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Autor Thema: Versicherungspflicht ab 2.500 qm  (Gelesen 73271 mal)

Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #150 am: 07. Januar 2012, 17:54:21 »

Nein. Auch Dein Arbeitgeber zahlt in die Berufsgenossenschaft für Dich ein. Das ist Deine betriebliche Unfallversicherung.
Allerdings wäre es schon sinnvoll, bestehende Regelungen nach Jahrzehnten auf ihren Sinn zu überprüfen. Allerdings würde das evtl. bestehende Pfründe in Frage stellen. Wer will das schon?
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #151 am: 07. Januar 2012, 18:21:19 »

ich. 8)

es kann doch nicht sein, dass ein privater garten nur wegen seiner größe über eine berufsgenossenschaft erfasst und zwangsversichert werden muss - wofür gibt es private unfallversicherungen? das ist doch einfach nur irre!
« Letzte Änderung: 07. Januar 2012, 18:24:17 von zwerggarten »
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #152 am: 07. Januar 2012, 18:22:20 »

... Auch Dein Arbeitgeber zahlt in die Berufsgenossenschaft für Dich ein. Das ist Deine betriebliche Unfallversicherung. ...

da bin ich mir nicht so sicher... ;)
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #153 am: 07. Januar 2012, 18:25:38 »

Auch diese Pfründe gilt es in Frage zu stellen.
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #154 am: 07. Januar 2012, 18:31:00 »

 ???

ich habe durchaus eine betriebliche unfallversicherung, das weiß ich seit einem betriebsunfall - aber ob das eine bg ist, keine ahnung.
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #155 am: 07. Januar 2012, 18:33:46 »

Na klar hast Du eine betriebliche Unfallversicherung. Das haben alle Angestellten in Deutschland und auch ein Teil der Selbständigen wie z.B. Gärtner. Allerdings müssen die ihren Beitrag selber zahlen.
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lerchenzorn

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #156 am: 07. Januar 2012, 19:02:54 »

abschaffen, den scheiß. >:(

.. für die Fälle, in denen der potenziell zu Melkende versichert, nie mit Angestellten oder überhaupt gewerblich Land-, Forst-, Gartenbau auf der betreffenden Fläche zu treiben.
(Das füttert dann wieder ein wenig die Pfründe der Formulardesigner ;D und könnte ausschließen, dass Beiträge selbst dann gezahlt werden müssen, wenn eine Inanspruchnahme von Leistungen dauerhaft ausgeschlossen werden kann.)

Alles, was tatsächlich in betrieblichen Strukturen läuft, ist in einem funktionierenden Sozialversicherungssystem schon richtig aufgehoben - womit ich nicht sagen will, dass ich das für die LBG einschätzen kann.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2012, 09:24:02 von lerchenzorn »
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #157 am: 07. Januar 2012, 20:19:44 »

Eine Freundin betreibt ein kleines Gewerbe im Lederbereich, wird zwar jedes Jahr von ihrer Genossenschaft berfragt, wieviel Angestellte sie hat, muss aber keine Beiträge zahlen, da sie niemanden beschäftigt und selbst nur gering verdient mit ihrer Arbeit.
Das ist für mich nachvollziehbar und verständlich, aber in den Gärten von Privatmenschen, die dann einfach zahlen sollen, hat die BG meiner Meinung nach nichts zu suchen. Und wenn sie meint, dass da eine Zuständigkeit ist, wieso muss sie dann überall herumspionieren, um an Adressen zu kommen und kann nicht auf "normalem" Weg alle in Frage kommenden Gärten erfassen?
Für mein Empfinden ist das alles nicht in Ordnung.

Auf die Palme bringt mich auch, dass ich angeben soll, wieviel Stunden ich im Jahr im Garten arbeite. Erstens ist das für mich keine Arbeit und zweitens, wenn ich mir jetzt eine Stechuhr anschaffen muss, brauche ich gar nicht mehr in den Garten zu gehen, denn hat er seinen Sinn verloren.
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Amur

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #158 am: 07. Januar 2012, 23:22:04 »

Der Ursprung lag ja in den Mini-Landwirtschaften die es vor Jahrzehnten noch gab.
Grad genug zu leben aber zu wenig um Vorsorge zu betreiben.
Kam es dann zu einem Unfall, dann lagen die von diesem Minibetrieb abhängigen der Gemeinde auf der Tasche, wurden letztendlich nicht betreut, hatten kein Geld für einen Arzt und rutschten ab, heute würde man sagen, in Hartz IV.
Hätte man diesen Kleinstbetrieben die Wahl gelassen eine Unfallversicherung abzuschließen, wäre keiner Mitglied geworden.

In wie weit das heute noch Sinn macht, ist eine andere Diskussion.
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #159 am: 08. Januar 2012, 00:34:54 »

Wäre es heute noch so, würde es ja auch Sinn machen, aber hier gehts doch nicht mehr um kleinste landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Nebenbei...nicht überall ergaben sich kleinste Flächen zum Leben. Hier in Schleswig-Holstein ist es auch heute oft noch so, dass man wie früher an das älteste Kind vererbt, das dann aber auch seine Geschwister auszahlen muss, damit sie nicht schlechter gestellt sind. Es hat sich aber einiges in der Landwirtschaft und der Gartennutzung verändert und das berücksichtigt man nicht, sondern geht (zumindest bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft) eher vor nach dem Motto: "Was nicht passt, wird passend gemacht." Von daher ist das für mich keine andere Diskussion. Im Gegenteil. Da wäre einiges aufzuholen.
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July

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #160 am: 08. Januar 2012, 08:23:30 »

Wir müssen auch Beitrag zahlen nachdem wir uns lange gewehrt haben. Zum Schluss kam ein feiner Herr vom Amt zur Besichtigung (der bestimmt noch nie so weit draußen auf dem Lande gewesen war), sah unsere gemähte Wiese und dann war alles klar.........fing dann wieder mit dem ganzen Geleier an(was wir alles schon schriftlich kannten)....wir haben ihn dann gleich davongejagt.
M.E. ist es reinste Abzocke, wogegen der Bürger sich nciht wehren kann :(
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #161 am: 08. Januar 2012, 16:09:06 »

Man handelt sich wohl noch mehr Ärger ein als man sowieso schon hat, würde man solche Herren erst gar nicht aufs Grundstück lassen, nehme ich mal an.
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July

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #162 am: 08. Januar 2012, 16:14:48 »

Wir MUSSTEN diesen Herren aufs Grundstück lassen >:(
Die haben uns belagert mit Schreiben und Telefonaten bis zum geht nicht mehr.....
Aber der Herr war keine 3 Minuten hier da hat GG ihn vom Grundstück verwiesen.
Die ganze Sache ist reine Abzockerei und wir normalen Bürger kommen gegen diese sch.....Bürokraten nicht an :-X
LG von July
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #163 am: 18. Januar 2012, 00:45:32 »

Heute bestätigte ein Telefonat, dass die Gartenbau-Berufsgenossenschaft sich vor einigen Jahren noch damit abwimmeln ließ, wenn man ihr mitteilte, dass man keine Hilfskräfte beschäftigt oder eben einen Gartenbaubetrieb, dessen Mitarbeiter sowieso beruflich versichert sind. Kein Bestehen also darauf, dass man als Gartenbesitzer selbst auch versichert sein muss gegen eventuelle Unfallgefahren.
Man ist mittlerweile aber erfinderischer geworden gegenüber Besitzern größerer Gärten, zum Beispiel mittels rückwirkender Bescheide, die in einen rechtlich einwandfreiwirkenden Ablauf drängen.
Einen Arbeitswertnachweis für 2011 soll ich bis spätestens 11. Februar ausfüllen. Darin soll ich die Arbeitstage, die 8 Stunden lang sind, für das Jahr angeben und danach berechnet sich dann der zu zahlende Versicherungsbetrag. Da das, was ich im Garten mache, aber keine Arbeit ist, schickte ich dieses Formular mit genau dieser Feststellung zurück.
Eine Fortsetzung, wie auch immer, folgt bestimmt.
Ich hoffe gerade betroffene Gartenbesitzer aus Mecklenburg-Vorpommern lesen hier mit.
Immer noch ist mir allerdings nicht klar, warum die Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf Informationen durch Publikationen anscheinend angewiesen ist und nicht einfach die Möglichkeit hat, große Gärten und die kleinen, die Helfer beschäftigen bis zu einer gewissen Stundenzahl, zu erfassen, wenn sie doch darauf besteht, für bestimmte Leistungen zuständig zu sein.
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #164 am: 18. Januar 2012, 07:11:37 »

das erinnert mich ein bisschen an ein problem mit der zweitwohnungssteuer und meiner sog. zweitwohnung, die gar keine zweitwohnung, sondern ein wochenendhäuschen ist - wie ich das mit den paar urlaubstagen und noch anderen aktivitäten und urlaubszielen zweitbewohnen soll, ist mir unklar und da schreibe ich auch immer, dass es gar keine zweitwohnung ist. ;) leider ist in dem fall die rechtslage wohl klar, wenn auch ungerecht: als zweitwohnung gilt alles, was vier wände, eine tür, platz für ein bett, mindestens ein fenster, ein klo und ein dach hat. ::) eigentlich ist die zweitwohnungssteuer zum absahnen von irgendwo auf dem land niedergelassenen rentni gedacht, die am erstwohnsitz in der stadt gemeldet bleiben und deswegen sonst nur da die kommune finanziell unterstützen, obwohl sie regelmäßig anderswo kommunale infrastruktur nutzen; nur trifft sie leider auch die arbeitende bevölkerung, die irgendwo ein selten besuchtes feriendomizil hat. irgendwie ist das auch kafkaesk, wobei eine gbbg-versicherungspflicht für privatgärten diese abzocksteuer noch um längen übertrifft... :-\ :P
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