Hallo Kresowiak,
ich weiß jetzt nicht, wo du bestellt hast, aber in vielen Baumschulen und Gärtnereien ist es üblich, daß sie gleichwertige Sorten als Ersatz liefern, wenn etwas nicht vorrätig ist. Dabei ist oft umstritten, was als gleichwertige Sorte gilt. Jedenfalls muß man oft bei der Bestellung ausdrücklich angeben, wenn man keine Ersatzsorte möchte. Allerdings sollte auch im Lieferschein vermerkt sein, ob es sich um eine Ersatzsorte handelt. Wenn es keine "Ersatzlieferung" sondern eine echte Fehllieferung ist, verhalten sich seriöse Anbieter meistens schon fair bei Reklamationen. Oft wird einfach das Gewünschte nachgeliefert oder man bekommt eine Gutschrift. Ob das aber 2-3 Jahre(!) nach dem Kauf noch geht, wage ich zu bezweifeln. Ich finde es auch unangemessen, nach so langer Zeit noch zu reklamieren.
Zu der Sache mit dem Draht: In den Baumschulen ist es gängige Praxis, Pflanzenetiketten mit Draht zu befestigen. Das muß der Kunde dann schon selber entfernen, möglichst gleich bei der Pflanzung. Wenn der Draht bereits bei Lieferung eingewachsen ist gilt ebenfalls: sofort reklamieren. Wenn der Draht erst nach der Pflanzung bei dir im Garten eingewachsen ist, kann man das nicht der Baumschule anlasten.
Auch wenn dir das jetzt vermutlich nicht weiterhilft: Ich glaube, du hast einfach zu lange damit gewartet, etwas zu unternehmen.