal hat, den lässt sie nicht mehr aus den Klauen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 18. November 2009, 08:24:49
Nix da! Ich kämpfe seit einigen Jahren mit der GEZ. Die schickt sogar subversive Gestalten, die Nachbarn aushorchen.
Dagegen ist der Schäuble ein Waisenknabe.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Lilo am 18. November 2009, 08:37:45
Dass du hin und wieder deine selbstproduzierte Marmelade, Gemüseüberschüsse, Pflanzenableger und -stecklinge verkaufst wird selbst steuerlich nicht "geahndet".

Wie denn das? Ich dachte jedes Einkommen ist zu versteuern?

Mit der GEZ habe ich ausgefochten. Von denen höre ich schon seit vielen Jahren nichts mehr.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: fars am 18. November 2009, 08:39:46
Dass du hin und wieder deine selbstproduzierte Marmelade, Gemüseüberschüsse, Pflanzenableger und -stecklinge verkaufst wird selbst steuerlich nicht "geahndet".

Wie denn das? Ich dachte jedes Einkommen ist zu versteuern?

Natürlich nicht. Es gibt Geringfügigkeiten. Wo die Grenze zum versteuerbaren Einkommen verläuft, das ist so klar nicht geregelt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Tilia am 18. November 2009, 17:06:55

Offensichtlich hat jemand in Eurem Ort sich zu dieser "Mitarbeit" bereit erklärt und andere Grundstücke genannt, bzw. Deine Mutter als Besitzerin des Grundstücks angegeben und die Adresse Deiner Mutter genannt. Die BG hat diese Angaben offensichtlich ohne zu prüfen übernommen.

Ich sagte doch: Bauernfänger-Methoden sind das! ;)
 

Es ist müßig, sich den Kopf zu zerbrechen, aber merkwürdig ist es schon.

Die "Mitarbeit" bezieht sich wohl eher auf die Auskünfte über das eigene Grundstück und egal, ob es "Mitarbeiter" aus dem Dorf gab oder nicht, in den seltensten Fällen sind Frauen aus der Generation meiner Mutter Grundstückseigentümerinnen hier auf dem Land und die wenigen kennt man im Allgemeinen. Hätte man meinen Vater also angeschrieben, der lange Zeit einen Hof bewirtschaftete, wäre man nicht skeptisch geworden, aber so fragt man sich, was das soll.

Den Vorschlag von Amur werde ich meiner Mutter auf jeden Fall weitergeben.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: quercus am 23. Februar 2010, 15:42:19
Mein Garten wird morgen von der BG kontrolliert ;D, muss ich da auf was besonderes achten. Das Gift ist schon in einem verschlossen Schrank und teile sind beim Nachbarn. Das Werkzeug ist geordnet und der Arbeitsraum so aufgeräumt wie seit langem nicht mehr ob ich meine Sachen bei Bedarf schnell wiederfinde wage ich allerdings zu bezweifeln.

Nur auf was achten die den noch so und wo sind die Fallen?

bis dann quercus
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 23. Februar 2010, 18:28:43
1. Du hast kein Gift. Das erspart jegliche Komplikation.
2. Schaue Dir Deine elektrischen Anlagen kritisch an. Vermutlich gibt es Nachbesserungsbedarf.
3. Es kann hilfreich sein, von einer Sense den Schutz abzuziehen und diesen neben die Sense zu legen. Sei einsichtig.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: sarastro am 23. Februar 2010, 19:05:24
Wieso kommen die zu dir, Quercus? Hast du illegal Leute beschäftigt? ;D ;) Oder ist dein Garten als Firma angemeldet? Bei mir waren diese Spezis schon zweimal und sie schauten genau auf jene Punkte, die Staudo oben anführte.

Die österreichische Variante dieser Leute ist relativ gemütlich. Beim Plumsklo bemängelten sie nicht, dass dies etwa für die Besucher nicht schick genug sei, sondern für die Angestellten! Und einen Wasserkocher solltest du ebenfalls verschwinden lassen. Stolper- und Fußangelschwellen sind denen ein Dorn im Auge, bei Fräsen und Rückenspritzen unbedingt sagen, dass nur du in der Lage bist, diese zu benützen, denn sonst erfolgt eine Unterweisung der Angestellten. Und da wäre noch so vieles.... :'( >:( :o Die wollen in erster Linie ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: quercus am 23. Februar 2010, 23:28:42
Danke euch beiden, ich werde dann versuchen einsichtig zu sein wobei mir das schwer fällt. Ich kann es nämlich nicht verstehen weshalb ich in diesem Verein gezwungen werde nur weil der Privatgarten etwas größer ist.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Eva am 24. Februar 2010, 18:58:16
Mein Papa ist mit seinen diversen Gärten auch bei der BG, er zahlt nicht viel und sagt, ihm sei wohler bei dem Gedanken, dass z.b. mein Onkel, wenn er beim Baumfällen hilft, oder ein Nachbar, dem er das Baumschneiden zeigt gegen Unfälle versichert sind. Wenn also Onkel sich den Baum aufs Kreuz schmeißt oder Nachbar sich mit der Rosenschere den Daumen abmontiert, ist er nicht persönlich haftend.

Und falls doch mal jemand fremdes gegen ein Taschengeld mithilft gilt das ja noch viel mehr, dass man bei Unfällen gut daran tut, eine Absicherung zu haben.

Quercus: im Grunde ist der Besuch der BG wahrscheinlich sowas wie in der Firma der Besuch von der Unfallversicherung bzw. vom Arbeitsmediziner. Alles was gefährlich ist (Messer, Gabel, Schere, Licht :-X) bzw. sein könnte sollte man so verstaut haben, dass keiner Drüberfällt, Kabel für draußen nur mit Draußen-Steckern usw.. Es ist sicher nett, wenn man Arbeitshandschuhe und (falls Du einen lauten Hächsler oder eine Kreissäge hast) einen Gehörschutz vorzeigen kann.
Falls Du eine Gasflasche (zum Schweißen, Heizen oder Grillen) hast, die muss man so lagern, dass Frischluft drankommt, und muss sie auch irgendwo befestigen (wir haben unsere jetzt am Tischbein festgebunden - frag mich nicht wieso aber der Mann von der AUVA hat zufrieden geguckt). Reservegasflasche lagerst Du natürlich gar keine, da fliegt man ja sowieso sofort in die Luft.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: quercus am 24. Februar 2010, 23:38:32
Nun ist es amtlich das mein Garten sicher ist, es wurden die Motorbetrieben Geräte begutachte einschließlich des Helms mit Gehörschutz und die Schutzbrille. Der Sicherungskasten wurde kontrolliert nach so einem bestimmten Schalter und zu Arbeitskleidung wurde ich auch gefragt. Das ganze hat eine viertel Stunde gedauert und dann war der Kontroleur auch wieder weg. Danke Staudo habe ich heute morgen noch alle Gifte und dazu gehörigen Arbeitsmittel vom Grundstücke entfernt da hier nach auch gefragt worden ist und ich einen auf Öko gemacht habe was mir auch abgenommen wurde.

Nur auf meine Frage weshalb das ganze nötig ist in einem privat Garten wurde nicht wirklich geantwortet.

 
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Tilia am 25. Februar 2010, 00:29:10

Quercus: im Grunde ist der Besuch der BG wahrscheinlich sowas wie in der Firma der Besuch von der Unfallversicherung bzw. vom Arbeitsmediziner. Alles was gefährlich ist (Messer, Gabel, Schere, Licht :-X) bzw. sein könnte sollte man so verstaut haben, dass keiner Drüberfällt, Kabel für draußen nur mit Draußen-Steckern usw.. Es ist sicher nett, wenn man Arbeitshandschuhe und (falls Du einen lauten Hächsler oder eine Kreissäge hast) einen Gehörschutz vorzeigen kann.


Das ist doch aber komisch, oder?
Da es wohl mehr Haushalte ohne Garten gibt, warum kontrolliert man die nicht in dieser Art? Wenn doch so viele Unfälle den Haushalt betreffen.
Bis zum 28. Dezember sollte meine Mutter Auskunft geben über ein Grundstück, das ihr nicht gehört. Diese Frist hat sie verstreichen lassen und bekam dann noch einmal einen Brief, den sie dann damit beantwortete, dass sie nie Eigentümerin eines Grundstückes war und bis heute nicht ist. Das hätte man eigentlich wissen müssen, da man ja Zugang zu den entsprechenden Daten hat.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Waldfreund am 25. Februar 2010, 09:57:09
Als Landwirt bin ich natürlich in der BG versichert. OK. Ich ärgere mich auch über die Beiträge und manche nicht durchdachten Forderungen. Nun kommt mein Aber. Ich bin sehr froh dass es sie gibt.
 Manche Betriebsblindheit wird verhindert. Das sichere Unterbringen von Spritzmitteln ist für uns selbstverständlich. Nur weil ihr kleine Gärten habt, und deshalb kleinere Packungen ist der Inhalt nicht weniger Problematisch. Wir müssen eine Eignungsprüfung machen um spritzen zu dürfen und Ihr? Unsere Spritze muß regelmäßig zum TüV.
Unsere Maschinen sind auch gefährlich- eure Rasentrimmer und Freischneider sind es auch. Habt ihr schon mal einen Kieselstein der von einem Rasentrimmer beschleunigt wurdean den Kopf gekriegt? Stromunfälle haben auch in sich. Herzrythmusstörungen sind kein Zuckerschlecken. Und wenn du Pech hast, siehst du deinen Garten zukünfti von oben. Was spricht gegen einen FI-Schalter? Oder gegen ordentliche Verlängerungskabel. Ok manche Schutzeinrichtungen sind hinterlich, aber eine verrissene Hand, verlorene Finger sind sehr schmerzhaft und teuer und kosten einen Batzen Geld. Selbst Queschungen sind unnötig.

Wir waren mal in Tübingen in der BG Klinik. Dort kamen wir mit einem netten Arzt ins Gespräch und er erzählt wieviele Wirbelsäulenverletzungen sie jedes Jahr ausStürzen von Leitern zu versorgen und zu rehabillitieren hätten. Die
Schädelverletzungen seien auch nicht zu verachten. Morsche Leitern, notdürfig zusammengeflickt, ohne Bodendorn oder Hangausgleich und das nicht Festbinden der Leiter am Ast- alles Leitsinn.
Schnittwunden von Motorsägen sind zurück gegangen- dank Schnittschutzkleidung.Die heilten immer so schlecht, da das Öl von der Kettenschmierung sich kaum aus der Wunde entfernen läßt. Die Narbenwülste mußten dann operativ korrigiert werden. Bei uns kommt nur noch einer in der Wald um Flächenlos zu machen wenn er einen Motorsägenkurs und Schutzkleidung hat.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Susanne am 25. Februar 2010, 10:15:08


Guter Beitrag! Das Thema Sicherheit im Garten sollten wir vielleicht mal separat in den Vordergrund stellen... das meiste in der Richtung wurde bislang im Gartentrottel-thread abgehandelt.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: quercus am 25. Februar 2010, 17:53:38
Nur weil ihr kleine Gärten habt

Waldfreund mir liegt ja auch was an meiner Sicherheit, schon aus eigenem Interesse lasse ich meine Motorgeräte jedes Jahr von einem Fachbetrieb durchschauen. Meine Gerätschaften schaue ich ebenfalls vor Gebrauch durch und wenn ich zweifel an der Sicherheit habe werden die nicht eingesetzt und ersetzt da mir meine Gesundheit wichtiger ist als die paar Euro die ich sparen könnte durch flickschusterei. Das Gift wird in einem abgeschlossen Schrank in kleinen Wannen gelagert da ich Sichergehen will das kein Fremder daran kommt und seine Gesundheit schädigt.

Nur weshalb werde ich geprüft weil mein Garten etwas größer ist und die Leute mit Gärten unter 2500m² nicht. Mein Garten ist ebenfalls nur reines Hobby, und dient nicht dem Gelderwerb.

lG quercus

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Waldfreund am 25. Februar 2010, 22:22:17
Irgentwo muß eine Grenze sein, und auf 2500m² kannst du ganz schön viel erzeugen. Nachdem ich mit einem BGunfall schon im Krankenhaus lag, muß ich persönlich sagen, der Chefarzt schaut nach dir wie nach nem Privatpatient. Und wenn du nicht zufrieden bist, Anruf genügt. Die schauen sich deine Behandlung an. Wie heißt es da- wir zahlen gut- wir wollen gute Ergebnisse. Ich weiß nicht wie viel du zahlst, aber das ist immer noch sehr günstig als wenn es privatisiert werden würde. Denk nur an die Gebäudebrandversicherung. Auserdem, bei uns bezuschußt die BG z.B. Motorsägen und Freischneiderkurse im Rahmen der Prävention. Wenn einer kommt und schaut sich eure Gärten usw an, laßt euch Tips geben. Die Jungs sind echt clever und haben schon viel gesehen. Ob ein Geländer oder Löcher oft auch wie man etwas gut und günstig ändern kann oder sogar selber bauen. Oft machen sie auch Bilder von pfiffigen Ideen- auf die sie selber nicht gekommen wären- um sie anderen Kunden in ähnlicher Situation zu zeigen. versteift euch nicht aufdie paar Euronen, das ist es wert.

Übrigends, warum hast du deinen "Giftschrank" dann weggeräumt wenn du so Vorschriftmäßig alles lagerst ;).
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 25. Februar 2010, 22:27:22
Nachdem ich mit einem BGunfall schon im Krankenhaus lag, muß ich persönlich sagen, der Chefarzt schaut nach dir wie nach nem Privatpatient.

Ja, warum wohl? Weil der Chefarzt Dich abrechnen darf wie einen Privatpatienten! Die Kosten dafür werden aus der Umlage gedeckt - und niemand hat die Pflichtmitglieder gefragt, ob sie diesen Luxus überhaupt bezahlen möchten.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: quercus am 25. Februar 2010, 22:30:06
Übrigends, warum hast du deinen "Giftschrank" dann weggeräumt wenn du so Vorschriftmäßig alles lagerst ;).

es gibt nun mal Sachen die keinen was angehen
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Waldfreund am 25. Februar 2010, 22:54:16
Nein Staudo, weil es billiger ist von einem erfahrenen Arzt in kurzer Zeit wieder gesund und arbeitsfähig geheilt zu werden, als von einem unerfahrenen vermurkst und invalide entlassen zu werden. Das merken auch die Autoversicherer. da kam mal ein Bericht im ADAC Heft. Lieber am Anfang zum Spezialisten als lebenlang Rente zahlen und Viel Schmerzensgeld. Das ist doch das Problem bei den Krankenkassen. Überall sparen und nachher nur Murks.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 26. Februar 2010, 00:46:49
ich verstehs dennoch nicht mit dem flächengrößengrenzwert. ::) ??? :P
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 26. Februar 2010, 07:20:11
Behördenexistenzsicherungsprogramm
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: bristlecone am 26. Februar 2010, 08:29:00
ich verstehs dennoch nicht mit dem flächengrößengrenzwert. ::) ??? :P

Eine untere Grenze festzulegen halte ich für sinnvoll, oder meinst du, jeder, der einen Garten hat, sollte in die BG? ;)

Wo diese Grenze liegen sollte, darüber kann man sicher trefflich und endlos streiten, da es keine objektiven Kriterien gibt, an denen sich das festmachen ließe.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: quercus am 26. Februar 2010, 08:36:32
Meiner Meinung nach sollte es nicht auf die größe ankommen. Sondern wie der Name schon sagt Berufsgenossenschaft nur für Leute die auch Geld mit ihrem Grundstück machen also einen Beruf ausführen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: bristlecone am 26. Februar 2010, 08:40:17
Ja, diese Unterscheidung wird häufig angeführt.

Man kann doch aber auch davon ausgehen, dass ein großer Garten so viel Pflegeaufwand und damit Mittel erfordert, dass das über das normale Maß dessen hinausgeht, was man so in einem durchschnittlichen Hausgärtchen betreibt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 26. Februar 2010, 08:47:10
hm, es geht also um eine aufwandsunterstellung? groß = viel? wenn es um geräte- und mitteleinsatz (inkl. pflanzenschutzmittel) geht, müsste jeder kleingarten in die bg. ::)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 26. Februar 2010, 08:56:38
... oder meinst du, jeder, der einen Garten hat, sollte in die BG? ...

auch wenn es mir schwerfällt: ja! spezifische gartenunfälle gibt es überall.

alle - oder nur gartenbaubetriebe. ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 26. Februar 2010, 10:18:19
Wer einen Computer hat gehört demnach zwingend in die BG ETEM, wer kocht in die BG Nahrungsmittel und Gaststätten.

Privatpersonen sollten eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung haben - bei Bedarf erweitert um die Risikien, die große Grundstücke mit sich bringen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: bristlecone am 26. Februar 2010, 10:22:13
Die Haftpflicht zahlt aber nicht für Schäden, die ich selbst erleide.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 26. Februar 2010, 10:24:52
Dafür haben die allermeisten eine Krankenversicherung.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Waldfreund am 26. Februar 2010, 18:39:25
Die Haftpflicht zahlt aber nicht für Schäden, die ich selbst erleide.
Und da springt die BG ein.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 06. Januar 2012, 19:48:37
Ich krame diesen Thread aus aktuellem Anlass mal wieder hervor.
Hatte ja schon damals kurz von dem Schreiben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an meine Mutter berichtet, die sich nie wieder meldete, nachdem sie einen kurzen Brief bekamen, dass Muttern kein Land besitzt.

Vor einigen Wochen bekam ich nun Post von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, dass ich dort versichert sein muss, weil ich einen Garten hab, der grösser als 2500 qm ist.
Zuerst fragte ich bei der Krankenkasse nach und dort war man ziemlich verwundert, denn selbstverständlich übernehmen sie die Kosten, sollte ich im Garten einen Unfall bauen. Dann also Anruf bei der Berufsgenossenschaft, wo man mir nicht verständlich erklären konnte, was das soll und wie man denn auf mich käme. "Ach, wir haben da so unsere Außendienstmitarbeiter und schließlich schon tausende registrierte Unfälle.
Ich beschloß per Formular keine Auskunft über meinen Garten zu geben und teilte das der BG mit. Dann kam der Hammer. Man schickte mir rückwirkend Bescheide und ich sollte binnen einer gesetzten Frist bezahlen. Was nun tun, also erstmal zum Anwalt. Dem war das Thema überhaupt nicht bekannt, wie so vielen Leuten, die man darauf anspricht und er riet mir erstmal jedem Bescheid einzeln zu widersprechen, was ich auch tat. Noch hat die BG nicht über meine Widersprüche entschieden.

Derweil hab ich mich auf die Suche nach Informationen gemacht, die bisher interessantes zu Tage brachte und langsam glaube ich, es stimmt, was eine Frau vorgestern zu mir sagte. "Der BG gegenüber muss man Haare auf den Zähnen entwickeln. "

Gefunden hab ich einen Online-Artikel und man nehme es mir nicht übel, dass ich gerade keinen Nerv hab zu lernen, wie man schön verlinkt.
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Ammerland/Bad_Zwischenahn/Artikel/510829/510829.html
Einen Tag ließ ich das sacken und rief dann im Ammerland eine Gartenbesitzerin an. "Ach, legen die schon wieder los?", war ihre erste Bemerkung. Dann erzählte sie davon, dass sich Gartenbesitzer zusammentaten und nicht wieder öffnen wollten, falls sie zahlen müssten und dass Kommunalpolitiker sich einsetzten. Die Einzelheiten darüber, dass die Sachbearbeiter der BG nicht unbedingt den freundlichen Ton kennen, lass ich mal weg. Auf jeden Fall war das Ergebnis letztendlich, dass keiner der Gartenbesitzer in die BG musste und bis heute hat sich daran nichts geändert.

Wie schon in diesem Artikel bestätigt, grast die BG wohl alles ab, wo man Besitzer größerer Gärten finden kann und wenn man auf die Homepage des Offenen Gartens in Mecklenburg-Vorpommern sieht, sind die gärtnernden Leute dort gerade dran. Wie es hier in Schleswig-Holstein aussieht, darüber hab ich noch keine Rückmeldung.

Gefunden habe ich dann weiter, dass es eine Unfallkasse Nord gibt, die unter anderem dafür zuständig ist, dass Gartenbesitzer dort ihre Gartenhelfer versichern. Wenn ich es richtig verstehe, hat das Vorrang vor der BG.
http://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-nord/medieninformationen/archiv-medieninformationen/newsartikel/artikel-presseinformationen/news/792011-medien-information-wer-zahlt-wenn-der-gartenhelfer-aus-dem-obstbaum-faellt.html?tx_ttnews[backPid]=408&cHash=90ce68c66431d2151f476def73383291

Gesprochen habe ich mit einer älteren Gartenbesitzerin, die sich nicht wehren konnte. Dass sie seit Jahren bei einer Versicherungsgesellschaft privat gegen Unfälle im Garten versichert ist, interessierte die BG überhaupt nicht und nun hat sie jedes Jahr Angst, dass man ihr den Arbeitsaufwand irgendwann nicht mehr abnimmt und sie dann einen Beitrag zahlen muss, der ihren Etat übersteigt.

Und gefunden habe ich, dass die Sozialversicherung für den Gartenbau bis zum 1. Januar 2013 aufgelöst werden soll, da allgemein die Mitgliederzahlen bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungen sinken und der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist.

Es ist für mich absolut nicht einzusehen, warum man als gärtnernder Privatmensch in die Gartenbau-Berufsgenossenschaft Versicherungsbeiträge einzahlen soll, denn ganz offensichtlich reichen die anderen Möglichkeiten oder haben eventuell sogar Vorrang. Und ich empfinde es als Mißachtung der Privatsphäre, denn das ist für mich ein Garten. Abgesehen davon bekommt man den Eindruck, dass es fast besser ist, seinen Garten nicht zu öffnen für andere, die das gleiche Hobby teilen, da man dann Gefahr läuft, sich eine nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der BG einzuhandeln.

Ich werde berichten, wie es weitergeht...
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 06. Januar 2012, 19:58:55
Ogottogott! :P

Mir ist so, als ob die BG erst bei gärtnerischer Nutzung von 2500 m² berechtigt ist, Beiträge einzuziehen. Welcher Privatmensch nutzt schon so viel Land?

Die Sozialversicherungen für Gärtner und Landwirte sollen umstrukturiert werden. Das ist aber ein vollkommen anderes Thema und hat mit der Berufsgenossenschaft nur so viel zu tun, dass die Damen und Herren z.T. in den selben Gebäuden sitzen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: lerchenzorn am 06. Januar 2012, 20:00:49
Das ist das schöne deutsche Pfründe-System. Wer "mehr als drei Bäume beieinander stehen" hat, ist ein Forstwirtschaftsunternehmen, egal, ob er dort jemals einen Baum fällt und verkauft und auch egal, ob er jemals einen Dritten auf dem Stück arbeiten lässt. So sieht das jedenfalls dei BG und schlägt kraftvoll zu. Trotz aller schon abgeschlossenen Unfall- und Krankenversicherungen.
So wird es wohl auch mit bestimmten Garten(bau)flächen sein.

Und die Herren und Damen vom Vorstand (oder wie das hier sonst heißt) können auch ganz allein beschließen, dass sie den Mindestbeitrag mal eben so um 20 % erhöhen. Ich dürfte aber ganz demokratisch aller paar Jahre mit aussuchen, von wem ich mich da vera... lasse.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: oile am 06. Januar 2012, 20:07:10
Wer "mehr als drei Bäume beieinander stehen" hat, ist ein Forstwirtschaftsunternehmen,
:o :o Interessant. Dann ist das halbe Dorf bei uns ein Forstwirtschaftsunternehmen. :-X
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Gartenlady am 06. Januar 2012, 20:08:28
Dann muss Glockenblume gewarnt werden ::)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 06. Januar 2012, 20:11:15
Das war wohl überspitzt geschrieben.

Einer meiner zahlreichen Cousins hatte begonnen, die ehemalige Obstwiese hinterm Haus mit Baumsämlingen zuzupflanzen. Daraufhin bekam er Ärger, weil das Anlegen von Wald genehmigungspflichtig ist. Nach ein paar Jahren hatte er sich die Sache überlegt und wollte die Bäume wieder roden. Vorsichtshalber frug er nach. Das durfte er dann auch nicht.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 06. Januar 2012, 20:32:11
Mir ist so, als ob die BG erst bei gärtnerischer Nutzung von 2500 m² berechtigt ist, Beiträge einzuziehen. Welcher Privatmensch nutzt schon so viel Land?


Ich z.B. Und ich hab auch mehr als 3 Bäume stehen. Gerade hattet Ihr mich halbwegs beruhigt und nun das. :P :P :P
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 06. Januar 2012, 21:08:39
das wirklich schlimme ist: du hast einen wald und eine obstplantage und eine staudengärtnerei und eine schnittblumenproduktion und einen kräutergarten und gemüseanbau und... 8) ;D

obwohl: war da irgendwo gemüse? ???
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: marygold am 06. Januar 2012, 21:12:21
Wie komme ich denn aus der BG heraus, wenn ich drin bin? Einspruch einlegen? Kündigen? Klagen, weil es sich nicht um einen Erwerb handelt?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 06. Januar 2012, 22:29:21
@Staudo
So wie es aussieht interessiert nur die Grundstücksgröße, egal, wieviel man von ihr nutzt.
Die andere Geschichte erwähnte ich nur, weil...und das ist nur ein Gedanke...man vielleicht noch mehr Mitglieder braucht, um innerhalb der neuen Struktur ein Mitspracherecht zu haben.

@lerchenzorn
So ähnlich wütend bin ich gerade.

@Gartenlady
Auch wenn es überzogen klingt, man sollte öffentlich keine Angaben mehr über die eigene Grundstücksgröße machen und vielleicht wäre das auch ein Tipp an die Organisatoren Offener Gärten, danach für die Gartenbeschreibungen nicht mehr zu fragen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man auf Verständnis trifft, wenn um die Gartenliteratur geht.

@marygold
So weit ich weiss, bleibt das Grundstück drin in der Versicherung, ohne die Möglichkeit dort herauszukommen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 06. Januar 2012, 23:30:20
das wirklich schlimme ist: du hast einen wald und eine obstplantage und eine staudengärtnerei und eine schnittblumenproduktion und einen kräutergarten und gemüseanbau und... 8) ;D

obwohl: war da irgendwo gemüse? ???

Nee - Gemüse kann ich nich :-[
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 07. Januar 2012, 08:09:59
Der in den ersten Seiten schon aufgeführten Link gilt nach wie vor: www.lsv.de
Da kann man sich dann seine zuständige Versicherung raussuchen.

Versichert sind dort alle land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe.
Die Definition Betrieb wird dort etwas anders gesehen als wir es wohl tun:
Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne liegt ein solches Unternehmen dann vor, wenn land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet oder gepflegt werden (z.B. Wiesen, Baumwiesen, Streuobstwiesen). Eine Bewirtschaftung oder Pflege von landwirtschaftlichen Grundstücken liegt z.B. vor, wenn nur einmal im Jahr Gras gemäht wird oder Baumpflege erforderlich ist. Hierbei kommt es nicht auf das Motiv des Tätigwerdens und auch nicht darauf an, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht.

Aber die meisten BG machen eine Befreiung möglich, wenn man unter 2500m² hat.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: lerchenzorn am 07. Januar 2012, 10:08:45
Das war wohl überspitzt geschrieben.

Einer meiner zahlreichen Cousins hatte begonnen, die ehemalige Obstwiese hinterm Haus mit Baumsämlingen zuzupflanzen. Daraufhin bekam er Ärger, weil das Anlegen von Wald genehmigungspflichtig ist. Nach ein paar Jahren hatte er sich die Sache überlegt und wollte die Bäume wieder roden. Vorsichtshalber frug er nach. Das durfte er dann auch nicht.

Klar, war das überspitzt, in "...".
Exakt handelt es sich um zufällig miterworbene 3000 qm Kiefernstangen und damit schon um gesetzlich erklärten Wald. Das Ärgerliche ist nicht, dass ich mich überhaupt versichern muss, um darin herumhacken zu können, sondern dass schon bestehende Absicherungen ignoriert werden und ich dennoch als Beitragszahler zwangsrekrutiert werde.

Staudo, Aufforstungs- und Abholzungsgenehmigungen, Wiederaufforstungsanordnungen sind ein weites und kompliziertes, aber dann doch wieder ganz anderes Feld. Auch auf diesem Abenteuerspielplatz habe ich mit unserer zuständigen Forstbehörde schon zusammen/gegeneinander gespielt. ;D Hat Spaß gemacht, am Ende, wenn der Förster nach ein paar Runden nicht mehr weiß, was er nun eigentlich wollen, sollen, dürfen möchte.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Taques am 07. Januar 2012, 10:13:30
ich habe mir die ganzen Beiträge mal durchgelesen, aber komme irgendwie damit nicht ganz klar.... diese 2.500 m² gelten aber wohl nicht für ganz Deutschland, sondern wohl nur in einzelnen Bundesländern, denn hier in Bayern bin ich laut Aussage der BG (ist aber schon ein paar Jahre her) erst ab 3 ha beitragspflichtig, da ich sonst nicht als landwirtschatlicher Betrieb eingestuft werde.

Ich hatte dort ganz klar angegeben, das ich Gemüse, Kräuter und Obst anbauen und verkaufen möchte, sogenannte "Nutztiere" halten möchte und das ganze als Nebenerwerb anmeldet werden sollte.
Damals wurde mir zur Priviligierung eben die Mitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen BG zur Auflagen gemacht, die wollten mich aber nicht, da keine 30.000 m² Grund. Von der Möglichkeit einer Mitgliedschaft unter den 3 ha hat aber auch nie einer was gesagt... komisch.


 
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 07. Januar 2012, 13:23:37
Damit es nicht zu einfach und zu übersichtlich wird, gibt es die Gärtnerische Berufsgenossenschaft und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Für beide gelten unterschiedliche Mindestflächen. Die Gärtnerische Berufsgenossenschaft ist bundesweit organisiert, die landwirtschaftlichen wohl länderweise. ;D
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 07. Januar 2012, 17:22:02
abschaffen, den scheiß. >:(
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 07. Januar 2012, 17:54:21
Nein. Auch Dein Arbeitgeber zahlt in die Berufsgenossenschaft für Dich ein. Das ist Deine betriebliche Unfallversicherung.
Allerdings wäre es schon sinnvoll, bestehende Regelungen nach Jahrzehnten auf ihren Sinn zu überprüfen. Allerdings würde das evtl. bestehende Pfründe in Frage stellen. Wer will das schon?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 07. Januar 2012, 18:21:19
ich. 8)

es kann doch nicht sein, dass ein privater garten nur wegen seiner größe über eine berufsgenossenschaft erfasst und zwangsversichert werden muss - wofür gibt es private unfallversicherungen? das ist doch einfach nur irre!
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 07. Januar 2012, 18:22:20
... Auch Dein Arbeitgeber zahlt in die Berufsgenossenschaft für Dich ein. Das ist Deine betriebliche Unfallversicherung. ...

da bin ich mir nicht so sicher... ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 07. Januar 2012, 18:25:38
Auch diese Pfründe gilt es in Frage zu stellen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 07. Januar 2012, 18:31:00
 ???

ich habe durchaus eine betriebliche unfallversicherung, das weiß ich seit einem betriebsunfall - aber ob das eine bg ist, keine ahnung.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 07. Januar 2012, 18:33:46
Na klar hast Du eine betriebliche Unfallversicherung. Das haben alle Angestellten in Deutschland und auch ein Teil der Selbständigen wie z.B. Gärtner. Allerdings müssen die ihren Beitrag selber zahlen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: lerchenzorn am 07. Januar 2012, 19:02:54
abschaffen, den scheiß. >:(

.. für die Fälle, in denen der potenziell zu Melkende versichert, nie mit Angestellten oder überhaupt gewerblich Land-, Forst-, Gartenbau auf der betreffenden Fläche zu treiben.
(Das füttert dann wieder ein wenig die Pfründe der Formulardesigner ;D und könnte ausschließen, dass Beiträge selbst dann gezahlt werden müssen, wenn eine Inanspruchnahme von Leistungen dauerhaft ausgeschlossen werden kann.)

Alles, was tatsächlich in betrieblichen Strukturen läuft, ist in einem funktionierenden Sozialversicherungssystem schon richtig aufgehoben - womit ich nicht sagen will, dass ich das für die LBG einschätzen kann.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 07. Januar 2012, 20:19:44
Eine Freundin betreibt ein kleines Gewerbe im Lederbereich, wird zwar jedes Jahr von ihrer Genossenschaft berfragt, wieviel Angestellte sie hat, muss aber keine Beiträge zahlen, da sie niemanden beschäftigt und selbst nur gering verdient mit ihrer Arbeit.
Das ist für mich nachvollziehbar und verständlich, aber in den Gärten von Privatmenschen, die dann einfach zahlen sollen, hat die BG meiner Meinung nach nichts zu suchen. Und wenn sie meint, dass da eine Zuständigkeit ist, wieso muss sie dann überall herumspionieren, um an Adressen zu kommen und kann nicht auf "normalem" Weg alle in Frage kommenden Gärten erfassen?
Für mein Empfinden ist das alles nicht in Ordnung.

Auf die Palme bringt mich auch, dass ich angeben soll, wieviel Stunden ich im Jahr im Garten arbeite. Erstens ist das für mich keine Arbeit und zweitens, wenn ich mir jetzt eine Stechuhr anschaffen muss, brauche ich gar nicht mehr in den Garten zu gehen, denn hat er seinen Sinn verloren.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 07. Januar 2012, 23:22:04
Der Ursprung lag ja in den Mini-Landwirtschaften die es vor Jahrzehnten noch gab.
Grad genug zu leben aber zu wenig um Vorsorge zu betreiben.
Kam es dann zu einem Unfall, dann lagen die von diesem Minibetrieb abhängigen der Gemeinde auf der Tasche, wurden letztendlich nicht betreut, hatten kein Geld für einen Arzt und rutschten ab, heute würde man sagen, in Hartz IV.
Hätte man diesen Kleinstbetrieben die Wahl gelassen eine Unfallversicherung abzuschließen, wäre keiner Mitglied geworden.

In wie weit das heute noch Sinn macht, ist eine andere Diskussion.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 08. Januar 2012, 00:34:54
Wäre es heute noch so, würde es ja auch Sinn machen, aber hier gehts doch nicht mehr um kleinste landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Nebenbei...nicht überall ergaben sich kleinste Flächen zum Leben. Hier in Schleswig-Holstein ist es auch heute oft noch so, dass man wie früher an das älteste Kind vererbt, das dann aber auch seine Geschwister auszahlen muss, damit sie nicht schlechter gestellt sind. Es hat sich aber einiges in der Landwirtschaft und der Gartennutzung verändert und das berücksichtigt man nicht, sondern geht (zumindest bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft) eher vor nach dem Motto: "Was nicht passt, wird passend gemacht." Von daher ist das für mich keine andere Diskussion. Im Gegenteil. Da wäre einiges aufzuholen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: July am 08. Januar 2012, 08:23:30
Wir müssen auch Beitrag zahlen nachdem wir uns lange gewehrt haben. Zum Schluss kam ein feiner Herr vom Amt zur Besichtigung (der bestimmt noch nie so weit draußen auf dem Lande gewesen war), sah unsere gemähte Wiese und dann war alles klar.........fing dann wieder mit dem ganzen Geleier an(was wir alles schon schriftlich kannten)....wir haben ihn dann gleich davongejagt.
M.E. ist es reinste Abzocke, wogegen der Bürger sich nciht wehren kann :(
LG von July
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 08. Januar 2012, 16:09:06
Man handelt sich wohl noch mehr Ärger ein als man sowieso schon hat, würde man solche Herren erst gar nicht aufs Grundstück lassen, nehme ich mal an.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: July am 08. Januar 2012, 16:14:48
Wir MUSSTEN diesen Herren aufs Grundstück lassen >:(
Die haben uns belagert mit Schreiben und Telefonaten bis zum geht nicht mehr.....
Aber der Herr war keine 3 Minuten hier da hat GG ihn vom Grundstück verwiesen.
Die ganze Sache ist reine Abzockerei und wir normalen Bürger kommen gegen diese sch.....Bürokraten nicht an :-X
LG von July
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 18. Januar 2012, 00:45:32
Heute bestätigte ein Telefonat, dass die Gartenbau-Berufsgenossenschaft sich vor einigen Jahren noch damit abwimmeln ließ, wenn man ihr mitteilte, dass man keine Hilfskräfte beschäftigt oder eben einen Gartenbaubetrieb, dessen Mitarbeiter sowieso beruflich versichert sind. Kein Bestehen also darauf, dass man als Gartenbesitzer selbst auch versichert sein muss gegen eventuelle Unfallgefahren.
Man ist mittlerweile aber erfinderischer geworden gegenüber Besitzern größerer Gärten, zum Beispiel mittels rückwirkender Bescheide, die in einen rechtlich einwandfreiwirkenden Ablauf drängen.
Einen Arbeitswertnachweis für 2011 soll ich bis spätestens 11. Februar ausfüllen. Darin soll ich die Arbeitstage, die 8 Stunden lang sind, für das Jahr angeben und danach berechnet sich dann der zu zahlende Versicherungsbetrag. Da das, was ich im Garten mache, aber keine Arbeit ist, schickte ich dieses Formular mit genau dieser Feststellung zurück.
Eine Fortsetzung, wie auch immer, folgt bestimmt.
Ich hoffe gerade betroffene Gartenbesitzer aus Mecklenburg-Vorpommern lesen hier mit.
Immer noch ist mir allerdings nicht klar, warum die Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf Informationen durch Publikationen anscheinend angewiesen ist und nicht einfach die Möglichkeit hat, große Gärten und die kleinen, die Helfer beschäftigen bis zu einer gewissen Stundenzahl, zu erfassen, wenn sie doch darauf besteht, für bestimmte Leistungen zuständig zu sein.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. Januar 2012, 07:11:37
das erinnert mich ein bisschen an ein problem mit der zweitwohnungssteuer und meiner sog. zweitwohnung, die gar keine zweitwohnung, sondern ein wochenendhäuschen ist - wie ich das mit den paar urlaubstagen und noch anderen aktivitäten und urlaubszielen zweitbewohnen soll, ist mir unklar und da schreibe ich auch immer, dass es gar keine zweitwohnung ist. ;) leider ist in dem fall die rechtslage wohl klar, wenn auch ungerecht: als zweitwohnung gilt alles, was vier wände, eine tür, platz für ein bett, mindestens ein fenster, ein klo und ein dach hat. ::) eigentlich ist die zweitwohnungssteuer zum absahnen von irgendwo auf dem land niedergelassenen rentni gedacht, die am erstwohnsitz in der stadt gemeldet bleiben und deswegen sonst nur da die kommune finanziell unterstützen, obwohl sie regelmäßig anderswo kommunale infrastruktur nutzen; nur trifft sie leider auch die arbeitende bevölkerung, die irgendwo ein selten besuchtes feriendomizil hat. irgendwie ist das auch kafkaesk, wobei eine gbbg-versicherungspflicht für privatgärten diese abzocksteuer noch um längen übertrifft... :-\ :P
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 18. Januar 2012, 07:35:37
Eine Fortsetzung, wie auch immer, folgt bestimmt.


 ;D
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: agricolina am 18. Januar 2012, 08:44:06
Kurz mal mein Fall, vielleicht hilft es: Ich hatte das gleiche Problem. Die LBG wollte Geld von mir für einen Garten (39ar), der im landwirtschaftlichen Nutzgebiet liegt. Das Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?) sieht aber vor, dass für Besitzer von Gärten, die größer sind als 25 ar, grundsätzlich eine Zwangsmitgliedschaft besteht. Nach langem Hin und Her mit der freundlichen (!) und verständnisvollen LBG-Dame verriet sie mir eine Hintertür: Es gibt die Möglichkeit einer Befreiung, wenn man schriftlich bestätigt, dass ein entsprechend großer Teil des Grundstücks von einer anderen Person bewirtschaftet wird. Da wir zwei Flurstücke haben, habe ich meine Schwester die Bewirtschaftung eines Flurstückes (anderer Familienname, anderer Wohnort) dies unterschreiben lassen und wir haben beide (jede für ein Grundstück unter 25 ar) den Antrag auf Befreiung gestellt, der auch erteilt wurde. Seitdem ist Ruhe. Nie wieder was gehört.
Aber: Der Antrag kann auch abgelehnt werden. Gibt kein Recht auf Befreiung.
Irgendein Nachbar oder Freund sollte sich finden lassen.

grüßle und viel glück
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 18. Januar 2012, 08:47:58
Das Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?)

Die Gartenbau-BG ist bundesweit organisiert und hat ihren Sitz in Kassel.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 18. Januar 2012, 08:52:39
Wie hoch sind eigentlich die Beiträge so pi mal Daumen?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: agricolina am 18. Januar 2012, 09:00:22
Ich hätte für mein Grundstück ca. 120 Euro/anno bezahlen sollen. Nu is das ja im Prinzip ok. Aber der Witz für mich: Wenn du die Versicherung brauchst, dann hast du NUR Ärger, weil es 1000 Gründ gibt, warum sie nicht greift. Z.B. bist du, wenn du beim Ernten vom Baum fällst, nur versichert, wenn du ein VOLLERNTE machst und dies auch nachweisen kannst. Nicht, wenn du nur einen Baum aberntest oder ein paar Kilo für Kuchen holst. Und Familienangehörige sind sowieso ausgenommen ect. ect. - deutscher Amtsschimmel und Bürokratiewahn in Reinkultur. Das gehört echt in die Tonne.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 18. Januar 2012, 09:10:36
Ja >:(
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Crambe am 18. Januar 2012, 09:21:43
In Ba-Wü zahlt man der LG für 0,5h Wald und 0,5 h eingezäunte Obstwiese zusammen 75 € pro Jahr. Dafür ist die Hundehaftpflicht biller als sonstwo ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Irisfool am 18. Januar 2012, 10:13:50
Also einen Hund anschaffen, dass sich das auch lohnt!!!!!! ;D ;D ;D :D ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: tiarello am 18. Januar 2012, 11:48:15
Das Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?) sieht aber vor, dass für Besitzer von Gärten, die größer sind als 25 ar, grundsätzlich eine Zwangsmitgliedschaft besteht.

Das ist so nicht richtig. Reine Haus- und Ziergärten sind nicht versicherungspflichtig! § 123 Abs. 2 SGB VII

Ich habe mich gerade bei der landwirtschaftlichen BG informiert und mir wurde der folgende Darstellung gegeben, nach dem ich auf den §123 Abs. 2 hinwies:

Im Falle reiner Haus- und Ziergärten, die grundsätzlich auch über 2500 m² nicht versicherungspflichtig seien, werde der Vorgang an die Gartenbau BG weitergegeben, die ab einer Fläche von über 2500 m² prüfen würde, ob die Einschätzung als reiner Haus und Ziergarten zutreffend ist.

Die Gartenbau BG in Kassel erweckt hier allerdings den Eindruck, als bestünde eine Versicherungpflicht gundsätzlich ab 2500 m².

Ich hab' anschließend die Gartenbau BG in Kassel angerufen und sie nach ihrer Einschätzung befragt.

Mdl. Auskunft der Gartenbau BG kurz zusammengefasst: Die Auslegung des Sozialgesetzbuches VII folge dem Gesetzeskommentar Bereiter-Hahn / Mehrtens, Kommentar zur Unfallversicherung und der interpretiere die Haus- und Ziergärten über 2500m² grundsätzlich als landwirtschaftliche Unternehmen.

Andere interpretieren das offenbar anders ;)

Es scheint also wirklich so zu sein, dass die BG Gartenbau die Gesetzlichen Vorschriften sehr weitläufig zu ihren Gunsten auslegt. Doch scheint es auch Urteile zu geben, die der BG-Einschätzung folgen.

Nach weiteren Urteilen müsste man nochmal suchen. Bin bisher aber noch nicht so weit in die Materie eingedrungen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 18. Januar 2012, 12:30:54
Grundsätzlich scheint mir die BG eine 'Lizenz zum Gelddrucken' zu haben. >:(

Die andere Interpretation hab ich mal gespeichert. Danke.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: claudia am 18. Januar 2012, 14:58:28
Ich glaub ich will mich mit der BG streiten, nachdem ich die Beiträge durchgelesen habe.
Ich bin auch in der BG Gartenbau zwangsversichert, da über 2500 qm. Zunächst hat die BG Landwirtschaft (Bayern) angeklopft. Wir haben dann geantwortet, wir hätten keine landwirtschaftliche Nutzung. Eine Kommission hat dann das Grundstück begutachtet und tatsächlich festgestellt, dass wir nicht landwirtschaftlich nutzen. Wir freuten uns - zu früh. Dann kam Post von der BG Gartenbau. Unsere Anwältin hat gesagt, da kann man nix machen. Wir zahlen seitdem. Wir erwirtschaften nix und haben keine Angestellten. Wir zahlen und investieren nur.
Ich hatte selber einen Unfall im Garten, bei dem aber die BG Gartenbau nichts übernimmt. Bin ja nicht angestellt. Das hat meine private Krankenversicherung übernommen.
Hab ich das richtig verstanden, dass die BG Landwirtschaft hier die Kosten der Behandlung übernommen hätte?
Und mich hat auch noch nie jemand von der Bg beraten. So stelle ich mir durchaus die Frage, wozu das Ganze?
Jetzt würde ich doch nochmal versuchen aus der Zwangsversicherung raus zu kommen. Sollte man auf ein Urteil verweisen? Oder bitten, in die BG Landwirtschaft wechseln zu dürfen? Hat schon mal jemand geschafft, da wieder raus zu kommen?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. Januar 2012, 15:17:38
mich würde mal interessieren, was passiert, wenn man den versicherungszwang ignoriert und nicht zahlt, kommt dann der gerichtsvollzieher? mit einer rechtschutzversicherung würde ich es darauf ankommen lassen und eine gerichtliche klärung herbeiführen. vielleicht sollten mal die verbraucherschutzzentralen aufgeweckt bzw. informiert/einbezogen werden? die machen doch öfters musterklagen bis zum bgh.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 18. Januar 2012, 23:35:23
Heute war ich schon fast wieder am Verzweifeln, denn die Wegelagerer...so nennt meine Nachbarin sie mittlerweile...schickten wieder einen Brief. Diesmal aus der Abteilung Rechtsbehelfe/Rechtsmittel. Darin wird mir erklärt:

"Der Versicherungschutz erstreckt sich hierbei auf alle des Grundstücks dienenden Tätigkeiten, wie z.B. Rasen mähen, gießen, Baum- oder Strauchschnitt, Anpflanzungen etc.
In den Versicherungsschutz einbezogen sind hierbei alle Personen, einschließlich des Gartenbesitzers, die diese Arbeiten ausführen."

Wie unverantwortlich von der Berufsgenossenschaft, dass sie in Frage kommende Gartenbesitzer erst aufforderte zu zahlen, um sie dann doch sang und klanglos fallen zu lassen. Und ich muss ehrlicherweise zugeben, dass meine Phantasie nicht ausreicht, um mir vorstellen zu können, was einem beim Gießen so alles passieren kann.
Außerdem teilte man mir mit, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Komisch, denn er wird dem Widerspruchsausschuss erst im Februar zur Entscheidung vorgelegt.

tiarello, vielen Dank für das, was du gefunden hast, denn das erscheint mir als etwas, mit dem man etwas anfangen kann. Genauso wie mit deinem Beitrag, claudia.

Waldschrat, der Beitrag richtet sich nach den Arbeitstagen (á 8 Stunden), die du im Garten verbringst.

zwergarten, ich könnte mir vorstellen, dass ein Ignorieren einem "Ich möchte das Formular zu Informationen über meinen Garten nicht ausfüllen" gleichkommt und dann schicken sie einem rückwirkende Bescheide, die zu zahlen sind, so mein Anwalt, da nicht reagieren oder ein Widerspruch keine aufhebende Wirkung hat und dann, so die Berufsgenossenschaft, ohne Vorankündigung der Gerichtsvollzieher geschickt wird. Obwohl ich mich heute schon darüber ärgere, dass ich es nicht darauf habe ankommen lassen. Was die gerichtliche Klärung angeht, entscheiden die Gerichte offensichtlich immer noch zugunsten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Wobei man hier mal ganz deutlich sagen sollte, dass sie sich im Gegensatz zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aufführt, als könne sie machen, was sie will. Auch wenn es sonst etwas wage wird, wenn man vor Gericht mit Ungleichbehandlung argumentiert, könnte das ein nicht wegzudiskutierbarer Ansatzpunkt sein...so ein Anwalt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 18. Januar 2012, 23:38:21
... dass sie sich ... aufführt, als könne sie machen, was sie will. ..

Offenbar kann sie das leider auch. >:(
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 18. Januar 2012, 23:43:32
So sieht es leider aus und darum wäre mir sehr danach, dass man sich das nicht gefallen lassen muss.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 18. Januar 2012, 23:49:49
Tja - aber was tun. Ein vorerst (noch nicht rechtskräftig stand dort) gewonnener Fall - wie in Tiarellos Link - ist ja wohl wie ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl.

Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. Januar 2012, 23:55:54
vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 18. Januar 2012, 23:56:19
Da kann ich Dir nur zustimmen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 18. Januar 2012, 23:59:47
ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 19. Januar 2012, 00:00:20

Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?


Das kann man...laut Anwaltsauskunft... jederzeit machen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 19. Januar 2012, 00:04:29
Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 19. Januar 2012, 00:07:52
ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!

Irgendwer muss denen doch diese ungeheuerlichen und aus meiner Sicht höchst fragwürdigen Rechte eingeräumt haben. Verstehen tu ich das allerdings nicht - auch nicht nach so vielen Seiten.
Wenn sie im Schadensfall wenigstens zahlen würden. Aber wenn ich richtig gelesen habe, tun sie das auch nicht. Nur abkassieren.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 19. Januar 2012, 00:09:36
vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P

Genauso sehe ich das auch, darum versuche ich gerade einige Leute zu mobilisieren.
Die schnellste Öffentlichkeit, die man schaffen könnte, wären die Offenen Gärten. Da kann man viele erreichen, wenn man an den Aktionswochenenden informiert, denn laut Berufsgenossenschaft ist ja jeder Garten ab 2500 qm betroffen und kleinere Gärten, wenn deren Hilfen eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden erreichen. Nur leider kann ich das Verhalten zumindest zweier Organisatorenteams, die entweder gar nicht reagieren oder das Problem den betroffenen Gartenbesitzern überlassen, nur so deuten, dass man nicht Gefahr laufen will, dass Gartenbesitzer abspringen oder sich neue finden, die an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 19. Januar 2012, 00:12:42
Wie jetzt - man will keine neuen?

Gibt es nicht so was wie Sammelklagen?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 19. Januar 2012, 00:14:41
normenkontrollklage?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 19. Januar 2012, 00:14:56
Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.

Im Fall einer Verpachtung kann man sein Eigentum nicht mehr nutzen, da man das jemand anderem überlassen hat, was dem Pächter auch die Verpflichtungen einhandelt, die sonst beim Eigentümer wären. Und wie gesagt, darf man laut Anwalt über sein Eigentum zu jederzeit frei verfügen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 19. Januar 2012, 00:15:35
normenkontrollklage?

Was ist das?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 19. Januar 2012, 00:19:13
Wie jetzt - man will keine neuen?

Oh...entschuldigung. Vor Aufregung über dies Thema, hab ich mich gedanklich verfusselt. Es soll natürlich heißen "oder sich keine neuen finden..."
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 19. Januar 2012, 00:19:42
hm, das richtet sich eigentlich gegen die rechtmäßigkeit/verfassungsmäßigkeit eines gesetzes - zuvor festzustellen wäre aber wohl, ob wir hier dem sgb oder einer rechtsauffassung der gartenbau-bg entgegenstehen... ::)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 19. Januar 2012, 00:22:28
Das notiere ich mir auf jeden Fall mal.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: andreasNB am 19. Januar 2012, 01:36:49
Ups, da fällt mir doch der Wisch von den Typen wieder ein.
Mal schaun wieviele Stunden ich diesmal eintragen werde ::)

Ist wirklich eine Frechheit das man versucht hier Privatleute abzuziehen. Selbst als Kleingewerbler nicht wirklich notwendig.

Der einfache Weg ist wirklich die proforma Aufteilung/Verpachtung auf max. 2499qm.
Kannst auch Verwandte, vielleicht nicht grade Ehepartner, dafür hernehmen. Woher soll die BG wissen das die Person mit dir verwandt ist ?
Den gleichen Scheiß mußten hier übrigens Leute auch bei örtlichen Argen/Hartz4 abziehen, wegen angeblich "zu großer" Grundstücke. Wo die hier doch so wertvoll sind ??? Aber anderes Thema ...
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: claudia am 19. Januar 2012, 12:25:11
Ich will meinen Garten nicht verpachten. Auch nicht pro forma. Warum soll ich mich rechtlich "verbiegen"? Dafür ist mir persönlich der Aufwand zu gross. Aber wahrscheinlich ist das ein pragmatischer Lösungsweg für alle, die noch keine Versicherung bezahlen.
Ich glaub, ich versuch jetzt zunächst mal, aus der BG Gartenbau in die BG Landwirtschaft zu kommen. Ich halte ja schließlich Hühner.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 19. Januar 2012, 13:07:37
Ein bissel seltsam ist das ganze Thema schon.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 12. Februar 2012, 00:35:57
Bekam am Freitag das Ergebnis der Widerspruchssitzung schriftlich, welches man mir schon vor einer Weile nach einer Ergänzung von mir zu meinem Widerspruchs mitteilte. War ja klar, dass nur eine Ablehnung dabei herauskommen würde, obwohl andere "öffentlichen" Gartenbesitzer mit genau denselben Argumenten in Ruhe gelassen wurden.
Heute telefonierte ich mit einer sehr netten Frau in Mecklenburg-Vorpommern, die zum selben Zeitpunkt angeschrieben wurde wie ich und sich genauso entrüstet. Sie ist nicht die Erste, die genauso wie andere mit denen ich sprach, feststellte auf was für unfreundliche teils pampige Art die Mitarbeiter auf Fragen reagieren. Als sie ansprach, dass sie nicht die einzige mit einem großen Garten in ihrer Gegend wäre und warum die nicht angeschrieben wurden, forderte man sie auf Namen zunennen. Ihre Empörung, dass sie doch kein Denunziant wäre, ist nicht angekommen.
Hätten das Mitarbeiter einer Berufsgenossenschaft, deren Aufforderung rechtlich wasserdicht ist, das nötig?
Ich bin schon so genervt von dem Verein, dass ich mein weniges Geld nicht mehr verschleudern will. Es gibt nur ein hier schon angesprochenes Mittel um sich dem zu entziehen und das werde ich wohl in Betracht ziehen, aber weiter dranbleiben.
Schön wäre es, wenn man nicht allein davorsteht, sondern viele sich zusammentun. Dann könnte man es den Wegelagerern eventuell etwas schwerer machen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: oile am 12. Februar 2012, 09:27:47
Habt Ihr eigentlich Eure Widersprüche alleine verfasst oder mit anwaltlicher Hilfe? Nein, ich bin nicht betroffen, aber mich interessiert es.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 19. Februar 2012, 00:46:08
Ich fühlte mich nach den rückwirkenden Bescheiden überfordert und fragte lieber einen Anwalt, der mir die Widersprüche vorformulierte, die ich dann selbst schrieb, damit die Anwaltskosten bezahlbar blieben, nur hatte er wohl genauso wenig Ahnung wie ich und so viele andere auch, dass die nicht anerkannt wurden. Zurück kam die Entscheidung der Widerspruchssitzung mit genau den Argumenten, warum man dort versichert sein muss, wie auf den Informationsblättern, die man beim ersten Anschreiben erhält. Einzige Ausnahme, auch wenn es sich "nur" um ein Hobby handelt, entbindet das nicht von der Versicherungspflicht. Da gibts ja wohl weitaus gefährlichere Hobbies.
Weil ich nicht den Frühling im Garten und sowas wie einen Neuanfang nach dem Buchspilz mit etwas beginnen möchte, das seinen Daumen auf meinen Garten und mich hält, hab ich vor einer Weile nun einen Teil des Gartens verpachtet.
Die scheinen gerade wirklich auf der Jagd zu sein nach neuen Mitgliedern, die deren Verein finanzieren.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 19. Februar 2012, 07:47:06
Na ja ich glaube bei manchen gehts hier vor allem drum ein Drama draus zu machen.
Im Endeffekt kostet das bei den Flächen um die es hier geht nicht mehr als mancher Besuch in einer Gärtnerei.

Vielleicht hat man ja einen Autoanhänger der eigentlich nur für den Garten verwendet wird - den könnte man dann evtl. steuerfrei anmelden. Kommt aber auf das Bundesland und den entsprechenden Sachbearbeiter beim Finanzamt an. Je weiter nördlicher desto strenger sind da die Richtlinien.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 19. Februar 2012, 08:30:30
Die scheinen gerade wirklich auf der Jagd zu sein nach neuen Mitgliedern, die deren Verein finanzieren.

Das verstehst Du falsch, es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen. ;D
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 23. Februar 2012, 23:35:33

Na ja ich glaube bei manchen gehts hier vor allem drum ein Drama draus zu machen.
Im Endeffekt kostet das bei den Flächen um die es hier geht nicht mehr als mancher Besuch in einer Gärtnerei.


Es soll dir belassen bleiben, es so zu sehen, aber trotzdem bleibt es vollkommen unverständlich, dass man nicht alle Gärten erfasst, sondern auf Veröffentlichungen angewiesen ist, obwohl doch eine Versicherungspflicht besteht. Es bleibt unverständlich, dass weder die Krankenkassen, noch die für Minijobber zuständigen Unfallkassen davon wissen und kommentieren mit "abenteuerlich" und "kurios" und letztendlich geht es keine "Berufs!genossenschaft" etwas an, auf wieviel Quadratmeter ich im Garten hobbymäßig herumpussel. Und wie hoch das Entgeld ist und dass es doch zu zahlen ist von der Höhe her, bleibt doch bitteschön jedem selbst überlassen. Man richtet sich nach einer Vorgabe aus dem Jahr 1917, wo bestimmt besonders auf den Dörfern Familien sich nur noch schwer selbst helfen konnten, wenn ein Mitglied aufgrund eines Unfalls auf eigenem Land ausfiel, was auf heutige Verhältnisse nicht mehr übertragbar ist.
Diese Versicherung gehört hinterfragt.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 23. Februar 2012, 23:43:27
Die scheinen gerade wirklich auf der Jagd zu sein nach neuen Mitgliedern, die deren Verein finanzieren.

Das verstehst Du falsch, es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen. ;D

Bei dem unfreundlich bis pampigen Personal ist das bestimmt schwierig. ;)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 10. März 2012, 23:44:18
Ich mach mal wieder auf Drama, denn heute kam die Antwort auf die Verpachtung.
 
"Eine durch Verpachtung vorgenommene Grundstücksteilung führt nicht selbstredend zum Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht ist ein Grundstück nur als Ganzes anzusehen, egal aus wieviel Flurstücksnummern sich das Grundstück zusammen setzt.

Es sei denn, das Grundstück wäre durch einen Zaun, eine Hecke oder Mauer, etc. voneinander getrennt worden. Nur dann kommt eine Einzelbeurteilung in Betracht.

Infolge dessen bitten wir um Mitteilung ob eine Trennung des Grundstücks in solcher Weise erfolgte. Ansonsten müssten wir von einer Grundstücksgemeinschaft ausgehen."

Mal abgesehen davon, dass man nicht sofort bei klirrender Kälte das Grundstück stürmt und Zaunpfähle in den gefrorenen Boden rammt, geschweige denn pflanzt oder mauert...handelt es sich bei einer Grundstücksgemeinschaft nicht um mindestens 2 Personen, die Eigentümer eines Grundstücks sind, was im Grundbuch auch eingetragen ist, die aber nicht festgelegt haben, wem was genau gehört? Praktisch wie ein ideelles Eigentum.
Die Wegelagerer wissen, wem bestimmte Flurnummern gehören, wie kann es dann aber möglich sein, an eine Grundstücksgemeinschaft zu denken?

Tiarello, deinen Hinweis auf die Lüneburger Verhandlung hatte ich übersehen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 21. Mai 2012, 23:50:57
Keine Reaktion mehr von der Berufsgenossenschaft, nachdem ich denen mitteilte, dass es etwas befremdlich ist, dass man eine Grundstücksgemeinschaft unterstellen will. Stattdessen eine Rechnung über 39 € für das Jahr 2011. Somit durfte ich von meiner kleinen Rente 234 € verbraten für nichts und wieder nichts, abgesehen von den sehr moderaten Anwaltskosten.
Ich bin wütend, denn Leute für das, was sie in ihrer Freizeit tun, in eine Berufsgenossenschaft zwingen zu wollen, kann nicht in Ordnung sein.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Pewe am 22. Mai 2012, 00:02:49
Auch hier kocht was hoch
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 22. Mai 2012, 22:46:44
Zu recht, finde ich.
Die meisten mag dies Thema nicht interessieren, denn man ist nicht in der Situation von der Berufsgenossenschaft ausfindig gemacht zu werden. Darum ist es wohl auch egal, dass die sich einen Garten ab 2500 qm vorknöpfen können, wenn sie ihn durch Veröffentlichungen erwischen und wenns nicht anders geht auch noch versuchen, sich Mitgliedsvoraussetzungen hinzubiegen.
Schon allein das stinkt doch gewaltig.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 23. Mai 2012, 08:03:13
S-H ist schon extrem. Selbst Kleinstgärten sind da in der Satzung.
Allerdings kann man sich auch dort befreien lassen bis 2500 m². Im anderen Forum legen die immer Widerspruch gwegen die Bescheide ein. Die sollten mal keinen Widerspruch einlegen, sondern Befreiung beantragen (sofern unter 2500m²), vielleicht würde die durchgehen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: kat am 23. Mai 2012, 17:01:56
Dietilia: Ich habe deine Post interessiert gelesen, obwohl ich gar nicht betroffen bin.

Für mich hört sich das alles so an, als sich ob hier ein einzelner 'Paragrafen-Reiter' seine Sporen unter allen Umständen verdienen will.
Wenn die sich erst mal stur stellen kann man meist nur noch die Zähne zusammenbeissen. Eine übergeordnete Stelle/Person gibt es wohl nicht, wo man mal nachhaken könnte?
Wir hatten z.B. mal beim AA Erfolg damit, als der zuständige Sachbearbeiter auf keinen Fall unsere berechtigten Ansprüche anerkennen wollte mit Spitzfindigkeiten. Wir haben uns direkt an den Direktor des hiesigen AA gewandt uns beschwert über die Art der Bearbeitung, unseren Fall vorgetragen, und siehe da - es ging doch.

Wenn man liest, dass dann in Bayern jemand abschlägig Bescheid bekommt, der über der angebenen qm-Zahl liegt, fragt man sich wirklich ob die noch alle Tassen im Schrank haben.

Mitfühlenden Gruss kat
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Windsbraut am 23. Mai 2012, 17:52:28
Man möge mir verzeihen, dass ich in diesem Thread nicht alles, sondern nur die ersten 5 und die letzten 5 Seiten gelesen habe.

Es scheint ja in den aktuellen posts, als wäre es tatsächlich so, dass ein privater Gartenbesitzer oder -pächter, der alleine auf seinem über 2500 m² großen Grundstück zum Vergnügen herumwerkelt - ohne Helfer und ohne Gewinnerzielungsabsicht - Beiträge an die BG zahlen soll. Ich hoffe, ich verstehe dieses resignierte Fazit richtig.

Ich glaube dennoch - aufgrund von Knorbs Zitaten aus dem SGB ganz am Anfang des Threads, und aufgrund eigener Erfahrungen - dass das so nicht stimmen kann.
Bei uns hat es die Bau-BG versucht. Wir haben gebaut (d.h. bauen lassen) und einen Teil Eigenleistungen erbracht. Zwei Jahre später schrieb uns die Bau-BG, wir hätten widerrechtlich nicht gemeldet, dass wir selber mitgebaut hätten und dabei natürlich auch Helfer beschäftigt hätten. Sie stellten uns einen Höchstbetrag in Rechnung, mit Fristsetzung. Wir haben Widerspruch eingelegt - mit dem Tenor, dass nur wir beide, die Eigentümer, Hand angelegt hätten - wir hätten keine Helfer beschäftigt. Nach einigem Hin und Her wurde unserem Widerspruch stattgegeben - da eine BG-Versicherungspflicht nur besteht, wenn man Fremdhelfer (und fremd ist auch Onkel Jupp !) beschäftigt.
Das ist m.E. auch der Grundgedanke: Einer Berufsgenossenschaft beitreten muss man nur, wenn man (irgendwie) Arbeitgeber ist.

Dass einem bei einer Grundstücksfläche von über 25 ar Landwirtschaft unterstellt wird, finde ich pikant. Weil wir nämlich unsere Pläne für unseren halben Hektar verboten bekamen, weil wir eben keine Landwirte sind. Das war wunderhübsch grotesk:

Wir haben 5000 m² Gründlandbrache gepachtet. Zu unserer Freude und mit naturschützerischen Hintergedanken: Hier brüten Neuntöter und Sumpfrohrsänger und noch vieles mehr, und wir wollten es so erhalten. Also extensiv mähen usw.
Erster Gedanke: Schafe!! Beweidung!
Nachgefragt bei der Stadt: Nein, das geht nicht, denn Sie dürfen im Landschaftsschutzgebiet auf Grünland keinen Unterstand (gar kein Gebäude!!) errichten, wenn Sie kein Landwirt sind. Hm.
Bei einer Wanderung in der Gegend einen Züchter entdeckt, der Soay-Schafe züchtet, absolut widerstandsfähig, kommen von den Hebriden, werden nicht geschoren, brauchen nichts als eine Hecke zum Schutz.
Wieder angerufen beim Herrn von der Stadt: Er war begeistert, tolle Rasse, nie gehört!! Nein, halten dürfen Sie die nicht. Warum denn nicht? Das Tierschutzgesetz schreibt zwingend einen Unterstand vor - auch wenn die Rasse keinen braucht. Und Sie dürfen keinen Unterstand bauen, da Sie ja keine Landwirte sind ................


Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 23. Mai 2012, 22:00:32
Amur: Das ist keine Sache, die je nach Bundesland geregelt wird, wenn ich dich richtig verstanden habe. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist bundesweit zuständig und Gärten unter 2500 qm interessiert sie nicht. Allerdings haben sie auch keine Handhabe alle Gärten ab dieser Größe zu erfassen, obwohl doch alle versicherungspflichtig wären...laut deren Aussage.

kat: Es handelt sich hier leider um mehr als einen Paragraphenreiter. Wir sind schon einige Gartenbesitzer, die Sachbearbeiternamen ausgetauscht haben.
Den Vorgesetzten, also den Vorstandsvorsitzenden der Sozialversicherungsträger des Gartenbaus habe ich angeschrieben und meine Einwände vorgetragen. Er hatte es nicht nötig mir zu antworten, stattdessen bekam ich einen Brief von einer Frau aus dem Geschäftsbereich Rechtsbehelfe/Rechtsmittel, die mir mitteilte, dass der Berufsgenossenschaft neben den Unternehmen der Erwerbsgartenbaues auch die private Park- und Gartenpflege unterliegt, wenn es um mindestens 2500 qm geht. Dem Versicherungsschutz unterliegen Tätigkeiten wie Rasenmähen, gießen, Anpflanzungen und so weiter.
Man kann also ohne die nicht mehr in seinem eigenen Garten schalten und walten. Und wie bitteschön soll man beim Gießen zu Schaden kommen?

kat, ich bin ehrlich immer froh, wenn jemand sieht, dass das mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu schlucken ist.

Windsbraut: Ich habe mal herumgehört, wie andere Berufsgenossenschaften arbeiten und was sie für die Versicherungspflicht voraussetzen. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist aber die einzige, deren alleiniges Argument die Gartengröße ist. Alles andere wird von ihr abgebügelt.

Mal ganz platt ausgedrückt...da schlendere ich jeden Tag in meinen Garten und mache, wonach mir gerade ist oder was getan werden muss und nach den vielen Jahren weiß man, was man kann oder lieber einem Profi überlässt...was ich machen würde, käme ich mal in die Situation. Was also hat eine Gartenbau-Berufsgenossenschaft mit mir zu tun, wenn das meine Hobby oder meine Leidenschaft ist und nicht mein Beruf. Und warum bin ich plötzlich in deren Augen ein Unternehmer, wenn ich nichts unternehme, was diesen ausmacht?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Günther am 23. Mai 2012, 22:05:09
Mit einem guten (!) Rechtsschutz ausjudizieren lassen?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 23. Mai 2012, 22:13:19
Das würde ich sofort in Angriff nehmen, wäre mein Etat entsprechend.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 23. Mai 2012, 22:22:49
Gegen bestehende Gesetze zu prozessieren ist nahezu aussichtslos.
Dietilia, Du musst auch Verständnis haben. Knickst Du beim (privaten) Gang durch die Stadt mit dem Fuß um und musst ins Krankenhaus, zahlt Deine Krankenversicherung die Behandlung. Passiert Dir gleiches beim (privaten) Gang durch den Garten, zahlt die BG für den Gartenbau die Behandlung; vorausgesetzt, Du bist dort gemeldet. Bist zu dort nicht gemeldet, landest Du bei den selben Ärzten und Deine Krankenkasse zahlt die Behandlung. Ist das nicht ein Grund, bei der BG einzuzahlen?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Günther am 23. Mai 2012, 23:03:20
Gegen bestehende Gesetze zu prozessieren ist nahezu aussichtslos.

Diese "da kann man halt nix machen"-Mentalität ist die Basis für weitere illegale "Gesetze".
Die zuständigen Gerichte heben laufend Gesetze auf, die eben nicht korrekt sind. Meist eine mühsame Prozedur.....
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 23. Mai 2012, 23:17:27
Passiert Dir gleiches beim (privaten) Gang durch den Garten, zahlt die BG für den Gartenbau die Behandlung; vorausgesetzt, Du bist dort gemeldet.

Und spaziere ich zusammen mit meiner Nachbarin durch den Garten und knicke um, fällt das Ganze unter Nachbarschaftshilfe und dann ist die Berufsgenossenschaft nicht mehr zuständig.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 24. Mai 2012, 07:44:24
Das ganze Konzept ist in sich schlüssig. :D

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Günther am 24. Mai 2012, 08:37:04
Jeder "bessere" Betrug ist in sich schlüssig 8)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 24. Mai 2012, 08:44:19
Die gesetzlichen Grundlagen stammen aus der Zeit um 1880. Irgendwie hat die BG-Behörde eine Anpassung an die Neuzeit erfolgreich verhindert.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 24. Mai 2012, 22:57:16
Das ganze Konzept ist in sich schlüssig. :D

 ;D
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 27. Mai 2012, 08:19:49
Amur: Das ist keine Sache, die je nach Bundesland geregelt wird, wenn ich dich richtig verstanden habe. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist bundesweit zuständig und Gärten unter 2500 qm interessiert sie nicht. Allerdings haben sie auch keine Handhabe alle Gärten ab dieser Größe zu erfassen, obwohl doch alle versicherungspflichtig wären...laut deren Aussage.

...

Also zumindest bei den Webauftritten sind die Formulierungen für die Mitgliedschaft doch anders.

So betont die LSV für S-H: "
Die Größe der bewirtschafteten Fläche ist nicht ausschlaggebend. Dies hat zur Folge, dass selbst für kleinste Bodennutzungen, die mitunter nur hobbymäßig bewirtschaftet werden, Versicherungs- und Beitragspflicht besteht. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff des „Unternehmens“ hier nicht mit Gewerblichkeit oder Gewinnerzielung (wie beim Steuerrecht) verknüpft."

In BW wird beiläufig erwähnt, dass die Versicherung nicht an Betriebsgrößen gebunden ist. Das dürfte zumindest ein wenig aufzeigen dass man da nicht drauf erpicht ist jeden größeren Krautgarten zu versichern.
 
Im übrigen schreibt auch S-H in seiner Seite Zuständigkeit "Lediglich Haus-, Zier- und Kleingärten gelten unter bestimmten Voraussetzungen nicht als landwirtschaftliche Unternehmen".
Da würde ich doch mal nach den bestimmten Voraussetzungen fragen.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 27. Mai 2012, 08:25:44
Es gibt die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (länderspezifisch) und es gibt die BG für den Gartenbau. Letztere ist bundesweit und nach eigenem Bekunden für alle Gärten von über 2500 m² zuständig.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: netrag am 27. Mai 2012, 09:06:45
Siehe hier.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 29. Mai 2012, 22:19:36
Es gibt die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (länderspezifisch) und es gibt die BG für den Gartenbau. Letztere ist bundesweit und nach eigenem Bekunden für alle Gärten von über 2500 m² zuständig.

Wenn man in diesem Thread liest, gehen einige hier von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aus, die aber gar nicht gemeint ist. Ist vielleicht ein Beleg dafür, dass der gesunde Menschenverstand eine Gartenbau-Berufsgenossenschaft nicht mit der Zuständigkeit für private Gärten in Zusammenhang bringen kann. Es ist eben Hobby, Freizeitgestaltung, etwas mit dem man sich gerne jeden Tag nebenbei oder am liebsten hauptsächlich beschäftigt, wie andere das mit ihrer Modeleisenbahn tun oder manche malen und andere bestricken sämtliche Kinder in ihrer Umgebung oder man kocht für sein Leben gerne. Dass sich dann aber Berufsgenossenschaften für zuständig erklären, ist wohl noch nicht vorgekommen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 29. Mai 2012, 22:25:21
Für Modelleisenbahnplatten von über 18 m² Fläche ist die BG Bahn zuständig.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 31. Mai 2012, 00:06:56
Das klingt unglaublich, aber unmöglich ist wohl nichts mehr.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 31. Mai 2012, 00:56:50
aktuell jedenfalls gibt es keine landwirtschaftlichen berufsgenossenschaften und keine bg für den gartenbau mehr - jetzt ist alles eins. ::) :P
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Isatis blau am 31. Mai 2012, 09:45:55
Gilt das für die Sozialversicherung?

Hier geht es ja um die Unfallversicherung, die Pflicht ist.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 31. Mai 2012, 10:14:10
soweit ich es verstanden habe, gibt es ein neues bundesgesetz, die bg ist jetzt offenbar eingegliedert in die neue landwirtschaftliche sozialversicherung: gartenbau bg

was immer das bedeutet... ::)
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 31. Mai 2012, 10:18:23
Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger für Gartenbau bzw. Landwirtschaft sind zwei unterschiedliche Behörden, die unter einem Dach sitzen und gemeinsam auftreten.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 31. Mai 2012, 10:24:46
ahja, danke, klingt überzeugend.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 03. Juni 2012, 00:26:29
Das Design hat sich geändert, aber die Zuständigkeiten...
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Amur am 03. Juni 2012, 07:40:23
Warum sollten die was ändern? Die Kohle fließt und eine Wirtschaftlichkeit ist bei denen wie beim restlichen Staatsapparat ja nicht wirklich gefragt....
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: partisanengärtner am 03. Juni 2012, 07:46:31
Wär doch ganz witzig wenn man bei eventuellen Arbeitsunfällen der Krankenkasse steckt wo die stattfanden und das es da noch eine Stelle gibt die zahlungspflichtig ist. Dann können die auch mal was sinnvolles tun und sich streiten wer zahlen muß.

Solche Behörden muß man beschäftigen. 8)
Ein blauer Daumen oder eingerissener Nagel ist doch sicher ein Grund zum Arztbesuch. Rückenprobleme durch Jäten ausgelöst und ein fälliger Kurantrag.....
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 04. Juni 2012, 00:36:51
Wär doch ganz witzig wenn man bei eventuellen Arbeitsunfällen der Krankenkasse steckt wo die stattfanden und das es da noch eine Stelle gibt die zahlungspflichtig ist. Dann können die auch mal was sinnvolles tun und sich streiten wer zahlen muß.

Vor der Zahlungspflicht muss man bei denen aber erstmal Mitglied werden und für eine weitere Versicherung zahlen.

Irre ich mich oder ist die Zuständigkeit für Golfplätze neu? Wie groß sind eigentlich Fußballfelder?
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Gernstels am 12. Dezember 2012, 22:06:28
Schönen guten Tag, ich bin der Neue! :)

Ich besitze ein ca. 5000 qm großes Wochenendgrundstück und bin aufgrund der Größe "drin" und seit Jahren vor Gericht.

Ich bin kein Jurist, kenne aber Grundzüge des öffentlichen Rechts ganz gut und verwickle damit Berufsgenossenschaften wie Sozialgerichtsbarkeit ganz gut in Widersprüche. Was freilich wenig bringt. Ich bin der aus dem anderen Forum, der auch schon den Bundespräsidenten angeschrieben hat und der mittlerweile bei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung angekommen ist.

Ich bitte das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es werden nicht nur Beiträge erhoben, sondern auch wesentliche Grundrechte der Grundstücksbesitzer eingeschränkt.

So werden bei Strafandrohung bis 10.000 Euro auch die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft gültig. Die sind natürlich nicht für Privatleute, sondern für Berufstätige erstellt. Also muss im Privatgrundstück anschließend berufsartig gearbeitet werden: Schutzkleidung, Arbeitsvorgänge gemäß Berufsausbildung usw. Siehe VSG der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Ich muss beispielsweise einen Ersthelfer bereithalten, der jährliche Auffrischungskurse nachweisen kann. So steht es in der Vorschrift.

So wird kraft Gesetz die Unverletzlichkeit der Wohnungen der Grundstücksbesitzer zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgehoben.

Während den Berufsgenossenschaften und der Sozialgerichtsbarkeit "Hobby- und Freizeitnutzung" zur Begründung der Zwangsmitgliedschaft genügen, scheinen Leistungsansprüche beispielsweise wegen Nachbarschaftshilfe regelmäßig abgeschmettert zu werden.

Wer sich wundert, warum das alles so ist:

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind notleidend, d.h. sie benötigen jedes Jahr ca. 200 Mio. Euro Zuschüsse aus Bundesmitteln, was der Staat natürlich nicht gut findet.

Letztes Jahr war Sozialwahl. Wer hat bitte abgestimmt für seine Berufsgenossenschaft, die eine "Selbstverwaltung ihrer Mitglieder" darstellen soll? Ich nicht, denn bei meiner Berufsgenossenschaft gab es nur Vorschlagslisten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und damit zufälligerweise nur so viele Kandidaten, dass es keine Wahl brauchte (soviel zu Hobby- und Freizeitnutzern in der Selbstverwaltung).

Laut Sozialgerichtsgesetz können auch die Beisitzer in Gerichtsverhandlungen "aus dem Kreis der Versicherten" natürlich nur durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestellt werden, aber nicht durch Hobby- und Freizeigärtner.

Die Liste ließe sich fortsetzen.

Also bitte vorsichtig sein.

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 13. Dezember 2012, 18:42:09
Hallo Gernstels,

beeindruckend, dass du dich schon Jahre damit auseinandersetzen magst, denn dass da einiges nicht in Ordnung ist, kann man wohl nicht abstreiten. So hab ich immer noch keine Antwort darauf, dass man nicht jeden Besitzer eines Gartengrundstücks ab 2500 qm zur Versicherungsspflicht heranziehen kann, obwohl doch jeder bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versichert sein muss, so die Berufsgenossenschaft.

Ich sehe kaum Möglichkeiten auf dem Rechtsweg etwas machen zu können. Die Gerichtsurteile sprechen dagegen, es kostet Geld und für mich der wichtigste Punkt, es zerrt an den Nerven und belastet soweit, dass einem fast der Spaß am Garten vergeht. Axel Partisanengärtner hat weiter oben einen Vorschlag gemacht, der eventuell etwas bringen könnte und die Auseinandersetzung auf die Ebene derer bringen könnte, die im Schadensfall Leistungen erbringen müssen. Das wäre für einen Betroffenen vielleicht einen Versuch wert.

Vorgestern bekam ich das Arbeitsnachweis-Formular für das Jahr 2012. Da ich ja seit Mitte Februar einen Teil des Gartens verpachtet hab (schon allein die Tatsache, dass man das machen muss, um sich diesen Wegelagerern zu entziehen, regt mich immer wieder auf), kann es jetzt nur noch um die ersten anderthalb Monate diesen Jahres gehen, in denen wegen des Winters sowieso nichts getan wurde im Garten. Im ersten Moment platzte mir wieder der Kragen, aber das Formular wird jetzt mit dem Eintrag wie im letzten Jahr ausgefüllt, es wird noch eine Rechnung geben für den Zeitraum und dann ist hoffentlich Ruhe.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Gernstels am 15. Dezember 2012, 19:11:43
Hallo Dietilia,

das mit der "Verpachtung" war schon ein guter Ansatz.

Es scheint jetzt aber, dass die Revision gegen das Urteil aus Celle, dass 2500 qm kein ausreichendes Kriterium zur Zwangsaufnahme sind, zurückgezogen worden ist.

Ebenso gibt es ein das noch weiter auffassendes Urteil des SG Marburg.

Es sieht gut aus!
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: partisanengärtner am 15. Dezember 2012, 19:44:45
Sehr erfreulich. Schwachsinn scheint selbst bei Gesetzen ein Selektionsnachteil zu sein. 8) Es lebe der lange Atem.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 16. Dezember 2012, 00:06:39

das mit der "Verpachtung" war schon ein guter Ansatz.


Na ja, "Notlösung" würde es besser beschreiben, denn sobald die Verpachtung nicht mehr besteht, geht es ja wieder von vorne los und betrifft später auch diejenigen, die den Garten mal erben. Man kommt nicht mehr raus aus der Nummer, wenn die Gartenbau-Berufsgenossenschaft einen erstmal gefunden hat.

Hättest du noch nähere Informationen zum Urteil vom SG Marburg? Ich konnte dazu nichts finden.

Noch etwas anderes. Um an die Adressen von Besitzern großer Gärten zu kommen, werden von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft die Adressenlisten der "Offenen Gärten", Gartenzeitschriften, Gartenbücher und Gartenkalender durchforstet. Ich hatte das mal Gary Rogers erzählt und er schickte Anfang des Jahres einen Kalender, in dem die Gartengröße nicht mehr erwähnt wurde. Wenn man darauf zukünftig in Veröffentlichungen verzichten könnte, obwohl das eigentlich eine interessante Information ist, würde man der Berufsgenossenschaft einen wichtigen Hahn abdrehen. Tschuldigung für diese flapsige Ausdrucksweise, aber ich sehe es einfach nicht ein, dass man sich im "Gartenbereich" nicht frei bewegen kann, weil diese Wegelagerer anscheinend keine anderen Möglichkeiten haben, die, die sie versichern "müssen", zu finden.



Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Gernstels am 17. Dezember 2012, 19:33:25
Zunächst einmal, was unsere Volksvertreter so bedenken, wenn sie Gesetze erstellen bzw. verändern.

Hier geht es um § 5 SGB VII, der eine Freistellungsmöglichkeit "echter" Unternehmer auf Antrag bietet, falls die Grundstücksgröße unter 0,25 ha = 2500 qm liegt.

Angesichts der Tatsache, dass aus dem Besitz einer Fläche nicht auf die Entfaltung von Tätigkeiten geschlossen werden kann, die zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten führen können und angesichts der Grundrechtseinschränkungen wie die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung sollte eigentlich schon ein bisschen mehr Sorgfalt in der Abwägung der Verhältnismäßigkeit gelegt werden als einen bloßen Flächenbesitz zu bewerten.

Immerhin: Der Bundesrat wollte im neuen Gesetz die Grenze von 2500 qm auf 1 ha hochsetzen.

Aber hier aus der Diskussion zum LSV-Neuordnungsgesetz 2012:


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8495 vom 25. 01. 2012

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/2012/ap17158.html


Stellungnahme des Bundesrates [weitere Fundstelle in: Bundesrat Drucksache 698/1/11 vom 05.12.11]

17. Zu Artikel 3 Nummer 2a – neu – (§ 5 SGB VII)
In Artikel 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer einzufügen: '2a. In § 5 wird die Angabe "0,25" durch die Angabe "1,0" ersetzt.'

Begründung

Aktuell führt die gesetzliche Grenze bei Kleinstunternehmen und Hobby-Land- und Forstwirten zu unbilligen Härtefällen. Der Beitrag übersteigt den Nutzen unverhältnismäßig. Durch die Beitragsbelastungen kommt es verschiedentlich zur Aufgabe der Tätigkeit bzw. der Haltung der Tiere. Diese Problematik soll durch eine erweiterte Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht beseitigt werden.
Das Schutzziel des Gesetzgebers wird durch die bestehende Regelung zum Teil überdehnt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die genannten
Probleme u. a. entstehen, weil die Überschreitung dieser Fläche als alleiniges Indiz für das Vorliegen einer Bodenbewirtschaftung genutzt wird. Die Tatbestandsmerkmale "planmäßige wirtschaftliche Tätigkeit von nicht ganz kurzer Dauer und einigem Umfang" und "aktives Handeln" werden nicht ausreichend
geprüft bzw. zu großzügig bejaht
. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken schließt darüber hinaus ein Nichtbearbeiten die Unternehmereigenschaft nicht aus.
Den Bewirtschaftern von Kleinstflächen, die diese in nicht nennenswertem Umfang nutzen oder bewirtschaften, wird mit der Anhebung der Versicherungsbefreiungsgrenze so die Möglichkeit eröffnet, selbst über eine Schutzbedürftigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung zu entscheiden.


Gegenäußerung der Bundesregierung

Zu Nummer 17 – Artikel 3 Nummer 2a – neu – (§ 5 SGB VII)
Der Vorschlag kann nicht aufgegriffen werden. Eine Neuabgrenzung des unteren Katasterbereichs in der LUV wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eingehend diskutiert und umgesetzt. Darüber hinausgehende weitreichende Änderungen können nicht ohne gründliche Prüfung erfolgen, wobei insbesondere die damit verbundenen gravierenden finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.



Und so kam es dann auch. Keine Veränderung.

Hervorhebungen durch mich, das Original ist über den Link einsehbar.


Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Gernstels am 17. Dezember 2012, 19:44:41
Und hier die neue Rechtsprechung, die bestätigt, dass es noch nie eine gesetzliche Flächenbegrenzung für Haus- und Ziergärten gegeben hat:

„19 Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht insoweit aus Sicht der Kammer allerdings keine feste Größenbegrenzung. Ein fester Grenzwert von 2.500 qm, wie ihn die Beklagte ihrer Verwaltungsentscheidung zugrunde gelegt hat (ebenso etwa Sächsisches LSG, Urteil vom 11.04.2002 – L 2 U 103/01 LW), lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers, einen solchen Grenzwert einzuführen, wenn er dies für sachgerecht hielte. Dem Norminterpreten ist eine solche abstrakte Grenzziehung verwehrt.
20 Die Kammer folgt vielmehr der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (siehe Urteil vom 30.01.2011 – L 3 U 138/10), das unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung überzeugend begründet hat, dass eine Grundstücksgröße von mehr als 2.500 qm kein starres Ausschlusskriterium ist. Abzustellen ist vielmehr auf den Umfang des Arbeitsaufwands, der im jeweiligen Einzelfall mit der gärtnerischen Nutzung verbunden ist. Indizien, dass auch ein Garten, der größer ist als 2.500 qm, als Haus- und Ziergarten anzusehen ist, können danach etwa das Vorliegen größere Rasenflächen sein. Auch mag in ländlichen Gegenden die Grenze für einen Hausgarten generell höher anzusetzen sein als in städtischen Wohnvierteln.“

Quelle: Urteil des SG Marburg S3U 65/09 vom 12.10.2012

Zwei Anmerkungen dazu:

1) Der Besitzer obigen Gartengrundstücks hat verloren und ist immer noch in der BG, weil er 7500 qm Garten offenbar sehr aufwändig pflegt.

2) Eine Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung nur aufgrund einer Flächengröße kann meiner Ansicht nach illegal sein und rückwirkend unwirksam, was zur Erstattung gezahlter Beiträge, Aufwendungen und Zinsen führen kann. Dazu ist ggf. zunächst ein Antrag bei der BG erforderlich.

Na dann: Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr mit freier Entfaltung in der eigenen Privatsphäre des Gartens!

Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Dietilia am 18. Dezember 2012, 00:04:54

Na dann: Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr mit freier Entfaltung in der eigenen Privatsphäre des Gartens!


So sarkastisch würde ich es nicht ausdrücken, aber es stimmt schon. Wenn einen die Berufsgenossenschaft erstmal in der Mangel hat, ist es vorbei mit dem lässigen, freudemachenden Gebummel im Garten durch das Jahr, denn spätestens im Februar eines jeden Jahres hat man anzugeben, wieviele Arbeitstunden man geleistet hat. Was bedeutet, würde man es ernst nehmen, entweder strikte Buchführung oder Stechuhr.

Nehme es mir bitte nicht übel, aber deinen Argumenten kann ich gerade nicht folgen und es kommt mir vor, als hast du dich irgendwie verfusselt.

Für mich als allererstes fragwürdig ist immer noch, dass die Gartenbau-Berufsgenossenschaft behauptet, dass alle Besitzer von Gärten, die größer sind als 2500 qm, bei ihr versichert sein müssen, dass das aber anscheinend nicht auf irgendeiner Grundlage durchzusetzen ist, sonst wäre man nicht darauf angewiesen alle möglichen Veröffentlichungen zu durchforsten. Und hat man dann mal große Gärten ausfindig machen können, nagelt man die einen fest und andere werden plötzlich fallengelassen und nie wieder belästigt, trotz gleicher Argumentation oder Hilfe regionaler Politiker.

Mittlerweile versuche ich nicht mehr, das zu verstehen.
Titel: Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Gernstels am 18. Dezember 2012, 11:18:23
Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung zu dem Thema. Rechtsberatung gibts nur bei Rechtsanwälten.


Obiger Beitrag war auch kein Sarkasmus. Wer bei seiner Arbeitszeitangabe nicht zu viel angegeben hat und dabei vielleicht auch berücksichtigt hat, dass die Arbeitsintensität bei Freizeitgestaltung meist signifikant unter der einer realen gewerblichen Tätigkeit liegt (Umrechnungsfaktor?), der wurde gesetzeswidrig in die Berufsgenossenschaft aufgenommen.

Wer wiederum einen Hektar Blumenbeete acht Stunden am Tag akribisch pflegt und die entsprechende Arbeitszeit von hunderten von Stunden gemeldet hat, ja, also.... Da stellt sich dann schon die Frage, ob ein solcher Garten noch als grundgesetzlich geschützte Privatsphäre zählt oder doch schon ein "Unternehmen" ist.

Fakt ist: Für die im Sozialgesetzbuch VII § 123 Abs. 2 genannte ausdrückliche Freistellung von Haus- und Ziergärten gab es noch nie eine Größenbeschränkung von 2500 qm!

Nur wer seinen Garten so aufwändig wie eine Gärtnerei betreibt, der "ist drin".

Das muss nun jeder selber für sich entscheiden, wie das in seinem Fall gelagert ist.

Generell ist das jedoch eine frohe Botschaft fürs Neue Jahr. Erstmals seit Jahren wird der legitime Zweck des Gesetzes gewürdigt statt nur den Kreis der Beitragszahler zu erweitern.


Ansonsten empfehle ich die Lektüre der Unfallverhütungsvorschriften, die jeder zum "Unternehmer" erklärte Unternehmer sowieso bei Bußgeldandrohung zu befolgen hat ebenso wie die des Sozialgesetzbuchs, insbesondere dessen Paragraphen

SGB I, § 1: Zweck des Gesetzes: u.a. Sicherstellung der freien Entfaltung

SGB VII:

§ 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers

(2) Die Feststellung der Zuständigkeit war von Anfang an unrichtig, wenn sie den Zuständigkeitsregelungen eindeutig widerspricht oder das Festhalten an dem Bescheid zu schwerwiegenden Unzuträglichkeiten führen würde.

§ 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung [Aufgaben der Unfallversicherung]
§ 15 Unfallverhütungsvorschriften
§ 17 Überwachung und Beratung
§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen [u.a. Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung]
§ 209 Bußgeldvorschriften [bis 10000 Euro]

SGB X, § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.



So. Und ich bin jetzt im Urlaub. Anregungen und Arbeitsmaterial zur Wiederherstellung der Privatsphäre echter Privatgärten sollten erst einmal ausreichen.


Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Tilia. am 02. Juni 2016, 00:17:22
Aus aktuellem Anlass hole ich dies Thema mal wieder nach oben. Es ist hoffentlich in Ordnung und man sieht mir bitte nach, dass ich aus der Übung bin schön zu verlinken. Mittlerweile beschäftigt sich auch die Werner-Bonhoff-Stiftung mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Seit Anfang 2012 ist ungefähr die Hälfte meines Gartens verpachtet und bei der Gartenbauberufsgenossenschaft hat man sage und schreibe danach 2 Jahre gebraucht, um anzuerkennen, dass das so ist. Bis dahin aber haben ständig wechselnde Sachbearbeiter den Anschein erweckt, das nicht so einfach hinnehmen zu wollen, bis mir endgültig der Kragen platzte und mein damaliges Gegenüber sich aus allem damit herausredete, dass er doch auch nur ein kleines Licht in dem Betrieb wäre und 2 Tage später das Anerkennungsschreiben da war. Weil mich das einfach nicht loslässt, wie mit einem umgegangen wird, wenn die Berufsgenossenschaft meint, man habe zu gehorchen, wandte ich mich an die Stiftung und dort haben sich mittlerweile schon einige Fälle angesammelt aufgrunddessen man dieser Berufsgenossenschaft Aufmerksamkeit schenkt. Jedes Jahr wird von der Stiftung ein Preis vergeben an jemanden, der ein bürokratisches Hindernis nicht einfach hinnimmt und diesmal ist jemand nominiert, der vor ein Sozialgericht zog...was ich mich nicht getraut habe...und es kam zu einem Urteil, dass zwar noch nicht rechtskräftig ist, aber Hoffnung macht, dass sich da endlich mal was bewegt und die Berufsgenossenschaft mal langsam ausbremsen könnte. Ich würds mir wünschen, denn bis heute geht es mir gegen den Strich mit mehr als 2500 Quadratmeter Garten als Unternehmer eingestuft zu werden, der zu zahlen hat ohne verständliche Begründung.

Hier kann man zum betreffenden Fall nachlesen. http://www.werner-bonhoff-stiftung.de/n.-zadow-niedersachsen-vs.-sozialversicherung-fuer-landwirtschaft-forsten-und-gartenbau-svlfg.html
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: bristlecone am 02. Juni 2016, 08:31:42
Danke für den Hinweis. Den hab ich mir notiert für den Fall, dass die hiesige BG einen neuen Anlauf starten sollte.
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Tilia. am 02. Juni 2016, 18:03:36
Damit muss man bei denen wohl jeder Zeit rechnen.
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Nemesia Elfensp. am 03. Juni 2016, 23:08:17
Aus aktuellem Anlass hole ich dies Thema mal wieder nach oben. Es ist hoffentlich in Ordnung und man sieht mir bitte nach, dass ich aus der Übung bin schön zu verlinken. Mittlerweile beschäftigt sich auch die Werner-Bonhoff-Stiftung mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Seit Anfang 2012 ist ungefähr die Hälfte meines Gartens verpachtet und bei der Gartenbauberufsgenossenschaft hat man sage und schreibe danach 2 Jahre gebraucht, um anzuerkennen, dass das so ist. Bis dahin aber haben ständig wechselnde Sachbearbeiter den Anschein erweckt, das nicht so einfach hinnehmen zu wollen, bis mir endgültig der Kragen platzte und mein damaliges Gegenüber sich aus allem damit herausredete, dass er doch auch nur ein kleines Licht in dem Betrieb wäre und 2 Tage später das Anerkennungsschreiben da war. Weil mich das einfach nicht loslässt, wie mit einem umgegangen wird, wenn die Berufsgenossenschaft meint, man habe zu gehorchen, wandte ich mich an die Stiftung und dort haben sich mittlerweile schon einige Fälle angesammelt aufgrunddessen man dieser Berufsgenossenschaft Aufmerksamkeit schenkt. Jedes Jahr wird von der Stiftung ein Preis vergeben an jemanden, der ein bürokratisches Hindernis nicht einfach hinnimmt und diesmal ist jemand nominiert, der vor ein Sozialgericht zog...was ich mich nicht getraut habe...und es kam zu einem Urteil, dass zwar noch nicht rechtskräftig ist, aber Hoffnung macht, dass sich da endlich mal was bewegt und die Berufsgenossenschaft mal langsam ausbremsen könnte. Ich würds mir wünschen, denn bis heute geht es mir gegen den Strich mit mehr als 2500 Quadratmeter Garten als Unternehmer eingestuft zu werden, der zu zahlen hat ohne verständliche Begründung.

Hier kann man zum betreffenden Fall nachlesen. http://www.werner-bonhoff-stiftung.de/n.-zadow-niedersachsen-vs.-sozialversicherung-fuer-landwirtschaft-forsten-und-gartenbau-svlfg.html

Vielen Dank!

LG
von Nemesia
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: b-hoernchen am 05. Juni 2016, 13:45:06
Ich würds mir wünschen, denn bis heute geht es mir gegen den Strich mit mehr als 2500 Quadratmeter Garten als Unternehmer eingestuft zu werden, der zu zahlen hat ohne verständliche Begründung.

In aller Naivität hätte ich die steuerliche Behandlung der entsprechenden Person für ihre Einstufung bezüglich Versicherungspflicht angesehen.
Meines Wissens muss zur steuerlichen Absetzbarkeit von betrieblichen Ausgaben (und dazu gehören doch auch Beiträge zur BG) eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Wird über Jahre kein Gewinn erziwlt bzw. lässt sich auch nach Jahren diese Absicht nicht nachweisen, kann das Finanzamt entsprechend eingesparte Steuern zurückfordern. Das Finanzamt unterstellt dann Arbeiten aus Liebhaberei.

Logischerweise müsste es dem Bürger auch zustehen, Beiträge zur BG zurückzufordern, falls das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht bestreitet. Aber mir ist natürlich klar, dass law & order sich mit Logik beissen kann und nur rettungslos naive Personen... .
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: BG-geschädigter am 03. Juni 2018, 11:02:31
Hallo zusammen.

Bin durch Zufall auf diese Forum und  Faden gestoßen.



Falls es jemanden interessiert.

Link entfernt!1/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjOqaPrjrfbAhWKDywKHT44DHAQFggzMAE&url=http%3A%2F%Link entfernt!1%2Fuv-recht%2F2012%2F11_2012%2F11_2012_04.pdf&usg=AOvVaw1Tn302k_y93abih5RDCsEB

Wenn der Spitzenverband der Unfallversicherungen (BG) so ein Urteil veröffentlich hat es sicher Relevanz.

Dazu auch dieses Urteil.

Im Urteil BSB vom 23.01.2018, B 2 U 4/16R führt der Senat aus, so verstehe ich es zumindest, ein Haus- oder Ziergarten kann beliebig groß sein. Größe ist kein Kriterium für die Zwangsversicherungsmitgliedschaft bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft.

MfG
BG-geschädigter
1min. Beitragsanzahl noch nicht erreicht
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: BG-geschädigter am 03. Juni 2018, 11:08:04
 ???

ok, dann eben kein link.

UV-Recht Aktuell 011/2012 - 740 -
vom 14.06.2012
- Rechtsprechung -

bei google eingeben und dann zweite Fundstelle.

BG-geschädigter
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Quendula am 03. Juni 2018, 11:14:27
das hier?
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: BG-geschädigter am 03. Juni 2018, 12:10:36
 :)
ja
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: zwerggarten am 03. Juni 2018, 12:28:09
interessantes urteil, eine geradezu kafkaeske darstellung des sachverhalts – immerhin mit sinnigem ausgang. ;)
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: BG-geschädigter am 03. Juni 2018, 12:44:08
Ja, aus meiner Sicht sind des Wahnsinns wilde Reiter unterwegs.

Dieser Rechststreit krankt, von Beginn an der Mitgliedschaft, anscheinend an Fehlern.

Die BG versäumte es die Ehefrau mit in des Mitgliedsverzeichnis aufzunehmen.

Ein Gericht gibt den heissen Tipp doch die Klage auszudehnen.

Im Ergebnis wird der Rechtsstreit aus formalen Gründen verloren.
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: Staudo am 03. Juni 2018, 18:19:19
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Gesetzgebung orientiert sich nach wie vor an den Gegebenheiten der 50er-Jahre.
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: gardener86 am 17. Juli 2020, 12:18:06
Danke für den Link!
Titel: Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Beitrag von: GelberEdelapfel am 22. März 2022, 17:19:35
Hallo Zusammen,

lange habe ich schon nichts mehr im Forum geschrieben. Aktuell beschäftige ich mich ebenfalls mit dem Thema Berufsgenossenschaft in Bezug auf die Streuobstwiese. Ich werde in Zukunft ggf. vom reinen Mitpfleger zum alleinigen Pächter der Flächen werden, ca 1,6 ha verteilt auf mehrere Grundstücke. Auf den Flächen sind in Summe ca. 100 Obstbäume unterschiedlichen Alters. Die Flächen befinden sich im Rhein-Main Gebiet (Hessen Vordertaunus)

Bevor ich zustimme alleiniger Pächter der Flächen zu werden, würde ich gerne mal wissen, welche Kosten da im Jahr bzgl. Unfallversicherung durch die BG auf mich zukommen. Da es ja eine Pflichtversicherung ist, möchte ich mich wie gesagt erstmal über die jährlichen Kosten informieren. Vielleicht habt Ihr ja ähnliche Grundstücksgrößen bzw Anzahl Bäume und könnt mir berichten. Über die Nennung von ungefähren Summen bei meinem Flächenprofil und Baumanzahl wäre ich Euch sehr dankbar. Auf der Seite der SVLFG hinsichtlich des Berechnungsschlüsssels blicke ich nicht wirklich durch.

Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Vorraus