"Verkaufsgrößen" ist immer ein strittiges Thema
Es gibt dafür ein Regelwerk, von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung-Landschaftsbau e.V. (FLL) entwickelt und definiert.
Da saßen der Bund deutscher Baumschulen, der Bund deutscher Landschaftsarchitekten, der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau und die ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim deutschen Städtetag zusammen.
Es gibt für alle Bereiche im grünen Berufsfeld solche FLL-Richtlinien, die einen Qualitätsstandard definieren sollen.
In der FLL-Gütebestimmung für Baumschulpflanzen (wenn auch eine etwas ältere Ausgabe) steht:
"...Bei Containerpflanzen muß die Größe des Behälters in einem angemessenen Verhältnis zur Pflanzengröße stehen. Der Behälterinhalt muß mindestens 2 Liter betragen und gut durchwurzelt sein. in kleineren Behältern herangezogene Pflanzen gelten als "Pflanzen mit Topfballen".
Im Schriftverkehr, in den Angeboten und Rechnungen, auf Etiketten und Lieferscheinen ist bei Containerpflanzen der Rauminhalt des Behälters anzugeben.
Ansonsten gelten für die Containerpflanzen die hier aufgeführten Bestimmungen sinngemäß..." (Hervorhebung von mir)
Diese Gütebestimmungen sind in Kurzform hier angerissen:
http://www.baumschul-datenbank.de/inhalt/guetebestimmungen-fuer-baumschulpflanzenIn dem Heftchen der FLL gibt es ein Kapitel über Obstgehölze, wo Veredelung, Unterlage und Stammhöhen nochmal gesondert behandelt werden, ansonsten gelten die gleichen Maßstäbe wie für Gehölze.
Insofern müsste
eigentlich auch die Trieb-Größe der Pflanze angegeben sein.
Ich hab die letzten Jahre den Eindruck gewonnen, daß im Internetverkauf an Kleinkunden, überhaupt im Privatkundenbereich, das zunehmend schleifen gelasssen wurde, was zu Verunsicherung und Enttäuschungen führt und eigentlich ganz schlecht fürs Geschäft ist.
Bei großen Projekten wird meist kontrolliert, ob die Pflanzengrößen/Qualitäten stimmen und Lieferungen werden abgelehnt, die der angegebenen Verkaufsgröße/Qualität nicht entsprechen